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(17-04-2020, 09:48)wuerzig schrieb: @kay Interessanter Punkt. Kann ich die Zahlung wenigstens mit der Begründung einstellen, dass die Kinder jetzt den Hauptaufenthalt bei mir haben?
Geizerei und Geldgeilheit wird bei Frauen von der Helferindustrie immer toleriert und sogar unterstuetzt, bei Maennern verstaerkt es nur die Ablehnung. Im Zweifellsfall wuerde ich da keinen Nebenkriegsschauplatz aufmachen und Fuenfe gerade sein lassen speziell wenn die "arme, arme und durch Dich ja eh schon schikanierte" Kinderbesitzerin es nicht so dicke hat. Solange Du noch was von den allen willst, musst Du da lieb Kind sein. Und wie p schon geschrieben hat, wenn das JA sich wirklich so klar gegen den Umzug positioniert hat, bei dem Punkt vorm OLG ansetzen. Gut waere auch wenn Du flexibel bist und die Kinder im Zweifellsfall tagsueber besser betreuen kannst als die "Mutter" mit einem klassischen starren Angestelltenverhaeltnis. Natuerlich musst Du das nachweisen koennen.
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(17-04-2020, 09:48)wuerzig schrieb: ABR haben wir noch beide. Wenn Mama ihren Job antritt müssen die Kinder erstmal zu mir, bis das Urteil rechtskräftig ist
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Warum die Beschwerde nach nur 10 Tagen?[/font] wenn sie per Post zu spät ankommt, dann hast du verloren
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17-04-2020, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2020, 18:08 von Arminius.)
Darf ich mal fragen was euch dieses Verfahren bisher gekostet hat. Und mit welchen Kosten noch zu rechnen wären.
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18-04-2020, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-04-2020, 10:15 von wuerzig.
Bearbeitungsgrund: Hinweis für Arminius hinzugefügt
)
(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Mit Rechtskraft des Beschlusses verlierst du also das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Genau
(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Taktisch war Antrag 2 ein Fehler, ein Entscheid nach §1628 BGB wäre besser gewesen Ja verdammt du hast Recht. Ich hatte den Anwalt kurz vor der Verhandlung nochmal gefragt ob es vielleicht sinnvoll wäre, meinen Antrag auf ABR zurückzuziehen. Er hat es dann vermutlich vergessen, und ich in der Ungewohnten Situation auch. Ich nehme an, dass sich das jetzt nicht mehr verändern lässt...
(17-04-2020, 10:35)p__ schrieb: Die Jugendamtsaussage überrascht mich etwas, wenn sie so klar war wie du schreibst.
Das Jugendamt hat wörtlich folgendes geschrieben:
"Sollte es zu keiner Einigung kommen, wiegt aus unserer Sicht das Bedürfnis der Kinder nach regelmäßigem Kontakt zu beiden Elternteilen und damit eine emotionale Balance höher, als die aufgeführten Gründe der Mutter. Die Mutter hat laut Aktenlage signalisiert, dass wenn keine Einigung erfolgen sollte [Anm: gemeint damit, wenn Sie kein Recht bekommt], sie nicht verziehen wird.
Ein Eingriff in die elterliche Sorge ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um eine Klärung des Aufenthaltes der Kinder herbeizuführen. [...]"
(17-04-2020, 10:58)Voldemort schrieb: ich hab noch nicht ganz verstanden, wieso die Kinder bis zur Rechtskraft des Urteils/nächste Instanz zu dir müssen? Aktuell habt ihr doch beide noch das ABR?
Die Mutter tritt anfang Mai eine neue Arbeitstelle an ihrem neuen Wohnort an. Da sie die Kinder nach wie vor ohne meine Zustimmung nicht mitnehmen kann müssen sie bei mir bleiben.
(17-04-2020, 14:53)Zahlesel_RUS schrieb: wenn sie per Post zu spät ankommt, dann hast du verloren
Ah ok. Die Frist für die Beschwerde ist erst mitte Mai, ist klar dass ich diese einhalten muss. Danke für die Klarstellung.
