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12-02-2015, 18:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-02-2015, 18:58 von Karl.)
Ich werde euch auf dem Laufenden halten. Letzter Stand der Dinge war, dass die mir das Schreiben gesendet haben, wo ich ein Blatt ausfüllen soll, mit Bitte um Stundung. Ich habe darauf in Prosa direkt auf das Gerichtsschreiben geantwortet, dass ich keine Stundung wünsche. Ich hab einfach keine Kohle und die sollen warten, bis ich irgendwann Kohle habe (ja, ich habe das Wort "Kohle" benutzt), dann bezahle ich. Aber vorher muss ich meine Unterhaltsschulden begleichen. Ich habe auch gleich darauf hingewiesen, dass ich gegen Zwangsmaßnahmen nichts einzuwenden habe, die aber ins Leere laufen werden und ausser Kosten und Arbeit nichts bringen werden, da ich unter dem Pfändungsfreibetrag liege.
Wenn die sich sich ca. 15 Tausend Euro für meine 3 Monate Vollpension leisten konnten, dann machen die knapp 1.000 Euro Gerichtskosten den Bock auch nicht fett.
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Hallo Leute
Heute lag eine Vorladung von den Rächern der Witwen und Verlassenen in meinem Briefkasten. Es wird mal wieder gegen mich ermittelt, in Sachen §170.
Das steht in dem netten Brief:
Sehr geehrter Herr Deliquent.
im Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat
Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 170 StGB ( fortdauernd ) zum Nachteil von xxx
blablabla, werde ich gebeten bald zu erscheinen, da es beabsichtigt ist mich als Beschuldigen zu vernehmen.
Ich dachte schon, meine Exfreundin liebt mich nicht mehr, da ich nichts mehr gehört habe, seitdem ich aus dem Knast bin und ich dem Jugendamt schrieb, dass es denen nichts angeht, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Gut, dass dies jetzt geklärt ist, sie denkt noch an mich und liebt mich noch.
Als Tatzeitpunkt wurde exakt der Tag angegeben, an den ich aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo ich schon mal wegen dem 170er schmoren durfte. Bei dieser Verurteilung war ich abwesend, denn ich war als Uboot untergetaucht. Und so kam es, dass ein Versäumnisurteil ausgesprochen wurde. Bei einer Kontrolle wurde ich dann eines Tages geschnappt und sogleich in das nächste Gefängnis verfrachtet.
Fakten zu mir:
Ich bin nicht Leistungsfähig und kann mich grad so selber über Wasser halten. Ich befinde mich auch in diversen ärztlichen Behandlungen.
Zur Polizei will ich gehen und auch kooperieren. Geplant ist, dass ich die Aussage verweigere und denen nur meine wirtschaftliche Verhältnisse offenbare.
Bei der letzten 170er Verurteilung wo ich abwesend war, hab ich Bewährung kassiert und bin dann wegen Bewährungswiderruf eingefahren. Jetzt aber will ich mich verteidigen. Muss ich damit rechnen, dass ich wieder ins Gefängnis muss? Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Karl
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So wie hier erst einmal in der Trennungsfaq lesen und danach verhalten, Pflichtverteidiger beantragen wenn Verfahren eröffnet werden sollte. Die Ex überreisst es gerade und spätestens nach der dritten Anzeige ist das Messer völlig stumpf gewetzt. Die Anzeige jetzt ist wirklungslos, wenn du kein Einkommen hast. Den Richter möchte ich sehen, der fiktives Einkommen bei einem frisch entlassenen Sträfling OLG-fest durchbekommt.
Offenbare denen überhaupt nichts, Aktenzeichen verlangen, Akteneinsicht. Die sollen selber ermitteln.
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26-02-2015, 19:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2015, 19:21 von Karl.)
(26-02-2015, 17:49)raid schrieb: (26-02-2015, 16:23)Karl schrieb: [...]und ich dem Jugendamt schrieb, dass es denen nichts angeht, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite.
