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(17-05-2021, 15:50)Durchschnitt072 schrieb: Kurze Frage: Den PHK Antrag kann ich selber verfassen oder muss das jetzt die Anwältin tun?
Kein Anwalt nötig. Natürlich sehen es die Juristen trotzdem lieber, wenn ein Jurist den Antrag stellt.
(17-05-2021, 16:32)Durchschnitt072 schrieb: Hinsichtlich der geltend gemachten Rückstände für den Zeitraum von September bis Dezember 2019 in Höhe von 1088,00 Euro ist eine Leistungsunfähigkeit nicht ersichtlich.
So, jetzt wird das endlich klarer.
1. Es geht bei der VKH-Ablehnung gar nicht um deine eingereichten Krankheitsnachweise wie du sagtest, sondern um mangelnde Erfolgsaussicht deines Antrages. Für VKH gibts mehrere Bedingungen, du musst pleite sein (erfüllt), du musst Erfolgsaussichten haben (nicht erfüllt), der Antrag muss "vernünftig" sein (erfüllt, im Detail erkläre ich das jetzt nicht).
2. Ja, im Unterhaltsrecht gilt immer das Jahreseinkommen als Maßstab für Einkommen. Siehe auch die Düsseldorfer Tabelle. Es war ein Fehler, diesen Antragsteil zu stellen.
3. Deine Krankheit kommt erst in der Begründung für deinen Antrag vor, nicht für die Verfahrenskostenhilfe. Und da gilt in der Tat, dass ein Pflichtiger im Prinzip bereits tot sein muss, bevor er wegen Krankheit keinen Unterhalt zahlen muss. Du wirst also bezüglich er Rückstände geringe Chancen haben, davon loszukommen.
Ich würde einen zweiten Versuch machen, aber verändert. Die Rückstände 2019 zugestehen und den Antrag für 2020 nachschärfen. Wie genau, das steht sogar ziemlich deutlich im Beschluss. Ich kann mir aber vorstellen, was du nicht verstanden hast und formuliere es mal zugespitzt um:
Das Gericht will nicht wissen, dass du kaputt bist. Wenn der Arzt schreibt: "Der ist kaputt und kann seinen Beruf nicht ausüben", dann ist das zu unspezifisch und reicht nicht. Das Gericht will wissen, warum du für alle bei dir in Frage kommenden Stellen (da steht "Tätigkeitsbild"!) nicht arbeiten und dich nicht mal bewerben kannst. Der Arzt sollte also etwas schreiben, das sich konkret auf dein Tätigkeitsbild bezieht. Beispiel: Du bist immer schon Fernfahrer und kannst nicht mehr sitzen. Also muss der Arzt schreiben, dass du Fernfahrer und jeglichen anderen Fahrerberuf ab ... bis mindestens ... NICHT ausüben kannst, weil dir sitzende Tätigkeiten aus medizinier Sicht unmöglich sind.
Aber Vorsicht. Wenn du früher Eisverkäufer warst, wirst das Gericht wissen wollen, wieso du diese stehende Tätigkeit auch nicht ausüben kannst. Es gibt vielleicht Tätigkeiten, die du aufgrund deiner Ausbildung oder vorigen Jobs machen könntest und für die dich der Arzt nicht kaputtschreibt. Du bist in der Nachweispflicht, auch dafür deine Erwerbsunfähigkeit nachzuweisen.
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Ok, ganz einfach: die sollen mich verurteilen. Ich tauche dort nicht mehr auf. Der Arzt der mich auf das Problem behandelte ist nicht mehr erreichbar. Er zog weg und arbeitet nicht mehr als Arzt. Es wäre egal ob ein anderer Arzt mich behandelt oder nicht das Urteil steht schon fest (Leistungsfähig). Ich lege meine Energie in die Zwangsvollstreckungsabwehr (Pfändungssicher bleiben).
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Kannst du machen. Ist bei einer anhaltenden Krankheit auf jeden Fall sinnvoll, auf einen grünen Zweig kommt man da ohnehin nicht mehr. Jegliches Resteinkommen wird selbst unter den strengen Voraussetzungen des §850d ZPO kaum mehr pfändbar sein.