(17-04-2020, 12:27)kay schrieb: Und wie p schon geschrieben hat, wenn das JA sich wirklich so klar gegen den Umzug positioniert hat, bei dem Punkt vorm OLG ansetzen. Gut waere auch wenn Du flexibel bist und die Kinder im Zweifellsfall tagsueber besser betreuen kannst als die "Mutter" mit einem klassischen starren Angestelltenverhaeltnis. Alles machbar und auch nachweisbar. Danke!
@Arminius: Hast ne PN
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@würzig:
so - ich hab mal deine storry gelesen. ich würde dir empfehlen, gg den unsinn widerspruch o.ä. einzulegen. m.e
hast du gute chancen, daß die kinder bei dir bleiben - und für den falle des verlierens gebe ich dir danach ein
paar schweinereien mit auf dem weg, die ein freund von mir auf meinen rat hin perfekt durchgezogen hat:
1. einspruch einlegen, VKH beantragen, die kannst du notfalls in raten zurückzahlen, die sollte genehmigt werden,
da gefahr besteht, daß du vorm olg recht bekommst
2. im antrag so darstellen, daß das abr für beide erhalten bleibt und die kinder bei dir
3. nimm entsprechend das JA mit ins boot mit der formulierung aus dem schreiben von denen
4. stell den richter als uneinsichtig und wenig sachbezogen vom ersten verfahren dar, daß er die kontinuität falsch eingeschätzt
wie folgt hat:
a) nicht die konitinuität eines elternteils, denn es war kontinuitiät beider eltern da, aufgrund der wohnsituation
b) die soziale verbundenheit am wohnort wurde durch den richter vollkommen falsch und EINSEITIG ausgelegt,
denn eure kinder sind zwischen den nur 200 m entfernten wohnungen permanent hin und her gependelt und
haben dies akzeptiert, somit sind sie teil des sozialen verbundes der familie, die unter dem wegzug der mutter
leiden werden und dem kindswohl nicht entsprechen. der KV hat der KM angebote gemacht, die der richter falsch
ausgelegt und einseitig entschieden hat. somit zerstört dieser beschluß die verbundenheit der kinder zum wohnort
und die die übergeordnete kontinuität der situation im allgemeinen.
5. der wunsch der mutter auf wegzug kann nicht dazu dienen, den kindern die soziale umgebung zu nehmen, ein
wunsch der mutter auf ungleichberechtigte und daher unberechtigte kindsmitnahme ist nur insoweit rechtlich unbedenklich,
wenn die rechte und bisherige lebensweise der kinder beibehalten werden kann.
so würde ich argumentieren. der beschluß ist erst wirksam, wenn das OLG dein ABR entzieht oder bestätigt, bis dahin
können die kinder bei dir wohnen und du kannst sie programmieren. ganz einfach: ihr müßt nicht zu mama wenn ihr nicht wollt!
das würde ich bis dahin einhämmern. alle termine vorm olg erstmal erfolgreich verlegen lassen wegen krankheit etc...
dann verfestigt sich die situation erstmal und fordere ja unterhalt...das wird luuuustig....!!!!
so - im vorfeld kanns du schon beim arbeitgeber mal anrufen in der perso...vorjammern, ob sie sich der situation bewust
sind, die die kinder da jetzt haben etc. wenn deine ex da anfängt, briefe schreiben an den GF, den VP etc - schildere die
situation, daß die kinder bei dir sein könnten, aber jetzt fremdbetreut werden, dann lass eine frau dort anrufen, die sich
als kindergärnterin ausgibt und sofort die personalabteilung sprechen will und sich übre die kinder im kinderhort beschwert...etc
lass dir ein paar schweinereien einfallen...sehr bald wir der neue job keinen spaß mehr machen....
ideen gibts da genug...du mußt nur ein schwein sein....das macht spaß - glaub mir...
bb
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Das Bild ist komplett schwarz?
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(19-04-2020, 11:48)p__ schrieb: Das Bild ist komplett schwarz? Hab ich auch gerade bemerkt, Anhänge aktualisiert
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Ja, ein Textbausteinbeschluss mit dem typischen Geblödel deutscher Richter. Vor allem der Abschnitt mit "Die Antragstellerin hat vielmehr..." ist völlig verfehlt. Der Richter tut so, als ging es um einen Umzug der Mutter. Tut es aber nicht. Die Mutter kann frei und bleibig umziehen, wohin sie will. Keiner hat etwas anderes beantragt. Es geht nur um das Kind. Die Gründe für den Umzug der Mutter gelten auch nicht für das Kind.
