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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#51
Zitat:Wenn deine Unterhaltsschulden auch die letzten Monate entstanden sind, nutzt dir das nichts. Die müssen erst mehr als ein Jahr her sein oder abgetragen sein, um §850c statt §850d zu unterfallen

Sind se, durch die Pfändungen kam ja noch nichtmal der Mindestunterhalt zustande.


Zitat:Dass das Neuland für dich ist, ist keine Schande. Dass es lange Jahre für dich Neuland war, schon eher. Du hast sehr, sehr lange einfach alles weggeschoben. Jetzt solltest du beginnen, dich zu informieren, nicht nur hier in der faq, Aktivität entwickeln, weitere Schritte gehen.

Stimmt blöderweise und der schlimmste Fehler war die Antworten des JA immer für bare Münze zu nehmen.
Momentan bin ich dabei alles in eine Richtung zu bringen und die ganze Infos zu verwerten.

Dabei hilft die Schulbescheinigung z.B enorm da man dann die Gedankengänge ala "Geht das Kind zur Schule oder macht se ne Ausbildung, werd ich beschissen oder was?" einfach wegfallen können.

Ich habe mal dem JA geschrieben mit der Ankündigung die Differenz zur Pfändung zu zahlen damit der Mindesunterhalt gedeckt ist und gefragt wie der Vorschlag wäre um die Lohnpfändung aus der Welt zu bekommen.

Wird natürlich der Vorschlag kommen 50,-€ monatlich Rückstände zu zahlen und das ist mir dann defintiv bisserl zuviel,soviel kommt beim aufstocken nun auch nicht rum.
Alternativ lasse ich die Pfändung einfach noch ein Jahr laufen bis zur Volljährigkeit und schaffe den Beschluss dann so aus der Welt.

Dann muss die Tante halt monatlich den Differenzbetrag welcher auf das Konto des JA geht checken und an die Kindesmutter überweisen.
Denn die Pfändung geht ja auf das Konto der Kindesmutter und ich überweise halt nichts auf dieses Konto,..denn dann müsste ich mir leider die Hand abhacken und wäre nicht mehr arbeitsfähig.

Also,..soll se halt jeden Monat rechnen und zur Kindesmutter überweisen.

Nun ist halt die Frage ob ich sie auf eine anstehende Privatinsolvenz direkt hinweisen soll (erwähnte das ja schonmal blöderweise und dann ging ganz fix die Pfänderei los) und darauf der der Beschluß mit dem 18 geb ganz fix aus der Welt geschafft werden wird oder sollte ich mich da doch lieber etwas bedeckt halten?.

Ich hätte halt schon ganz gerne das die Dame merkt das ich nicht mehr willens bin mich für blöde verlkaufen zu lassen und deswegen packte ich diesen Satz in die letzte Mail.

Zitat:Allerdings bin ich ein wenig enttäuscht über den Informationsfluss, sie hätten mich durchaus auf die Möglichkeit aufstockendes ALG II zu beantragen hinweisen können.

Hätte ihnen und mir eine Menge Ärger erspart und für XXXXX wären es 2 Jahre lang bares Geld gewesen.

Denn so ein Schwachsinn, anstatt mir zu sagen "gehen se zum Jobcenter und stocken sie auf, dann haben se nich weniger inner Tasche und wir bekommen den Unterhalt",...macht sie einen Pfändungsterror ohnegleichen, ich verliere einen Job nach dem anderen, hab nix mehr zu futtern und das Kind welches sie vertritt bekommt noch nichmal Knete.

Ist in etwa so als wenn ich einem sage "schau mal wie stark ich bin" und hau mir dann selber inne Schnauze:\


Nachtrag:

Es sollen ja auch Unterhaltsschulden welche weitaus älter als ein Jahr sind gepfändet werden, man sagte mir das dieses möglich ist da ich ja meiner "gesteigerten Erwerbspflicht" nicht nachgekommen wäre.
Wer aber entscheidet dieses bzw macht das fest?.
Da gab es niemals etwas vom Gericht, keiner hat Unterlagen vom Jobcenter angefordert.
Ebenso hat man niemals von mir verlangt das ich Bwerbungen nachweisen soll.
Wie läuft so etwas ab?
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#52
Moin Az,

Du erhältst nun ergänzendes ALG II. Wäre gut gewesen, Du hättest den Antrag schon letzten Monat eingereicht.

Wie hoch ist der aufstockende Betrag?
Gern würde ich meine Berechnungen oben überprüfen.

