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Erbe und Unterhaltsschulden ...
#26
@ Exilierter : Nein, Gerichtsurteile und freche Bettelbriefe gibt es noch nicht. Wie ich weiter oben schrieb unterstelle ich der KM ein gewisses Maß an sozialer Intelligenz, WENN es darum geht Knete zum verpras... ähm ich meine zum "Wohle des Kindes" abzugreifen.

Ich überlege mir wie ich mich am besten vorbereite wenn der Shitstorm losbricht. D.h. ich möchte am Tag X nicht mehr hier in D gebunden sein, sondern die Möglichkeit haben nach Bingo-Bongo zu gehen.

Das benötigte Startkapital macht mir gerade etwas Sorgen. Du hast mir ja diesbezüglich schon einen tollen Tipp gegeben. Vielen Dank nochmals !


@ sorglos : Vielen Dank erst einmal für deine ausführlichen Postings ! In der Tat, ich bin aktuell Student und war vorher kein Großverdiener. Es reichte für ein gutes Leben bis ich Madame kennenlernte. Naja, Ihr kennt es alle.

Ob mir Mutter Staat in Gestalt einer JA-Prätorianerin gegen das Schienbein tritt und hofft das Knete runterfällt oder nicht ist halt die Frage.
Der Gesetzgeber spricht von min. 3 Jahren und Madame ist, nun ja ein wenig "schwierig". Große Schnauze nach außen, möchte alles, kann alles aber aus mir unerfindlichen Gründen klappt gar nichts. Die Analogie zur Quotenfrau auf einem DAX-dotierten Pöstchen ist selbstverständlich rein zufälliger Natur. Angel

Mir selbst widerstrebt es einer im Graubereich arbeitenden Fledermaus auch nur einen Euro in die Hand zu drücken.
Für diesen Mist gebe ich keine Knete aus. Wenn man mir auf die Pelle rückt und sich keineswegs kompromissbereit gibt, ziehe ich die Konsequenzen.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass auch nach über 3 Jahren Madame mich ausrauben möchte unter Instrumentalisierung lila Pudel weiß ich nicht einzuschätzen.

@ MitGlied : Bei dieser Vorstellung läuft es mir echt eiskalt den Rücken runter. Wenn dieser Fall eintritt wird Madame innerhalb weniger Jahre die Knete durchgebracht haben und das wars dann. Sie gehört zu den Frauen, die nicht mit Geld umgehen können und z.B. Schulden verschweigen. Innerhalb der eigenen finanziellen Verhältnisse leben ist auch nicht ihr Ding.

Puuh, auf der Nummer muss ich erst einmal etwas rumdenken.

Lieben Gruß

Der Bücker
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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#27
(14-10-2011, 16:58)MitGlied schrieb: Erbe ablehnen geht, aber dann könnten die Nacherben an der Reihe sein und wenn das rein zufällig das von der lieben Ex betreute Kind ist...?
Erbe ablehnen geht schon. Allerdings werden meiner Meinung nach die Erblasser in diesem Fall zu direkten Schuldnern der Unterhaltsgreiferin - meinte Unterhaltsberechtigten. Hier stellt sich dann die Frage, ob sie schlau genug ist, sich über den Erbfall informieren zu lassen bzw. Dann auch die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.

Einzig sicher ist, ein absehbares Erbe rechtzeitig Geschwistern zu übertragen oder es zu liquidieren und im Ausland zu verscharren.
https://t.me/GenderFukc
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#28
Nichts zu erben dürfte die einzig richtige Entscheidung sein. Ansonsten sollte sowieso alles über dritte Personen und Gesellschaften laufen.
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#29
Hier sind noch zwei Referenzen zum Erbrecht, die ganz ergiebig aussehen:

Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht

und

Info Erbrecht

Es werden alle wichtigen Begriffe geklärt, wie Erblasser, Ersatzerbe und Nacherbe etc pp, Und dann kann man da noch folgendes nachlesen:

Zitat: Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB
Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich – er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.

Die entsprechenden Paragraphen des BGB gibts hier: http://dejure.org/gesetze/BGB
https://t.me/GenderFukc
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