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Studien und Erfahrungen zum Wechselmodell
#26
Wer sie fragen möchte, wie das kommt hat am kommenden Mittwoch den 14.8.2013 um 17:30 im Norderstedter (bei Hamburg) Rathaus Gelegenheit das zu tun.
Sie stellt dort das Thema und das Buch auf einer Veranstaltung von Johannes Zink vor.
Eintritt:15,-€
Anmeldung: Jo.Zink@Web.de
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#27
Super Tip. Danke da gehe ich hin. Bin eh Mittwoch in der Nähe und hab frei. Passt perfekt.
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#28
Ich versuche es auch.
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#29
Vielleicht hat jemand Fragen die ich weiterleiten kann!
Z.B.

Wie lassen sich aus ihrer Sicht die Wissenschaftlichen Erkenntnisse umsetzen? Wo sind die größten Chancen? Politik, Ämter oder Justiz?

Inwieweit ist es belegt das es KEIN niedriges Konfliktniveau oder eine gute Kooperationsfähigkeit geben muss?
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#30
Frau Sünderhauf war sehr gut.
Das "Taschen"buch hat ca. 900 Seiten.UndecidedHuhIdeaBig Grin
Leseprobe, Inhaltsverzeichnis und Vorwort hier:

http://www.springer.com/springer+vs/psyc...31-18340-4
In der Leseprobe lassen sich auch einige Studien aus 2011 und 2012 finden.

In Kapitel 3 forder sie den § 1671 zu ändern. Darin soll die abwechselnde Betreuung als eine mögliche Alternative, die vom Gericht auch gegen den Willen eines Elternteils (oder beiden) angeordnet werden kann festgeschrieben sein.

Gestern meinte sie auch das das Wechselmodell über das Sorgerecht statt dem Umgangsrecht besser zu erreichen ist. So ähnlich, kriegs nicht mehr genau hin.
Hab mir gerade das Buch von Hildegund Sünderhauf:

Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis

aus der Buchhandlung geholt. Dicker Schinken für 80 Euro die sich lohnen.

Gerade bin ich bei: Elternkonflikt und "Hochstrittigkeit" als Prozessstrategie.
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#31
(02-09-2013, 16:23)Absurdistan schrieb: Hab mir gerade das Buch von Hildegund Sünderhauf:

Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis

aus der Buchhandlung geholt. Dicker Schinken für 80 Euro die sich lohnen.

Gerade bin ich bei: Elternkonflikt und "Hochstrittigkeit" als Prozessstrategie.

Man kaufe es hier:https://www.facebook.com/aktion.sorgerecht
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#32
ISUV Presseerklärung und umfangreiche Broschüre:
http://www.isuv-online.de/?p=148740

Paradigmenwechsel: Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell

Die Autoren der Broschüre sind Professor Dr. Hildegund Sünderhauf, Professor Siegfried Willutzki, OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Georg Rixe und Ralph Gurk, Sabine Holdt/Marcus Schönherr sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler.
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#33
7 EUR für ein 80 - Seiten Heftchen plus hinschicken - der ISUV tut wirklich alles, um die Wechselmodellthematik hinter einer Paywall einzuschliessen. An Trennungsvätern lässt sich immer noch was verdienen...
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#34
Diese Rechtsnwältin Prof-Scheiwe erscheint zwar in jeder Hinsicht angewidert von einem Wechselmodell.
http://familienanwaelte-dav.de/tl_files/...cheiwe.pdf
Dennoch kann der WM-Interesierte den Text mal lesen. Sie liest hier offensichtlich "verbotenerweise" mit - zumindest ist u.a. der User @wackelpudding akademisch diskussionswürdig (S. 10 unten).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#35
Wink lustig

Sie beschreibt aber ganz gut warum Mütter großzügig gewährten Umgang verweigern. Sie sehen nämlich ihre Felle davon schwimmen da niemand genau sagen kann wann eine annähernde gleichmäßige Betreuung stattfindet. Der Vater könnte ja plötzlich losgehen und behaupten er erzieht sein Kind auch. Damit das nicht passiert bleiben die Mütter auf der sicheren Seite und verweigern weiterhin eine enge Bindung an beide Eltern mit der Möglichkeit das die Kinder erfahren das beide Eltern am Alltag des Kindes teilnehmen.