Wenn Du den titulierten KU nun zahlst, dann ist an dieser Front zunächst mal Ruhe und eine Abänderung des Titels könntest Du zurückstellen.

Nun geht es um die Rückführung der Rückstände, ist zu klären, welche Pfändungsfreigrenzen für Dich gelten und wie Du Dich ggf. gegen Lohnpfändung zu wehren hast > Beratung bei Schuldnerberatung oder Anwalt.

Bevor Du an die Einleitung eines Insolvenzverfahrens denkst, sollten Alternativen ausgeleuchtet werden.

Wie hoch sind die Rückstände, wer fordert was von Dir und warum? Hast Du eine aktuelle Forderungsaufstellung vorliegen?
.
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#53
(11-08-2012, 10:25)p schrieb: Unterhaltsschulden, die älter als ein Jahr sind werden nach §850c statt nach §850d ZPO gepfändet, es gilt also die Pfändungstabelle.
Gilt das auch während des laufenden Pfändungsprozesses?
Also wenn bereits Korrespondenz hin und her läuft oder hemmt das den Ablauf der Jahresfrist?
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#54
@Skipper

Klar wäre es besser den Antrag schon früher abzugeben aber war der früheste Termin wo mein Dienstplan es erlaubte, zur Antragsabgabe bin ich direkt nach dem Nachtdienst hin und beinahe eingepennt.

Da ich ab Juli wieder auf 30h wö bin war mein netto ohne Pfändung bei 950 herum, ergab 301,-€ Aufstockung plus Anspruch auf ein Sozialticken (33,50€ anstelle von 77,-€ normal) und GEZ Befreiung.
Muss halt jeden Monat neu berechnet werden da mein Einkommen ja durch die Zuschläge immer schwankt.
Gehaltsnachweis per Mail hingesendet und jut is.

Ich finde das auf jeden Fall extrem beruhigend diese AufstockungSmile.
Der Bewilligungsbescheid ist bei meiner Freundin, kann die ja gerne die genaue Aufschlüsselung nächste Woche per Pn schicken.

Zitat:Wenn Du den titulierten KU nun zahlst, dann ist an dieser Front zunächst mal Ruhe und eine Abänderung des Titels könntest Du zurückstellen

Naja,..ich hätte nix gegen wenn der weg wäre, im November bekomme ich ne Gesundheitsprämie von 600,- brutto zusätzlich weil ich dieses Jahr nicht einen Tag krank war.
Muss gestehen, ich würde das am liebsten ablehnen oder spenden, Hauptsache die Kindesmutter bekommt das nicht...oder 4 Tage krank machen, blöderweise ist sowas gar nicht mein Ding:\.


Zitat:Nun geht es um die Rückführung der Rückstände, ist zu klären, welche Pfändungsfreigrenzen für Dich gelten und wie Du Dich ggf. gegen Lohnpfändung zu wehren hast > Beratung bei Schuldnerberatung oder Anwalt.

Da muss ich am letzten Montag des Monats zwischen 9 und 12 bei der Schuldnerberatung anrufen, da bekomme ich dann einen Termin für nächsten Monat.

Meine Schulden sind inklusive Unterhalt so um die 50k herum?.
Halt der "übliche " Weg, arbeoitslos, geplatze Kredite, Inkasso.

Wird sich sicherlich etwas verringern weil bei einigen schon Verjährung eingetreten ist aber trotzdem würde genug überbleiben das ich normalerweise so um die 15 Jahre abzahlen müsste?.

Nächstes Jahr beginne ich berufsbegleitend die Ausbildung zum examinierten Altenpfleger, dauert 4 jahre und ist dann auch mein jetziges Gehalt...so zwischen 900 und 1000 herum.
Als examinierter wirste auch nicht reich...so zwischen 1300-1500,-€ herum?

Denke da ist eine Privatinsolvenz recht sinnig in meinem Fall.


Nachtrag:
Mir fällt da gerade was ein

Zitat:Naja,..ich hätte nix gegen wenn der weg wäre, im November bekomme ich ne Gesundheitsprämie von 600,- brutto zusätzlich weil ich dieses Jahr nicht einen Tag krank war.
Muss gestehen, ich würde das am liebsten ablehnen oder spenden, Hauptsache die Kindesmutter bekommt das nicht...oder 4 Tage krank machen, blöderweise ist sowas gar nicht mein Ding:\.