Du könntest aber noch Kosten verursachen. Beschränke deinen Antrag auf Titelabänderung auf Null weil das Kind nicht mehr berechtigt ist. Dafür solltest du VKH bekommen und auch Beiordnung eines Anwalts. Die Anträge gegen dich erklärst du für akzeptiert und damit erledigt.
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Das werde ich so tun. Danke für deine Hilfe.
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Hey Leute,
ein Update zu meinen Fall der immer schlimmer wird.
Ich habe vom Jugendamt ein Schreiben bekommen das der Unterhaltsvorschuss eingestellt wurde was ein Rückstand von ca. 5000 Euro nach sich zog. Ich wollte diesen anerkennen was ich der Anwältin im Auftrag gab. Heute erhielt ich vom Jugendamt ein schönen gelben Brief das meine EX-Partnerin wieder einen Antrag auf Unterhaltsleistungen gestellt hat und setzen mich in Verzug. 1-2 Stunden später erhielt ich von meiner Anwältin ein Schreiben das sie eine Beschwerde beim Amtsgericht eingereicht hat wegen den abgelehnten PHK Antrags was so aber nicht abgesprochen war. Ich werde ihr das Mandat entziehen da es jetzt sowieso keinen Sinn mehr macht weiter zu Klagen und ihr die Taschen zu füllen. Soll sich das Gericht an mir abarbeiten. Die Pfändung kann ich sowieso nicht mehr aus dem Weg gehen. Was ich nur sehr ekelhaft von meiner Ex finde ist das sie wieder nach so kurzer Zeit einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellt. Das Kind ist erst in eine Vollstationäre Einrichtung gekommen und nun wieder das? Das ganze ist ein neues Aktenzeichen und würde wieder ein neues Verfahren bedeuten. Diese Frau ist extrem Psychisch krank. Sie meinte mal im Gerichtssaal das sie mich hasst und mich erledigen will. Mittlerweile sehe ich was sie meinte
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Hassende Exen nehmen ihren Hass mit ins Grab. Habe oben Dein Vorhaben nochmal gelesen. Genau so. Sollen sie sich an Dir abarbeiten. Du wirst es erleben, dass sie das irgendwann einstellen. Der Gerichtsvollzieher wird irgendwann nochmal kommen. Mit den Meisten lässt sich gut reden und Kaffee trinken. Zu pfänden gibt es nicht. Fertig.
Wenn die ex in Zukunft nun ins Leere läuft, wird ihr Hasse noch größer. Du wirst bald wieder grinsen können und sie kriegt graue Haare und wird fett.
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Ich habe so gut wie alles in den Müll gekloppt und antworte den Jugendamt überhaupt nicht mehr. Die können klagen. Die Kosten interessieren mich nicht mehr. Alles ist auf Eis gelegt und nur noch das wichtigste wie Miete, Strom, Internet bezahle ich in Zukunft. Der Anwältin habe ich das Mandat entzogen.
Arbeitgeber und Vermieter wissen Bescheid was kommt und der Ordner für den Gerichtsvollzieher habe ich an der Tür geparkt. Zum Glück kann ich mich schnell von Dingen trennen. Ich glaube ein paar Rechnungen ziehe ich auch bei der Bank zurück, ein bisschen Geld kann nicht schaden.
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Ich möchte noch etwas loswerden damit andere betroffene Personen einen Einblick in der Unterhaltsvorschusskasse bekommen. (Dies ist nur meine Persönliche Erfahrung)
Ich konnte fast immer mit den Mitarbeitern der Vorschusskasse reden und irgendwie Lösungen finden bis dieser Herr für mich zuständig war. Ich gab Auskunft über die Höhe meines Einkommens in der gesetzten Frist. Trotzdem klagte der Herr einfach drauf los mit der Begründung das ich ihn nicht vollumfänglich Auskunft gegeben habe. Ein Gespräch war überhaupt nicht möglich denn dieser Herr scheint Probleme mit sich selbst zu haben. Leider sieht man wie schnell es von einem Lösungsweg in eine Katastrophe gehen kann.