Die umfangreichen Studien scheint sie nicht zu kennen.
Richtig lustig wirds wenn sich die kleineren Studien die ein Wechselmodell von Geburt an befürworten weiter bestätigen.
Denn dann hat sich das mit dem Lebensmittelpunkt endgültig erledigt.

Bei Kleinkindern und Baby´s ist die empierische Forschung tatsächlich noch auf einem embryonalen Stand.
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#36
(02-11-2013, 12:35)sorglos schrieb: Diese Rechtsnwältin Prof-Scheiwe erscheint zwar in jeder Hinsicht angewidert von einem Wechselmodell.

Ich finde, dass sie einen halbwegs brauchbaren Beitrag zur Diskussion über die Ausgestaltung von Wechselmodellen geleistet hat. Zwar (wieder mal) nur auf juristischer Ebene und wohl eher unfreiwillig, aber auch mit berechtigten kritischen Fragen dazu.
Die DüTab z.B. wird von Frau Prof.in Scheiwe aufgrund derer Intransparenz scharf kritisiert. Auch hat sie Probleme mit der Vegleichbarkeit von Vorgaben und Entscheidungen in Familienrecht und Sozialrecht.

Einige Aussagen habe ich nicht nachvollziehen können, darunter die, dass es wohl von Gesetzesseite keine generellen Betreuungsvorteile nach Geschlecht mehr gäbe. Mit Bezug auf §§ 1606, 1626 BGB mag diese Vermutung ja noch nachvollziehbar sein, wenn ich mir aber § 1615l BGB so anschaue, hinterlässt dieser bei mir einen ganz anderen Eindruck. Tja, und wenn sich die als Schülerin durchschnittlich besser benotete und als Frau besser ausgebildete Mutter dazu entschließt das Kind allein zu betreuen? ...

Um wie viel das Residenzmodell nun kostengünstiger sei, als das Doppelresidenzmodell, habe ich dem Beitrag nicht entnehmen können. Es ist teurer. Punkt. So häufig wie dort erwähnt muss wohl was dran sein? Rolleyes Bis zur Vorlage eines vollständigen Nachweises hierzu (und zwar zu allen denkbaren Konstellationen, von arm bis reich) halte ich dies für eine bloße Behauptung. Es gibt nur hier nur die Ausnahmen: Umgangsboykott, bzw. Ablehnung von Seiten des Kindes und nichtbetreuenden Elternteils, sowie Umgangswahrnehmung im Haushalt des betreuenden Elternteils (was hoffentlich beides nicht hintergründiges Ansinnen von ihr sein wird?). Das von ihr angeführte Wägelchen mit Schreibtisch und gefülltem Kleiderschrank sollte wohl eher zum Schmunzeln einladen und nicht ernsthaft so gemeint sein?!

Da ihr Beitrag "Kindesunterhalt und Wechselmodell", in "Forum Familienrecht 7+8/2013, S. S. 280-289", erschien, schätze ich mal, dass sie die Tonnen schwere Monografie von Hildegund Sünderhauf knapp verpasst hatte (oder verpassen wollte, denn die Vorankündigung dürfte zu dem Zeitpunkt bereits in Fachkreisen die Runde gemacht haben?).
Insoweit sind einige ihrer Aussagen zu "...liegt nichts drüber vor" bereits jetzt wieder hinfällig.

