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der Fluch des JobCenters
#26
(09-01-2013, 21:54)RobertK schrieb: Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fällt bei Antragstellung nicht an. Das wird dann auf die Folgemonate verteilt.

Unterhaltskosten für den Urlaub??? Meinst Du den Mehrbedarf für den Umgang, der wird in dem Monat bezahlt wenn die Kinder bei dir sind. Anteilmäßiger Regelsatz für die Kids. Deiner EX wird dabei nichts abgezogen übrigens.

Ok, also werden Sonderzahlungen nur in den Monaten berechnet in den sie auf mein Konto gehen.

Und ja, mit den Unterhaltskosten für Urlaub meine ich die Mehrkosten die im Urlaub mit meinen Kindern entstehen, denn es ist schon was anderes ob man sich alleine oder 3 Personen ernährt.

Da stellt sich mir weiterhin die Frage ob ich die Mehrkosten, vorab als Schätzung oder im Nachhinein bewiesen beim JC angeben muss.
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#27
für meine drei Kids, bekam ich letzten Sommer für drei Wochen knappe 650,00 Euro

Die Mehrkosten ist der anteilmäßige Regelsatz.

Regelsatz geteilt 30 mal die Tage
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#28
1. Wenn der Gerichtsbeschluss, bzw. Vergleich tatsächlich so lautet, wie du ihn hier wiedergegeben hast, dürften eigentlich keine UH-Vorschuß-Schulden aufgelaufen sein. Hast du der UVK denn den Beschluss vorgelegt? Hast du beim Finanzamt Widerspruch gegen das Aufrechnungsersuchen eingelegt? Telefonieren bringt hier nicht viel, die lügen dir das Blaue vom Himmel runter.
WENN du durch diesen Gerichtsvergleich tatsächlich als leistungsunfähig bis April 2011 erklärt wurdest, bist du aus dieser Zeit nichts schuldig, auch nicht der UVK. Kannst du evtl. den Vergleich/Beschluss einscannen, anonymisieren und hier einstellen? Evtl. bringt uns das in der Schuldenfrage weiter.

Ansonsten kann ich nur mutmaßen, dass die UVK irgendwie der Meinung ist, durch die Steuerrückerstattungen wärest du doch leistungsfähig. Allerdings können die trotzdem nicht einfach so Geld einziehen - dazu braucht es einen Titel oder dergleichen.

2. Was du als "Mindest-KU" ausrechnest, ist falsch.
Mindestunterhalt ist Stufe 1 DDT abzgl. hälftiges KG. Ziehst du die andere Hälfte des KG auch noch ab, bist du bei dem, was die UVK auszahlt.
Das heißt im Klartext:
Die UVK interessiert sich eigentlich nur dafür, genau das wieder zu kriegen, was sie selbst auszahlen. Das sind für Kind 1 133 € und für Kind 2 180 €. Alles andere interessiert die nicht.
Die JA-Beistandschaft versucht grundsätzlich, soviel UH wie möglich rauszupressen, auf jeden Fall aber den Mindestunterhalt. Und das sind NICHT die 133, bzw. 180, sondern 225, bzw. 272 € (DDT Stufe 1, abzgl. hälftiges KG).
Das JC hingegen rechnet, wenn die KM ALG II kriegt, auch für die Kinder einen Bedarf aus und zahlt was an die KM. Und genau dieses Geld wollen die auch wieder von dir zurück.

Du schreibst, dass dir KEIN Schreiben vorliegt, dass der Mindestunterhalt vor Gericht eingeklagt wurde. Einen Titel unterschrieben hast du auch nicht. Damit bist du zwar prinzipiell durch die Schreiben des JA in Verzug gesetzt, aber du bist offiziell (noch) nichts schuldig.
Hast du diese Ratenzahlungsvereinbarung (großer Fehler) schriftlich gemacht? Und wenn ja, was steht da drin?
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#29
So, ich hab das jetzt nochmal explizit nachgelesen, und aus dem Juristendeutsch übersetzt kommt für dich folgendes raus:

Unterhaltspflichtig bist du als Vater sowieso immer. Aber: Es kann festgestellt werden (in der Regel durch ein Gericht), dass du trotzdem nicht zahlungs-/leistungsfähig bist. Bei dir war das offensichtlich der Fall.

