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(05-02-2011, 18:05)blue schrieb: (05-02-2011, 14:30)Griminalpolidei schrieb: TU bzw. nachehelicher Unterhalt sind vom Tisch.
Erstmal Glückwunsch! Mit dieser Richterin hast Du wirklich großes Glück gehabt. Mich würde interessieren, warum EU vom Tisch ist? Wie wurde das vom Gericht begründet?
Es bedurfte keiner Begründung. Es gibt einen Ehevertrag, der nachehelichen Unterhalt beiderseitig ausschließt.
Der TU - Anspruch besteht nicht mehr, da sie mit ihrem neuen Partner eine gemeinsame Wohnung bezogen hat. Außerdem hat sie als Frühpensionärin eine unverschämt hohe Rente. (38 Jahre alt!!!) Sie jobbt nebenher für 3 Std. / Woche und kommt auf ein bereinigtes Nettoeinkommen ( KU und Kindergeld mitgerechnet) auf knapp 3000.- € netto.
Keine schlechte Partie also...
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(08-02-2011, 13:13)Griminalpolidei schrieb: ...........Außerdem hat sie als Frühpensionärin eine unverschämt hohe Rente. (38 Jahre alt!!!) Sie jobbt nebenher für 3 Std. / Woche und kommt auf ein bereinigtes Nettoeinkommen ( KU und Kindergeld mitgerechnet) auf knapp 3000.- € netto.
38 Jahre alt...........
Wenn man sich vorstellt, normale Arbeitnehmer sollen zukünftig bis 67..70.... arbeiten, nur damit noch genügend Steuerzahler da sind, die die Frühpensionen der Beamten finanzieren.
Einfach ein Unding so was.
Wer in Deutschland noch arbeitet oder sich in Arbeit anstrengt ist blöd, mich eingeschlossen..............
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !