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Fragen an Kindesunterhalt und Kinderfreibetrag
#26
@foggybottom

um auf die Kernfrage deines Problemes zurückzukommen, im Steuerrecht gilt
derjenige der Betreuungsunterhalt gewährt bekommt 1/2 Kind auf der Karte eingetragen.
Derjenige der Barunterhalt gewährt auch ein 1/2 Kind.
Ergo kann deine EX den kompletten Kinderfreibetrag geltend machen.
Dazu bedarf es nicht einmal deiner Genehmigung, das muss sie nur bei deinem Einspruch vor dem Finanzamt belegen.
Unterm Strich hast du hier die A-Karte.
Ich weis aber nicht wo dein Problem ist, du bist doch fein raus aus der Ehenummer ( null Unterhalt).
Willst du da noch kassieren was dir nicht zusteht beim FA?
Wenn du der Meinung bist durch den Ehevertrag benachteiligt worden zu sein, fechte ihn halt an.

Grüße IWAN
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