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Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen
#26
Nicht immer gelingt es denen, sich auf die absichtliche Entziehung der Zahlungspflicht zu berufen. Und dann bricht §850d ZPO für die Altschulden zusammen. Man sollte Aufstocken daher in jedem Fall probieren und mal sehen, wie weit man kommt, hinwerfen kann man dann immer noch.

Ich hab den radikalen Weg gewählt, hingeworfen, kein Konto, kein offizielles Einkommen. Schluss mit lustig. Nebenher verdienen war teils legal, teil scheissegal.
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#27
(14-08-2024, 19:04)Gast1969 schrieb: Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.

Davor soll das ergänzende Bürgergeld bzw. die Aufstockung bewahren. Sofern natürlich noch ausreichend Kraft vorhanden ist ob der Schikane, der Väter i.d.R. ausgesetzt sind, dass überhaupt Einkommen erwirtschaftet werden kann. Das wird schon gern vergessen, wenn zum Aufstockertum geraten wird. Denn der Stress kann sich dadurch auch erhöhen. 

Hinzuwerfen kann ich nachvollziehen, die Schulden aus laufendem Unterhalt werden dann allerdings noch größer.

Ich hoffe, die Überleitung ist mir gelungen. Denn was ich sagen möchte, ist, dass ein Unterhaltsrückstand nicht größer werden darf, deshalb, weil ein Unterhaltsschuldner aufgrund Pfändung von Unterhaltsrückständen nicht mehr in der Lage sein kann zuerst laufenden Unterhalt zu bezahlen. Daher kann logisch nur sein, dass Zahlung von laufendem Unterhalt  vor Pfändung von Unterhaltsrückständen geht. Ansonsten wird ja (genau) laufender Unterhalt gepfändet und eben nicht Rückstände. Pfändung bedeutet nichts anderes, als dass jemand Geld gegen deinen Willen von dem Geld, das du zur Verfügung hast, abzieht, ohne, dass du dich dagegen wehren kannst. Wenn's nicht Geld ist... und das ist bei uns halt das gängige Zahlungsmittel, dann ist es demnächst die verbleibende Lebenszeit oder die Leber oder eine Niere, oder Blut, das einem unfreiwillig entnommen wird. Als Unterhaltsschuldner ist man lediglich ein Schuldtitel und kein Mensch mehr. Echt richtig krass, wenn man sich das vorstellt. Da wundert's dann nicht, dass ein 
Mensch auf die Idee kommt sich ein ukrainisches Land gegen dessen Willen einzuverleiben. Das ist anscheinend urmenschlich: Ich will etwas, weil ich meine, dass es mir gemäß meinem Gesetz zusteht, ergo hole ich es mir gegen den Willen des anderen, den ich gleich Mal per Gesetz schachmatt setze. Absoluter Wahnsinn was hier passiert. Und das noch aufgrund einer herbeifantasierten DDT. 

Angenommen sie pfänden 200 Euro, du bietest aber an den laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bezahlen - den du dann wiederum vereinfacht gesagt aufstockst (stimmt ja nicht ganz, denn tatsächlich zahlt man den Unterhalt vom Einkommen und den bzw. bis zum Bedarf stockt man auf), dann übersteigt der freiwillig gezahlte Betrag die Pfändung und eine Pfändung würde keinen Sinn mehr machen. Im Übrigen verlangt das Jobcenter nicht, dass genau der titulierte Betrag gezahlt wird. Man kann sich gemäß der finanziellen Begebenheiten mit dem Gläubiger auch auf einen geringeren Betrag einigen, den er akzeptiert und den man dann zahlt und aufstockt. Aber freilich ein Schmarrn, weil der Titel schwebt ja wie ein Damoklesschwert über einem und Individualvereinbarungen schützen bekanntlich nicht vor der Unterhaltspflicht, dessen Höhe von der an den Haaren herbeigezogenen DDT willkürlich festgelegt wird. Die Unterhaltspflicht ist schon so gestrickt und mit der Unterhaltspflicht nochmal unterfüttert, dass man ihr als 0815-Normalo nicht entkommen kann. 