Das ist diese eisenharte Verklammerung von Mutter und Kind, die uns die Rechtspflege da wieder vorführt: Hat die Mutter ihren Willen, geht es dem Kind automatisch gut.
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(18-04-2020, 10:14)wuerzig schrieb: @Arminius: Hast ne PN
Danke...alles Verbrecher !
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(18-04-2020, 20:20)netlover schrieb: [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ihr müßt nicht zu mama wenn ihr nicht wollt![/font] ich würde umformulieren: Mama kann euch am Wochenende und in den Ferien sehen, aber Freunde und Schule bleiben gleich!
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oje...ja gegen diesen textbaustein ists schwer anzutreten...im endeffekt war es das gleiche wie bei mir mit der kontinuität, erst mutter, (wir warn aber verheiratet),
dann unerlaubter wegzug vom neuen ort....
@P: kannst du nicht mal einen coolen schriftsatz entsprechend verfassen, der das OLG zwingend in die
lage versetzt, den beschluß zu kippen? du hast doch auch textbausteine?
@würzig: hat sie da probezeit? wenn ja - und es eine beamtete stelle ist, würde ich mal den sozialausschuß des arbeitgebers
kontaktieren und dem vorjammern, bzw ob er von der KM die situation geschildert bekam bei einstellung etc. ansonsten würde
ich schon vor arbeitsantritt dort gewaltig stunk machen und evtl. eine klage androhen auf übernahme der fahrtkosten von dir
zum umgang...die haben ja die situation mit schuldhaft dann herbeigeführt...einfach mal so...die werden dann nachdenken,
ob eine weiterbeschäftigung sinnvoll ist...was ist mit der probezeit? was ist ist, wenn die platzt? das wäre noch ein argument f
olg-einspruch....
in dieser richtung denken...
bb
netlover
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Das ist am OLG wie am Amtsgericht ein Glücksspiel. Leider gibts keine so coolen Schriftsätze, die den Drive bringen. Das Problem sind die Richter, erst später kommen Probleme in den Schriftsätzen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Verfasser den gesamten bisherigen Verfahrensgang vor sich liegen hat, um wiederpruchsfrei formulieren zu können.
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@Zahlesel
Ja die Formulierung gefällt mir auch besser
@Netlover
Ok ich versuche mal die recherche in diese Richtung, und eine E-Mail an den dortigen Personalrat ist sicher auch nicht verkehrt. Ansonsten klingst Du plötzlich eher pessimistisch, nachdem Du die Begründung gelesen hattest -- wenig Angriffsfläche für einen Konter?
@p___
Einen coolen Schriftsatz zu bauen traue ich mir zu. Mein Anwalt (und auch die Gegenseite) war sehr ausschweifend, insgesamt sind hier sicher schon 200 Seiten geschrieben worden. Der Richter hatte Steno-Notizen in der Verhandlung, hat also sicher sein bestes gegeben in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit das wichtigste zu extrahieren. Aber dabei geht sicher auch viel verloren. Eine knackig formulierte Zusammenfassung und Begründung auf einer Seite bringt hier sicherlich dem OLG-Richter mehr (vgl. FAQ). Das habe ich leider erst viel zu spät verstanden, dass ich mit meinem Anwalt enger zusammenarbeiten muss wenn es um die Schrifstücke geht.
Geht das dann in der nächsten Instanz eigentlich so weiter? Stellungnahmen und Antworten, dieses ermüdende hin-und-her aus Schrifstücken, oder prüft der Richter nur das bereits geschriebene?
@all
Danke für eure Hinweise, weiß garnicht wie ich das je zurückzahlen kann...