Dass sie in diesem Forum (trotz erteiltem Hausverbot für JuristInnen) mitliest, bedeutet zumindest, dass sie sich auch mit anderen Meinungen befasst. Und wenn ich mir den von ihr ausgewählten Beitrag so ansehe, finde auch ich den (mittlerweile) diskussionswürdig.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#37
Ich weiss nicht, was sie beschreibt. Der Text ist teilweise absurd unlogisch. So hätte sie gerne, dass der Mehrbarf für Alleinerziehende beim Wechselmodell auf den Unterhaltsbedarf des Kindes draufgeschlagen wird. Irre. Diese "Logik" umgesetzt würde für das Residenzmodell bedeuten, dass der dort gezahlte Mehrbedarf an den alleinerziehenden Elternteil zugunsten einer Kindesunterhaltserhöhung nicht mehr gezahlt werden würde. Einfach alles in einen immer weiter aufgeblähten Kindesunterhalt packen. Jede Ausgabe als Kindesbedarf umdeklarieren.

Sie merkt nicht mal, wie sie grandios über ihre eigenen "Argumente" stolpert. Beim Fast-Wechselmodell rechnet sie alles herunter, damit trotz starker Mitbetreuung der Unterhalt nicht geringer wird, um dann beim hälftigen Wechselmodell plötzlich Mehrkosten zu erfinden, die natürlich (anwaltlich abkassierbare und nett verfahrenserzeugende) Rechnungen und gegenseitige Zahlungen zur Folge haben.

In ihrer Haltung steht sie irgendwo in den altfeministischen 1970er Jahren, das zeigt sich besonders in Sätzen wie "Dies hat auch damit zu tun, dass die Kindesunterhaltsbeiträge des betreuenden Elternteils, der ‚nicht zahlt‘, aber Naturalunterhalt in vielfacher Hinsicht leistet, unterschätzt und unterbewertet werden." Da glänzt sie wieder, die Schmerzensmutter die am Waschtag am Flussufer kniet, um Windeln zu schrubben. Sie ignoriert absichtlich völlig, wie stark die öffentliche Kinderbetreuung und Ganztagesschulen ausgeweitet wurden, an deren Kosten sich im Übrigen Undank dem BGH auch der Nichtbetreuuende zu beteiligen hat.

Sie verzwirbelt sich auch bei den Begriffen "Lebensstellung" und "Bedarf" und verbindet sie in falscher Weise. Das sieht alles so aus, als ginge es ihr nur um ein bestimmtes Ergebnis und die Hinführung dazu legt man sich halt passend zurecht. So ähnlich, wie es viele Richter auch beim Unterhalt praktizieren.

Das Problem ist eben, dass Querschläger wie sie das gesprochene Recht durchaus mitgestalten. Irgendeiner wird mit dem Verweis auf ihr Elaborat Recht sprechen. Wir können dem nur entgegentreten, indem wir unsere Quellen, z.B. die Arbeit von Sünderhauf nach Kräften publik machen. Dieser Thread als Sammelstelle für Studien mag dazu beitragen.
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#38
Genau.
Wenn man das liest könnte man glauben, das Kind müsse mit dem Taxi zwischen seinen beiden Wohnsitzen hin und her fahren und dieses von seinem eigenen Geld bezahlen. Deswegen benötigt es mehr Unterhalt.
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#39
Die von ihr beklagte Intransparenz der Unterhaltssätze beim Residenzmodell praktiziert sie selber bei ihrer Mehrkostenbehauptung des Wechselmodells.

Was solche Kostenjunkies auch grundsätzlich ausblenden: Es gibt immer schon sehr genaue Bedarfsberechnungen für Kinder, nämlich im Rahmen des Sozialgeldbedarfs. DIESEN durchaus transparenten Maßstab will Frau Unterhaltserhöherin als Mindestbedarf natürlich gar nicht hören, denn der wäre niedriger wie der jetzige Mindestbedarf. Der sich tatsächlich an einen intransparenten steuerlichen Freibetrag koppelt.
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#40
So ist es:

(02-11-2013, 18:32)p schrieb: ... Was solche Kostenjunkies auch grundsätzlich ausblenden: Es gibt immer schon sehr genaue Bedarfsberechnungen für Kinder, nämlich im Rahmen des Sozialgeldbedarfs. DIESEN durchaus transparenten Maßstab will Frau Unterhaltserhöherin als Mindestbedarf natürlich gar nicht hören, denn der wäre niedriger wie der jetzige Mindestbedarf. ...