Wenn ich die Gesundheitsprämie brutto bekomme, ist ja damit mein Mindestunterhalt und bisserl Rückstand bezahlt,..muss ich also quasi keine Differenz überweisen und habe dann trotzdem was von weil ich das komplette aufstockende für mich behalten kann...passt also doch denke ichSmile


Noch ein Nachtrag:

Eeeesh,..die Prämie passt gar nicht.
Denn dann habe ich ja für diesen Monat keinen Anspruch auf Aufstockung, der Selbstbehalt liegt aber trotzdem bei 850,-...ergo... genausowenig wie die ganze Zeit wo es vorne und hinten nicht langt.
Ist eine einmalige Gesundheitsprämie vollständig pfändbar wenn der Selbstbehalt bei 850 festgelegt wurde oder sollte ich mich mal schöleunigst darum kümmern das der Selbstbehalt auf die "normalen" 950,-€ heraufgesetzt wird?.
Hat dieser Versuch eigentlich eine Aussicht auf Erfolg bei Unterhaltsrückständen?
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#55
Moin Az,

der Aufstockungsbetrag scheint zu niedrig zu sein.

Warmmiete ohne Strom:
412 € - 50 € (Erfahrungswert) = 362 €

Formeln:
Bedarf = Grundbedarf (=Regelleistung) + Warmmiete (ohne Strom)
Bedarf = 374 € + 362 € = 736 €

Einkommen(anrechenbar) = Netto - Freibeträge - KU
Einkommen(anr) = 950 € - 300 € - 334 € = 316 €

Aufstockung = Bedarf - Einkommen(anr)
Aufstockung = 736 € - 316 € = 420 €

Bewilligt wurden nur schmale 301 €.

Zu den Freibeträgen:
Bei Brutto 1300 errechnen sich 300 € als Freibeträge.
100 € Grundfreibetrag und
200 € Erwerbstätigenfreibetrag
(auf 100 bis 1000 20% entspricht 180 €
auf 1000 bis 1200 10 % entspricht 20 €)

Schummelt das JC, hat man Dir eine Warmmiete von unglaublichen 243 € zugestanden?
Wink
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#56
Hab doch nur 174,-€ Kindesunterhalt und Freibeträge sind so 234 rum.
Mein brutto ist normal bei 30 Stunden nun 1050,-€...mit Zuschlägen und allem in etwa 1200-1300,-€

Ich bin die Tage eh bei meiner Freundin, nehme dann den Bescheid mit und schlüssel das mal komplett auf.
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#57
OK.
Statischer Titel ohne Anpassung.
Fix eingesetzt:

Warmmiete ohne Strom:
412 € - 50 € (Erfahrungswert) = 362 €

Formeln:
Bedarf = Grundbedarf (=Regelleistung) + Warmmiete (ohne Strom)
Bedarf = 374 € + 362 € = 736 €

Einkommen(anrechenbar) = Netto - Freibeträge - KU
Einkommen(anr) = 1050 € - 300 € - 334 € = 416 €

Aufstockung = Bedarf - Einkommen(anr)
Aufstockung = 736 € - 416 € = 320 €

Da kommen wir den bewilligten 301 € schon näher.

Mittelzufluß = Netto + Aufstockung
1050 € + 301 € = 1351 €

Abzüglich Miete und KU
1351 € - 362 € - 174 € = 815 €

Noch 'n bisl Strom runter...
Geht doch. Doppelt soviel wie 'n Hartzer ohne Arbeit.
Und egal wie Dein zu erwartendes Netto schwanken wird, die Aufstockung 'atmet' entsprechend mit, Gesamt-Zufluß bleibt gleich.
Wink
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#58
Wie kommst du auf 334,-€ KU?...er hat bei mir nur die geforderten 174,-€ angerechnet.

Zitat:Einkommen(anrechenbar) = Netto - Freibeträge - KU
Einkommen(anr) = 1050 € - 300 € - 334 € = 416 €
Und ich habe doch nur um die 950,-€ netto.

Denke übermorgen habe ich den bewilligungsbescheid hier, dann stelle ich mal die Berechnung rein, dann mal schaun ob das stimmt.

Bin auf jeden Fall JETZT scho frohSmile..wenn mehr wäre ich noch "froher"Wink
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#59
Sorry.
Ich bin von dynamischem KU und vom aktuellen gesetzlichen Mindest-KU ausgegangen. Den niedrigeren fest geurteilten KU habe ich bereits berücksichtigt.

Brutto/Netto, was denn nun?

