29-06-2013, 11:56
(29-06-2013, 10:08)beppo schrieb: Glückwunsch!ja, Du hast Recht, beppo.
Aber wieso ist es abgeschlossen?
Du hattest die doch auch wegen §43 BRAO angesprochen.
Was ist denn daraus geworden?
Würde ich mal nach haken.
Aber auf meinem Schreibtisch liegt ein "verhältnismäßig" dicker Stapel Papier (alles gelegentliche Freundschaftsdienste, lieber Kammerpräsident!).
Demnach habe ich in der Angelegenheit die RAin betreffend noch eine "Nicht-Ermittlungsbeschwerde" bei der StA und einen Antrag auf Vorlage beim Vorstand der RA-Kammer einzureichen.
@Nappo
der Download und die Verwendung des Biefvordruckes steht jedem frei und ist gerne gesehen.
Einigkeit macht stark!