Bitte nicht falsch verstehen, aber das halte ich auf Dauer nicht für zielführend. Ein gewisses Maß an Kooperation(swillen) ggü. dem Jugendamt schont vor allem deine Nerven.
Hallo Raid.
Dass das Jugendamt meine Leistungsfähigkeit bzw. mein Einkommen wissen möchte, ist klar. Aber wie ich meinen Lebensunterhalt bestreite, das geht niemanden was an, außer mir selber und den involvierten Leuten. Ich komme mit wenig Geld besser klar, als die meisten anderen, wie ich das hin bekomme, das obliegt alleine mir, wen ich das mitteile. Als nächstes fragt die Beamte mich noch, auf welche Rasse Frau ich so stehe, das sind Sachen, die niemanden außer mir etwas angehen.
(26-02-2015, 17:49) p_ schrieb: Offenbare denen überhaupt nichts, Aktenzeichen verlangen, Akteneinsicht. Die sollen selber ermitteln.
Also soll ich einfach nur zur Polizei gehen und weder was sagen, noch meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenbaren? Also rein gar nichts sagen? Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen? Dass das online geht, weiß ich. Aber solange kein Verfahren eröffnet ist, möchte ich keinen Anwalt einschalten.
Ich werde mir den Link heute Abend noch in Ruhe durchlesen.
Vielen Dank. Ich werde euch auf den Laufenden halten.
(26-02-2015, 17:49)raid schrieb: Es ist schwierig sich detailliert zu einem Fall zu äußern, insofern die genauen Umständen z.B. auch Bewährungsauflagen, Einkommen, etc. nicht bekannt sind.
Wie gesagt, ich habe meine Strafe abgesessen. Da ist nichts mehr mit Bewährung. Mein wirtschaftlichen Verhältnisse liegen unterhalb des pfändungsfreien Betrages. Vollzeitarbeiten gehen ist auch nicht drinnen, wegen ärztlichen Behandlungen.
Ich weiß, dass ich Aufstocken könnte und den Unterhalt vom Amt bezahlen lassen. Aber ich vertrete die Meinung, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und das meine geldgeile Exalte mehr arbeiten soll, wenn sie mehr Geld haben will. Deswegen fällt Unterhalt zum Nulltarif für mich flach. Es ist ja nicht grad so, dass die um ihre Existenz kämpfen muss.
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(26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen?
Mit der Begründung §147 Abs. 7 Strafprozessordnung. Sollte man grundsätzlich machen. Sieh dir auch die anderen Fälle im Forum an. Im übrigen musst nicht du deine Unschuld nachweisen, sondern der Staatsanwalt deine Schuld. Nicht du musst deinen geringen Verdienst nachweisen, sondern der Staatsanwalt deinen hohen Verdienst, der dich unterhaltspflichtig gemacht hat.
Nach Lage der Dinge (vorausgesetzt du hast keine Leichen im Keller, verstecktes Vermögen das gefunden wurde oder so was) kannst du alles ganz entspannt sehen. Eine Anzeige, die kein Verfahren mit Verurteilung ergibt kann man machen, aber das nutzt sich schnell ab. Die werden das nochmal probieren und dann wird der Staatswalt schon deutlich genervter sein und beim Dritten mal hat er dann keine Lust mehr, denselben Schmu zu "ermitteln".
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26-02-2015, 23:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2015, 00:05 von Karl.)
Bei mir gibt es wirklich nichts zu holen. Die wenigen Sachen von Wert, die ich besitze, gehören mir rechtlich gesehen nicht, es handelt sich nur um Leihgaben. Ich Verreise gerne und das ist auch bekannt, aber das bezahlt mal abwechselnd der eine und dann wiederum der andere Freund. Sonst lebe ich für westlichen Standard eher in armen Verhältnissen (kein KFZ, kein Fernseher). Es gibt wirklich nichts bei mir zu holen und es liegen auch keine Leichen im Keller, welche die Rächer der Verlassenen mir vorhalten können.
Ich habe noch 2 Fragen:
(26-02-2015, 19:48)p__ schrieb: (26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Mit welcher Begründung kann ich Akteneinsicht ohne einen Anwalt beantragen?