Als klassischer Aufstocker kann man schon gar nicht - egal wie man rechnet - in der Lage sein laufenden Unterhalt plus Pfandungsbetrag bzw. Rückstand zu bezahlen. E.g.: Netto von 1.250 Euro, laufender Unterhalt 320 Euro. Vom Vollstreckungsgericht festgelegter Betrag von 1.000 Euro. Unter 1.000 Euro geht mW kein Vollstreckungsgericht mehr. Lag ja der Betrag 14 Jahre zurück bei mir schon bei 950 Euro. Bisschen verhandeln meinerseits plus Aufstockung und die Pfändung war sofort vom Tisch. Ich denke der Betrag liegt mittlerweile bei mindestens 1.200 Euro. Erfahrungswerte wären hier interessant.

Wenn sie laufenden Unterhalt plus Rückstände pfänden, dann doch nur, weil so viel Einkommen vorhanden ist. Dann würde man aber auch nicht in die Aufstockung fallen. Wenn doch, dann nur, weil es weitere Unterhaltsberechtigte gibt, die aber dann wiederum die Pfändungsgrenze erhöhen und natürlich auch den sozialrechtlichen Bedarf. 

Selbst der dümmste Pfänder hört auf zu pfänden, wenn er Aussicht auf noch mehr Geld hat.

Im Idealfall ist man mit der Aufstockung schneller, als dass jemand auf die Idee kommt zu pfänden. Und das schützt dann meist schon, wenn man sagt, dass man bereits Sozialhilfe bezieht, weil vom Einkommen nach Abzug des Unterhalts nichts mehr übrig bleibt. 

Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich nur noch Rückstände bestehen. Daher - wie oben schon erwähnt - die Schlinge zieht sich zu, ein Entkommen ist meist nur möglich, wenn man den Weg verlässt. 

Aufstockung sollte in jedem Fall möglich sein.
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#28
Ich gebe mal meine Erfahrung mit Rückstände bekannt. Ich habe ein Vergleich mit der Unterhaltskasse geschlossen. Im Vergleich wurden insgesamt ca. 6500 Euro Rückstand ausgehandelt (ca. 10.000 Euro wurden mir erlassen aber 1600 Euro habe ich für die Anwältin zahlen müssen). Die 6500 Euro zahle ich in 50 Euro Raten ab und die haben dafür ein Vollstreckungsverzicht erklärt und Unterschrieben bei Gericht. Ich habe einen Teilzeitjob wo ich ca. 1350 Euro Netto verdiene. Nebenbei beziehe ich Wohngeld wo der RÜCKSTAND voll berücksichtigt wird! Ich fragte nach ob das wirklich so ist und die meinten das das wie laufender Unterhalt zählt. Vielleicht hilft das den einen oder anderen Rückstände über das Wohngeld ab zu federn. Ich habe aber auch keinen laufenden Unterhalt mehr da auch nichts gefordert wird (Mein Sohn ist 19). Gruß der Durchschnitt

Zusatz Info: Das Wohngeld geht gleich an den Vermieter um nichts weiter auf mein P-Konto zu haben. Wohngeld ist auch nicht pfändbar weil gebundene Leistung.
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#29
Vielen Dank! Toll ausgearbeitet. Muss ich mir ausdrucken ,-) @sixteen-tons

Gleichzeitig ist interessant, die unterschiedlichen Varianten der Erlebnisse zu lesen. Fazit: Bürokratiebrühe + Unlust - Inkompetenz ./. Ideologie = Willkür.

Der Eine landet auf der Straße. Der Andere schafft einen Vergleich (für den sich die Anwälte fürstlich entlohnen lassen). Der Nächste hat Glück usw.

Ich habe auch zig Vergleiche für Väter u.ä. hin bekommen. Betrachte ich meinen Schriftverkehr - den ich qualitativ für einigermaßen gut befinde, weil ich meist Erfolg habe/hatte - dann ändert das nichts daran, dass alles was mit Familienrecht/Pfändungen/Jugendamt und Co zu tun hat, am Ende Schwall in´s All ist. Willkür überall. Glück oder kein Glück. Pokern. Zocken.

Gestern noch, bekam ich ein Schreiben eines Strafrechtlers in die Hand. Bundesweit tätige Kanzlei. Da muss ich sagen: Verdammte Axt. Der kann schreiben... Da siehst Du, dass in der Juristerei übrigens auch Unterschiede bestehen. In diesem Fall hatte der Staatsanwalt in windeseile eingestellt. Verglichen mit "unseren" Themen, konnte ich sehen, was Familienrechtler für ein Gelaber und Geschwalle abhalten.

