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Bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen
gegen die Jugendamtstante wegen § 240 Abs. 3 StGB versuchte Nötigung
gegen den Landrat wegen Beihilfe.
Bringt zwar nichts, macht dem Apparat aber weitere Arbeit.
Man kann ja zusätzlich eine Meldung an die Tageszeitung rausgeben, wenn die Staatsanwaltschaft das Aktenzeichen mitgeteilt hat.
Austriake
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24-02-2014, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2014, 16:40 von ArJa.)
Moin.
Unter Bürokraten gilt der Grundsatz :
Dienstaufsichtsbeschwerde = formlos, fristlos, fruchtlos ...
Letztendlich hat eine einzelne DAB so gut wie keine Wirkung mit Ausnahme dessen, dass die JA-Tusse eine umfangreiche Stellungsnahme fertigen mußte und dadurch mehr Arbeit hatte ...
Und weil sie Arbeit scheut, wird sie beim nächsten mal etwas vorsichtiger agieren, damit sie nicht erneut eine Stellungnahme zur nächsten DAB schreiben muß .... zmindest war das bei mir so...
Es bringt auch wenig, die Guutste jetzt mit DAB`s zu bombardieren, da kommt man schnell in das Image des ewig nörgelnden Querulanten, es sei denn, die DAB ist wirklich fundiert und belegbar...
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz : ein bißchen bleibt schon hängen ... das Beste wäre man fände jemanden, der ebenfalls von derselben JA-Tusse "betreut" würde und auch von dort käme eine zweite oder dritte DAB; irgendwann wäre der Druck auf den Landrat da, umzusetzen.
Grundsätzlich gilt aber, dass die Wirkung von Dienstaufsichtsbeschwerden in Behörden masslos überschätzt wird.
Was denen wirklich Arbeit macht , und was (wie der Teufel das Weihwasser ) gefürchtet wird , ist die Einschaltung des Landes- und(oder) Bundespetitionsausschusses ...
Von dort werden nämlich zuerst einmal umfangreichste Stellungnahmen angefordert, was eine enormen Arbeitswust verursacht. Deshalb Geheimtipp : Einschaltung Petitionsausschuss !
Gruß
ArJa
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2014, 16:58 von Bücker der Nation.)
(24-02-2014, 16:32)Austriake schrieb: Bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen
gegen die Jugendamtstante wegen § 240 Abs. 3 StGB versuchte Nötigung
gegen den Landrat wegen Beihilfe. (...) Das ist schon 'ne krosse Nummer. Bin gerade im "wasch mich aber mach mich nicht nass"-Modus, d.h. ich habe noch eine andere Baustelle um die ich mich kümmere und keine Böcke auf eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Die Frage ist auch wie ich bei der Nummer rauskomme. Meine Schreiben an die Olle vom Amt waren so frech, dass die wohl als Lehrbeispiel für Schulungen herhalten werden. Das Gelalle im Antwortschreiben von ihr war wohl eine Frustreaktion und ich habe es auch darauf angelegt. Ändert aber nix am Sachverhalt - mach' was ich will oder ich zeige dem Richter die Briefchen und die Gerichtskosten darfste auch noch löhnen.
(24-02-2014, 16:32)ArJa schrieb: (...)
Es bringt auch wenig, die Guutste jetzt mit DAB`s zu bombardieren, da kommt man schnell in das Image des ewig nörgelnden Querulanten,
es sei denn, die DAB ist wirklich fundiert und belegbar...
Allerdings gilt auch hier der Grundsatz : ein bißchen bleibt schon hängen ... (...) Mmh, wenn ich als Querulant mein Image als renitenter Popo nicht aufgeben muss, würde das schon passen. So weit ich das verstanden habe muss mir die Behörde/Landrat immerhin antworten.
Bringts denn was die ein bisschen zu zu spammen, dass denen schlecht wird wenn sie nur meinen Namen hören ?
Die Geschichte spielt sich in einem kleinen inzestuösen Landkreis ab und ich kenne die JA-Zippe sogar persönlich. Auch weiß ich, dass die KM und sie sich privat kennen.
Zumindest ein Gespräch zwischen Landrat und JA-Zippe muss stattgefunden haben, das Absageschreiben an mich klang ziemlich angefressen und der Amtsmann grüsst mich "Hochachtungsvoll", davor war es "mit freundlichem Gruß"
Meinst du es macht Sinn eine Hierarchiestufe höher zu gehen ?
Danke für eure Antworten !
Nachtrag: Habe deinen Vorschlag mit dem Petitionsausschuss zu spät gesehen. Mal ganz blöde gefragt, was bringts und passt es hier überhaupt ?
