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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#51
@p

Frage 1:

Insbesondere lassen weder die Schwere der Tat noch die Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage oder andere Umstände die Mitwirkung eines Verteidigers geboten (übliche Begründung)

Natürlich war die Sach und Rechtslage plötzlich in der Realität dann doch nicht mehr so einfach festzustellen....

Frage 2:
Habe zu oft BERUFUNG gebrüllt desweiteren fröhlich Rechtssprechungen der OLG zitiert. War auch nur f. ca 5 Minuten aus dem Gerichtssaal entfernt zum "Abkühlen".

Muss gestehen fand aber insgesamt den Richter ganz fair hat die Zeugen mächtig unter Feuer genommen (Kindesmutter,Unterhaltsvorschusskasse u.s.w)

Habe ja nie mit so einem "Urteil/Beschluss" gerechnet. Habe ja immer mit einem §153a bzw. Bewährungsstrafe gerechnet. Mein RA meinte dem hätte er nie zugestimmt dann wäre er in BERUFUNG gegangen.

Mein RA ist FA f. Straf u.Insolvenrecht...Er meinte dieser Beschluss fällt nicht weiter ins Gewicht.

Soweit ich das Vertanden habe wurde die HV ja gar nicht eröffnet.
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#52
(14-05-2015, 20:24)Arminius schrieb: Natürlich war die Sach und Rechtslage plötzlich in der Realität dann doch nicht mehr so einfach festzustellen....

Tjaja, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8203
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#53
(14-05-2015, 20:38)p__ schrieb:
(14-05-2015, 20:24)Arminius schrieb: Natürlich war die Sach und Rechtslage plötzlich in der Realität dann doch nicht mehr so einfach festzustellen....

Tjaja, http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8203

@p

Natürlich wurde das LG Bielefeld zitiert. Das zuständige LG war aber anderer Meinung...Wenn ich ohne RA in die Verhandlung gegangen wäre hätten die mich gekreuzigt...bin ja auch nicht gerade der Lautloseste.


Lg
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#54
Somit auch hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...LG+Koblenz

Das OLG Koblenz hat auch etwas dazu erklärt.

Und das ist ein Bezirk, in dem die Amtsrichter in Sachen § 170 StGB rumsauen bis zum geht nicht mehr. Ich weiß, wovon ich rede ;-) Durfte die Erfahrung als Greenhorn auch schon machen.
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#55
@Nappo

Da das LG schon den Pflichtverteidiger abgelehnt hatte wollte ich keine Experimente eingehen bzgl. Berufung LG , Revision OLG (keine Urteile §170 StGB).

Vor allen Dingen da ich davon ausgehe, doch noch dort zu Landen.

Deswegen halte ich den § 153 Stpo (Unschuldsvermutung) ohne Auflagen inkl. übernahme aller Kosten f. eine gute Alternative.

Der nächste STA wird sich das vielleicht überlegen ob er das Risiko eines Prozesses eingeht oder gleich einstellt.

Die werden bei der nächsten Anzeige sich ja wieder die Ermittlungsakte (gut gefüllt) nehmen und sehen das der Junge sich zu wehren weiss Big Grin

Sollte ich wieder eine Anzeige bekommen schreibe ich nur noch zurück werde pünktlich bei Anklageerhebung den RA einschalten aus rein ökonomischen Gründen.

Lg
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#56
Fahr die "Karre" an die Wand. ?
Mich haben'se auch 170 verurteilt,
20€ Monat, exe sich gefreut.
Nichts nada bekommen.
Bin anerkannter Querulant. ?
Spiel das Spiel mit, werde D_U-Boot.
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