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		Tja, das kenne ich leider auch. War diese Woche wieder bei Gericht, da ich mehr Umgang zur Unterstützung angestrebt hatte.
 Krachend untergegangen.
 
 Aussage Richterin: eine Vier (mit Tendenz zur Fünf) in Mathe reicht vollkommen aus.
 
 Aussage Jugendamt-Tusse: Vater macht dem Kind zu viel Druck und behindert damit, dass Kind Selbstbewusstsein aufbauen kann.
 
 Es ist an der Zeit, den Kampf aufzugeben und mich vom Kind sukzessive zu verabschieden. Das wird nichts mehr ...
 
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		Aufgeben würde ich es nicht. Aber den Antragsdruck zu reduzieren, wenn nichts dabei rauskommt, ist sinnvoll.
	 
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		Immer eine Frage der finanziellen Ressourcen und der eigenen Energie!
 Game over
 
 Tilt!
 
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		Die allwissende Richterin kam zum Ergebnis, ich würde dem Kind nicht gut tun .
 Will aber hier den Thread eines lieben Trennungsvaters nicht schrotten, insofern
 
 Over and Out
 
 ... Ende Gelaende
 
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		 (08-05-2015, 22:32)CheGuevara schrieb:  Will aber hier den Thread eines lieben Trennungsvaters nicht schrotten, insofern 
mach einen neuen auf
	 
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		Mir wird vorgeworfen, dass ich gegen meine Bewährungsauflagen verstossen habe.  
Wer sieht das noch so?  
Ich zahle jeden Monat, seit dem 10.4.2015, 50€ an die Ratte der Ex. Überwiesen wurde das Geld im 1. Monat am 10. und jetzt am 18.5.
 
Hier der Gerichtsbeschluss (Urteil 170er): http://www.trennungsfaq.com/forum/attach...p?aid=1016 
Hier das Schreiben vom AG:
    
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.123Themen: 924
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		Laut Beschluss war im April am 10.4. zu zahlen. War also korrekt von dir. Für den Mai war kein Datum vorgeschrieben. Also gilt §1612 Abs. 3 BGB. Demanach hast du im Mai zu spät gezahlt.
	 
	
	
	
		
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		auf die Schreiben würde ich nicht zurückschreiben. Wenn du die Bedingungen in den Bewährungsauflagen erfüllen möchtest, würde ich an deiner Stelle zukünftig rechtzeitig die Raten spätestens bis zum 3ten jeden Monats überweisen.
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.365Themen: 38
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		 (22-05-2015, 09:13)Blumentopferde schrieb:  Mir wird vorgeworfen, dass ich gegen meine Bewährungsauflagen verstossen habe. Wer sieht das noch so?
 Ich zahle jeden Monat, seit dem 10.4.2015, 50€ an die Ratte der Ex. Überwiesen wurde das Geld im 1. Monat am 10. und jetzt am 18.5.
 
 Hier der Gerichtsbeschluss (Urteil 170er): http://www.trennungsfaq.com/forum/attach...p?aid=1016
 
 Hier das Schreiben vom AG:
 
Schick dem Gericht die Überweisungsbelege. Weigere dich, das Geld direkt auf das Konto der Exe zu zahlen (das ist nämlich das Ziel ihrer Falschaussage, Du hättest im Mai keinen Unterhalt gezahlt. Du hast ja, aber nicht an sie, sondern an ihre Anwältin - die Dir ja hoffentlich vorher ihre Vollmacht bestätigt hat, das Geld entgegenzunehmen). 
 
Begründung: wenn Du das Geld der Exe direkt aufs Konto zahlst, ist mit erneuter Falschbeschuldigung zu rechnen. Die Zahlung über das Konto der Anwältin wird deshalb gewählt, um Zeugen für die ordnungsgemässe Abwicklung zu haben. Beweis: das Schreiben, das Du uns hier reingestellt hast. Das ist eine astreine Falschbeschuldigung mit dem Ziel dich zu schädigen (anbei: könnte das relevant sein für § 1579 BGB?).
	 
Bibel, Jesus Sirach 8.1
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.682Themen: 165
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		Sieht nach unklarer Kommunikation aus. Laut Deiner Aussage hast Du die 50€ rechtzeitig gezahlt. Hast Du berücksichtigt, das Banküberweisungen ein bis zwei Tage dauern?
 Dann steht da, dass Du aufgrund verspäteten Zahlungseingang an die Anwältin gebeten wurdest, direkt an die Mami zu zahlen und diese den Zahlungseingang aber nicht bekommen hat. Kann es sein, dass Du eventuell weiter an die Anwältin gezahlt hast?
 
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	Beiträge: 3.536Themen: 23
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		Er hat im Mai zu spät gezahlt - zukünftig sollte er pünktlich zahlen. Maßgeblich ist -Unterhaltsleistungen sind Bringschulden-der Zeitpunkt des Zahlungseinganges auf dem ihm benannten Konto.
 
Wer nicht taktet, wird getaktet...
 
	
	
	
		
	Beiträge: 542Themen: 53
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		Und wie genau ist "pünktlich" im Urteil definiert?
	 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.682Themen: 165
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		Wie p schrieb: Zahlungseingang bis zum 3ten des Monats.
	 
