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Dringend Hilfe in Bezug Betreuungsunterhalt
#51
Hey danke für deine Nachricht. 

Also jetz funktioniert das nicht. Bis vor kurzen hab ich ja mein Kind noch jede Woche gesehen. Bei ihr zuhause. Sie zieht im Januar um. Komischerweise in die Richtung wo Vater herkommt von Kind Nummer 2. deswegen liegt meine Vermutung nahe das sie mit ihm zusammenzieht.
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#52
Wegzug zum Vater von Kind 2 wäre unterhaltstechnisch prima, aber kinderkontaktechnisch Mist.
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#53
Angenommen sie hat alleiniges Sorgerecht. Wie finde ich ihre Adresse raus wenn Sie im Januar wirklich umzieht. um zum Beispiel den Briefkasten zu überprüfen ob der name von Vater Kind Nummer 2 draufsteht?
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#54
Indem du den Umgang fortsetzst.
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#55
Den sie schon seit Wochen unterbindet weil sie der Meinung is auf die Schiene zu kommen das ich meinem Kind schade, er immer ausflippt wenn ich da war (durfte immer nur unter ihrer Aufsicht mit ihm zeit verbringen) Nie zu meinen Eltern mitnehmen etc. und das alles ne ganz böse intrigante Nummer wird und ich ehrlich gesagt keine Interesse dann habe jährelang für nix zu kämpfen... ich weis zu was die gute Frau mittlerweile fähig ist und was behauptet wird. Des Heist andere Möglichkeiten gibt es nicht die Adresse rauszufinden?
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#56
Sicher. Da es dein Kind ist, hast du ein berechtigtes Interesse und kannst damit beim alten Einwohnermeldeamt nach der neuen Adresse fragen. Deines Kindes.
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#57
Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.
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#58
(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.

DU hast Umgangsrecht, ist gesetzlich so geregelt, ob mit oder ohne Sorgerecht ist nicht relevant. Finde über das JA heraus, wer/welche Betreuerin an ihrer Adresse zuständig ist vom JA, DIESE werden deiner Ex die Leviten lesen, 
wenn du denen sagst, dass deine Ex sich weigert oder ausreden hat, dass du dein Kind nicht sehen darfst. JA freut sich gewaltig wenn Väter ihre Kinder sehen wollen, und Sie unterstützen dich dabei. (Sammle Beweise, Chats usw) das festigt das ganze zusätzlich, Betreuer vom JA wird deiner Ex einen Besuch abstatten-ruck zuck, die wissen ganz genau was Mütter so am besten können, um Vater fertig zu machen. Deine Ex gefährdet das Kindeswohl indem SIE, den Kontakt zw. Vater Kind bewusst vernichtet= Entzug von Sorgerecht, genau das wird ihr gesagt. 
(Zb. kannst auch ein Deal machen, unter 4 Augen, weniger Unterhalt etc..dafür verzichtest du auf Kontakt komplett) 

Zur Eheähnlichen Gemeinschaft, warte ab, sammle Beweise, gibt viele Wege die Adresse rauszufinden, ist ja auch dein Recht wg. Kind. LASS dich bei allem niemals ertappen, was du im Schilde führst, um an Infos zu kommen, keine Verdächtigen Fragen an Ex und usw. gehe Smart vor, so dass Ex kein Verdacht schöpft.
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#59
(19-11-2024, 23:35)Sneax001 schrieb: Okay danke. Dann hab ich da ja gute Chancen. Werde nämlich spätestens Ende Januar oder Februar mal wenn sicher ist das der Umzug vollzogen ist das ganze prüfen. Da mein Kind nächsten Monat 3 wird rechne ich fest im Dezember oder Januar mit der Klage.

Heutzutage brauchst du keinen Anwalt wg. Umgangsrecht, egal ob nur Sie das Sorgerecht hat, dagegen kann EX nix ausrichten und dient zum wohle des Kindes. Das Jugendamt unterstützt dich sofort. 
Zur Info, gib deiner Ex NIE preis, was du hast oder machst, auch im Bekanntenkreis, denn Sie wird das für Ihre Vorteile irgendwann nutzen, glaubs mir einfach. 