Viele JÄ/UVKs versuchen sich aber trotz festgestellter Leistungsunfähigkeit den ausbezahlten UVS wieder zurückzuholen, indem sie dem Vater anbieten, er könne ja den UH (in Raten) abzahlen, wenn er (wieder) besser bezahlte Arbeit hat. Wenn man auf sowas eingeht, schafft man sich selbst freiwillig eine Schuld, die gar nicht bestanden hätte. Du bist wohl auch in diese Falle getappt.

Wenn das in deinem Fall alles so ist, kannst du eigentlich nur noch eines versuchen: Lies dir nochmal (am besten mit Hilfe) alle Schreiben, die du diesbezüglich bekommen hast, in Ruhe durch. Und wenn du an Hand dessen feststellst, dass du wirklich vom Gericht als leistungsunfähig anerkannt warst und seitdem (also nach April 2011) keinen Titel unterschrieben hast, aber in diese Ratenzahlungsfalle getappt bist, dann schreib einen bösen Brief an das JA mit folgendem Tenor: Du hast dich jetzt rechtlich beraten lassen und dir wurde mitgeteilt, dass das Vorgehen des JA und der UVK im Hinblick auf deine Leistungsunfähigkeit rechtlich fragwürdig, in jedem Fall aber sittenwidrig war, da dir als rechtlich ungebildeter Vater eine Schuld untergejubelt (und mittels Steuerrückerstattung auch eingezogen) wurde, die gar nicht bestanden hätte.
Zugegeben sind die Erfolgsaussichten gering, aber einen Versuch wäre es wert.
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#30
(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: 1. Wenn der Gerichtsbeschluss, bzw. Vergleich tatsächlich so lautet, wie du ihn hier wiedergegeben hast, dürften eigentlich keine UH-Vorschuß-Schulden aufgelaufen sein. Hast du der UVK denn den Beschluss vorgelegt? Hast du beim Finanzamt Widerspruch gegen das Aufrechnungsersuchen eingelegt? Telefonieren bringt hier nicht viel, die lügen dir das Blaue vom Himmel runter.
WENN du durch diesen Gerichtsvergleich tatsächlich als leistungsunfähig bis April 2011 erklärt wurdest, bist du aus dieser Zeit nichts schuldig, auch nicht der UVK. Kannst du evtl. den Vergleich/Beschluss einscannen, anonymisieren und hier einstellen? Evtl. bringt uns das in der Schuldenfrage weiter.

Einscannen geht nicht, kann mir keinen Scanner leisten Confused.
Hab es aber mal abfotografiert.

.pdf   Datei.pdf (Größe: 621,78 KB / Downloads: 9)
hoffentlich funktioniert es.

(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: 2. Was du als "Mindest-KU" ausrechnest, ist falsch.
Mindestunterhalt ist Stufe 1 DDT abzgl. hälftiges KG. Ziehst du die andere Hälfte des KG auch noch ab, bist du bei dem, was die UVK auszahlt.
Das heißt im Klartext:
Die UVK interessiert sich eigentlich nur dafür, genau das wieder zu kriegen, was sie selbst auszahlen. Das sind für Kind 1 133 € und für Kind 2 180 €. Alles andere interessiert die nicht.
Die JA-Beistandschaft versucht grundsätzlich, soviel UH wie möglich rauszupressen, auf jeden Fall aber den Mindestunterhalt. Und das sind NICHT die 133, bzw. 180, sondern 225, bzw. 272 € (DDT Stufe 1, abzgl. hälftiges KG).
Das JC hingegen rechnet, wenn die KM ALG II kriegt, auch für die Kinder einen Bedarf aus und zahlt was an die KM. Und genau dieses Geld wollen die auch wieder von dir zurück.

Das habe ich nicht ausgerechnet sondern wurde nach langen Diskussionen mit der UVK und dem JA so ausgemacht.
Man wollte zuerst die 225 bzw. 272€ von mir haben.

Das JC hat sich ja erst seit 2012 mit in die "Da ist doch bestimmt noch was zu holen"-Schiene eingeklinkt.