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19-04-2020, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-04-2020, 18:36 von netlover.)
angriffsfläche wäre die unsubstanziierte zusammenstellung der begründung, die nur auf mama ausgelegt ist. der richter
hat in seiner begründung nicht den aspekt beleuchtet, wenn mama wegzieht, die kinder bei dir lässt. wenn mama bei
neuer stelle, sind die kinder den ganzen tag fremdbetreut, also der vater diskrimminiert und verstoß gg gleichbehandlung.
weist du wo sie arbeiten wird?
außerdem der absatz mit bezug auf eltern in der nähe ist eine frechheit! hier wird ebenfalls der vater als weniger wichtig
für das kindswohl dargestellt. allein das ist schon eine frechheit.
wenn du es dir leisten kannst mit pks, dann lege einspruch ein. ich weis nicht, ob das die rechtskraft des beschlusses
vom FG berührt bzw ob ein widerspruch gg den beschluß aufschiebende wirkung hatte. ich hatte damals unsere tochter
in münchen gleich von der schule abgemeldet und hier zu mir umgemeldet. vielleicht weis die petriebsmittelbereitstellung dazu mehr!
bb
netlover
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@netlover
Oh ja, der Film war beeindruckend, und besonders die Diskussionsrunde dazu. Die Betroffenen, jetzt erwachsenen Kinder hatten einstimmig gesagt dass der Umzug das einschneidende Ereignis war, nach dem alles noch viel schlimmer wurde. In meinem Fall hat sogar das Jugendamt geschrieben, dass bei einem Umzug auch immer eine Entfremdung eine Rolle spielt. Der Richter hat das scheinbar überlesen.
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28-04-2020, 01:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-04-2020, 01:34 von tony30.)
Ich sag nur soviel:
Ich hab nach der Trennung mein Geschäft so augezogen, dass ich es von egalwo aus machen kann.
Das langt zwar nicht für "2 Wohnungen" - aber ich kann 1,5 Wohnungen zumindest von Egal wo der Welt zahlen...
Dh. würde Uschi überall (ausser Berlin) hinziehen, 3 Monate später hätte Tochter mich um die Ecke.
Es gibt Möglichkeiten, man muss halt nur einiges reduzieren.
Ich bin z.B. nach der Trennung zuerst 500 km, dann 500 km wieder zurück gewandert. Jetzt hat sie mich 15 Minuten zu fuss entfernt...
Das geht halt alles aber nicht, sobald du nicht deinen "Hausrat" so flüssig machst, dass du aus ner Reisetasche und Laptop leben kannst.
Ich hab mir das ganze aber auch selbst über viele viele Jahre aufgebaut. Stück für stück, immer in kleinen Häppchen.
Was ich dir aus meiner Erfahrung empfehlen kann: NUR NICHTS drohen. Lass sie ziehen. Du machst einen Auf "Langstreckenpapa" und 3 Monate später hast du nen Job & neue Wohnung um die Ecke
Ansonsten:
https://mein-papa-kommt.info/
Ein billiger Dacia Dokker oder Opel Combo sind 1a Campingkombos.
Und viele viele andere Möglichkeiten gibt es.
Post kannst du z.b. Digitalisieren lassen ...
Vielleicht mach ich irgendwann mal nen Guide für "Langstreckenpapis" von heute auf Morgen.
ANSONSTEN:
bitte bitte lese dir den Post https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid188379
DREIMAL durch. Drucke es dir aus.
Das stimmt 100% mit dem, was meine Erzeugerin mit meinem Erzeuger vor bald 40 Jahren gemacht hat - gleiche Struktur. Mach dir keine falschen Hoffnungen. "Irgendwann" kommt der (man Setze hier ein Slangwort ein) "Next" . Denk NUR an dich (dein Geld, deine Kinder, deine Gesundheit) und nichts anderes.
Ich gehe davon aus, dass meine Ex jederzeit einen Lover in Hamburg oder Berlin haben könnte und 650 km weg zieht. Ich bezweifle aber, dass Berlin die Wahl werden würde, wenn sie dort mehr als 5 Tage bleibt. Notsorry. Zweimal Berlin, kein mal wieder.
Ansonsten, bitte, nochmal. Lies den Post von P nochmal genau durch!
(01-08-2018, 14:45)HeinrichH schrieb: Stell dir immer vor, wie viel du jeden Monat sparst, weil die Kinder und Frau nicht bei dir leben. Unterhalt für ein Kind ist günstiger als eine Familie zu ernähren.
Eigentlich "sparst" du dir die Bullshitzeit mit der Ex - das fällt mir trotz der Trennung seit nem Jahr dennoch regelmässig auf > und du kannst die Zeit sinnvoll investieren. Ich steck es in mein Online Unternehmen ...
