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Neues Schreiben vom OLG ... die BL hat mal wieder PKH beantragt. Bisher ging ja Vieles mit falschen Angaben bei ihr durch. Jetzt will das OLG dass sie die Wohnkosten belegt ;-)
Da sie nach dem irren Umzug keine Miete mehr bezahlt ist bei 3400 Euro netto wohl keine PKH zu erwarten.
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zu welchem Thema hat sie PKH beantragt ?
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Ihre Beschwerde gegen Umgang
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(08-06-2017, 17:28)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: Ihre Beschwerde gegen Umgang
Soweit ich mich entsinne wolltet ihr ggf. beidrehen und das Schlachtfeld verlassen.
Ist die KM darüber bereits informiert ?
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Das Umgangsverfahren können wir so garnicht verlassen aktuell lieber @hans. Das Thema ist, dass ein Gutachten läuft, welches zwar im Umgangsverfahren seinen Anstoß hatte, jetzt aber auf das ABR-Verfahren ausgedehnt wird - und das Thema Borderline beinhaltet.
In vielen Threads und Postings wurde uns geraten, jetzt noch bis zum Ende dieses Gutachtens durchzuhalten...
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(09-06-2017, 10:41)Umgangsvereitelung_wasnun schrieb: In vielen Threads und Postings wurde uns geraten, jetzt noch bis zum Ende dieses Gutachtens durchzuhalten...
Macht es eventuell Sinn, aus taktischen Gründen dieses PKH Thema massiv in die Länge zu ziehen ?
Falls ja, dann solltet ihr dieses mit eurem RA anstreben.
Beim PKH Antrag der KM müsst ihr angehört werden und die KM muss sich nackiig machen euch gegenüber.
Ich habe mal eines um Monate verzögert.
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Ja @hans. Deine Anregung ist interessant - ABER: wir wollen, dass die PKH abgelehnt wird! Weil DANN Anwältin Nummer 9 auch das Handtuch wirft.
Es bleiben der BL nicht mehr viele Spielräume - und das dämmt zumindest ein wenig ihre Streitsucht und ihren Hass ein.
Sie steht fast an der Wand und letztlich können wir die Kinder nur dann auffangen und ihnen helfen, wenn ALLES dort zusammenbricht.
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(09-06-2017, 12:02)hans2000 schrieb: Beim PKH Antrag der KM müsst ihr angehört werden und die KM muss sich nackiig machen euch gegenüber.
Das fällt mir grad auf hier oben. Warum sollten WIR angehört werden beim PKH-Antrag der KM? Das war bisher kein einziges Mal der Fall...
LG
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Ihr, bzw. Euer Anwalt koennt dazu Stellung nehmen soweit ich weiss. Dies solltet Ihr unbedingt tun! Und wenn es Euch entgegenkommt, dadurch das weitere Verfahren verzoegern, falls Ihr das ganze so schnell wie moeglich in Gang bringen wollt, soltet Ihr so schnell wie moeglich Antworten.
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09-06-2017, 14:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-06-2017, 14:37 von hans2000.)
Ihr werdet als Gegner zwangsläufig mit Fristsetzung angehört zum PKH Antrag der Gegenseite. Ihr dürft dazu Stellung nehmen.
ABER: Wenn ihr ohne Anwalt Stellung nehmt, wird das keiner lesen. Wenn ihr mit Anwalt Stellung nehmt, könnt ihr den PKH Antrag zwar nicht versenken aber um Monate verzögern ....
SIE muss sich hierbei nackig machen vor euch.
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Noch kein einziges mal aufgefordert worden Stellung zu nehmen oder irgendwelche Infos dazu erhalten.
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09-06-2017, 16:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-06-2017, 16:10 von hans2000.)
Das kann nicht sein, sie muss zwingend beim PKH Antrag sich nackig machen gegenüber euch.
Arztquittungen, Einkommen, Vermögen, Sachwerte, etc. muss sie angeben und ihr müsst dieses dann bewerten oder bestätigen
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@hans2000
Das ist so nicht richtig.
Über PKH entscheidet natürlich ausschließlich das Gericht.
WENN die Gegenseite auch über den Antrag informiert wird, dann kann sie sich dazu auch äußern.
Eine Anmerkung über das mietfreie Wohnen der KM wäre da z.B angebracht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(09-06-2017, 16:30)Pistachio 00 schrieb: @hans2000
Das ist so nicht richtig.
Siehe hierzu unter Google: § 118 Bewilligungsverfahren:
"Nach ZPO § 118 Abs. 2, S. 1, ist "dem Gegner ... Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint."
An der Story fehlt irgend etwas
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20-06-2017, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-06-2017, 11:18 von Umgangsvereitelung_wasnun.)
Hallo Ihr Lieben,
heute habe ich alle Unterlagen für den Termin am OLG vorbereitet.
1. Persönliches Erscheinen ist angeordnet - nicht nur der Verfahrensbeistände! Mal sehen, ob die BL tatsächlich kommt
2. Die Verwirkungstatbestände haben wir nochmals vorab anwaltlich konkretisiert und belegt
3. Das OLG hat sich bereits geäußert, dass es die hohen Zahlungen von nokids für die Miete der BL akzeptiert!!! Im Trennungsjahr als Einkommensminderung und danach komplett als geflossen "an Unterhalt statt"
4. Auf Punkt 3. basiert die geforderte Nachzahlung, welche dadurch NULL werden wird - eine Rückforderung von zuviel bezahlten Unterhalt scheint es scheinbar nicht zu geben in unserem Rechtssystem
5. ... drückt uns die Daumen, dass auch dieses Verfahren zu einem guten Ende kommt ...
LG
Zusatz:
Den PKH-Antrag samt Unterlagen "dürfen" wir scheinbar nicht einsehen ... haken jedoch nochmals nach.
Haben unseren Anwalt beauftragt beim Gerichtstermin einen Antrag auf Stellungnahme zum PKH-Antrag nach § 118 Bewilligungsverfahren vorzubringen!
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Ganz fest drücke ich Euch alle Daumen!
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Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht. Kann zurückgefordert werden, Bemühungen sind aber in aller Regel fruchtlos. Noch nicht mal Aufrechnung wird gehen - wobei das natürlich einen angenehmen Effekt hätte. Drei Monate Unterhalt überzahlt, drei Monate aussetzen....
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Moin Ihr Lieben. Nokids sitzt soeben beim OLG... und ich sitze auf Kohlen.
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Wir schwitzen heute alle :-)
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Er ist raus aus der Verhandlung. Es lief super! Schreibe euch später.
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Na da bin ich ja mal gespannt, klingt gut!
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So Ihr Lieben. Sitze auf dem beifahrersitz auf der Rückfahrt von einer geschäftsreise...
Kurze Zusammenfassung:
Termin fand statt ;-)
Die BL kam 30 min zu spät aber ihre Anwältin nr 9 war pünktlich.
Der Senat (3 Richter) hat gleich zu Beginn gesagt, dass sie vorhaben nokids in allen Punkten weitgehend Recht zu geben bzw die beiden Anträge der BL abzulehnen ;-)
So kam es dann auch!
1. KEINE Nachzahlung zusätzlicher Unterhalt
2. KEINE Erhöhung Unterhalt, sondern Festschreibung bis Scheidung
3. Mindesten 33% Verwirkung nachehelich! Aufnahme in das Protokoll für FamGer
4. 75% der Kosten des Unterhaltsverfahrens trägt die BL!
Strike!
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Prima, das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung!
Simon II
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Gratulation! ABER d.h. er hat "nur" zu 3/4 Recht bekommen. Was von seinen Antraegen wurde denn abgelehnt?
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