Was diese Kostenjunkies auch nicht lesen wollen:

- Umgangsausgaben
- größere Wohnung
- etc ...

Und es interessiert diese "Kostenjunkies" einen Dreck, wie sich die Familien voher durchschlagen mussten ...
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#41
(02-11-2013, 15:52)Bluter schrieb: Und wenn ich mir den von ihr ausgewählten Beitrag so ansehe, finde auch ich den (mittlerweile) diskussionswürdig.

Falls denn diskutiert werden soll: Das wäre dann so ´ne Art Leitsatz für alles, was eindeutig der Sphäre des jeweiligen Elternteils zuzuordnen ist. Darüber hinaus wird es einen Bedarf des Kindes geben, auf den Tragbarkeitserwägungen zur Anwendung kommen müßten. Ob man den Bereich eng oder weit faßt, hängt davon ab, inwieweit man die indirekte Subventionierung des wirtschaftlich schwächeren Elterteils (Bsp.: "Mama, heute mußt Du nicht kochen - heute gehen wir von Papa´s Geld essen...") will - als nachbeischläfliche Solidarität sozusagen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#42
Wieviel "angemessener Unterhalt" ist, wird übrigens recht klar im BGB festgelegt, §1610 BGB: Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt)

Danach beginnen die Interpretationen durch Juristen. In der Praxis ist es nur die Lebensstellung des Abwesenden, die das Mass des Unterhalts bestimmt. Das ist zwar ebenfalls absurd, aber nur so lässt sich ein unbedingter Unterhaltsgeldfluss im Residenzmodell installieren. Wenn die Betreuung den gleichen Gegenwert wie der Barunterhalt hat, dann ist exakt dieselbe Betreuung mal sehr viel und mal gar nichts wert, je nach dem wie reich jemand ist, der gar nicht da ist.

Aber ich habe noch einen guten Tip für die armen Anwälte wie Scheiwe, die Umsätze durch das Wechselmodell in Gefahr sehen: Bei allen Streitigkeiten ums Kindesunterhaltsgeld muss die Vermögenssorge des Kindes erst auf einen Dritten übertragen werden. Natürlich einen "fachkundigen" Juristen, einen Anwalt des Kindes. Ansonsten können die Eltern sich nicht gegenseitig beharken, keiner ist berechtigt das Kind zu vertreten und sie unterliegen Interessenkonflikten. Da lassen sich trefflich Rechnungen schreiben!
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#43
Man wird dem wohl soweit folgen können, dass es erhöhte Kosten verursacht, wenn ein Kind in 2 Haushalten lebt; verbrauchsunabhängig vorgehaltene Leistungen verursachen Leerkosten, da sie nur teilweise zur Deckung des kindlichen Bedarfes eingesetzt werden können.

Dass diese beim Wechselmodell höher wären als beim Residenzmodell, ist m. E. nicht belegt: Sie fallen nur unterhaltsrechtlich i. d. R. schlicht unter den Tisch; m. a. W.: der Barunterhaltspflichtige hat seine und darf sie behalten - über den Barunterhalt finanziert er zudem die Leerkosten beim betreuenden Elternteil, dies um so mehr, als er Umgang wahrnimmt. Einsparungen des betreuenden Elternteils bei den verbrauchsabhängigen Kosten verbleiben bei diesem, während infolge des Umgangs beim barunterhaltspflichtigen Elternteil durch Umgang zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten entstehen.

Man muß sich dazu klar machen, dass weder Leerkosten noch nicht getätigter Verbrauch mit dem kindlichen Bedarf zu tun haben und damit richtiger Weise in der jeweiligen elterlichen Sphäre zur Wirkung kommen sollten.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#44
(03-11-2013, 13:07)wackelpudding schrieb: Dass diese beim Wechselmodell höher wären als beim Residenzmodell, ist m. E. nicht belegt

Korrekt. Die Kosten sind ja nicht einmal für das Residenzmodell belegt, was Scheiwe ja selber zugeben muss. Trotzdem kommt der grosse Hammer der Pauschaltabelle aus Düsseldorf millionenfach zur Anwendung. Wenn sich Umgangselternteile darauf berufen, das Kind hätte einen geringeren Restbarunterhaltsbedarf (zum Beispiel, weil der Umgangselternteil regelmässig Kleidung für es besorgt und das nachweist), so wird man grundsätzlich vom Richter mit lautem Lachen aus dem Gerichtssaal geblasen. Das Fass der Senkung ist tabu, das Fass der Erhöhung machen alle gerne auf.

