15-05-2018, 11:16
(15-05-2018, 10:54)HeinrichH schrieb: Ich bin strikt gegen Heirat und sie wusste es immer.
DIESEN Fehler hast du zum Glück nicht gemacht. Setze das fort, indem du auch jetzt nicht das machst, was "ihr ungemein wichtig ist", sondern das, was deinen Zielen dient. Man kann auf einem Treffen mit früheren Lovern auch keine Sorgerechtsverfügungen erteilen. Sie hat dich mit dem alten Trick der Aufmerksamkeit gelockt, mit der du dich wichtig fühlen sollst. Ihre Umschwünge und ihre Gutsherrinnen-Art kennst du doch recht gut. Sie macht das, weil es funktioniert, sie damit immer durchkommt.
Zitat:Hast du eine Idee?
Dass du das Umgangsverfahren jetzt ernst nehmen solltest und aufgrund der beweits bewiesenen Unstetigkeit der mütterlichen Haltung dich keinesfalls in einen weichen Vergleich mit unscharfen Formlierungen hineintricksen lassen solltest. Du hast mit einer vollstreckbaren gerichtlichen Umgangsregelung genau einen schwachen Versuch, erfahrungsgemäss bringen spätere Klagen, Änderungen, Ordnungsgeldanträge kaum mehr etwas. Das jetzt wird das einzige Verfahren bleiben, bei dem es etwas zu gewinnen gibt. Versuche auch, von vornherein dem typische richterlichen Gelalle von einer Beratungsstelle entgegenzutreten. Argument: Die Beratung hat bereits stattgefunden, Problem war dass die gefundenen Kompromisse nicht eingehalten wurden. Es fehlt nicht an Beratung, sondern an Durchsetzung.
Sollte sie zu ihrem neuen Lover ziehen, wird der Weg für den Umgang lang für dich. Dagegen kannst du präventiv nichts tun. Sie wird es so machen wie immer. Herumtänzeln und dir irgendwelche kalorienfreie Zuckerstückchen hinwerfen, du freust dich dass es nun "besser geht" und ganz plötzlich ist sie weg.