Der Herr war bei unserem ersten Telefonat extrem gereizt und unhöflich. Aber egal wie es jetzt auch ist ich wünsche diesen Herren viele Kinder und satten Unterhalt
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Das ist aber der Normalfall. Denn es ist ganz klar festgelegt:
1. Der Beistand ist wie ein Anwalt. Und zwar der Anwalt der Gegenseite. Es ist nicht seine Aufgabe, sich deine Wünsche anzuhören oder gar zu berücksichtigen, sondern es ist ganz offiziell seine Aufgabe, das Maximum an Unterhalt aus dir herauszuholen. Pardon, in Schönsprech: Für das Kind einzutreten und sein Recht auf Unterstützung.
2. Seine Leistung wird nicht nach Freundlichkeit zu Unterhaltspflichtigen beurteilt, sondern nach Durchsatz. Es hat seine Fälle zu bearbeiten und das geht am schnellsten, wenn er nicht lange mit dir rumredet, sondern "kurzen Prozess" macht, sofort klagt. Das kostet ihn kein Geld und spart seine Zeit. Du hingegen wird damit leicht überfahren: Du musst dir einen Anwalt teuer kaufen und trägst das Prozessrisiko ganz allein selber.
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Genau deshalb habe ich auch ''kurzen Prozess'' gemacht. Ich war freundlich und wer das untergräbt ist raus. Ich möchte nur noch Beschlüsse vor mir liegen haben. Ich richte gerade noch einiges ein um ''Pfändungsfest zu sein''.
Kann ich jetzt schon den Pfändungsfreibetrag beim Amtsgericht festsetzen lassen? Oder muss ich warten bis der Pfändungsbeschluss bei mir eintrudelt?
P-Konto Bescheinigung (§850k Abs. 5 ZPO) habe ich auch schon da sobald die Pfändung los geht.
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Ein Pfändungsfreibetrag ohne Pfändung? Wie soll das gehen, du kannst ja noch nicht nachweisen dass dein gewünschter Freibetrag verletzt wird.
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22-07-2021, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2021, 09:57 von Durchschnitt072.)
Morgens, mein Versäumnisurteil rückt näher und die UVK Stelle hat einen neuen Antrag für meine liebvolle Ex bewilligt was weitere Schulden anhäuft. Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Anzeige nach §170 bekommen von diesem super sympathischen Mitarbeiter vom Jugendamt. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung die das Strafrecht abdeckt (Strafrecht + Strafrecht Plus also vorsätzlich und fahrlässig). Hat einer Erfahrung ob diese Versicherung dann auch zahlt und nicht zahlt? Muss man irgendwas beachten bei einer Versicherung?
Ich bezahle ja 50,- Euro monatlich angepasst an meine Leistungsfähigkeit, mein Job Wechsel ich zum August damit ich gesundheitlich wieder fit werde. 30 Stunden Woche und ca. 1100 Netto . 50 Euro zahle ich weiter trotz Job Wechsel und ab dem ersten Gehalt gehe ich zum Notar erkenne alles an bezahle den Unterhalt vom Gehalt und hole mir das Geld vom Arbeitslosengeld II zurück.
Der sympathische Mitarbeiter möchte unbedingt anzeigen wegen dem Rückstand ab Urteil. Soll er das ruhig tun.
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Wird Anklage erhoben, steht dir ein Pflichtverteidiger zu. Lies, was dazu in der faq steht. Lass die ihr Getöse und Gepoltere abziehen, je kleiner der Geist desto grösser die Heissluftballons, die sie steigen lassen.
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Ok, dann mach ich das so. Habe denn abschnitt ''Anzeige'' gelesen nur dachte ich mir das die Rechtsschutzversicherung auch ausgereizt werden könnte. Die Beiträge sollte sich endlich ''Rentieren''
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22-07-2021, 10:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-07-2021, 10:36 von Austriake.)