Lies die Bibel.
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(28-04-2020, 01:18)tony30 schrieb: https://mein-papa-kommt.info/ Das kannte ich noch gar nicht. Danke für den Tipp! Allgemein Beweglich zu sein ist wichtig, ich hab in den letzten Jahren darauf hingearbeitet. Die Möglichkeit zur nomadischen Lebensweise in beruflicher Hinsicht erarbeite ich mir auch gerade, dauert leider noch...
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Das Thema hat sein vorläufiges Ende gefunden. Ich habe Beschwerde eingelegt, und nach sehr undurchsichtigen zwei Wochen war ich heute beim OLG. Undurchsichtig deshalb, weil mein RA behauptete, dass das Urteil des FamG noch nicht rechtskräftig war. Der RA der Gegenseite behauptete das Gegenteil. Jedenfalls hatte dann die KM den Umzug vor zwei Wochen dann einfach vollzogen. Einen Tag vorher hatte ich Umgang, wir hatten das zwei Tage vorher nochmal festgelegt, dass die Kinder wie immer an diesem Tag bei mir sind. Den Umgang hat die KM mir verweigert (Begründung: "Ich hab Angst dass Du mir die Kinder entziehen willst"), damit sie einen Tag später dann Umziehen kann und hat noch versucht mich damit zu erpressen. Kam mir vor als würde die Schlepperbande die Kinder aus ihrem Umfeld schneiden. Unglaublich was sich hier so alles abspielt. Mit welchem Recht die Mutter so selbstverständlich sich das Recht aneignet, alleine über die Kinder bestimmen zu dürfen, ist mir völlig schleierhaft.
Ich hatte dann noch Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, die Kinder bis zum Abschluss des Verfahrens bei mir zu lassen. Das FamG hat das gleich ans OLG weitergereicht und das hat dann das OLG offenbar dazu veranlasst sehr schnell einen Termin zu finden. Ergebnis: Vergleich.
Ich habe mein ABR wieder, das ich ja in der letzten Instanz verloren hatte, und dem Umzug zugestimmt. Ferienregelung, Wochenenden, alles festlegen lassen und mit Ordnungsgeld belegt. Ich sehe die Kinder jetzt alle zwei Wochen, wovon die KM alle vier Wochen die Kinder zu mir bringt, und ich alle vier Wochen hinfahre. Ferien etc. haben wir aufgeteil, ca. 2/3 bei mir.
Eine riesen Scheiße im Vergleich zu dem, wie es vorher war. Die Kinder hier komplett herauszureißen war den Heinis dort völlig egal, die Vorsitzende Argumentierte mit "In unserer Gesellschaft gehören nun mal die Kinder zur Mutter." Schade, dass sowas dann nie im Protokoll steht. So ein Zirkus. Vermutlich hab ich trotzdem nahe dem Maximum erreicht, was in meinem Fall drin war.
Also, nochmal ein Apell an alle, die vielleicht erst kurz vor oder nach der Trennung sind: SOFORT AUF DAS WECHSELMODELL GEHEN! Das ist eine der wenigen Möglichkeiten die uns Vätern bleibt, eine gleichberechtigte Elternschaft zu erhalten und das Risiko für solche Aktionen, wie ich sie erlebt habe, zu reduzieren.
Danke an alle für eure Unterstützung. Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
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12-05-2020, 23:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-05-2020, 23:37 von Vater Morgana.)
(12-05-2020, 22:57)wuerzig schrieb: die Vorsitzende Argumentierte mit "In unserer Gesellschaft gehören nun mal die Kinder zur Mutter." Kann man nicht beantragen, dass so etwas ins Protokoll kommt? Etwa: Der Beklagte beantragt, ins Protokoll aufzunehmen, dass die vorsitzende Richterin sich wie folgt geäußert hat: "In unserer Gesellschaft gehören nun mal die Kinder zur Mutter." Geht das?
@wuerzig: Danke für den Bericht. Hast Du dich von deinem Anwalt kompetent vertreten gefühlt?