Mit der Begründung §147 Abs. 7 Strafprozessordnung.
1.
Wäre es ratsam, wenn ich vor dem Interview bei der Polizei mal auf die Dienststelle gehe und mir mit Bezug auf §147 Abs. 7 StPO Akteneinsicht verlange, mit der Begründung, dass ich mich auf die Verteidigung vorbereiten will? Evtl. gehe ich morgen direkt dort hin.
2.
Soll ich nicht wenigstens bei der Polizei Angaben zu meinen ärmlichen wirtschaftlichen Verhältnisse machen? Ich denke, dass das Verfahren evtl. dann erst gar nicht eröffnet wird? Oder wirklich absolut rein gar nichts bei der Polizei sagen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
Am Wochenende arbeite ich mich mal durch die 170er Fälle, der anderen Deliquenten hier. Was ich bisher gelesen habe ist, dass wenn es vors Amtsgericht geht, ich außer Freispruch nichts kampflos akzeptieren soll. Also keinen Vergleich, Bewährung usw., sondern in Berufung gehen. So wie ich hier bislang las, arbeiten beim Amtsgericht ja anscheinend die Sorte Juristen, denen es an Qualifikation für höhere Gerichte fehlt und ich deswegen nichts gescheites von denen zu erwarten habe. Aber manchmal geschehen ja auch Wunder, man weiß es einfach nicht vorher.
P.S.
Ich hab noch nicht mal die Kosten von knapp 1.000 € des letzten Verfahrens bezahlt und werde erneut zum Tanz gebeten. Also bei dem Unterhaltungsfaktor, brauch man echt kein Fernseher.
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27-02-2015, 00:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2015, 00:17 von Austriake.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
(26-02-2015, 19:14)Karl schrieb: Ich weiß, dass ich Aufstocken könnte und den Unterhalt vom Amt bezahlen lassen. Aber ich vertrete die Meinung, dass sich Verbrechen nicht lohnen darf und das meine geldgeile Exalte mehr arbeiten soll, wenn sie mehr Geld haben will. Deswegen fällt Unterhalt zum Nulltarif für mich flach. Es ist ja nicht grad so, dass die um ihre Existenz kämpfen muss.
Exakt den gleichen Standpunkt vertrete ich auch. Und wenn die Exalte um ihre Existenz kämpfen muss - dann soll sie halt kämpfen, grade so wie unsereiner.
Ich gehöre ja inzwischen auch zum Club der 170er, eine Frage habe ich nich in diesem Zusammenhang - du schreibst weiter oben was von einem Versäumnis-Urteil. Das kann aber nicht die Verurteilung nach § 170 StGB gewesen sein, sondern der Unterhaltstitel, oder? Ich meine gelesen zu haben dasses im Strafrecht keine Verurteilung in Abwesenheit gibt - wenn der Angeklagte nicht vor Gericht vorgeführt werden kann, dann gibt es auch kein Urteil. Ist das richtig, oder irre ich?
Austriake
P.S: wenn mich meine Exe tatsächlich ins Gefängnis bringen sollte, dann wird sie den Tag meiner Entlassung fürchten müssen.
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1. Nochmal: Hingehen, Aktenzeichen verlangen, keine Angaben zur Sache. Die Ermittlungsakten liegen nicht bei der Polizei, sondern beim Staatsanwalt. Welchen Vorteil hätte es, alles in noch mehr Stufen aufzuteilen?
2. Du wirst dich schwer wundern, wie dir deine Aussagen hingedreht werden. Es ist gar kein Problem, dir für jede Aussage Negatives unterzuschieben. Ich rate strikt davon ab, sich als Beschuldigter irgendwie zu äussern. Du hast keine Erfahrung, die haben Erfahrung aus Jahrzehnten. Nicht etwas widerlegen zu "dürfen" ist die stärkste Waffe des Beschuldigten, sondern gar nichts zu sagen.
