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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#51
Vielleicht wird es mit den beiden Dokumenten klarer.
Auf dem KTO von 2017 ging das Geld an die ex, da beide Kinder noch minderjährig waren, beim KTO von 2018 ging Geld an Kind L direkt.
[attachment=1256]

In der Aufzählung vom Anwalt ist nahezu gesamt 2017 "vergessen" worden bzw. Anwalt ist der Meinung "Wenn Geld geflossen ist, dann wäre es nur für Kind M."
[attachment=1255]
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#52
Und was genau hast du beim Vollstreckungsgericht beantragt? Der Wortlaut?
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#53
Ich habe der Rechtspflegerin gesagt, dass Beträge in voller Höhe gepfändet werden die entwerfe zum teil oder vollständig gezahlt wurden. Darauf hat Sie vollgede Niederschrift angelegt:
"Gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG xxx vom 07.02.2019 lege ich hiermit Erinnerung gemäß par. 766 ZPO ein."

Beweis: Abschriften der entsprechenden Kontoauszüge "

Habe nun einen Termin am Donnerstag für die Volstreckungsabwehrklage

Jetzt stellt sich so langsam bei mir vollendet Frage: hat mein Kind ggf. Seinen Unterhalt verwirkt, wenn der Anwalt Nachweislich die Unterlagen erhalten haben sollte und einfach diese falsch "gedeutet hat"?
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#54
Sorry, ich glaube, für die Dusseligkeit eines Anwalts kann man keine Einrede der Verwirkung erfolgreich durchbringen.
Das müsste schon etwas direkt vom Kind sein, was z. b. ehrabschneidend ist, Rufschädigung, üble Nachrede, Verleumdung und unberechtigte Strafanzeigen (nicht wegen Unterhalt) gegen dich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#55
(08-04-2019, 10:34)fragender schrieb: Habe nun einen Termin am Donnerstag für die Volstreckungsabwehrklage

Das ist eigentlich das richtige Rechtsmittel.
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#56
Hab heute den nächsten Brief vom Gericht aus dem Briefkasten gezogen.
Jetzt kommen die auf die glorreiche Idee, dass Anwaltspflicht besteht..... und wieder neue kosten für mich
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#57
Dann hast du noch mehr beantragt. Für eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO besteht keine Anwaltspflicht.
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#58
@fragender

Schreibe mal bitte genau was Du beantragt hast. Wie p bereits sagte f. eine Volstreckungsabwehrklage gibt es keine Anwaltspflicht...
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#59
"In vorbezeichneter Sache wird Klage erhoben und beantragt:
1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des AG XXX vom (Aktenzeichenxxx) wird im Hinblick auf die titulierten Forderungen in Höhe eines Betrages von insgesamt 1.861,00€ aufgrund der getätigten Zahlungen von..... für unzulässig erklärt.
2. Die ZV aus den in Ziffer eins der Klageschrift bezeichneten Vollstreckungstitel wird im Hinblick auf die titulierten Forgerungen in Höhe einers Betrages von 1861,00€ aufgrund der getätigten Zahlungen vom ..... bis zur Rechtskraft des Urteils einstweilen ohne - hilfsweise gegen - Sichereitsleistungen eingestellt.
3.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Es wird Erlass eines Versäumnis -oder Anerkenntnisurteils beantragt, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Für das Verfahren wird zudem Prozesskostenhilfe ohne eiordnung eines Anwaltes beantragt."

in der Begründung finden sich § 362 BGB, §835 ZPO, §769 Abs 1 ZPO und §770 S.1

Also, noch deutlicher kann man eine Klage nicht einreichen. Bin dermaßen seit 2014 durch und fühle mich wahnsinnig verarscht. Solche Leute "arbeiten" und verdienen Ihr Geld damit und wissen nicht einmal wann ein Anwalt notwendig ist oder nicht.
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#60
Das ist aber eine einstweilige Anordnung, die du da beantragst, § 769 ZPO! Für den Antrag besteht Anwaltszwang, wenn das angerufene Gericht ein Landgericht, ein Gericht des höheren Rechtszugs oder ein Familiengericht ist (§ 78 ZPO, https://www.haufe.de/recht/deutsches-anw...32026.html)
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#61
.... Also hat mich die Rechtspflegerin schon wieder reingelegt...?!?!
Erst ging ich mit eine Erinnerung gegen die erneute Pfändung vor... Resultat: Falscher Antrag; Kosten 550,-€
Dann ging ich zur Rechtspflegerin und sagte AUSDRÜCKLICH: "Antrag auf Vollstreckungsgegenklage"... schon wieder falsch.
Also werde ich wieder Kosten erhalten und vielleicht igerndwann, wenn alles Geld abgeräumt ist und ich weitere Monate nichts mehr zum fressen habe wieder die falsche Pfändung aktuell haben und keinen Schritt weiter sein....
Ich werde meinem Ex Kind schreiben, dass er an dem Geld ersticken soll und dem Gericht schreibe ich, dass die Ihr Rechtsmittelsystem sich in den allerwertesten stecken können.
ICH GEB ENTGÜLTIG AUF
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#62
(11-05-2019, 12:33)fragender schrieb: ICH GEB ENTGÜLTIG AUF

Jupp...Anwaltszwang !...Nein, Du musst nicht aufgeben ! Klagt nicht, Kämpft ! Wie kommst Du auf Kosten von 550,00 Euro ????????

titulierte Beträge =  Anwaltszwang da Familiengericht                         Rechtsanwaltskosten, GVZ kosten = Vollstreckungsgegenklage
(KEINE rechtliche Gewährleistung!)