Wenn Sie mit Vater von Kind 2 Wohnt, und du Dir nicht sicher bist ob ER da Wohnt, gibt andere Wege es herauszufinden, über Anwalt zb. mit der Begründung, das Sie BU + Kin. Unterhalt erschleicht, während Sie wie in einer Ehe lebt, und sich dadurch IHRE Kosten enorm senken, wobei DU vieeel weniger Unterhalt zahlen solltest, selbstverständlich, und genau das ist Betrug. Würde deine Ex alleine Leben, dann ist es was anderes.
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#60
Eine eheähnliche Gemeinschaft oder verfestigte Lebensgemeinschaft nachzuweisen ist sinnlos, denn Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB wird dadurch nicht verwirkt. Eine Anwendung des § 1579 Nr. 2 BGB (Verwirkung wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft) scheidet aus, weil der entscheidende Umstand für eine Versagung des Unterhaltsanspruchs nach dieser Bestimmung ist, dass ein geschiedener Ehegatte sich durch die neue Lebensgemeinschaft endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt, während § 1615l BGB ein früheres Zusammenleben und eine daraus resultierende engere Verbindung der Eltern nicht voraussetzt.

Nur Heirat würde das. Heiratet die Mutter einen anderen Mann als den Vater des nichtehelichen Kindes, entfällt in analoger Anwendung des § 1586 Abs. 1 BGB dessen Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB.

Das ist ein Jammer, den ich schon viele Jahre beklage und der noch einige Umstände mehr hat. Genauergesagt ist es eine absurde Perversität einer völlig durchgeknallten Rechtspflege, Unterhaltsansprüche sogar noch härter zu machen, wenn man gar nicht verheiratet war. Andererseits wärmt es mich doppelt, dass ich Betreuungsunterhalt komplett geprellt habe (Trennung bei Kindesalter 1), steckt euch eure Ansprüche in den Hintern.
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#61
Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird? 

Na Bravo…
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#62
Auch wenn du verheiratet warst, ändert sich durch Zusammenziehen nichts am eigentlichen Problem, denn das Zeitmoment ist nicht erfüllt. Sie könnte sich mindestens ein Jahr mit "WG" herausreden.

Der entscheidende Punkt ist, dass seit Geburt von Kind 2 zwei Pflichtige aufeinandertreffen, egal wer bei wem wohnt. Und diese beiden haften in Anteilen, solange die Ansprüche gleichwertig sind. Auf diesem Weg ist der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes für dich herabzusetzen bzw. zu streichen ab drittem Geburtstag von Kind 1. Das ist im Thread alles schon ausführlich erklärt.
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#63
Okay ich danke dir für die Infos. 

Ich warte jetz einfach ab was kommt. Stelle die Zahlung nächsten Monat ein und sehe was passiert ?‍♂️ Anwalt weis Bescheid und meinte sobald was kommt soll ich einen Termin bei ihm machen.
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#64
(Gestern, 18:38)Sneax001 schrieb: Des heist obwohl ich mit ihr verheiratet war, sie während der Schwangerschaft von Kind Nummer 2 noch nicht rechtskräftig von mir geschieden war, sie trotzdem den Anspruch auf betreuungsunterhalt NICHT verliert wenn sie mit dem Vater von Kind Nummer 2 jetzt zusammen zieht? Obwohl mein Kind 3 wird? 

Na Bravo…

Also innerhalb von 3 Jahren nach der Geburt kann sie mit Hantel Ali 
und Hassan Mc Fit gleichzeitig
zusammen wohnen, da muss BU bei Leistungsfähigkeit fließen. So hat mir das mein Anwalt 
Erklärt und gestern kam sogar die Rechnung von der Rechtschutzversicherung für Beratung und bißchrn Schriftverkehr von fast 500€ die meinen Anwalt bezahlt hat . 

Nach 3 Jahren wohl sollte BU in deinem Fall hoffentlich nicht mehr nötig sein
vermute ich.
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