(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: Du schreibst, dass dir KEIN Schreiben vorliegt, dass der Mindestunterhalt vor Gericht eingeklagt wurde. Einen Titel unterschrieben hast du auch nicht. Damit bist du zwar prinzipiell durch die Schreiben des JA in Verzug gesetzt, aber du bist offiziell (noch) nichts schuldig.
Hast du diese Ratenzahlungsvereinbarung (großer Fehler) schriftlich gemacht? Und wenn ja, was steht da drin?

Ja, diese Ratenvereinbarung war die Voraussetzung dafür das ich das Geld vom FA anteilig zurück bekomme (50%), ich fotografiere ihn ab und stelle ihn auch mit ein.

hier ist er.

.pdf   Ratenzahlung.pdf (Größe: 124,9 KB / Downloads: 10)
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#31
1. Preisfrage: Wer war Antragsteller beim Verfahren? Die KM direkt, das JA oder die UVK?
Im Endeffekt klingt der Vergleich doch ganz gut: "Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner (also du) derzeit KEINEN Unterhalt schuldet."
Das sollte eigentlich von allen Schulden jenseits April 2011 befreien.

2. Was das JC angeht - eigentlich darf nur jeweils einer die Ansprüche zwecks UH an dich geltend machen. Entweder das JC, oder die Beiständin, oder die UVK, oder die KM.

3. Ich bin gespannt auf die Ratenvereinbarung - vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Andernfalls haben wir irgendwas übersehen, denn aus dem Gerichtsbeschluss können eigentlich keine Schulden resultieren, soweit du nicht ein wichtiges Schreiben von UVK oder JC übersehen hast.
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#32
(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 1. Preisfrage: Wer war Antragsteller beim Verfahren? Die KM direkt, das JA oder die UVK?
Im Endeffekt klingt der Vergleich doch ganz gut: "Die Parteien sind sich einig, dass der Antragsgegner (also du) derzeit KEINEN Unterhalt schuldet."
Das sollte eigentlich von allen Schulden jenseits April 2011 befreien.

Antragsteller war das JA oder die UVK, ich weiß das die KM ein Schreiben unterschreiben musste in dem sie die Beistandschaft des JA bekundet.

(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 2. Was das JC angeht - eigentlich darf nur jeweils einer die Ansprüche zwecks UH an dich geltend machen. Entweder das JC, oder die Beiständin, oder die UVK, oder die KM.

Hast du dazu vielleicht einen Paragraphen?
Wenn ich das schreibe würde ich gerne diese Tatsache auch beweisen können.
Ich weiß das diese Regel zumindest in Bezug auf Anträge an verschiedene Ämter zutrifft, also kann ich kein Wohngeld beantragen wenn ich Harz IV bekomme.

(09-01-2013, 23:13)Jessy schrieb: 3. Ich bin gespannt auf die Ratenvereinbarung - vermutlich liegt da der Hase im Pfeffer.
Andernfalls haben wir irgendwas übersehen, denn aus dem Gerichtsbeschluss können eigentlich keine Schulden resultieren, soweit du nicht ein wichtiges Schreiben von UVK oder JC übersehen hast.

Das Schlimme ist, das es zu dieser Ratenvereinbarung auch einen Mahnbescheid gibt.
Ich schein hier wirklich alles falsch gemacht zu haben was man falsch machen kann...

Das ist echt depremierend...Undecided

Die Vereinbarung habe ich dem letzten Beitrag noch angefügt.
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#33
Brrrr... Aus diesem Stundungsvertrag geht hervor, dass zuvor ein Stundungsantrag gestellt wurde. Und diesem Antrag musste ja ein Forderungsschreiben der UVK an dich vorausgegangen sein. Warum hast du dieses Forderungsschreiben akzeptiert? In deinem Gerichtsvergleich steht doch ganz klar, dass du KEINEN UH zahlen musst. Mit dieser Ratenvereinbarung hast du dir selbst eine Schuld geschaffen, die gar nicht existiert. Da wieder rauszukommen gelingt dir vermutlich nur mit Anwalt und der Anfechtung dieses Ratenvertrages, evtl. wegen arglistiger Täuschung, da der UVK deine Leistungsunfähigkeit bekannt war.
Wann und warum hast du einen Mahnbescheid bekommen?
Warum hast du dazu nicht nochmal deine Anwältin befragt?