Bitte nicht falsch verstehen, aber du hast hier im Thread schon mehrfach gezeigt, dass du weder Begriffe, Verfahren, Vorgänge kennst, früher nicht und auch jetzt nicht. Das ist keine Schande, aber du solltest dich auch nicht überschätzen bei deinem weiteren Vorgehen. Nicht versuchen, das vermeintlich Richtige zu machen, sondern vermeiden, möglicherweise Falsches zu machen.
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27-02-2015, 00:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2015, 00:28 von Karl.)
@Austriake
Was Recht und Gerechtigkeit ist, spielt keine Rolle. Die Fakten waren und sind, dass ich bei meinem ersten 170er Verfahren untergetaucht war (ohne festen Wohnsitz) und so wurde ich in Abwesenheit zu Bewährung verurteilt und anschließend stand ich zur Fahndung aus, wegen Bewährungswiderruf. Dann ging es eines Tages schließlich ins Gefängnis. Ich hätte 2/3 der Haftzeit beantragen können beim Sozialdienst, aber dann hätte ich 3 Jahre Bewährung gehabt, das lohnt sich nicht wegen 1 Monat, also fiel dies für mich flach und kam dann als rechtschaffener Bürger wieder raus aus dem Knast. Ja und jetzt bin ich wieder ein potentieller Krimineller, so schnell kann es kommen.
Als ich dann irgendwann mal wieder bei meiner letzten offiziellen Adresse aufgetaucht bin, wurde mir ein Schuhkarton voller netter Briefe von der ganzen Bande übergeben. Hab den dann einen Freund gegeben zum Anheizen für seinen Kamin.
@p
Du hast ja total Recht mit dem was du schreibst, deswegen verstehe ich auch nichts falsch. Weil ich Hilfe suche, frag ich hier und bin froh, diese zu erhalten.
Gut, dann wird das so gemacht. Keine Aussage, Akteneinsicht und Aktenzeichen verlangen.
Ich werde weiter Bericht erstatten.
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Bei der Akteneinsicht an Beschuldigte zicken sie fast immer rum, verweigern erst, verzögern, sei vorgewarnt. Du schickst an den Staatsanwalt folgendes:
"In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen [seit5:45wirdzurückgeschossen] - beantrage ich Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll."
Wird das abgelehnt, mit einem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung antworten incl. Begründung.
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Hallo
Ich will euch mitteilen, wie es bei der Polizei war.
Hab verschlafen und war deswegen 30 Minuten später da, kam dann aber nach 5 Minuten sofort dran.
Im Büro dann angekommen nach dem üblichen Belehrungen und Fragen, hab ich dann gesagt, dass ich die Aussage verweigere und dass ich gerne das Aktenzeichen und Akteneinsicht hätte. Der Polizist hat mir gesagt, dass das nur ein Anwalt darf, worauf ich ihn sagte, dass solange das Verfahren nicht eröffnet ist, ich mir keinen Anwalt nehmen werde und dass es mein Recht ist, diese Informationen zu erhalten. Also schrieb der Polizist für den Staatsanwalt auf, dass ich Akteneinsicht beantrage. Das Aktenzeichen steht auf der Vorladung oben rechts als "VNr."
Dann wollte der Polizist meine Handynummer haben, die ich ihn aber nicht gab. Dann meinte er, ich solle mich nicht wundern, wenn die mich dann mal vom Fleck her verhaften wenn was sei. Darauf hab ich geantwortet, dass wenn die was von mir wollen, die einen Brief schreiben sollen und dann komme ich vorbei.
Anschließend fing der Polizist Smalltalk an, wollte wissen wie es mein Bruder geht. Worauf ich ihn fragte, was dies mit meinem Fall zu tun hätte. Es wäre privates Interesse, gab er zur Antwort. Dann hab ich ihn gesagt, dass er ruhig mal bei meinen Bruder vorbeifahren kann, wenn ihm was persönlich an ihn liegt.
Zu guter Letzt lies der liebe Polizist sich nicht nehmen, mir seine persönliche Meinung mitzuteilen:
Polizist: "Ich möchte ihnen jetzt nur noch abschließend meine persönliche Meinung mitteilen. Wenn ein Mann Kinder in die Welt setzt, hat der sich um diese finanziell zu kümmern."