Das ist ein Grund, warum mir die Luft ausgegangen ist und ich meine kleine Putzfirma derzeit gründe. (Habe gestern meinen ersten Auftrag bekommen ,-)

Nachdem ich meine Narzisstin los war, hat mir meine zweite Frau ebenfalls den A.r.s....h gerettet. Schicksal. Erst dadurch konnte ich neu aufbauen....
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#30
Da gebe ich dir recht Nappo "Glück oder kein Glück". Ich betreue auch einige Unterhaltspflichtige und mir fiel eines sehr stark auf: Männer die sich wie ein kleines Hündchen benehmen, gehorchen, gehorsam sind, es immer gut meinen werde ohne Gnade rasiert vom Unterhaltssystem. Männer die ihren eigenen Weg gehen und sich nichts sagen lassen habe eine "besser" Verhandlungsbasis. Zum Beispiel habe ich in den 19 Jahren meiner Pflicht fast nie was bezahlt und konnte durch Prozesse oder Verhandlungen bei der Vorschusskasse viel Geld sparen. Meine EX hat nur einmal versucht etwas bei mir zu fordern und habe ihr sehr eindrücklich klar gemacht das sie das weite suchen sollte. Sie hat nie geklagt und die Beistandschaft auch nicht nur gefordert aber nie einen Titel erwirkt da sie mich laut Aussagen von meines Sohnes (Wo ich noch leichten Kontakt hatte) sehr großen Respekt hat (Ich bin bekannt in meiner Region und viele haben sie massiv beschimpft wegen der abartigen Trennung die sie zu verantworten hatte, das hallt bis heute nach). Nur den Vorschuss wollte sie und mehr nicht aber selbst dazu war ich nicht bereit den zu zahlen wegen der heftigen Trennung die sie vollzog. Mit mir kann man Reden aber das war zu Krass. Der Vorschuss hatte immer wieder versucht über die Jahre mich zu Zahlung zu bewegen worauf ich Frech einen Vergleich anbot und die Abteilung ein Gegenangebot machte. Es ist möglich sich zu wehren aber mit großer mühe und vielllllllllll Glück haben. Das ist nur meine Geschichte aber ein Freund wurde vollkommen rasiert. Ich habe ihn geholfen eine sehr günstige Wohnung zu finden und bei denn Behördengängen bei zu sein. Ihm geht es gut und heute macht er alles selber. Es gibt zu viel Willkür und zu viele kaputte Seelen.

Und Nappo, Glückwunsch für deinen ersten Kunden/Auftrag Smile
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#31
Bei 3 Kindern geht "Es" noch arbeiten? Warum?
Lies die Bibel.
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#32
(14-08-2024, 23:25)NurErzeuger schrieb:
(14-08-2024, 19:04)Gast1969 schrieb: Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.

Davor soll das ergänzende Bürgergeld bzw. die Aufstockung bewahren. Sofern natürlich noch ausreichend Kraft vorhanden ist ob der Schikane, der Väter i.d.R. ausgesetzt sind, dass überhaupt Einkommen erwirtschaftet werden kann. Das wird schon gern vergessen, wenn zum Aufstockertum geraten wird. Denn der Stress kann sich dadurch auch erhöhen. 

Hinzuwerfen kann ich nachvollziehen, die Schulden aus laufendem Unterhalt werden dann allerdings noch größer.