Leider kann ich dir bzgl. Anspruchgeltendmachung aus dem Stegreif keinen Paragraphen sagen (werde noch suchen), aber schon die Logik gebietet, dass nicht verschiedene Ämter EINEN Anspruch (der Kinder gegen dich) durchsetzen können. Im Zweifelsfall würde ich einem der Ämter schreiben, dass die finanziellen Interessen der Kinder bereits durch das Amt xy verfolgt werden und man sich doch bitte untereinander absprechen möge.
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#34
(10-01-2013, 00:07)Jessy schrieb: Brrrr... Aus diesem Stundungsvertrag geht hervor, dass zuvor ein Stundungsantrag gestellt wurde. Und diesem Antrag musste ja ein Forderungsschreiben der UVK an dich vorausgegangen sein. Warum hast du dieses Forderungsschreiben akzeptiert? In deinem Gerichtsvergleich steht doch ganz klar, dass du KEINEN UH zahlen musst. Mit dieser Ratenvereinbarung hast du dir selbst eine Schuld geschaffen, die gar nicht existiert. Da wieder rauszukommen gelingt dir vermutlich nur mit Anwalt und der Anfechtung dieses Ratenvertrages, evtl. wegen arglistiger Täuschung, da der UVK deine Leistungsunfähigkeit bekannt war.

eine ganz einfache Antwort:
Ich war und bin einfach fertig mit den Nerven.
Mir wächst alles über den Kopf.

Ich habe seit der Trennung versucht beruflich weiterzukommen, also Nachts arbeiten, tagsüber büffeln, Schule, Leben und das alles nur aus einem Grund, ich wollte meinen Kindern mal ein ordentliches Leben schenken.
Leider passiert nun immer mehr das Gegenteil.

Das baut mich nicht unbedingt auf...
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#35
Du hast schon so gut gekämpft und dann an der falschen Stelle aufgegeben.

Letztlich bleiben dir zwei Optionen: Die selbst durch die Ratenvereinbarung geschaffenen Schulden entweder abbauen, oder anfechten (denn dass die UVK dich übers Ohr gehauen hat, ist zumindest nach vorliegender Faktenlage klar).

Was nun die neuerlichen Forderungen des JC angeht, so würde ich dir raten, in einem Schreiben (per Einschreiben) drei Dinge anzumerken: Erstens eine Auflistung, wann und warum denn Schulden beim JC entstanden sind (da ja kein Titel besteht). Dann nochmal eine Darlegung deiner Einkommensverhältnisse und dass du nicht in der Lage bist, soviel UH aufzubringen. Last but not least würde ich darauf verweisen, dass der UH bereits durch die Beistandschaft beim JA geltend gemacht wird, und du daher doch dringend darum ersuchst, die Behörden mögen sich untereinander absprechen.

Und da die ALG-Experten ja alle dazu geraten haben, beantrage auf jeden Fall auch diese Aufstockung.

Kopf nicht hängen lassen.
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#36
OK, werde mich daran machen beide "Aufgaben" zu erledigen.
Ich hoffe das man in der Inkasso-Abteilung des JC nochmal Aufschub gewährt, ansonsten ist spätestens nächsten Monat eh alles aus und ich kann Harz IV bzw. Arbeitslosengeld beantragen. (siehe erste Nachricht)
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#37
Deine frage im ersten Post war, was kannst du tun. Melde dich ab in Deutschland richtung england und geh nach Österreich das geht auch ohne Kohle wenn man nicht faul ist. Oder bleib hier und geh unter. Hartz 4 hat aber auch sein gutes. Man hat wenigstens keine Existenzängste Wink
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#38
(10-01-2013, 00:58)dadampa schrieb: Deine frage im ersten Post war, was kannst du tun. Melde dich ab in Deutschland richtung england und geh nach Österreich das geht auch ohne Kohle wenn man nicht faul ist. Oder bleib hier und geh unter. Hartz 4 hat aber auch sein gutes. Man hat wenigstens keine Existenzängste Wink

Das ist doch viel zu einfach, ich hab nicht die ganze "Sch...." auf mich genommen um dann den "Schw...." einzuziehen.

Es mag sein das ich ne Zeit den Weg verloren hab,aber nach den meisten Kommentaren hier geht es mir besser und ich weiß das es noch Hoffnung gibt.