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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(24-02-2014, 16:55)Bücker der Nation schrieb: und keine Böcke auf eine gerichtliche Auseinandersetzung
Eine Strafanzeige bedeutet, dass ein Staatsanwalt einer Sache nachgeht. Nicht du. Du bist nicht Teil einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen, bestenfalls Zeuge.
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(24-02-2014, 18:35)p schrieb: (24-02-2014, 16:55)Bücker der Nation schrieb: und keine Böcke auf eine gerichtliche Auseinandersetzung
Eine Strafanzeige bedeutet, dass ein Staatsanwalt einer Sache nachgeht. Nicht du. Du bist nicht Teil einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen, bestenfalls Zeuge.
Eben. Damit macht man dem Apparat Arbeit, selbst muss man fast nichts tun (ausser ein paar Schriftstücke als Beweismittel drantackern).
Der Staatsanwalt wird kein Verfahren eröffnen, weil kein öffentliches Interesse, keine Schädigungsabsicht, keine rechtswidrige wasauchimmer.....aber die Jugendamtstusse wird zumindest von der Polizei vernommen zu dem Vorgang, der Landrat evtl. auch.
Und die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde von dir erhält garantiert mehr Aufmersamkeit als die bisherigen.
Wende dich an deinen nächsten Landtagsabgeordneten wegen des Petitionsausschusses, der sollte weiterhelfen können.
Austriake
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Danke für euren schnellen Infos !
Bin gerade unterwegs und habe das Geschreibsel nicht greifbar. Werde mir ein paar Gedanken dazu machen und schauen ob ich den Schriftwechsel hier ins Forum stelle.
Melde mich morgen an dieser Stelle.
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Also wenn sie dir mit keinem schlimmeren Übel gedroht hat, als mit einer gerichtlichen Klage, wird da sicher keiner eine Erpressung darin erkennen.
Ein Polizist, der dir erklärt, dass er dir deinen Führerschein abnimmt, wenn du weiterhin mit 230 durchs Dorf kachelst, wird ja auch nicht wegen Erpressung belangt.
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Es erwartet auch niemand, dass wirklich was herauskommt bei einem Strafantrag - darum geht es auch gar nicht. Es geht darum, dem Bürokratenapparat zusätzliche Arbeit zu machen, über die Dienstaufsichtsbeschwerde hinaus.
Austriake
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-02-2014, 11:11 von ArJa.)
(24-02-2014, 18:45)Austriake schrieb: Und die nächste Dienstaufsichtsbeschwerde von dir erhält garantiert mehr Aufmersamkeit als die bisherigen.
Wende dich an deinen nächsten Landtagsabgeordneten wegen des Petitionsausschusses, der sollte weiterhelfen können.
Du kannst auch den Petitionsausschuss des Landtages direkt anschreiben; die Idee den Abgeordneten direkt anzusprechen ist auch o.k., am Besten sagst Du, Du wüßtest nicht wen Du ansprechen solltest - ihn/ sie oder die Abgeordneten der Konkurrenzpartei ...
Abgeordnete und auch die Petitionsausschüsse möchten unheimlich geliebt und ernstgenommen und als bedeutsam eingeschätzt werden und die gesamte Verwaltung hat Schiss vor der Politik ....
Wenn Du dem System eine Menge zusätzlicher Arbeit machen und dem örtlichen Jugendamt gerne einen einschenken möchtest, ist eine Petition - dem Grundgesetz sei Dank - das geeignetste Mittel ...
Viel Spaß ... den Sachverhalt hast Du ja sicher gespeichert, macht Dir also nicht allzu viel Arbeit. Noch ein Tipp : Schreib doch parallel den Bundestags - und den Landtagspetitionsausschuss an, dann haben die erstmal untereinander ein Kompetenz- und Zuständigkeitsgerangel ...
Erneute DAB würde ich erst dann starten, wenn das Verfahren mit der Petition abgeschlossen ist ... Merke : Doppeltreffer auf die gleiche Stelle tun besonders weh ( alte Boxregel )
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Mit erfolgter Nachricht an Dich bezügl. der Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Sache erledigt.
Allerdings wandern diese Dinge allesamt in die Personalakte. Auch wenn sie allesamt "abgeschlossen" werden, so ärgern diese Dinger die betreffenden Personen.
Wenn Du nicht etwas geschrieben haben solltest, dass Dir tatsächlich zum Nachteil gereichen könnte, hätte ich die Dame aufgefordert, doch gerne ihre Drohung wahr zu machen, damit Ihr die Möglichkeit habt, das vor Gericht zu besprechen. Wahrscheinlich hätte sie den Colt ganz schnell stecken lassen.
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Kommando zurück, ich kann das Original von der Ollen nicht finden Habe heute jede Schublade umgedreht und bin jede Akte durchgegangen. So ein Mist ! Ohne Original hat sich die Sache wohl erledigt.
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