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(19-02-2016, 14:30)Bruno schrieb: Ich glaub das Suchwort ist in dieser Konstellation für die Suchmaschine "Schlampengesetz". Korrektur: Das Suchwort ist "Schlampenschutzgesetz"
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
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19-02-2016, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2016, 23:47 von Gualterius.)
Ein Restzweifel bleibt bei der Frage, ob der Umgang nicht besser ohne vorherigen Antrag auf g. Sorgerecht beantragt und erstritten werden sollte.
Ich gehe der Sache deutlicher nach. Wie gesagt, das Prinzip kennt auch hier keiner. Für Umgang braucht es keine Kommunikationsbasis. Es ist ein relativ starkes Recht.
Aber alle reden stets nur vom Sorgerecht und ABR.
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Du kannst diese Vorstellungen ja der deutschen Richterschaft beibringen. Anschliessend ist der Tip auch gerechtfertigt.
Bis es so weit ist, sollten wir uns an Tips halten, die sich an der bisher praktizierte Rechtssprechung orientieren.
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In diesem Land hier gibt es z.B. kein case law. Im Familienrecht gleich zweimal nicht. Nur gängige Praxis. Schema F wie in Faulheit, 08/15 usw weil die alle nicht mehr geradeaus denken können. Wenn dann einer kommt und was anderes macht und die Tante attackiert anstatt versucht, kooperativ zu sein... dann werden die nervös und machen eventuell Fehler.
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Ein Entgegenkommen, oder ein Vertauensbeweis wie es so schön heißt, hat null Gewicht und wird dich null voran bringen. vergiss es einfach. die Mutter wird es dir null danken. versuche das GSR in allen Punkten so schnell es geht zu erhalten. mit etwas Glück, kannst du dann mit der Mutter etwas mehr auf Augenhöhe kommunizieren. Auch wenn es nicht viel bringt, haben viele Mütter Angst davor, es zu haben. da spricht es für sich, diesen Müttern diesen Gefallen nicht zu geben. Mit dem GSR hast du bessere Chancen bei anderen Instituten für voller genommen zu werden.
Glaub mir, ich habe jahrelang alles für die Mutter getan und jegliche Gefallen erfüllt und zu allem "Ja" gesagt.
Es wird dir nicht gedankt.
mache nicht den gleichen Fehler wie ich!
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20-02-2016, 19:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2016, 19:48 von Gualterius.)
Ich muss jetzt direkt die Frage stellen, vielleicht an sorglos, vielleicht an p, vielleicht an alle. Hat es ausreichend dokumentierte Fälle gegeben, in denen der Vater anstatt GSR zu beantragen, nur Umgang beantragt hat und dabei die Mutter entsprechend mit Kindeswohlgefährdung und sonstigen schwerwiegenden Rechtsbrüchen zugepflastert hat und in allem attackiert hat, was diese Mütter wie selbstverständlich an Verbrechen begehen und sich der Vater auch sonst geschickt genug (ohne sich irgendwelcher aggressiven Gefühlsausbrüchen schuldig gemacht zu haben) verhalten hat, die dann abschlägig beurteilt wurden?
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Ich verstehe den Satz nicht. Es scheint sicher aber ohnehin nicht um CCAAs Fragen zu drehen.
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20-02-2016, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2016, 19:57 von Gualterius.)
Es geht drum, ob CCAA GSR oder Umgang beantragen soll.
Und ich bezweifle, ob es genügend Fälle gibt, die belegen, dass sie für den jeweiligen Vater deswegen schlecht ausgegangen sind, weil zuerst Umgang beantragt wurde.
Der Satz ist so lang, weil ich noch dabei hinterfrage, ob bei schlecht ausgegangenen Fällen was anderes falsch lief als nur den Umgang zuerst beantragt zu haben.
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(20-02-2016, 19:54)Gualterius schrieb: Es geht drum, ob CCAA GSR oder Umgang beantragen soll.
Das steht doch schon mehrfach im Thread, hast du das nicht gelesen? Zum Beispiel hier:
(18-02-2016, 23:54)sorglos schrieb: Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
Also nochmal ganz laaaangsam, Punkt für Punkt:
0. Das Kind wird geboren.
1. Sobald die leibliche Vaterschaft durch Test feststeht, dann eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen.
2. Bei dieser Gelegenheit (also am gleichen Termin) auch die gemeinsame Sorge beurkunden. Die Mutter dabei auffordern, ebenfalls zu beurkunden.
3. Beurkundet die Mutter bis zum gesetzten Fristende nicht die gemeinsame Sorge, dann die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen.
4. Egal wie es ausgeht, anschliessend eine Umgangsregelung herbeiführen. Aufforderung, Vermittlung, Klage, das Übliche.
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20-02-2016, 20:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2016, 20:31 von Gualterius.)
Und: ob die Mutter in diesen Fällen auch attackiert wurde...
Nur Umgang beantragen reicht natürlich nicht aus.
Sorry das sollte noch zu #33.
Um es falsifizierbar zu machen. Ich wäre widerlegt und erst dann widerlegt, wenn die dutzend konkreten Fälle nicht Taktik- und /oder Verfahrensfehler aufwiesen.
So fühle ich mich nur unverstanden. Aber ich erheische hier kein Mitgefühl. Ich gehe der Sache auch anderweitig nach.
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Also. Meine "Informationsquelle" besagt, dass man auch in D den Umgang zuerst und alleine beantragen kann und so auch bessere Chancen hätte, den Umgang durchzusetzen.
(18-02-2016, 23:54)sorglos schrieb: Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
Sorglos' Kommentar lässt offen,
1. ob ein Umgang gegen sich sperrende Still Mütter deshalb kaum erreichbar ist, weil man Umgang und SR gleichzeitig beantragt hat
2. ob es sich bei den dutzenden Fällen hier nur um "Still Mütter" handelt
3. ob es sich doch um Väter handelt, die versucht haben, Umgang zuerst durchzusetzen
4. ob diese Väter, für die Umgang auf diesem Weg "kaum erreichbar" war, anderweitige taktische Fehler gemacht haben
Ich will darauf hinaus, ob hier nicht wirklich doch unter Umständen ein Versäumnis vorliegt, nicht versucht zu haben, das Umgangsrecht zuerst durchzusetzen.
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Ich habe jetzt die 2. Informationsquelle. Umgang vor Sorgerecht.
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Ihr wisst ja, dass es immer Einzelfallentscheidungen sind, aber ist Euch bewusst, dass auch ein raid gSr hat? Und zwar erst nachdem der Punk abging!
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
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Ok. Danke. Wusste ich nicht. Raid ist mein Held...
Ich gehe der Sache weiter nach und werde meine Informationsquellen anregen, mir die Erfolgsaussichten bei beiden Ansätzen zu erläutern.
Meine Vermutung ist, bei beiden kann man auch sonstige Fehler machen. Und ein Risiko bleibt. Viel hängt an der Gegenwehr der Mutter. Einiges hängt auch am Richter. Manches vergibt man unnötig... schießt Eigentore.
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