Ich: "So wie jeder Mensch ein eigenes *** hat, so sollen sie auch ihre eigene Meinung haben dürfen."
Polizist (deutlich erbost): "Wenn sie hier so cool auf den Stuhl sitzen und frech werden, kann ich ganz andere Saiten aufziehen!"
Ich (immer noch cool auf den Stuhl sitzend): "Und wie soll das dann aussehen? Wollen sie dann auch ihre persönlichen Gesetze an mir anwenden?"
Er wurde dann sofort wieder ruhig und damit war das Gespräch beendet. Ich hab das Protokoll unterschrieben, wonach die Aussage verweigert wurde und bin gegangen.
Ok, ich sollte jetzt ja der Staatsanwaltschaft mit Bezug auf das Aktenzeichen schreiben, dass ich Akteneinsicht haben will. Kann ich da ganz einfach ein Brief an das Amtsgericht schicken, oder wie geht das von statten?
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Prima. Du bist auf nichts hereingefallen, auch nicht den Einstiegs-Smalltalk-Trick. Noch besser ist, gar nichts zu sagen, auch nichts provokantes. Akteneinsicht beantragt man bei der Staatsanwaltschaft, hatte ich dir im Posting direkt drüber bereits geschrieben.
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Hast ihn sehr gut auf den Boden zurück geholt! Gut reagiert.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Hallo Leute
Heute lag ein schöner gelber Brief in meinem Briefkasten. Absender: Der Obergerichtsvollzieher.
Ich soll innerhalb 2 Wochen knapp 1.000 Euro Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten bezahlen, von der 1. §170er Verhandlung.
Leider liege ich unter Selbstbehalt und kann das Geld nicht aufbringen. Auch eine Ratenzahlung, die in dem Schreiben angeboten wird, steht bei mir nicht zur Debatte.
Wenn ich nicht bezahlen kann, soll ich am 17.April eine Vermögensauskunft abgeben. Ich bin aber zu dem Zeitpunkt auf eine 1-monatige Rundreise in Asien. Ich glaube nicht, dass ich dem das als Nichterscheinungsgrund nennen sollte, oder? Es wird auch grad mit einem Haftbefehl gedroht, wenn ich unentschuldigt dem Termin fernbleibe.
Jetzt habe ich 4 Fragen:
1. Was soll ich den eifrigen Inspektor Javert nun schreiben, warum ich nicht zu dem Termin kommen kann? Die Reise hab ich beweisbar bezahlt bekommen, aber ich denke mal, ich sollte ihm das dennoch nicht sagen? Ich möchte einen früheren Termin innerhalb der nächsten 10 Tage verlangen, denn dann bin ich erst mal für einen Monat weg? Was soll ich sagen?
2. Wenn es raus kommt, dass ich regelmäßig verreise, kann mir das in meinem laufenden 170er Verfahren angelastet werden? Wie gesagt, ich bekomme nachweislich alles bezahlt, reise aber alleine.
3. Soll das ein schlechter Witz sein? Ich hab Unterhaltsschulden bis unters Dach, bin schon verurteilt Exknacki, jetzt erneut angeklagt und die glauben wohl, dass ich ein Goldesel bin?
4. Muss ich am Flughafen mit einer Taschenpfändung rechnen, wenn ich bei der Passkontrolle bin? Meine Reisekasse besteht nur aus Bargeld, es wäre nicht so gut für mich, wenn mir das abgenommen würde.
Wie soll ich reagieren?
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27-03-2015, 00:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-03-2015, 00:31 von sorglos.)
Ganz einfach:
Schau auf das Schreiben - da sind gewöhnlich Sprechzeiten angegeben. Dann gehst du einfach zu einem früheren Termin (vorbereitet) hin und sagst: "Bin da - gebe die VA jetzt ab". Früher geht immer.
