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Zitat:Hallo Leute,
Zwischenbericht:
Schreib denen, du erkennst das deutsche Gesetz nicht an und deswegen bist du auch ins Ausland gegangen...
Besser, du ignorierst es, die haben NICHTS gegen dich in der Hand weil du (nachweisbar) den Mindestunterhalt bezahlst. PUNKT!
Kannst die Aufforderung in den Müll schmeissen!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Ihr habt recht, nach diesen Gerichtsurteil droht mir jetzt JA mit Zwangsgeld bzw Zwangshaft! Bin gespannt wie es weiter geht!
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Zwangshaft? Im EU Ausland?
Na das will ich sehen, wie sie das bewerkstelligen wollen. Das kann einen eigentlich nur amüsieren und man kann denen erstmal zeigen, das man im Ausland immer am längeren Hebel ist indem man kurzerhand mal den Unterhalt gänzlich einstellt aufgrund von Drohungen (die man sich nicht bieten lässt) und denen somit den schwarzen Peter zuschiebt.
Die werden dannn erst richtig nervös, glaubt mir.
Die wollen Kohle und wenn man das komplett entzieht, dann rudern die ganz schnell wieder zurück!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Hallo Leute, es gibt neue wende in meine Sache mit Auskunftpflicht!
JA hat jetzt mein Arbeitsgeber aufgefordert die verdienstnachweise darzulegen! Dürfen sie das überhaupt?
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JA. § 98 SGB X Auskunftspflicht des Arbeitgebers
"
(1) Soweit es in der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung im Einzelfall für die Erbringung von Sozialleistungen erforderlich ist, hat der Arbeitgeber auf Verlangen dem Leistungsträger oder der zuständigen Einzugsstelle Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort und das Arbeitsentgelt zu erteilen. Wegen der Entrichtung von Beiträgen hat der Arbeitgeber auf Verlangen über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die für die Erhebung der Beiträge notwendig sind. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen die Geschäftsbücher, Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigung hervorgehen, während der Betriebszeit nach seiner Wahl den in Satz 1 bezeichneten Stellen entweder in deren oder in seinen eigenen Geschäftsräumen zur Einsicht vorzulegen.
"
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Ok, ich wohne aber im EU Ausland und mein Arbeitsgeber ist im Ausland! Ich dachte das deutschte Gesetze nur in D gelten!
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(10-09-2013, 11:18)kuwals schrieb: JA hat jetzt mein Arbeitsgeber aufgefordert die verdienstnachweise darzulegen! Dürfen sie das überhaupt?
Die dürfen alles probieren. Ob der Arbeitgeber auch dazu gezwungen werden kann, ist eine ganz andere Frage.
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Bis jetzt hab ich alle Aufforderungen meine Verdienstnachweise darzulegen ignoriert aber was haltet Ihr davon wenn man so ein Brief an JA erstellt: Sehr geehrte Damen und Herrn, durch ihre Aufforderung an Fa.... bekam ich massive Probleme mit meinem Arbeitgeber. Ich bitte sie weitere Aufforderungen zu unterlassen, da es um mein Arbeitsverhältnis geht und als Arbeitslose wäre ich nicht in der Lage KU zu bezahlen!
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Wenn du ein gutes Verhältnis mit deinem Arbeitgeber hast, würde ich ihm die Situation aus deiner Sicht darlegen und sagen, dass der deutsche Büttel es nicht geschafft hat diesen Auskunftsanspruch bei dir durchzusetzen und er zukünftig weitere Anfragen diesbezüglich aus Deutschland ignorieren sollte, weil wenn die Durchsetzung bei dir nicht gelingt es beim unbeteiligten Arbeitgeber noch schwieriger sein wird.
An das JA würde ich nicht schreiben, dann wissen die, dass sie eine empfindliche Stelle getroffen haben und werden dort weiter bohren.
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(10-09-2013, 14:37)kuwals schrieb: Bis jetzt hab ich alle Aufforderungen meine Verdienstnachweise darzulegen ignoriert aber was haltet Ihr davon wenn man so ein Brief an JA erstellt:
Besser kannst du dem Jugendamt die Information nicht frei Haus liefern, dass sie auf Gold gestossen sind und dich an einer empfindlichen Stelle getroffen haben.
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Hallo Leute. hab heute ein Brief von Amtsgericht bekommen:
...
Ihnen wird aufgegeben, gemäß § 235 Abs.1 Satz 1 FamFG binnen 3 Wochen Auskünfte über Ihre Einkünfte zu erteilen.
Es wird darauf hingewiesen, das bei Ausbleiben der Fristgerechten Auskunft eine entsprechende Auskunft eingeholt werden wird beim Arbeitgeber in Luxemburg, wobei der Arbeitgeber nach $236 Abs. 4 zur entsprechenden Auskunftserteilung verpflichtet ist.
1 Kann Deutsches Amtsgericht eine ausländische Firma überhaupt zwingen die Auskünfte zu erteilen?
2 Ich wohne in EU Ausland und bezahle nach wie vor mindest KU! Wenn ich bzw mein Arbeitgeber die Auskünfte darlegt werde ich sehr wahrscheinlich mehr KU bezahlen müssen! Was passiert wenn ich trotz hocheinstufung weiterhin mindest KU bezahle?
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Ist klar geregelt, dass das Gericht die Möglichkeit hat die entsprechende Auskunft bei deinem Arbeitgeber einzuholen.
1. Jetzt stellt sich die Frage, ob dein Arbeitgeber aus Luxemburg verpflichtet ist, diese Auskunft zu liefern.
Wenn nein, dann solltest du dafür sorgen, dass der Arbeitgeber das nicht freiwillig macht
Wenn ja, dann
2. Kann er auch dazu gezwungen werden? Setzt der luxembourgische Staat diese Pflicht auch durch?
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(29-11-2013, 18:28)MitGlied schrieb: 1. Jetzt stellt sich die Frage, ob dein Arbeitgeber aus Luxemburg verpflichtet ist, diese Auskunft zu liefern. Nur ein luxemburgisches Gericht kann ihn dazu zwingen.
Ob sie das tatsaechlich machen kann ich nicht sagen. (wenn ja, das kann einige Montae/Jahre dauern)
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Ein deutsches Gericht kann keinen Arbeitgeber im EU Ausland zur Auskunft zwingen denn es faellt in den Bereich des Rechts des anderen Landes, hier Luxemburg!
Das ist Fakt!
Das deutsche Gericht kann bestenfalls im Wege einer Amtshilfe beim luxemburgischen Gericht auf die Einkommensbelege nachfragen. Das luxemburgische Gericht muss dann den Arbeitgeber anschreiben und die Einkuenfte anfordern und dann an das deutsche Gericht weiterleiten!
Darauf wuerde ich deinen Arbeitgeber hinweisen!
gleichgesinnter
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Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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