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BGH XII ZR 78/08: Unbefristeter Krankenunterhalt, private Altersvorsorge
#26
Ich würde sagen, probiere es. Einfach dem kommenden OLG-Verfahren einen entsprechenden Antrag beifügen. Wird dessen Bearbeitung abgelehnt, dann halt nochmal ein Extraverfahren.
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#27
Mal eine Frage @grimstein, falls diese erlaubt ist.
Ich hatte es bisher so verstanden, dass 209 Teuronen gefordert sind, und Du zu 103 Teuronen verdonnert wurdest.
Ist das so von mir korrekt verstanden worden?
Ich möchte jetzt nicht die Erträge für Staat/Gericht und Fledermäuse ausrechnen, die bei einer neuen Runde vom AG bis BGH aufkommen werden. Undecided
Ich gehe davon aus, dass Du nicht mehr der Jügste bist. Cool

Besteht nicht die Möglichkeit, mal mit der Ex zu einem gemütlichen Abendessen in ein gutes Restaurant zu gehen und sich über die "guten" Zeiten auszutauschen, die miteinander erlebt wurden?

Du zahlst natürlich die Rechnung des Abendessens, und dieses wird einvernehmlich bezüglich der Differenz des geforderten Unterhaltes aufgerechnet? Angel

Bitte schlag mich nicht für diese (vielleicht absurde) Idee.
Smile
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#28
Fünf Jahre 209 EUR zahlen sind immerhin 12540 EUR. Da das vorige Verfahren schon bis zum BGH hochging, wird es wohl nichts mehr mit gemütlichen Abendessen zu zweit.
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#29
Woher willst Du das so genau beurteilen wollen? Ich hoffe halt immer noch auf das Gute in den Menschen, nicht der absurdistanischen Scheidungsindustrie das Geld in den Rachen zu werfen. Deine aufgeführte Zahl wird mit Sicherheit zum größten Teil für Anwalt und Gerichtkosten draufgehen. und wieder sind fünf Jahre ins Land gegangen, wo sich grundsätzlich nichts geändert hat. Sad
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#30
Blue, aus dem von dir angeregten gemeinsamen Abendessen mit der "Ex" wird wohl nichts mehr, oder sollte "es" mir oder "sie" (mir) im Halse stecken bleiben ?
Es geht um monatlich 209 € Krankenunterhalt und zwar rückwirkend ab 02/2007 (bisher zahle ich mtl. 103 €) und ab 04/2009 wegen meiner Einkommensveränderungen (BUZ und Versorgungsbezüge) aufgrund des krankheitsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben um vielleicht noch mehr, geschweige denn die Gesamtkosten für das vom BGH zurückverwiesene erneut anhängige OLG-Verfahren und ggf. für die weiteren Kosten einer von mir ins Auge gefassten Abänderungsklage durch evtl. alle Instanzen.
Insoweit kann ich als fast 60-jähriger Vater von 4 erwachsenen und gut ausgebildeten Kindern dem "p" argumentativ voll beipflichten !

Na dann, gute Nacht !
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#31
Der Volltext von BGH Aktenzeichen XII ZR 111/08 vom 27.5.2009 ist da:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...92&Frame=2

Darin sind einige detailliertere Angaben zu den Personen und ihrem Fall. Für unbefristeten Unterhalt reicht ein "besonders schutzwürdiges Vertrauen". Bekräftigt wurde vom BGH auch die schon länger ausgeurteilte Praxis, bis zu 4% des Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge zu stecken, egal ob das zu Ehezeiten gemacht wurde oder erst nach der Trennung.
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#32
Zitat:w.grimstein schrieb: Man(n) sollte dennoch den Glauben an diesen Rechtsstaat nicht verlieren,

Deutschland ist defakto kein Rechtsstaat. Es gibt höchstens Indizien, die für einen Rechtsstaat sprechen. Doch die sind alle widerlegt. Dikatoren sind wenigstens ehrlich, und zeigen, daß sie Alleinherrscher sind. Die brD hingegen ist kein Rechtsstaat, und tarnt das nahezu perfekt, so daß sogar Joseph Göbbels, der ehemalige Propagandaminister neidisch werden könnte.

Gesetzgebung:
Wir haben ein Grundgesetz, eine Verfassung über die das Volk nie abgestimmt hat. Unabhängig davon gilt das Grundgesetz in circa 50% der Fälle gar nicht, sondern wird durch weitere Gesetze inzwischen soweit beschnitten, daß u.a. die Menschenrechte, die im Grundgesetz festgeschrieben werden, ad absurdum geführt werden.

