06-04-2013, 09:00
Das mir unverständliche am Artikel 3 GG ist, dass er überhaupt zunehmend Gruppen von Menschen benennt und sich in 1994 genötigt sah den Staat nochmals zu verpflichten. Meiner Meinung nach, wie zum Gürtel zusätzlich Hosenträger zu verordnen.
Wenn also schon eine Änderung von Artikel 3 GG für notwendig erachtet wird (und darüber ließe sich mit mir reden), dann würde ich eine Verschlankung des Artikels begrüßen.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Fertig.
Ob Staat oder Einzelperson, hiernach wären alle Menschen gleichermaßen verpflichtet und berechtigt. Es gäbe kein überflüssiges Gebrabbel wegen einer sexuellen Ausrichtung/Nichtausrichtung, Glauben/Nichtglauben; Behinderung/Nichtbehinderung; Hautfarbenintensität; Alter; Adel/Mob; territorialer, nationaler, kultureller Herkunft; Geschlecht/Nichtgeschlecht/Mischgeschlecht – biologisch oder sozial; usw.
Und schon könnte sich auch Frau Baer der Einhaltung auch dieses einfachen und umfänglichen Grundsatzes widmen und Benachteiligungen abbauen helfen, weil eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären. Sie könnte dann von mir aus den Gralshütern des BGB ihr altertümliches Klischee-Pamphlet jede Woche neu um die Ohren hauen und beweisen wie ernst es ihr mit der Beseitigung von Benachteiligungen ist.
Aber das wird schon aus dem Grund nicht geschehen, weil in den Senaten auch noch die anderen nach Gesinnung platzierten Parteienvertreterinnen und –Vertreter sitzen. Es ist jetzt nur ein Strang hinzugekommen, an dem – und wieder in eine andere Richtung - gezogen wird. Wahnsinn!
Wenn also schon eine Änderung von Artikel 3 GG für notwendig erachtet wird (und darüber ließe sich mit mir reden), dann würde ich eine Verschlankung des Artikels begrüßen.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Fertig.
Ob Staat oder Einzelperson, hiernach wären alle Menschen gleichermaßen verpflichtet und berechtigt. Es gäbe kein überflüssiges Gebrabbel wegen einer sexuellen Ausrichtung/Nichtausrichtung, Glauben/Nichtglauben; Behinderung/Nichtbehinderung; Hautfarbenintensität; Alter; Adel/Mob; territorialer, nationaler, kultureller Herkunft; Geschlecht/Nichtgeschlecht/Mischgeschlecht – biologisch oder sozial; usw.
Und schon könnte sich auch Frau Baer der Einhaltung auch dieses einfachen und umfänglichen Grundsatzes widmen und Benachteiligungen abbauen helfen, weil eben alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären. Sie könnte dann von mir aus den Gralshütern des BGB ihr altertümliches Klischee-Pamphlet jede Woche neu um die Ohren hauen und beweisen wie ernst es ihr mit der Beseitigung von Benachteiligungen ist.
Aber das wird schon aus dem Grund nicht geschehen, weil in den Senaten auch noch die anderen nach Gesinnung platzierten Parteienvertreterinnen und –Vertreter sitzen. Es ist jetzt nur ein Strang hinzugekommen, an dem – und wieder in eine andere Richtung - gezogen wird. Wahnsinn!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)