Du holst Dir einen Beratungsschein und gehst zu einem Anwalt...vorher "könntest" Du den gegnerischen Anwalt auffordern den Betrag zu ändern...

Du bekommst das Geld schon...Ich sehe hier viel Spass f. den Rechtsanwalt der gegenseite...
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#63
Ich benötige keinen Beratungsschein, da KEIN Anwalt solche Leute wie mich beraten oder unterstützen.
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#64
(11-05-2019, 13:33)fragender schrieb: Ich benötige keinen Beratungsschein, da KEIN Anwalt solche Leute wie mich beraten oder unterstützen.
ä
Glaub mir das weiss ich...Du HOLST dir einen Beratungschein...schreibst 2 bis 3 Rechtsanwälte an...Die sind dann "Überlastet,Keine Zeit u.s.w) und stellst dann einen Antrag nach § 78b Notanwalt ZPO. 

Die Beratung gibts hier im Forum kostenlos !
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#65
https://de.wikipedia.org/wiki/Notanwalt

Genau das ist widerlegt. Es reicht eben nicht aus, 2-3 Anwälte anzuschreiben.
Der TS will aufgeben, und das ist das einzig sinnvolle.
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#66
Rs ist traurig in einem Land leben zu müssen in dem mann untwrhalt zahlt. Dafür gibt man einem verblendeten kind einen titel in die hand und wenn es knapp bei kasse ist dann pfändet es einfach ein bereits bezahltes jahr erneut. Sich dagegen zu wehren bringt nichts oder es gelingt schlicht einfach nicht.
Also zahle ich einfach das jahr 2017 zum zweiten mal.
Wenn ich halt nicht mehr kann bleibt mir immer noch der Strick
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#67
Das ist nicht die Situation, um aufzugeben und damit Geld zu verschenken. Analysiere, was in der Vergangenheit schief lief, denn da lief bereits ständig sehr viel schief. Viel zuviel, um mit Pech erklärt zu werden. Es ist immer sehr einfach, die Ursachen immer auf die Gegenseite zu schieben und auch vielfach berechtigt, aber das hilft Null weiter. Ändere die Dinge mal auf deiner Seite, die du ändern kannst. So hast du zum Beispiel sehr oft irgendetwas Verselbständigtes gemacht. Fehler, du stolperst in ein Labyrinth in das du gar nicht wolltest. Stattdessen solltest du stetiges, stures Geradeausgehen stärker verinnerlichen.

Beispiel jetzt: Wir raten dir zu einem Antrag auf Grundlage von § 767 ZPO. Du gehst offenbar ins Amtsgericht und redest mit einer Rechtspflegerin, stellst dann einen Antrag auf ganz anderer Basis, der einen Anwalt benötigt wie sich später herausstellt. Und ich vermute, du warst auch nicht bei einer Rechtspflegerin, sondern in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Das sind Unterschiede! Versuche doch mal, bei den korrekten Begriffen zu bleiben und den Kontext nicht immer abzuschneiden und zu vergessen, es ist unglaublich schwer einen Rat zu geben wenn die benutzten Begriffe quer durch den Bedeutungsraum wabern. Bei den früheren Fehlschlägen lief die gescheiterte Vorgehensweise fast deckungsgleich.

Wäre auch kein Problem, wenn nicht. In solchen Fällen rate ich zu einem Anwalt, der die Begriffe und Stossrichtungen korrekt anwendet, der Antragsteller muss das nicht, aber der Anwalt. Aber das geht nun bei dir auch nicht mehr. Hat man keinen Anwalt, braucht man wenigstens Verbündete vor Ort. Ein Beistand, Väterverein, reale Personen die deine Schwierigkeiten kennen.

Du kannst jetzt nochmal zur Vollstreckungsabwehrklage ohne Anwalt zurück oder für den jetzigen Antrag einen Anwalt beauftragen. Und dort würde ich einfach mal strikt geradeaus laufen und auch mal Flurschaden hinterlassen, statt immer nur ausgiebig zu fluchen und den Schwanz einzuziehen. Telefoniere diese Typen doch mal von oben nach unten ab, mach ein Gesprächsprotokoll und beschwere dich anschliessend bei der Anwaltskammer mit einer genauen Auflistung der Angerufenen und der Ausreden über die Arbeitsmoral der hiesigen Anwälte, wenn Rechtssuchende mit Verfahrenskostenhilfe kommen. Hast du einen Anwalt gefunden, jammere nicht, mach ihm klare Vorgaben, dokumentiere das. Der Notanwalt ist erst Plan C.