Gewaltenteilung:
Judikative: Die wichtigsten Richter, die Verfassungsrichter, werden von der Exekutiven benannt. Meist nach Parteibuch. Fällen Richter zu häufig unangenehme Urteile, können sie strafversetzt werden. Die meisten Gesetze sind inzwischen Auslegungssache. Es gibt also keine Rechtssicherheit und keine Rechtsklarheit, die für einen Rechtsstaat zwingend erforderlich wäre. Somit wird im Gericht gespielt, keiner weiss i.d. Regel wer gewinnt. Einmal wird Verhalten Y bestraft, einmal nicht. Die meisten Sachen einfach Ermessenssache- sprich Gutdünken des Gerichts.
Auch das Rechtsverfahren entspricht nicht Rechtsstaatlichen Prinzipien:
Viele Urteile werden vor der Verhandlung "ausgehandelt", sprich es wird gedealt zwischen den Robbenträgern. Durch die Öffentlichkeit wird oft eine Drohkullisse für Richter aufgebaut, z.B. wenn Politiker sich dann Plötzlich einmischen und die oder die andere Strafe für dies oder das dann aus populistischen Gründen fordern. Insgeheim weiss der Richter, daß er, wenn er Frauen keine "Besondere Stellung" im Gericht beimisst, daß die Starke Lobby der Alleinerziehenden Mütter und Feministinnen ihm Gefährlich oder unangenehm werden könnte.Gleicher Fall: Einmal wird so entschieden, einmal so, daraus entsteht eine Riesen Ungerechtigkeit, also eine 2-Klassen Justiz.

Legislative: Die Wenigsten Gesetze können die Parteiendikatoren selbst erlassen. Die meisten Regelungen für Deutschland kommen von der EU.
Wer Bundeskanzler der brD werden will, muss sich erst in der USA das "Okay" abholen. Medien sorgen für ein "Demokratieränkespiel", in Wahrheit ist es schnurz pip egal, ob man für A oder B ist. Es hilft auch nicht , wenn 80% es durchschauen, selbst Wahlen mit 20% Wahlbeteiligung bedeuten 100% Wählerstimmen. Das Gesetzteswirrwar -von Gesetzen die sich selbst widersprechen- profitiert der Legislative Entscheidungsträger. Er kann jederzeit weitere Kasperletheatergesetze erlassen, die wohl klingen, aber nichts bringen. Er weiss ohnehin, daß der Normalbürger weder die Zeit, noch die Lust hat, Beamtendeutsche Formeln und Gleichungen auswendig zu lernen, die ohnehin Ungleich sind. Und in diesem Kasperletheater gewinnt dann der grösste Lügner. P.S. Die wichtigsten Personen und Repräsentanten unseres Staates, der Bundespräsident und der Bundeskanzler werden nicht von uns gewählt sondern von speziell ausgewählten Personen in der Bundesversammlung bzw. Bundestag.
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#33
Ich möchte immer gerne beide Extreme vermeiden.
Einerseits ist in Deutschland mehr Rechtsstaatlichkeit möglich als in vielen anderen Staaten.
Andererseits ist klar, dass das Familienrecht in Deutschland besonders schlecht aufgestellt ist.
Mir ist klar, dass der Feminismus (besondere Stellung der Frau) die Rechtsstaatlichkeit teilweise aushebelt. Es sollte aber auch klar sein, dass dies nicht allein ein Rechtsproblem ist sondern ein Gesellschaftsproblem. In einer nicht demokratisch gesinnten Gesellschaft kann keine demokratische Ordnung funktionieren. Und so kann in einer feministisch gesinnten Gesellschaft es nicht wundern, dass das auf das Rechtssystem durchschlägt. Das Rechtssystem existiert ja nicht im luftleeren Raum.

Richtig ist allerdings auch, dass Deutschland nicht souverän ist. Ein Grundgesetz ist eine Grundordnung von einer fremden Macht in einem besetzten Gebiet eingerichtet. (Haager Landkriegsordnung)
Über einer Verfassung steht nichts, sie ist die oberste Grundlage einer Rechtsordnung. Über dem Grundgesetz allerdings steht der Alliiertenvertrag. Ein Grundgesetz wird von einer fremden Macht verordnet, eine Verfassung von Volk legitimiert.
Das wissen die wenigsten Bundesbürger, d.h. unsere Rechtsordnung steht auf einer Lüge.

Problematisch sind auch zu viele und teilweise auch sich widersprechende Gesetze.
Tacitus beschrieb das Problem so: "In den verdorbensten Staaten gibt es die meisten Gesetze."