Dass die Kosten nicht transsparent sind, hat mehrere Gründe. Dann wären sie nämlich auch variabler, denn nicht anfallende Bestandteile könnten in Frage gestellt werden. Vor der dann drohenden Rechnerei haben sogar die Juristen Angst. Es ist aber allen bewusst, dass eine rein bedarfsorientierte Berechnung ungerechter Wahnsinn wäre im kafakesken Bemühen, totale Gerechtigkeit herzustellen. Die meisten anderen Länder machen diesen Quatsch schon von vornherein nicht mit und legen feste Prozentzahlen des Einkommens der Eltern zugrunde.
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#45
(02-11-2013, 23:34)wackelpudding schrieb: Falls denn diskutiert werden soll: Das wäre dann so ´ne Art Leitsatz für alles, was eindeutig der Sphäre des jeweiligen Elternteils zuzuordnen ist. Darüber hinaus wird es einen Bedarf des Kindes geben, auf den Tragbarkeitserwägungen zur Anwendung kommen müßten. Ob man den Bereich eng oder weit faßt, hängt davon ab, inwieweit man die indirekte Subventionierung des wirtschaftlich schwächeren Elterteils (Bsp.: "Mama, heute mußt Du nicht kochen - heute gehen wir von Papa´s Geld essen...") will - als nachbeischläfliche Solidarität sozusagen...

Von Leitsätzen bin ich noch meilenweit entfernt. Mir tun sich bisher nur Fragen auf, die mir nur selten hinreichend beantwortet werden.
Bisher erkenne ich auch nicht, dass es zwingend notwendig sei, direkt oder indirekt "nachbeischläfliche Solidarität" leisten zu müssen.

Zitat:Eltern, die das Kind hälftig betreuen und Naturalunterhalt gewähren, verdienen monatlich 2500 Euro (Vater) und 1500 Euro (Mutter). Sie regeln, dass die Mutter das Kindergeld bekommen soll. Sie zahlt sämtliche Bekleidung und Kindergartenkosten, zusammen 285Euro. Der Vater zahlt monatlich 130 Euro für die Allergiebehandlung des Kindes und 150 € an die Mutter. Im Übrigen trägt jeder die bei ihm anfallenden Betreuungskosten.

Mir scheint auf den ersten Blick, dass dieses Beispiel einer Kontrolle nach den allgemeinen Grundsätzen standhalten könnte – im Streitfall hat dies das Familiengericht im Rahmen eines Kindesunterhaltsverfahren zu überprüfen.
(Scheiwe S.21)

Man kann an das Thema – frei von formaljuristischen Sichtweisen – ganz anders herangehen.

Zum obigen Beispiel wäre ggf. die Frage zu stellen, aus welchem Grund die Mutter lediglich 1500€ verdient und nicht 2500€, wie der (festgestellte oder anerkannte) Vater?
Nach obiger und „den allgemeinen Grundsätzen“ entsprechender Vorgehensweise wird auch nur auf das Geld geschielt, das der besser verdienende Elternteil erwirtschaftet.
Das Kind und dessen angeblich bevorstehende Unwohl werden überwiegend nur vorgeschoben, um Mitleid zu erheischen und die Zahlbereitschaft zu steigern.
Am Ende der obigen - und möglicherweise rechthaberisch abgesegneten Geldverschieberei - hat die Mutter 49€ mehr auf ihrem Konto ((1500€+184€+150€)–285€=1549€), der Vater 280€ weniger (2500€-150€-130€=2220€). Wozu und warum? Mir ist das bisher nicht klar.