Bei einem Brutto von 1050 € liegt Dein Netto bei 816 €.
Bei einem Netto von 950 € liegt Dein Brutto bei etwa 1260 €.

Wie schon gesagt: Die Aufstockung 'atmet' gegengleich mit Deinem Gehalt mit. Die Höhe des KU ist auch unbedeutend, da sich dieser wie ein durchlaufender Posten verhält.

Aber egal.
Mir ging und geht es darum zu zeigen, daß Pflichtige durchaus eine wirtschaftliche, wenn auch enge Perspektive haben können.
.
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#60
Dann haben wir uns verstanden missSmile

Ich HÄTTE normal ein brutto von 1050,- bei normaler 30 Std Woche, bei 8,75€ Stundenlohn.
Durch die ganzen Zuschläge etc und der Schichtarbeit komme ich allerdings auf ein brutto zwischen 1200,-€/1300,-€.

Da hopsen dann so um die 950,- herum heraus bei Steuerklasse 1 (jetzt sag bloss nich ich würde auch noch ne andere Steuerklasse brauchen, dann fang ich an zu heulen!).

Zitat:Mir ging und geht es darum zu zeigen, daß Pflichtige durchaus eine wirtschaftliche, wenn auch enge Perspektive haben können
Ohhhja,..DAS habe ich gemerkt!Smile.


Das was ICH mich aber wirklich frage ist der Umstand das die Tussi mich über die ganzen Jahre nie darauf hingewiesen hat.
Immer nur Drohungen (sie müssen bis zu 48 Stunden arbeiten um den Mindestunterhalt zu zahlen!) oder sofort Lohnpfändungen.
Der Mindestunterhalt kam da nie bei rum, geschweige denn Rückstände abtragen.

Es war schon extrem schwer ihr zu sagen das kaum ein Heim in der Altenpflege MEHR als den Mindestlohn zahlt, glaubt sie mir bis heute nich denke ich.

Hätte sie mir das Ding so verkauft:

"Gehn se zum Jobcenter und holen se sich aufstockendes ALG II, wir bekommen den Unterhalt und sie müssen nich verhungern".


Dann wäre ne Menge Ärger erspart gewesen und das Kind dessen Beistand sie ist hätte die ganze Zeit Knete bekommen.



Nachtrag:
Aber denke mit dem aufstockenden ALG II ist mir schon extrem geholfen, alleine die Ersparnis bei nem Monatsticket und der Gez-Befreiung wird sich kühöschrankmässig sehr bemerkbar machenSmile

Ich stelle dann mal die Berechnung hier rein zum prüfenSmile

Aber dann meine nächste Frage (sicher nicht die letzte).
Ich habe also nen statischen Titel, ist jener befristet bis zum 18 Lebensjahr oder läuft dieser dann munter weiter?.

Nach meinem Verständnis müsste dieser dann doch auch die Tochter umgeschrieben werden weil Kindesmutter und Jugendam als Beistand (YEAAAHHH!) dann rausfallen.

Also läuft dieser dann "aus" inklusvie der Lohnpfändung und Tochter muss einen neuen beantragen?.
Oder muss ich den jetzigen ab dem 18 geb umständlich mit einer Abänderungsklage aus der Welt schaffen?

Weiss,..sind wahrscheinlich Dusselfragen aber ich fange erst an mich hier reinzufuchsen, sorry.
Will halt Wissenrückstände aufholen und da erscheint mir das Forum hier mittlerweile als beste Möglichkeit.
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#61
Es geht irgendwie vorranSmile

Ich schrieb ja eine Mail ans JA wo ich mitteilte das ich ab Sep die Differenz zum Mindestunterhalt direkt an das JA überweisen möchte.

Als P.s fügte ich die Frage hinzu ob ein Vorschlag existiert wegen der Lohnpfändung (ist ja auch umständlich so eine hin und herüberweiserei und rumrechnerei.

Heute kam die Antwort:

Zitat:Sehr geehrter Herr X,

sofern Sie mir einen Dauerauftrag zur Überweisung des Betrages von 174,35 EUR für die Zeit ab dem 01.09.2012 vorlegen, kann ich das Ruhen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses aussprechen, so dass Ihr Arbeitgeber Ihnen danach den Lohn in vollem Umfang auszahlen kann.