Ich hoffe, die Überleitung ist mir gelungen. Denn was ich sagen möchte, ist, dass ein Unterhaltsrückstand nicht größer werden darf, deshalb, weil ein Unterhaltsschuldner aufgrund Pfändung von Unterhaltsrückständen nicht mehr in der Lage sein kann zuerst laufenden Unterhalt zu bezahlen. Daher kann logisch nur sein, dass Zahlung von laufendem Unterhalt  vor Pfändung von Unterhaltsrückständen geht. Ansonsten wird ja (genau) laufender Unterhalt gepfändet und eben nicht Rückstände. Pfändung bedeutet nichts anderes, als dass jemand Geld gegen deinen Willen von dem Geld, das du zur Verfügung hast, abzieht, ohne, dass du dich dagegen wehren kannst. Wenn's nicht Geld ist... und das ist bei uns halt das gängige Zahlungsmittel, dann ist es demnächst die verbleibende Lebenszeit oder die Leber oder eine Niere, oder Blut, das einem unfreiwillig entnommen wird. Als Unterhaltsschuldner ist man lediglich ein Schuldtitel und kein Mensch mehr. Echt richtig krass, wenn man sich das vorstellt. Da wundert's dann nicht, dass ein 
Mensch auf die Idee kommt sich ein ukrainisches Land gegen dessen Willen einzuverleiben. Das ist anscheinend urmenschlich: Ich will etwas, weil ich meine, dass es mir gemäß meinem Gesetz zusteht, ergo hole ich es mir gegen den Willen des anderen, den ich gleich Mal per Gesetz schachmatt setze. Absoluter Wahnsinn was hier passiert. Und das noch aufgrund einer herbeifantasierten DDT. 

Angenommen sie pfänden 200 Euro, du bietest aber an den laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bezahlen - den du dann wiederum vereinfacht gesagt aufstockst (stimmt ja nicht ganz, denn tatsächlich zahlt man den Unterhalt vom Einkommen und den bzw. bis zum Bedarf stockt man auf), dann übersteigt der freiwillig gezahlte Betrag die Pfändung und eine Pfändung würde keinen Sinn mehr machen. Im Übrigen verlangt das Jobcenter nicht, dass genau der titulierte Betrag gezahlt wird. Man kann sich gemäß der finanziellen Begebenheiten mit dem Gläubiger auch auf einen geringeren Betrag einigen, den er akzeptiert und den man dann zahlt und aufstockt. Aber freilich ein Schmarrn, weil der Titel schwebt ja wie ein Damoklesschwert über einem und Individualvereinbarungen schützen bekanntlich nicht vor der Unterhaltspflicht, dessen Höhe von der an den Haaren herbeigezogenen DDT willkürlich festgelegt wird. Die Unterhaltspflicht ist schon so gestrickt und mit der Unterhaltspflicht nochmal unterfüttert, dass man ihr als 0815-Normalo nicht entkommen kann. 

Als klassischer Aufstocker kann man schon gar nicht - egal wie man rechnet - in der Lage sein laufenden Unterhalt plus Pfandungsbetrag bzw. Rückstand zu bezahlen. E.g.: Netto von 1.250 Euro, laufender Unterhalt 320 Euro. Vom Vollstreckungsgericht festgelegter Betrag von 1.000 Euro. Unter 1.000 Euro geht mW kein Vollstreckungsgericht mehr. Lag ja der Betrag 14 Jahre zurück bei mir schon bei 950 Euro. Bisschen verhandeln meinerseits plus Aufstockung und die Pfändung war sofort vom Tisch. Ich denke der Betrag liegt mittlerweile bei mindestens 1.200 Euro. Erfahrungswerte wären hier interessant.

Wenn sie laufenden Unterhalt plus Rückstände pfänden, dann doch nur, weil so viel Einkommen vorhanden ist. Dann würde man aber auch nicht in die Aufstockung fallen. Wenn doch, dann nur, weil es weitere Unterhaltsberechtigte gibt, die aber dann wiederum die Pfändungsgrenze erhöhen und natürlich auch den sozialrechtlichen Bedarf. 

Selbst der dümmste Pfänder hört auf zu pfänden, wenn er Aussicht auf noch mehr Geld hat.

Im Idealfall ist man mit der Aufstockung schneller, als dass jemand auf die Idee kommt zu pfänden. Und das schützt dann meist schon, wenn man sagt, dass man bereits Sozialhilfe bezieht, weil vom Einkommen nach Abzug des Unterhalts nichts mehr übrig bleibt. 

Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich nur noch Rückstände bestehen. Daher - wie oben schon erwähnt - die Schlinge zieht sich zu, ein Entkommen ist meist nur möglich, wenn man den Weg verlässt. 

Aufstockung sollte in jedem Fall möglich sein.