Lege auch den ständig betonten Opferstatus ab. Den hälst du fest wie einen Schatz. Hast du keine Lust, dann wirf hin, aber so dass keiner mehr etwas bekommt und bei allen kräftig Schulden entstehen. Als ich verarscht werden sollte, habe gut vorbereitet hingeworfen, statt Daueropfer zu spielen. Die Schulden sind längst gut fünfstellig, ich amüsiere mich darüber. Opfer, nein Danke. Jetzt haben die Anderen Mühe, dem Geld hinterherzurennen. Und kriegen trotzdem nichts, im Gegenteil, ich habe noch viel vor und es wird noch viel teurer und mühevoller für die.
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#68
(11-05-2019, 12:33)fragender schrieb:  Resultat: Falscher Antrag; Kosten 550,-€

Kannst Du mir das bitte erklären alles weitere siehe p....

Gebe Montag auch eine Vollstreckungsklage ab...Schaden und Arbeit verursachen f. den gegnerischen Anwalt.
Strick ist keine Option!
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#69
Mir ist klar, dass ich wie ein Weichei für euch klingen muss. Fakt ist, ich bin / war Kaufmann und Realistisch bzw. Zielstrebig. Mittlerweile habe ich den Glauben aufgegeben, da ich ERKANNT habe, das ich keine Rechte habe bzw. diese erfolgreich umgangen werden können.
Ich bin nicht komplett inkompetent, auch wenn Ihr das glaubt. Stellenweise kenne ich den Unterschied, wie z.B Rechtspfleger und Rechtsantragsstelle.
Da andere auf Gesetze scheißen habe ich hier für die näxhsten 7 Tage den Antrag liegen. Ohne irgendwelche retuschierungen, dass keiner behaupten kann, dass ich etwas versehentlich vergessen habe.
https://wetransfer.com/downloads/4337d7f...700/920a1c
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#70
Nimm bitte  sofort das Schreiben raus...schwärze die Namen, Adresse u.s.w!...
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#71
Kann ich nicht und mittlerweile interessieren mich dinge wie Datenschutz nicht mehr im geringsten. Das Gericht hat das auch nie interessiert und hat schön alles an meine ex bzw. Ihrem anwalt weitergegeben. Und durch meine Insolvenz bin ich eh noch die nächsten Jahre öffentlich via Internet gebrandmarkt
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#72
Muss ich nun das was die Rechtspflege geschieben hat wieder zurück ziehen und neu beantragen oder einfach eine Änderung an das gericht schicken? Ich hab so keinen bock mehr aif das Pack
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#73
Mit Anwalt weiterverfolgen. Der Anwalt wird erst VKH für sich selbst beantragen.
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#74
Kann verstehen, dass du keinen Bock mehr hast. Ich befand mich in der gleichen Situation und hatte weder Elan, noch Bock mehr mich damit abzugeben. Fahr doch einfach den Karren gegen die Wand, dann ist nichts mehr zu holen und irgendwann schnallt es jeder und du hast deine Ruhe. Gewöhnst dich an Hartz4 Niveau und wenn die Ruhe eingekehrt ist und du dich abgefunden hast, benutzt du dein Hirn um das Leben wieder lebenswert zu machen. Das alte Leben ist vorrüber, konzentriere dich darauf, dein neues Leben zu gestalten.
Ich hab von Anfang an, niemals mit Gerichten, Anwälten und Jugendamt kommuniziert, die haben mich fertig gemacht und 3 Monate in Knast gesteckt. Dafür hab ich jetzt seit Jahren Ruhe, gehe arbeiten und reise viel, inzwischen bin ich auch vollwertiger Papa ohne Rechte zwar, dafür auch ohne Rechtfertigungen und ohne Einschränkungen.
Komm runter, benutz das Hirn und du hast die Chance, dass alles wieder gut wird. Wenn du schlau agierst und reagierst, dann nutzt du die Karten, welche dir das Leben zuspielt zu deinem Gunsten. Und schließlich spielen dir deine Gegner in deine Hände. Wollte mich seit Jahren beim Jugendamt etc. bedanken, dann wäre das Spiel aber aufgeflogen. Also immer drauf aufpassen, nicht zu lachen ^^
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#75
Mir ist mein altes leben so wie die menschen daraus mittlerweile völlig egal. Brauche keinen davon. Nur habe ich keinen Bock für das faule Pack zu arbeiten und auch noch nachweislich doppelt zu zahlen. Vielleicht bringt die Strafanzeige etwas.
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