Mit Abgabe wird die VA im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Falls du zum Termin nicht erscheinst, dann wird eben der (zivilrechtliche!!) Haftbefehl im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Die Wirkung ist exakt dieselbe. Das hat so rum keinerlei Relevanz bei einer Passkontrolle.
Andersrum: Wenn du nicht erschienen bist, könnte auch bei einer normalen Verkehrskontrolle, deine Vorführung zur Abgabe der VA erfolgen.
Die Reise geht den GV nichts an.
Übrigens: Sobald die VA abgegeben ist, kannst du bezüglich der Gerichtskosten einen formlosen Antrag auf Niederschlagung stellen. Dann bist du sie vermutlich los.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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2. Nicht auf direktem Weg, aber das Bild, das der Angeklagte abgibt kann dadurch massgeblich beeinflusst werden. Ich würde darüber nichts verlauten lassen und dafür sorgen, dass es auch keine Dritten wissen.
3. Du hattest doch schon genug mit diesem sogenannten "Recht" zu tun, um Witze und Sinn dahinter abzuhaken. Ich sehe das alles anders: Je höher die uneinbringlichen Schulden an mich sind, desto besser. Zählt nur all eifrig die Euro, katalogisiert und führt Listen, lasst Aktenbündel beim Staatsanwalt anwachsen schickt eure Gerichtsvollzieher in der Gegend herum - Applaus! Dann all das erhöht nur noch Aufwand und Kosten für euch - ich bin eh schon pleite und mehr als pleite geht nicht.
4. Sobald die Forderung gegen dich vollstreckbar ist, musst du jederzeit auch mit einer Taschenpfändung rechnen. Bargeld mit sich herumzutragen ist sehr unklug, die Behauptung es würde jemand anders gehören schützt dich nicht.
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§758 ZPO, Kleider und Taschen des Schuldners gelten als Behältnisse.
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Ok danke schon mal für die Antworten. Ich rufe den am Montag an und verlange einen früheren Termin. Ich sag einfach, dass ich zu dem Zeitpunkt eine Tante am anderem Eck von Deutschland besuche, so was in der Art.
Ja die Taschenpfändung ist halt wirklich eine Gefahr, der ich vorbeugen muss. In Deutschland laufe ich selten mit Geld rum, außer wenn ich Einkaufen gehe. Wenn ich mir die Scheine in der Unterhose einnähe, da guckt doch keine nach, oder? Wenn das alles nicht sicher ist, würde ich mir meine Reisekasse halt an einen Dritten per Western Union schicken lassen, schon am Abflugtag, damit ich es sofort abholen lassen kann bei Ankunft.
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Sag einfach Du bist abwesend. Fertig.
Zum Bargeld: mal über Western Union nachgedacht?
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(27-02-2015, 00:50)p__ schrieb: Bei der Akteneinsicht an Beschuldigte zicken sie fast immer rum, verweigern erst, verzögern, sei vorgewarnt. Du schickst an den Staatsanwalt folgendes:
"In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen [seit5:45wirdzurückgeschossen] - beantrage ich Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll."
Wird das abgelehnt, mit einem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung antworten incl. Begründung.
Hallo
Ich hab der Staatsanwaltschaft den Brief per Einschreiben geschickt, wo ich um Akteneinsicht bat und zwar so, wie @p es mir vorgeschlagen hat. Seit dem sind Wochen vergangen und keine Antwort kam. Ich würde aber gerne wissen, was Sache ist und welche Beweise gegen mich vorliegen, leider ignoriert man mein Anliegen. Wie soll ich nun vorgehen?
In der Zwischenzeit empfing ich ein Schreiben, wo drinnen steht, dass im Ermittlungsverfahren gegen mich Auskünfte von der Rentenbehörde, Krankenkasse, Arbeitsamt, Arbeitgeber etc. eingeholt werden. Anscheinend suchen die Beweise gegen mich.
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Erst mal eine Sachstandanfrage machen. Dann eine Fachaufsichtsbeschwerde. Und schliesslich gemäss § 147 Absatz 5 StPO eine gerichtliche Entscheidung über den Antrag beantragen.