Die Unterhaltszahlungen sind auf das nachfolgend genannte Konto des Landkreises xxxxxxx zu zahlen:

Kontoinfos

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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#62
Was sind die 174,35 EUR? Eine Rate für die Rückstände?
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#63
Zitat:Was sind die 174,35 EUR? Eine Rate für die Rückstände

Das ist der titulierte Mindestunterhalt.
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#64
Es wurden und werden also keine Rückstände bedient?
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#65
Ein Herz für Väter.

Freundliche Grüße von
Ihrer Beistandschaft des Jugendamtes
Wink
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#66
@P

Zitat:Es wurden und werden also keine Rückstände bedient?

Nö, wie denn auch?.
Durch die Pfändungen kam ja noch nichtmal der Mindestunterhalt raus weil ich einfach zuwenig verdiene.
Auch durch die Aufstockung haut das nicht hin weil ich dann ja wieder in der gleichen finanziellen Klemme stecke wie vor der Aufstockung.

Man hat versucht mir zu vebieten berufsbegleitend die Ausbildung zu machen, geht nicht weils meine erste "richtige" Ausbildung ist.
Nebenjob fällt aus weil ich im 3 Schicht- System arbeite.

Da ich ja nun in der Lage bin den Mindestunterhalt FREIWILIG zu zahlen kann man mir damit auch nicht mehr kommen.

Die Pfändungen gingen erst richtig los als ich sagte das ich in die Privatinsolvenz gehen werde,..als ob man versucht noch soviel herauszuholen was geht...geht nur nicht weil ich eben zuwenig verdiene.
Es hat wirklich den Anschein als ob die Sachbearbeiterin die Verdienststrukturen in der Altenpflege nicht kennt.

Wäre wirklich schön wenn das JA nun denkt "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" denn sobald mit dem 18 Geburtstag die Kindesmutter ihr Einkommen auflegen MUSS...ist es endlich zuende.

Und habe da wirklich kein schlechtes Gewissen dabei, die gute lebt mit dem Kind wirklich nicht schlecht, alles andere als schlecht die ganzen Jahre,..sauguter Job und wohlhabende Eltern sei Dank.


Und mittlerweile ist da auch kein Wort mehr von das ich meinen "gesteigerten Erwerbsbemühungen" nicht nachkam, ich erhielt zum Beispiel niemals die Aufforderung irgendwelche Bewerbungen vorzuweisen etc.. .
Auch beim Jobcenter fragte man niemals danach (habe ich mich mittlerweile schlau gemacht ob da jemals eine Anfrage kam), ..alleine durch die Unterlagen des JC kann ich widerlegen das ich alles tat, nur nicht blöde rumsitzen.

Seht ihr jetzt irgendwo irgendwelche Fallstricke???[/quote]
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#67
Altschulden jünger als ein Jahr hätten das Risiko erhöht, doch wieder gepfändet zu werden. Wenn das nicht versucht wurde, gibt es noch die Möglichkeit der Verwirkung. Es kann also durchaus passieren, dass eine Insolvenz gar nicht nötig wird.
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#68
Zitat:Altschulden jünger als ein Jahr hätten das Risiko erhöht, doch wieder gepfändet zu werden. Wenn das nicht versucht wurde, gibt es noch die Möglichkeit der Verwirkung. Es kann also durchaus passieren, dass eine Insolvenz gar nicht nötig wird.

Blöderweise leider doch, die Unterhaltschulden sind zwar ein grosser teil aber nicht der grösste.
Ich war ewig wegen eines Motorradunfalles arbeitslos, Kredite sind geplatzt, Überblick verloren etc..
Durch die PI bin ich in 6 Jahren schuldenfrei, normale Abzahlung würde weitaus länger dauern.

Aber zuerst muss die Schuldnerberatung die Akten sichten, hole mir am letzten Montag des Monats einen Termin für den nächsten, ist sicher einiges bei welches verjährt ist...dann bin ich auch da bisserl schlauer.

Und wenns zur Pi kommt, ist okay....die nächsten 4,5 Jahre bleibt mein jetziges Gehalt so wie es ist durch die Ausbildung, erst danach verdiene ich so um die 1300-1500 netto.
Durch die Pfändungsfreigrenzen ist das dann zu verschmerzen und in kurzer Zeit absolut schuldenfrei.

Und da kann ich dem Forum echt nur "DANKE!" sagen,..noch vor 2 Wochen wusste ich nicht wo ich nun zuerst was machen soll und rannte immer gegen eine Wand.
Erst durch das "in den richtigen Weg treten" habe ich soviel in so kurzer Zeit geschafft (für mich ist das enorm viel).

DANKE dafür!
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