Danke Jessy, ich werde weiter berichten.
Smile
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#39
Gerne - ich hoffe es geht positiv für dich weiter.
Aber auch wenn es finanziell vielleicht nicht rosig aussieht in Zukunft, das wichtigste hast du: Kontakt zu deinen Kindern, und zwar guten, wie es scheint.
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#40
Aus dem Fluch wird ein Segen:
Das Jobcenter!

Smile
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#41
Ich verstehe nicht, was es damit zu tun hat, den Schwanz einzuziehen, wenn du dir zu deiner Scheisse eine Alternative aussuchst?

Das nennt man Flexibilität. Entspann dich, chill ein bischen. Von deinen 1600 Netto lieferst du 1400 für andere ab. Geil, aber sei mein Held und kämpfe. Du schaffst das schon.
Überleg mal, was deine Kinder von dir haben, wenn du bald Magenkrebs oder einen Schlaganfall hast? Wie schläfst du eigentlich so?

Mach krank, die Ausbildung kannst ja weiter machen. Weniger Geld wirst du sicher nicht haben.
Und ob dir die Kiddis irgendwann mal einen Orden anheften ist eh noch nicht raus. Du hast nur ein Leben!
Live or Die...Make Your Choice
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#42
@Jigsaw...

Genau. Wirf ihm doch gleich vor, sich für seine Kinder nicht zu interessieren, weil er lieber arbeiten geht, um nicht auch noch am Sozialtropf abzuhängen.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#43
Hey Kinders, nicht streiten Tongue

mal im Ernst, ich habe Angst davor meinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Bisher habe ich nur in der BG mit der KU mit dem JC bzw. den AA zu tun gehabt, und das ist nicht das, was ich will.
Denn auch hier wird man ständig genervt.

(10-01-2013, 09:07)Jigsaw schrieb: Ich verstehe nicht, was es damit zu tun hat, den Schwanz einzuziehen, wenn du dir zu deiner Scheisse eine Alternative aussuchst?

Das nennt man Flexibilität. Entspann dich, chill ein bischen. Von deinen 1600 Netto lieferst du 1400 für andere ab.

Bisher hat mir meine Arbeit die Möglichkeit gegeben mich abzulenken.
Wenn ich zu Hause bin grüble ich einfach viel zu viel und das sind nicht die rosigsten Gedanken.

Beide Kinder sind Wunschkinder und ich habe schon vor der Geburt gewusst das ich immer für sie da sein will und das es zu meinen Lebensaufgaben gehören wird für sie zu sorgen.

Es stört mich nicht für sie zu Sorgen, allerdings war damals nie die Rede davon das ich dabei untergehe.

(10-01-2013, 09:07)Jigsaw schrieb: Mach krank, die Ausbildung kannst ja weiter machen.

Nein kann ich nicht, denn die Weiterbildung zahl ich auch aus der eigenen Tasche, bzw. mit dem Meisterbafög und KfWz-Dahrlehen, das ich aber auch zurückzahlen muss.
Und dabei handelt es sich wieder um eine Schuldenform die das JC nicht oder nur anteilig anrechnet.

(10-01-2013, 09:07)Jigsaw schrieb: Und ob dir die Kiddis irgendwann mal einen Orden anheften ist eh noch nicht raus. Du hast nur ein Leben!

Einen Orden?
Ich will keinen Orden, ich will aber auch nicht immer nur sagen müssen "ihr wollt baden gehen? Sorry, das kann ich mir nicht leisten." oder "Ich kann Euch nur was kleines zum Geburtstag/Weihachten etc. schenken, ich hab kein Geld" usw.

Und das ich nur ein Leben habe ist mir sehr wohl bewusst.

(10-01-2013, 09:07)Jigsaw schrieb: Wie schläfst du eigentlich so?