Also bei mir wurde ALLES auf die Rückstände verrechnet. Der laufende Unterhalt lief als neue Rückstände auf, welche man dann irgendwann gerne von mir gesamt haben wollte. Ich habe es auch nicht geschafft gerichtlich die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen um laufenden Unterhalt zahlen zu können  Angry Angry  Dafür hat man mir dann gerichtlich attestiert das bei mir eine tatsächliche (verbotene) Doppelpfändung vorläge, die Parteien (Kind + UVK) möchten sich doch bitte untereinander absprechen und einigen wer was pfändet.............................. Natürlich hats keinen interessiert und es wurde fleißig weiter doppelt gepfändet, bis die Forderungen meines Kindes erfüllt waren und mir dessen Titel ausgehändigt wurde.  Angry Angry Angry
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#33
Erschließt sich mir nicht. Sie pfänden lieber 100 Euro auf die Rückstände anstatt den vollen laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bekommen? Die Zahlen sind jetzt nur fiktiv. Vllt. mach ich auch einen Denkfehler.
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#34
(16-08-2024, 13:01)NurErzeuger schrieb: Erschließt sich mir nicht. Sie pfänden lieber 100 Euro auf die Rückstände anstatt den vollen laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bekommen? Die Zahlen sind jetzt nur fiktiv. Vllt. mach ich auch einen Denkfehler.

Naja, das waren monatlich eher 1.300 EUR  Angry die da jahrelang gepfändet wurden. Waren ja auch mehrere 10.000e EUR (fiktiver real gewordener) Rückstand  Angry Angry Angry
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#35
(03-08-2024, 11:21)p__ schrieb: Da laufen unterschiedliche Vorstellungen zusammen und vermischen sich unzulässig. Die Agentur für Arbeit ist kein Familienrichter und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie sind auch keine Strafinstanz, die einen "Kunden" wegen Arbeitspflichtverletzung abstraft. Zunächst mal hat die Arbeitsagentur die tatsächlichen Verhältnisse zur Grundlage zu nehmen. Wenn sie Sanktionen verhängt, dann nach den bekannten Regeln. Hier zum Beispiel mal was: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-s...034000.pdf

Leute, das wirkt völlig falsch fokussiert. Ihr seid doch sowieso schon fix und fertig gemacht worden, Gesundheit ruiniert, Schulden die kaum je zu bezahlen sind, meist Kinder weg, irgendwelche Titel die man nie wieder wegbekommt. Am Boden und kaputt, in der Endphase des Zusammenbruchs. Und da macht ihr euch echt Gedanken, ob es denn erlaubt sei, auf 70% zu gehen, ob das vielleicht einer nicht gut finden könnte? Das ist doch schlichtweg lächerlich.

Selbst wenn die Arbeitsagentur durchdrehen würde (was sie nicht tut) und jede Aufstockung einstellt wenn ihr auf 70% geht (was sie nicht tut) - ist doch piepegal! Schiss vor §170 StGB? In den sehr, sehr wenigen Fällen, in denen irgendwann mal eine Anzeige nach §170 StGB bis zu einer Verhandlung gekommen ist, wurde erst mal ein halbes Jahr an der gesundheitlichen Situation des Angeklagten herumgegutachtert, bevor alles eingestellt wurde. Seit der Staat verpflichtet ist, dem Angeklagten auch einen Anwalt zu stellen und die Kosten für das Verfahren wegen Mittellosigkeit immer der Staat selber zahlen muss, sind die Fallzahlen zusammengebrochen. Früher gelang es noch leichter, dass Richter und Staatsanwalt in richtig dreckiger und absolut krimineller Weise Angeklagten in etwas hineingezogen haben (bis hin zur Protokollfälschung), seit immer ein Angeklagtenanwalt im Saal ist klappt das nicht mehr so geschmiert wie es diese ehrenwerten Damen und Herren gerne durchziehen.

Wer so kaputt ist und wie ein Kaninchen auf die Schlange auf §170 starrt, hat keine Rechtsprobleme, sondern psychologische Probleme. Das ist die Baustelle, auf der Arbeit nötig ist.

Lieber P.
Habe vielen Dank für  deinen Rat. Natürlich hast du Recht. Genauso ist es. Manchmal braucht man von außen einen solchen Hinweis, wie von dir, um halt das Offensichtliche auch zu sehen.
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