Dazu ist Familienleben nicht justiziabel. Leider wird das Familienleben mehr und mehr gesetzlich legitimiert und so zerstört.
Aber auch das hängt damit zusammen, dass eine Bevölkerung (aus Unsicherheit oder Sicherheitsbedürfnis) alles gerne "geregelt" haben möchte. Das ist natürlich infantiles Verhalten, das einer emanzipierten Eigenverantwortlichkeit bei der Lösung von Lebensproblemen entgegensteht.
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#34
Mich wundert dabei, dass die Exfrau nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe (10 Jahre waren die geschieden!!), den Ex Mann überhaupt noch auf Unterhalt verklagen darf!
Ich dachte eine rechtskräftige Scheidung hieße, dass damit die Sache für immer beendet wäre!
Jetzt müssen wohl auch rechtskräftig Geschiedene bangen, dass ihre Exen irgendwann einmal doch noch mal Kohle haben wollen.
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#35
(10-07-2009, 10:06)Heinrich schrieb: Mich wundert dabei, dass die Exfrau nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe (10 Jahre waren die geschieden!!), den Ex Mann überhaupt noch auf Unterhalt verklagen darf!
Ich dachte eine rechtskräftige Scheidung hieße, dass damit die Sache für immer beendet wäre!
Jetzt müssen wohl auch rechtskräftig Geschiedene bangen, dass ihre Exen irgendwann einmal doch noch mal Kohle haben wollen.

Bei meiner Scheidung haben wir auf Ehegattenunterhalt gegenseitig verzichtet. Auf Anraten des Anwaltes meiner Ex gab es aber den Zusatz: "außer in Zeiten der Not".
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#36
(10-07-2009, 10:06)Heinrich schrieb: Mich wundert dabei, dass die Exfrau nach einer rechtskräftig geschiedenen Ehe (10 Jahre waren die geschieden!!), den Ex Mann überhaupt noch auf Unterhalt verklagen darf!
Er hat auch nach der Scheidung immer zahlen -dürfen-. Wenn er zehn Jahre nix hätte zahlen müssen, wäre es für Exilein schwieriger, den Anspruch wieder aufleben zu lassen.
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#37
(10-07-2009, 10:19)Rudolf schrieb: Bei meiner Scheidung haben wir auf Ehegattenunterhalt gegenseitig verzichtet. Auf Anraten des Anwaltes meiner Ex gab es aber den Zusatz: "außer in Zeiten der Not".

"Hiermit verzichte auf Unterhalt....ausser, ich möchte ihn mal haben" :-)
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#38
(10-07-2009, 11:19)p schrieb:
(10-07-2009, 10:19)Rudolf schrieb: Auf Anraten des Anwaltes meiner Ex gab es aber den Zusatz: "außer in Zeiten der Not".

"Hiermit verzichte auf Unterhalt....ausser, ich möchte ihn mal haben" :-)

Naja, war schon lustig damals. Der Richter hat meine Ex gefragt: "sie sind doch jung, gesund...muss das denn sein?" Es musste. Also habe ich das dann für mich auch rein schreiben lassen (worauf der Richter grinste). Anzumerken ist aber: Beide hatten wir die gleiche Ausbildung, einen etwa gleichbezahlten Job und (gaaaaanz wichtig) keine Kinder.
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#39
(10-07-2009, 10:19)Rudolf schrieb: Bei meiner Scheidung haben wir auf Ehegattenunterhalt gegenseitig verzichtet. Auf Anraten des Anwaltes meiner Ex gab es aber den Zusatz: "außer in Zeiten der Not".

Was bedeutet Not? Ist Bill Gates in Not wenn er vom Multi Milliardär durch die Krise auf einmal nur Multi Millionär wird?
Geschieden ist geschieden, irgendwann muss das Unterhaltsgespenst doch wegsein! Für mich ist keiner in Not, der über Hartz4 Niveau lebt.
Gruss
Heinrich
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#40
(10-07-2009, 12:08)Heinrich schrieb: Was bedeutet Not?

"in Zeiten der Not" scheint ein gängiger juristischer Begriff zu sein. Ich interpretiere ihn so, dass jemand in Not ist, wenn er staatliche Gelder in Anspruch nehmen muss.
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#41
Im Geschaeftsleben sind derartige vertragliche Formulierungen undenkbar, da sie unkontrollierbare Hintertueren konstruieren lassen und spaeteren juristischen Auseinandersetzungen Tuer und Tor oeffnen.

Geraet die Alte verschuldet oder unverschuldet in Not? Da geht der Zoff doch schon wieder los!

Sie lernt beispielsweise einen neuen Stecher kennen, der sie abzockt, der dann nicht greifbar ist und schon ist das Bambilein in Not. Aber kein Problem, der geschiedene Bloedmann muss zahlen, steht so im Vertrag, steht ihr ja zu!

Klar, dass die Fledermaeuse solche Formuliereungen lieben, beschert es ihnen auch in Zukunft beste Umsaetze. Das ist alles so krank, ich muss raus zum K.....
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