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The Ride Begins!
#26
Weiter, die vorladung vom Gericht ist gekommen. Es teilt sich in zwei Themen auf, so wie ich es verstehe.
Pnkt 1 im Antrag haben wir geschrieben dass die Folgesachen einvernehmlich geklärt werden sollen. Meine Nochfrau hat ein Stellungnahme abgegeben dass die Unterhalts und Umgangsdinge nicht geklärt sind und sie der daher nicht zustimmt. Das ist aber der Sinn der SAche, oder? Ich trenne doch die Folgesachen gerade deshalb ab, damit die Scheidung gemacht werden kann.

Punkt 2 Außerdem gibt es die Frage des Trennungsjahrs. Wir haben da noch ein Konto zusammen gehabt und auch noch teilweise einen gemeinsamen Haushalt geführt. Frau hat daher auch widersprochen.

Ich soll eine Stellungnahme abgeben. Ich ignoriere Alles zu Punkt 1 und erkläre nur Dinge zum Trennungsjahr, oder?

Viele Grüße Siegfried.
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#27
Man kann die Folgesachen abtrennen oder gemeinsam mit der Scheidung machen. Das kann ganz verschiedene Auswirkungen haben, geht schon bei den Gebühren los. Zwei Verfahren mit Streitwert 50.000€ sind teurer als ein Verfahren mit Streitwert 100.000€, mal ganz grob gesagt. Bis zur Scheidung kann Trennungsunterhalt fällig sein, die Hürde für nachehelichen Unterhalt ist höher. Wenn deine Ex vor der Scheidung ein Kind bekommt, bist du der Vater. Usw. usf. Wenn Aussicht besteht, sich absehbar einig zu werden würde ich das im Verbund machen. Wenn überhaupt keine Aussicht auf Einigung besteht und du das gerichtlich geklärt haben willst, kannst du vermutlich auch selbst aktiv werden und ne Folgesache anhängig machen oder das Gericht zur Terminierung der Scheidung auffordern, damit deine Ex mit ner Folgesache aktiv werden muss. Wenn keine Eile besteht und sie ne größere Summe aus dem Zugewinnausgleich erhalten wird, kannst du dich auch zurücklehnen und gar nichts machen und jeden Monat Zinsen einstreichen, weil das Geld bis dahin auf dem Tagesgeldkonto liegt. Kann man so pauschal nicht beantworten.
Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt geführt habt und ein gemeinsames Konto hattet, hat sie da gute Argumente.
Die Gerichte sehen es gern, wenn zunächst außergerichtlich alles versucht wird, das kann dir besonders in einem Umgangsverfahren auf die Füße fallen.
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#28
im Zivil- und Familienrecht spricht man von einer "Ladung", persönliches erscheinen und keine Vorladung. Eine Vorladung ist eine offizielle Aufforderung einer Strafverfolgungsbehörde (Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht), zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, oder hast du auch ein Strafverfahren laufen?

Umgangsdinge nicht geklärt? Was ist da strittig, was gibts da zu klären bei 14 und 17jährigen? Stelle beim Umgang ein Rechtsschutzbedürfnis in Frage.
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#29
Ladung, ja. Nicht Vorladung. Ich kannte den Unterschied nicht.

Also ich bin nicht sicher ob ich es richtig erklärt habe. Meine Frau stimmt der Scheidung aus zwei Gründen nicht zu:
-Trennungsjahr sei nicht korrekt gewesen (Zeit passt aber Lebensumstände nicht);
-Folgesachen seien nicht geklärt.
Ich habe aber nur Versorgungsausgleich beantragt und in den Antrag geschrieben, dass alle Folgesachen später einvernehmlich geregelt werden sollen.
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#30
Ja, wie Blan schon geschrieben hat, 1. Da hast du schwache Karten und 2. Folgesachen kann Vor- oder Nachteil sein, auf jeden Fall würde ich es in der Antwort ablehnen, Umgang überhaupt als fraglich, strittig oder sonstwas mit in irgendein Verfahren zu nehmen. Je weniger Bereiche Verfahrensgegenstand sind, desto billiger. Keine Sorge, es bleibt noch genug zum streiten übrig :-)
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#31
Aber kann sie Sachen in die Scheidungsverhandlung reinziehen die ich gar nicht beantragt habe?
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#32
Sicher, sie kann ihrerseits beantragen, was sie will.
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