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Ok, Brief ist geschrieben und wird morgen per Einschreiben weg geschickt.
Ich bin sehr dankbar für die Hilfe die hier einem geboten wird.
Werde hier im Thema über mein Verfahren berichten, wenn es was neues gibt.
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Ich hab als noch nichts neues von der Bande gehört wegen der Klage gegen mich, hab auch keinen Rechtsanwalt beauftragt.
Jetzt hab ich eine Frage: Ich plane eine 2-Monats Backpackerreise durch verschiedene Länder in Südostasien und will bald meinen Flug buchen. Also mal schnell rüber kommen, ist nicht. Es ist gewährleistet, dass meine Briefe geöffnet werden und mir der Inhalt per Whatsapp zugeschickt wird. Was wenn ich im Laufe der 2 Monate auf einmal einen Gerichtstermin bekomme? Kann ich den dann so ohne weiteres verschieben?
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10-08-2015, 09:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-08-2015, 09:03 von Mahatu.)
(09-08-2015, 22:20)Karl schrieb: ... 2-Monats Backpackerreise durch verschiedene Länder in Südostasien und will bald meinen Flug buchen....
Asienreise kann Dir negativ angerechnet werden. Staatsanwaelte und Richter moegen es nicht, auf die Schippe genommen zu werden. Egal wer die Reise bezahlt, Du koenntest auch arbeiten ... oder wenigstens versuchen zu arbeiten.
Statt Asien wuerde ich lieber einen auf obdachlos machen in einer schoenen Gegend Deutschlands mit guter Struktur fuer Wohnungslose (kostenlos essen, duschen etc.) und Moeglichkeiten zum Flaschen sammeln u.a. Gut ist nach meiner Erfahrung Aachen, viele Studenten, daher kaum Arbeitschancen. Ein Taschengeld verdienen liesse sich mit Plasma Spende. Immer jedoch brav Bewerbungen schreiben, kostenlose Drucker und Internet dazu gibt es im Arbeitsamt.
Einmal mit Odachlosen-Chliche verlieren Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Ex und Richter schnell Interesse, Asien waere da fuer sie viel spannender, und Lt. Dino weiss, dass im Extremfall der deutsche Staat (Botschaft) sogar Einsatzkommandos Asiatischer Polizei schickt.
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10-08-2015, 09:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-08-2015, 09:33 von DDG4LIF.)
(10-08-2015, 09:00)Mahatu schrieb: Statt Asien wuerde ich lieber einen auf obdachlos machen in einer schoenen Gegend Deutschlands mit guter Struktur fuer Wohnungslose (kostenlos essen, duschen etc.) und Moeglichkeiten zum Flaschen sammeln u.a. Gut ist nach meiner Erfahrung Aachen, viele Studenten, daher kaum Arbeitschancen. Ein Taschengeld verdienen liesse sich mit Plasma Spende. Immer jedoch brav Bewerbungen schreiben, kostenlose Drucker und Internet dazu gibt es im Arbeitsamt. Willst du damit sagen, dass er in Deutschland zwingend bleiben soll um Flaschen zu sammeln damit der die ungerechtfertigen Unterhaltsschulden Schritt fuer Schritt als Sklave abbezahlen kann? Danke.
(10-08-2015, 09:00)Mahatu schrieb: Einmal mit Odachlosen-Chliche verlieren Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Ex und Richter schnell Interesse, Asien waere da fuer sie viel spannender, und Lt. Dino weiss, dass im Extremfall der deutsche Staat (Botschaft) sogar Einsatzkommandos Asiatischer Polizei schickt. ***gelöscht***
Dt. Botschat im Ausland interesessireren sich recht wenig fuer kleine Fische wie wir. Bei Dino war es anders, er hat aktiv die Botschaft mehr oder weniger "provoziert" (ich sage nicht, dass es falsch war). Wenn du mit denen nichts zu tun hast, lassen sie dich in Ruhe. Diplomaten sind sehr faule Menschen, vor allen wenn sie in waermere Laender wohnen.
"I'm the one who knocks".
“I have to return some videotapes” .
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