Zum §170 StGB: du mußt nicht dabei mitwirken, dir selbst die Verurteilung zu verschaffen. Du mußt gar nichts beitragen, die sollen die Beweise sammeln. Dabei ist es nach StPO unzulässig, dass die einfach die Akten aus einem anderen Verfahren (Familiengericht wg. Unterhalt, zum Beispiel) hernehmen und daraus einen Schuldvorwurf konstruieren. Die müssen dann in der Beweiserhebung schon ein bißchen mehr präsentieren. An deiner Stelle würde ich mit dem Hinweis, dass du dich selbst belasten könntest, überhaupt GAR NICHTS aussagen. Nicht beim ermittelnden Polizeibeamten, und bei einem evtl. Gerichtsverfahren nur den Anwalt reden lassen - auch wenn der Richter dich direkt was fragen sollte. Nicht antworten, Anwalt machen lassen.
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Mit Straftat Vorwürfen kenne ich mich schon aus daher würde ich sowieso nie mit Behörden wie die Polizei und Gerichten reden. Mein früherer Anwalt hat immer alles erzählt und Beweise gefordert usw.
Ich wurde in zwei verfahren zb. Schweren Raubes mit einbezogen obwohl nie dabei war. Niemals wirklich niemals mit jemanden reden außer dem Anwalt.
Ich werde mir das Vorgehen mehrmals im FAQ durch lesen und mit dem Anwalt alles durch gehen damit die maximal zu tun haben bei den Ermittlungen.
Danke für den Hinweis auf Paragraf 170
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Morgens, heute erhielt ich einen Beschluss vom Brandenburgischen Oberlandesgericht obwohl der wurde am 27.08.2021 meiner Ex Anwältin zugestellt und dann mir per Email was ich heute erst gelesen habe. Meine Anwältin hat ohne meine Einwilligung Beschwerde eingereicht und nun hat das Gericht dies zurückgewiesen. Die Begründung ist einfach an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten aber das kann mir in Zukunft egal sein. Alles ist gegen die Wand gefahren und nun können die sich ja um die Krümel streiten. Vielleicht stelle ich den Beschluss mal Online. Ich belächle immer wieder wie eine Richterin ohne mich zu kennen ohne Gutachten oder ärztliche Diagnose aus der ferne beurteilen kann. Wofür noch einen Arzt auf suchen. Geht zum Gericht denn diese Menschen wissen was dir fehlt und beurteilen dich ohne zu begutachten
Ein Haufen voller Geld Geier, ich könnte das alles nicht mehr bezahlen daher habe ich kurzen Prozess gemacht. Alles ist gesichert falls ich Angezeigt werde. Jetzt lebe ich entspannter und ruhiger. Es ist schade das die Menschen nur nach materiellen Besitz hechten aber die Liebe zu seinen Kinder egal ist. Kranke Welt!
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Sie hat eher vergessen, die Beschwerde zurückzunehmen. Häufig reicht man vorsorglich Beschwerde ein, dass auf jeden Fall Fristen gewahrt bleiben und nimmt sie ggf. zurück.
Jetzt folgt eine entspannte Phase. Pleite sein hat viele Vorzüge, nach der Vermögensauskunft wird vieles ruhiger. Stress kommt erst wieder, wenn du mal zu Geld kommst, irgendwas arbeitest.
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Einer Arbeit gehe ich nach aber mein Verdienst liegt bei ungefähr 1100,- Netto. Die Pfänden sicherlich denn Unterhalt davon und den hole ich über Hartz 4 wieder. Ich könnte dies sofort machen aber erst einmal sollten diese Gierigen Pfänden. Anträge liegen schon bereit sobald das ganze Schauspiel los geht. So sind alle zum Teil zufrieden und ich auch
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Wenn du Aufstocker werden kannst, ist das immer die bessere Lösung. Das hätte ich sofort gemacht, nicht erst wenn die Pfändung droht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-09-2021, 14:47 von Austriake.)