Was, wenn die Mutter seit langen Jahren lediglich 70% arbeitet (weil sie es so entschieden hat) und der Vater 100%?
Was wäre schlimm daran, wenn das Kind bei einer zu 70% erwerbstätigen, ggf. unterqualifizierten Mutter halt nur morgens Weiß- und abends Graubrot serviert bekäme, beim 100% erwerbstätigen und ggf. besser qualifizierten Vater frische gemischte Zutaten vom Wochenmarkt?
Das Kind würde in zwei Welten leben. Die eine Welt wäre einerseits geprägt von materieller Bescheidenheit (ggf., aber nicht zwangsläufig: Mehr persönliche Zuwendung), andererseits von materiellem Wohlstand (ggf., aber nicht zwangsläufig: Mit Abschlägen bei persönlicher Zuwendung). Wäre es für das wechselnde Kind nicht gar von Vorteil, wenn es auf dieser Grundlage seinen eigenen Weg selbst wählen könnte, aufgrund erlebter Bandbreiten? Trägt da etwa wer die Befürchtung in sich, die Mutter könnte als Vorbild aufgrund ihrer Erwerbsbiografie eine Abwertung durch das Kind erfahren? Worauf gründet das rein monetäre Interesse, von Seiten einiger „ExpertInnen“ wirklich? Und warum wird in solchen Beispielen immer der betreuungsbereite Vater als besser verdienender Elternteil bemüht?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#46
Mir scheint der implizite Anspruch zu bestehen, dass das Kind die Lebensstellung des besserverdienenden Elternteils jederzeit teilen können soll - auch im Zusammemleben mit dem wirtschaftlich schwächeren Elternteil. Das geht aber nur, wenn dieser subventioniert wird.

Wenn man aus der Entscheidung getrennt zu leben resultierende Leerkosten und Nichtverbräuche im kindlichen Bedarf beläßt, entsteht Potential für diese Subventionierung. Wie Scheiwe ja auch schreibt, sind die gesetzlichen Bestimmungen geschlechtsneutral, was den Wirkungsmechanismus zunächst nur sozial erscheinen läßt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
(03-11-2013, 18:21)wackelpudding schrieb: Mir scheint der implizite Anspruch zu bestehen, dass das Kind die Lebensstellung des besserverdienenden Elternteils jederzeit teilen können soll - auch im Zusammemleben mit dem wirtschaftlich schwächeren Elternteil. Das geht aber nur, wenn dieser subventioniert wird.

Indizien sprechen für diese These.
Aber warum das?

Unser Kind erzählt mir, was es an neuen Klamotten von Mama bekommen hat und ich antworte, dass wohl Mama die Klamotten gekauft hat, aber von dem Geld, das ich der Mama jeden Monat überweise.

(Im Beispiel von Scheiwe geht es vordergründig nur ums Geld, aber es ist doch offensichtlich welcher Elternteil welche Funktion einnehmen soll, oder nicht? Der Vater überweist der Mutter für Allergiebehandlung (wer geht mit Kind hin?) und darüber hinaus für Irgendwas Geld, die Mutter erhält Geld für den Klamottenkauf (wer geht...?) und Irgendwas.

Würde ich nun den Betrag nicht überweisen, statt dessen mit dem Kind und für es shoppen gehen (Event) und es ausstatten (direkt sicht- und spürbares Ver-Sorgen), den Arztbesuch selber wahrnemen (Gesundheits-Ver-sorgen) welchen Rang hätten jeweils (arme) Mutter und (reicher) Vater beim Kind? Wie würde sich das auf das Kind auswirken, wenn beide ansonsten gleichermaßen das Kind betreuen?

Mir scheint, es geht Scheiwe und Co. um Auf- und Abwertungen und Zuweisung von Rollen der Elternteile, nach Geschlecht.

Zitat:Wenn man aus der Entscheidung getrennt zu leben resultierende Leerkosten und Nichtverbräuche im kindlichen Bedarf beläßt, entsteht Potential für diese Subventionierung. Wie Scheiwe ja auch schreibt, sind die gesetzlichen Bestimmungen geschlechtsneutral, was den Wirkungsmechanismus zunächst nur sozial erscheinen läßt.

