13-09-2015, 21:56
Ich weiß nicht so recht, was du willst, @Nappo.
Wer lieber die Couch abzahlt, als seinen Bewährungsauflagen nachzukommen, der sollte eben einmal priorisieren. Es gibt wichtige Schulden und es gibt eher unwichtigere Schulden, es gibt wichtige Zahlungsverpflichtungen und eher unwichtigere.
Miete vor Zahnersatzversicherung usw.
Du als angeblicher Schuldnerberater solltest dafür ein Verständis haben. Wenn der TO nicht damit herausrückt, wie nun die genaue Zahlenlage ist, dann ist ihm nicht zu helfen.
Nachdem was ich hier herausfiltere, zahlt Webmin lieber seinen Anwalt als Unterhaltsschulden. Das würde ich dringend überdenken, an seiner Stelle.
1600 Netto - Unterhalt - ERwerbsfreibetrag - Umgangskosten könnten durchaus für ergänzendes ALG II reichen.
Wer lieber die Couch abzahlt, als seinen Bewährungsauflagen nachzukommen, der sollte eben einmal priorisieren. Es gibt wichtige Schulden und es gibt eher unwichtigere Schulden, es gibt wichtige Zahlungsverpflichtungen und eher unwichtigere.
Miete vor Zahnersatzversicherung usw.
Du als angeblicher Schuldnerberater solltest dafür ein Verständis haben. Wenn der TO nicht damit herausrückt, wie nun die genaue Zahlenlage ist, dann ist ihm nicht zu helfen.
Nachdem was ich hier herausfiltere, zahlt Webmin lieber seinen Anwalt als Unterhaltsschulden. Das würde ich dringend überdenken, an seiner Stelle.
1600 Netto - Unterhalt - ERwerbsfreibetrag - Umgangskosten könnten durchaus für ergänzendes ALG II reichen.