Ich bin mir nicht ganz sicher, wie die Spielregeln heute sind - aber ich habe die Arbeitsagentur/Jobcenter sofort ins Boot genommen.
Erinnere mich noch, als ich das telefonisch angekündigt hatte, an den spöttischen Kommentar der Dame von der Leistunsgabteilung: "wir zahlen Ihnen doch nicht den Unterhalt für ihre Ex-Frau". Und wie die bezahlt haben. Allerdings zahlten die erst ab dem Monat, in dem ich die Forderung geltend gemacht habe. War einen Monat zu spät, für diesen Monat haben sie mir den Unterhalt nicht ersetzt. Danach allerdings pünktlich und zuverlässig bis zu meinem Renteneintritt....
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-09-2021, 15:33 von Durchschnitt072.)
Leider war ich zu naiv und glaubte an Gerechtigkeit (man kann darüber lachen aber so ist es nun mal).
Ich bin nicht mehr ganz leistungsfähig von daher nahm ich die Klage in Kauf. Am Anfang hätte ich noch alles bezahlen können aber jetzt geht das ganze in Beträge über die ich nicht mehr zahlen kann weil der Prozess sich sehr lang zog. Als ich merkte das dass ganze nicht mehr zu stemmen ist habe ich die reißleine gezogen und den Job gewechselt. Nun kommt die Pfändung in 1 bis maximal 2 Monaten auf mich zu und wenn der Tag da ist kann der Antrag sofort gestellt werden. Ich möchte erst einmal sehen wieviel die pfänden. Ich habe wenige Ausgaben daher ist die Pfändung kein lebensbedrohlicher Akt. Lebensmittel sind in großer Menge auf Lager und beim Nachbars Keller gelagert. Selbst bei einem Selbstbehalt von 850 Euro kann ich locker überleben. Den gepfändeten Betrag gibt mir dann die Staatskasse wieder zurück. Ich habe Geduld. Ich bin nicht mehr lange Unterhaltspflichtig und der Titel würde mit dem 18. Lebensjahr auslaufen. Bis dahin bezahle ich so gut es geht die Schulden ab und die Restschulden aus den nicht mehr bezahlbaren Krediten (ja ich musste 2 Angelegenheiten Finanzen) nehme ich in die Insolvenz mit. Rechnungen kommen auch zu wie zb. Handyvertrag, Anwaltshonorar und co. Ich lebe jetzt auf Bargeldbasis und zahle was ich mir leisten kann. Ich habe immer meine Rechnungen bezahlt nur jetzt kommt halt gezwungener Unterhalt dazu der Vorrang hat. Die Insolvenz wurde mir mal vom Jugendamt nahegelegen um ihre wünsche nach zu kommen. Egal wie ich alles drehe, das Ende ist die Pleite. Dort kommt man wieder raus. Ca. 5 - 7?Jahre und dann ist fast alles wieder gut
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Morgens, nun kam eine Vollstreckungsankündigung ins Haus (Wohnung). Es gibt einige Freunde/Familienmitglieder die mich unterstützen um mein Leben entspannter zu führen. Einer dieser Freunde/Familienangehöriger hat mir ein Konto eingerichtet um gewisse Beträge und Überweisungen zu tätigen. Kann ich auf diesen Konto ohne Probleme mein Gehalt überweisen lassen?
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Nein. Das bringt auch nichts. Dass du arbeitest, wissen die ja. Also machen sie eine Lohnpfändung, direkt beim Arbeitgeber, wenn dein Gehalt so wundersam "verschwunden" ist. Dein Konto stellst du auf p-Konto um.
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OK, mein jetziges Konto habe ich schon auf ein P-Konto umgestellt. Mein Arbeitgeber meinte das ich mich selber um die Pfändung kümmern müsste. Die Überweisen mir das komplette Geld und ich muss selber den Pfändbaren Teil am Gläubiger überweisen. So etwas habe ich noch nie gehört oder gelesen. Ist so eine Konstellation überhaupt möglich?
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