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	Beiträge: 22.123Themen: 924
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		Argumentieren würde ich so: "Für April habe ich eindeutig korrekt bezahlt, siehe Urteil. Da ich monatlich weiter zahlen soll, habe ich in derselben Monatswoche den nächsten Monat weiter bezahlt. Wäre Anderes verlangt gewesen, hätte der Richter das so spezifiziert, wie er es für April getan hat."
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.682Themen: 165
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		@p er hat im Mai erst am 18ten gezahlt
	 
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	Beiträge: 22.123Themen: 924
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		Ja, aber das ist ein Montag, sieh mal in den Kalender. Die Überweisung hat er in der Kalenderwoche vorher gemacht.
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.536Themen: 23
 Registriert seit: Sep 2010
 
	
	
		Ist vielleicht wichtig, damit der Eindruck einer vorsätzlichen Pflichtverletzung relativiert wird - aber zahlen muss er mMn zukünftig doch bis zum 3.
	 
Wer nicht taktet, wird getaktet...
 
	
	
	
		
	Beiträge: 542Themen: 53
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		Wenn ich nicht bis zum 3. eines Monats bezahlt habe sondern erst am 18. verstosse ich gegen meine Bewährungsauflagen?
 Für mich steht da, für jeden nachlesbar: "zahlen monatlich ab dem 10.4." - habbich = fertig
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.123Themen: 924
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		Argumentiere so, aber rechne damit dasss es künftig der Monatsanfang sein wird.
	 
	
	
	
		
	Beiträge: 542Themen: 53
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		update zum 170er: 
Ich frage mich ernsthaft für wen MEIN Anwalt eigentlich arbeitet
  
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.365Themen: 38
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		 (08-06-2015, 09:15)Blumentopferde schrieb:  update zum 170er:
 
 Ich frage mich ernsthaft für wen MEIN Anwalt eigentlich arbeitet
 
Nachdem das der Anwalt ohne Rücksprache und ohne Abstimmung mit Dir verbrochen hat, soll er das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie, ist seine Sache.
 
An deiner Stelle würde ich einen Teufel tun und Geld auf das Konto der Exe zahlen. Immer schön zu treuen Händen ihres Rechtsbeistands, damit hast Du immer einen gerichtsfesten Nachweis.
	 
Bibel, Jesus Sirach 8.1
 
 
	
	
	
		
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		08-06-2015, 09:44 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2015, 09:48 von Blumentopferde.)
		
	 
		update zur Abänderungsklage: 
wie bereits zum 170er gesagt: Für wen arbeitet MEIN Anwalt eigentlich? 
Die Info, dass die Klage schon durch ist, habe ich erst nach Anfrage und 4 Wochen NACH der Verhandlung bekommen.
   
  (08-06-2015, 09:20)Austriake schrieb:  Nachdem das der Anwalt ohne Rücksprache und ohne Abstimmung mit Dir verbrochen hat, soll er das jetzt in Ordnung bringen. Egal wie, ist seine Sache.
 
 An deiner Stelle würde ich einen Teufel tun und Geld auf das Konto der Exe zahlen. Immer schön zu treuen Händen ihres Rechtsbeistands, damit hast Du immer einen gerichtsfesten Nachweis.
 
Meine Mail davor:
 Zitat:Hallo Herr Anwalt,
 
 es ist mir vollkommen egal ob Frau RaTTE hier unnötigen Aufwand hat, im Gegenteil. Im Urteil steht 50 € im Monat an die RaTTE bis 30.3.2016 und genau das mach ich bis dahin und nix anderes. Sie kann mich gerne deswegen verklagen.
 
 Anbei noch das Schreiben des AGs mit dem Hinweis, ich hätte gegen meine Bewährungsauflagen verstossen.
 
 Ich habe am 10.4. und am 18.5. 50€ an die RaTTE überwiesen und genau das steht im Urteil.
 
 Was daran habe ich nun nicht verstanden?
 
 Wie ist der Stand der Abänderungsklage?
 
 Mit freundlichen Grüßen
 BTE
 
	
	
	
		
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		@BTEWenn Du Deinen Anwalt behalten willst, ist es ratsam, ihn sachlich auf die Fehler hinzuweisen. Konfrontation führt irgendwann zum Zerwürfnis und neuem Anwalt. Ich habe mehr als zehn Anwälte verschlissen. Fehler haben sie alle gemacht. Aber das Ende kam immer damit, dass ich bzgl. der Fehler deutlich wurde. Jeder neue Anwalt hat noch mehr Geld gekostet und danach die gleichen oder neue Fehler gemacht. Beliebte Fehler waren:
 - Abmachungen nicht einhalten
 - Akten nicht weiterleiten
 - Geheimabsprachen mit der Gegenseite (zum Wohl des Kindes)
 - Versäumen von Fristen
 - Geldgier
 - Inkompetenz
 
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		Anwälte können nicht so frei agieren wie wir uns das vorstellen. Zum Einen stehen sie unter der Knute des Gerichts - Richterinnen können sehr nachtragend sein - und andererseits leben sie in einem Betiehungsgeflecht.
 Insofern ruhig mal Dinge selbst und ohne Anwalt unternehmen, wenn es nicht in laufendes Strafverfahren geht oder ansonsten Anwaltszwang herrscht.
 
 Anwälte brauchen gelegentlich Fristsetzungen, nur dann geht's um was.
 
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		Pfändungsfreigrenzen werden angehoben 
Das Existenzminimum – laut Pfändungstabelle ein monatlicher Grundfreibetrag, der nicht gepfändet werden darf – steigt am ersten Juli von 1045,08 auf 1073,88 Euro. Auslöser ist die Erhöhung des Grundfreibetrages im Einkommensteuergesetz zum ersten Januar von 8130 auf 8354 Euro. Er bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle. Erhöht werden entsprechend auch die Freigrenzen bei unterhaltspflichtigen Personen.
 
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article14329...schen.html
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