Muss man Potentiale für (unnötige) Subventionierungen schon deshalb nutzen, weil sie vorhanden sind?

Was ist an §§ 1626a und 1615l BGB geschlechtsneutral, wenn man mal von Überschrift und Absatz 4 zu § 1615l BGB absieht?
Und warum erwähnt K. Scheiwe diese nicht?

Zitat:Das Gleiche [Unterhaltsanspruch, wie zu Kranheit] gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich...

Liegt dir ein Beschluss vor, demzufolge eine betreuende Mutter (ohne Unterhaltspflicht, ggü. weiteren Kindern) vor Ablauf der Dreijahresfrist in die Erwerbstätigkeit geschickt wurde? Mir bisher nicht. Es doch vielmehr so, dass darum gerungen wird die Verlängerung erfolgreich durchzuboxen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#48
(03-11-2013, 18:21)wackelpudding schrieb: Mir scheint der implizite Anspruch zu bestehen, dass das Kind die Lebensstellung des besserverdienenden Elternteils jederzeit teilen können soll - auch im Zusammemleben mit dem wirtschaftlich schwächeren Elternteil. Das geht aber nur, wenn dieser subventioniert wird.

Wie alle speziellen Ideen scheitert dieser (erfundene) Anspruch, wenn die Anforderungen allgemeiner werden, z.B. das Wechselmodell praktiziert wird.

Auch bei zusammenlebenden Eltern haben Kinder einen ganz unterschiedlichen Lebensstil, meist unabhängig vom Elterneinkommen. Gerade reiche Eltern sind oft vorsichtig und halten die Kinder eher knapp. Wo ist denn da der Anspruch des Kindes darauf, die Lebensstellung der Eltern zu teilen? Wieso soll so ein Anspruch eigentlich urplötzlich bei einer Elterntrennung einsetzen? Vor diesem Hintergrund klingt nur §1610 BGB korrekt: Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Wie diese Lebensstellung aussieht, bestimmen die Eltern (in den üblichen Grenzen, in Lumpen muss deshalb natürlich kein Kind rumlaufen), die leitet sich nicht vollautomatisch von Einem oder Beiden ab.
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#49
Scheiwe beschreibt, was alles nicht zum Wechselmodell paßt und damit ja auch, wie der gegebene Rechtsrahmen Rollen zementiert. Ein paritätisches Wechselmodell würde nicht nur manche Merkwürdigkeit beim Unterhalt allein dadurch ad absurdum führen, als eine Anwendung bei beiden Eltern gleichermaßen erfolgen müßte (Man stelle sich die Anrechnung fiktiver Einkommen bei beiden Eltern vor, weil aus deren Einkommen keine Bedarfsdeckung für das Kind erfolgen kann!), sondern sogar einem Mißbrauch des Begriffes Kindeswohl im Wege stehen. Denn das Kind bekäme ja, worauf es einen Anspruch hat: Gleichberechtigte persönliche und wirtschaftliche Sorge durch seine beiden Eltern.

Der Raum für einen besserwisserischen Staat wäre genau so eng, wie der für besserwisserische Professionen - für letztere hieße dies wirtschaftliche Einbußen. Es gibt also für die Nutznießer der gegenwärtigen Praxis genug Grund darzustellen, weshalb ein gesetzliches Wechselmodell jetzt noch nicht und noch besser überhaupt nicht kommen sollte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
Münchner AnwaltVerein e.V Mitteilungen
http://muenchener.anwaltverein.de/media/...i_2013.pdf
Guter Artikel auf Seite 4
"Da die von Frau Prof. Dr. Sünderhauf herausgearbeiteten Studiener-
gebnisse in teilweise zunächst überraschendem Gegensatz zu den
bislang von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für ein
praktikables Wechselmodell stehen, möchte ich an dieser Stelle hierüber
kurz berichten."

Es folgt ein gut formulierter, kurzer und verständlicher Artikel über das Wechselmodell der eine Wende nahezu prophezeit.
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