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(12-05-2020, 22:57)wuerzig schrieb: Also, nochmal ein Apell an alle, die vielleicht erst kurz vor oder nach der Trennung sind: SOFORT AUF DAS WECHSELMODELL GEHEN! Das ist eine der wenigen Möglichkeiten die uns Vätern bleibt, eine gleichberechtigte Elternschaft zu erhalten und das Risiko für solche Aktionen, wie ich sie erlebt habe, zu reduzieren. wollte ich auch ohne Gericht, die Ex hat aber verweigert. In diesem Fall soll der Vater auch gegen Wille der Mutter die Kinder nach der Schule zu sich holen, so dass es bei 50% bleibt. Es wird schwierig bis fast unmöglich sein, da die Mutti Hausfrau ist und der Vater arbeiten geht, aber bei 5-10% wie bei mir: Wohnung in der unmittelbaren Nähe und flexibler Job, könnte dies klappen. Wichtig ist: nur WM akzeptieren und nach 50% Regeln spielen, auf keinem Fall WE Papa Modell praktizieren, nicht mal als Test.
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So siehte es aus in der westlichen Gesellschaft, die Kinder gehoeren IMMER zur Mutter. Selbst wenn die der 10 Mal schlechtere Elternteil ist. ABER mach Dir keine Hoffnungen, Ordnungsgeld im Urteil ist i.d.R. nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist, wird in der Praxis so gut wie nie angeordnet und wenn dann so dass es der "Mutter" nicht weh tut. In der Praxis wird Umgang auch gegen den Willen der Kindbesitzerin nicht durchgesetzt. Du kannst nur hoffen, dass das ganze Theater die Kindbesitzerin derart genervt und gestresst hat, dass sie sich deswegen an die Umgangsregelung so halbwegs haelt. Tut sie das nicht, hat sie naemlich so gut wie nichts zu befuerchten.
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Ich habe das damals folgendermaßen gemacht.
Die Mutter ist weggezogen, 300km in die Pampa zum neuen Stecher mit Haus.
Da ich sie nicht aufhalten konnte, habe ich gesagt, entweder du bringst mir die Kinder oder halt nicht.
Meine Partnerin hatte etwa ne dreiviertelstunde vom neuen Wohnort, ein Haus und einmal in Monat hat mir die Mutter die Kinder dort hingebracht und wieder abgeholt.
Hätte sie das nicht gemacht, hätte sich der Umgang erledigt, da ich kein Hampelmann bin.
Nach 6 Monaten ist sie wieder zurück gekommen.
Es ist mir immer wieder schleierhaft, wie viele Männer sich von diesem Sauhaufen zur Marionette machen lassen!
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13-05-2020, 12:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-05-2020, 12:16 von Simon ii.)
(13-05-2020, 00:42)kay schrieb: So siehte es aus in der westlichen Gesellschaft, die Kinder gehoeren IMMER zur Mutter. Selbst wenn die der 10 Mal schlechtere Elternteil ist. ABER mach Dir keine Hoffnungen, Ordnungsgeld im Urteil ist i.d.R. nicht das Papier wert auf dem es gedruckt ist, wird in der Praxis so gut wie nie angeordnet und wenn dann so dass es der "Mutter" nicht weh tut. In der Praxis wird Umgang auch gegen den Willen der Kindbesitzerin nicht durchgesetzt. Du kannst nur hoffen, dass das ganze Theater die Kindbesitzerin derart genervt und gestresst hat, dass sie sich deswegen an die Umgangsregelung so halbwegs haelt. Tut sie das nicht, hat sie naemlich so gut wie nichts zu befuerchten.
Kay hat uneingeschränkt recht!
Trotzdem: Hast Du Dir schon überlegt, wie Du die Wochenenden gestalten willst? 450 km sind eine heftige Entfernung und ein Hin- und Herfahren erübrigt sich.
Aus meiner Erfahrung heraus solltest Du versuchen, am Wohnort der Kinder eine regelmäßig gleiche Übernachtungsmöglichkeit zu organisieren. Das kann z.B. eine Ferienwohnung oder eine Jugendherberge sein oder eine Unterkunft, die von Vätern für andere Väter zur Verfügung gestellt wird. Infos zu letzterem gibt es z.B. beim VAFK, aber es gibt auch andere Väterorganisationen, die so etwas anbieten.
Wichtig für die Kinder ist die Regelmäßigkeit, dann empfinden sie das u.U. als tolle Abwechslung vom Alltag.
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