Seltsamerweise schlafe ich meistens ganz gut.
Dabei hilft mir aber auch die Arbeit, da mich diese körperlich und geistig fordert.
Natürlich gibt es auch Tage an denen es so schlimm ist, das nach 3h Schlaf nichts mehr geht aber das ist selten.
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#44
By the way: Falls das JC mit Pfändung oder dergleichen droht oder partout auf einem nicht zahlbaren UH beharrt, weise in einem Schreiben darauf hin, dass unter diesen Bedingungen dein Arbeitsplatz stark gefährdet ist und du dann unter Umständen zum Sozialfall wirst und gar nichts mehr an deine Kinder zahlen kannst. Das hilft eventuell (zumindest bei uns hatte die Beiständin dann ein "kleines" Einsehen).
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#45
@Jessy
Zitat:Ansonsten kann ich nur mutmaßen, dass die UVK irgendwie der Meinung ist, durch die Steuerrückerstattungen wärest du doch leistungsfähig. Allerdings können die trotzdem nicht einfach so Geld einziehen - dazu braucht es einen Titel oder dergleichen.
Dies ist eine sehr komplizierte Angelegenheit.
Ich bin kein Jurist, jedoch versuche ich das mal folgendermaßen zu erklären.
Ab der 1. Forderung des Unterhalts wird proforma ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt angefordert.
Da es sich um einen "Vorschuss" für den Unterhaltsschuldner handelt, ist es legitim Einkommenssteuerguthaben zunächst einzubehalten.
Also wird hier ohne Prüfung der Leistungsfähigkeit das Guthaben einbehalten.
Bei mir musste ich meine Leistungsunfähigkeit vor Gericht überprüfen lassen.
Man hatte mir mehr Geld einbehalten, als die UVK vorausgeleistet hatte.
Man klagte und klagte, bis ich als Leistungsfähig vorm OLG abgeurteilt wurde......
Das ist gängige Rechtspraxis.
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#46
Beim TO liegt der Fall aber etwas anders - er wurde ja seitens des Gerichts per Vergleich schon als leistungsunfähig anerkannt.
Wenn ihn dann die UVK mit Druck und unberechtigtem Rückerstattungseinzug zu einem Forderungsanerkenntnis und einer Ratenvereinbarung zwingt, ist das schon hart an der Grenze zum Betrug, auch für eine Behörde.
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#47
(10-01-2013, 23:25)Jessy schrieb: Beim TO liegt der Fall aber etwas anders - er wurde ja seitens des Gerichts per Vergleich schon als leistungsunfähig anerkannt.
Wenn ihn dann die UVK mit Druck und unberechtigtem Rückerstattungseinzug zu einem Forderungsanerkenntnis und einer Ratenvereinbarung zwingt, ist das schon hart an der Grenze zum Betrug, auch für eine Behörde.

Dieses Schreiben ging ja schon vor der Gerichtsverhandlung beim FA ein, es hätte also vom JA/UVK, aufgrund des Urteils/Vergleiches zurückgenommen werden müssen.
Seh ich das so richtig?

Die Forderungen beziehen sich auch alle auf die Zeit vor dem Urteil, also wäre ich ja theoretisch schuldenfrei bei der UVK?
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#48
Dazu noch eine Frage? Wenn dem so ist, kann man das Geld zurückverlangen, welches ich bisher gezahlt habe, oder "darf" ich das als Lehrgeld verbuchen?

Ich könnte es sehr gut gebrauchen um weitere aufgelaufene Schulden zu bezahlen...

Und noch eine Frage:

Ich hab mir die Unterlagen nochmal angeschaut, der Unterhalt wurde vom Beistand der KU eingeklagt (dem JA), die Forderung besteht jedoch von der UVK.
Kann es sein das der Anspruch deshalb doch legitim ist?
Allerdings muss die UVK ja von dem Urteil gewusst haben da sie ja den Unterhalt für diese Zeit gezahlt und am Ende der Laufzeit auch die im Urteil geforderten Unterlagen eingefordert hat...
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#49
Okay, wenn das schon vorher einging, dann ganz schnell der UVK und dem FA zur Kenntnis geben, dass du ein Urteil hast, welches dich als leistungsunfähig anerkennt, bzw. die UVK auffordern, ihre rechtswidrigen Forderungen zurückzunehmen und auch das FA darüber zu informieren. Auf dieser Basis auch die Ratenvereinbarung anfechten.

Ob du das Geld zurück bekommst, halte ich für fraglich. Das kommt ganz darauf an, welchen Weg deine Anwältin einschlägt. Möglich ist es aber.

Wenn ein Gericht "leistungsunfähig" sagt, gilt das auch für die UVK - sonst könnte ja jedes Amt einzeln vors Gericht rennen und das müsste dann zig Verfahren führen, damit auch ja jede Behörde anerkennt, dass du nicht zahlen kannst.
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#50
Ich würde das Geld als Leihung deklarieren und sie anzeigen
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