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Thread bezüglich "meinem Sohn"
#76
Ich lese, dass du dich um eine konkrete Antwort drückst. Nun bist du auch nicht verpflichtet eine Antwort zu geben, aber es interessierte mich eben. Ich fühle mich ebenso nicht verpflichtet aus Informationsbruchstücken, die du so im Laufe der Zeit fallen lässt, mühsam etwas zusammenzupuzzeln. Ich filtere aus deiner Antwort heraus, dass es nach dem Stand der Dinge zu keinem geregelten Umgang kommen wird, was mich zu einer meiner Ursprungsfragen zurückführt, warum du die Sache dann am Köcheln hältst.

Die Adoption und somit auch die Begutachtung ist ja nun schon ein Weilchen her.
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#77
@tni...

Höre ich von Dir jetzt zum ersten Mal, dass Dich interessiert, was ich sagte bzw. zu sagen habe. Ich bin begeistert.

Was Umgang betrifft nochmal. Ich lehnte und ich lehne mein reinpressen in Standardumgang auf Basis einer launisch-nachtragenden Mutter ab. Das wäre auf Grund meiner Arbeitszeit sowieso NICHT gegangen. Hier wurde jedoch ständig versucht, mir genau DAS einzureden. Und sorry. DU warst mit Redelsführer diesbezüglich. Die Sache endete damit, dass mir vorgeworfen wurde, ich hätte mein Kind fallen gelassen. Dabei lies ich beim Stand der Dinge damals bezüglich meinem Fall im Interesse meines Kindes und mir von ihm erstmal los. Die "AntiVät" hätte meinen Sohn zwischen ihren gierigen Händen zerfetzt. Deswegen trat ich den vorerst Rückzug an. Und genau DAS wurde hier bis heute NICHT akzeptiert. Weshalb ja auch immer wieder nachgetreten wurde bzw. wird.

Den Krieg mit der Mutter meines Sohnes erklärte ich Mitte Juni 2010 für schriftlich ggü. dem FamGericht für beendet. Das sind jetzt über vier Jahre Nichtkrieg zwischen Mutter und Vater um`s gemeinsame Kind. Eben die "ideale" Voraussetzung dafür, wieder ins Sorgerecht für mein Kind reinzukommen. Wo wir doch ALLE bestens darüber bescheid wissen, dass Streit zwischen Eltern nach wie vor der Hauptgrund für das NICHTgelangen als Trennungsvater ins gemeinsame Sorgerecht IST.

Wenn mein Antrag wegen dem Sorgerecht ergo ergeht, dann kannst Du deinen H... verwetten, dass es NICHTS geben wird, dass die KM als Begründung dafür anbringen könnte, dass die Einrichtung der gemeinsamen Sorge für sie und mich dem Wohl unseres gemeinsamen Kindes NICHT entspricht bzw. entsprechen würde.

Ansonsten verbrachte ich die "lange" Zeit des mir vorgeworfenen Nichtstuns mit 1. dem Studium des enormen Materials deutscher FamilienZertstörungsMaschinerie und 2. mit der Ausrichtung meiner beruflichen Zukunft auf in Zukunft jede Menge für mein Kind Zeit habender Trennungsvater.

Du hast ja im anderen Thread gelesen, dass ich auf dem Weg aus meinem Job raus bin. Was dauert. Denn freiwillig lassen die mich da garantiert nicht raus.

Ansonsten haut dein Filter nicht hin. Da kommen Erkenntnisse hinten raus, die vorne gar nicht eingeführt worden sind.
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#78
Du kannst das ja ablehnen. Man sollte sich dann aber fragen, was darüber hinaus oder daran vorbei realistisch ist. Ich habe den Eindruck, dass eine wesentliche Grunderkenntnis an dir vorübergezogen ist, und die lautet einen Fuß in die Tür zu kriegen.

Du scheinst auch ein Problem mit einfachen Antworten zu haben. Sag doch einfach, dass bevor du in den Ruhestand gehst nichts passieren wird. Ich verstehe nicht, was daran so schwer ist. Denn darauf bezog sich ja meine Frage. Vielleicht habe ich mich auch zu kompliziert ausgedrückt. Dann eben etwas einfacher: Passiert jetzt oder demnächst etwas in Richtung Umgang mit deinem Sohn?
Ich verstehe auch nicht, was dich andauernd dazu treibt, dich in langen Texten zu rechtfertigen. Es könnte doch alles viel einfacher sein.Wink
Vielleicht führt das dann dazu, dass wir beide begeistert sind.Big Grin
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#79
@tni...

Versuchst Du mir gerade etwas einzureden, dass ich so nie gesagt habe?

Aber so gesehen hast Du vollkommen recht. Es könnte alles viel einfach sein. Würden wir uns untereinander einfach nur besser zuhören. Da wären fast alle Rechtfertigungen unnötig.
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#80
(12-09-2014, 12:51)the notorious iglu schrieb: Dann eben etwas einfacher: Passiert jetzt oder demnächst etwas in Richtung Umgang mit deinem Sohn?

Antwort:

(12-09-2014, 17:58)Dzombo schrieb: Versuchst Du mir gerade etwas einzureden, dass ich so nie gesagt habe?
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#81
"Dzombo schrieb: Versuchst Du mir gerade etwas einzureden, dass ich so nie gesagt habe?"

Sorry Dzombo, bei aller Sympathie, aber die klare -auch von Pudding noch mal wiederholte Frage - was nun konkret läuft in puncto Umgang mit einer Gegenfrage zu beantworten, das erinnert mich schwer an meine extrem narzisstisch veranlagte Ex. ;-)
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#82
Tut mir leid, dass deine Ex so drauf war. Na wenigstens biste die jetzt los.

Ich sagte bereits gefühlt eine Million mal, dass bei mir Kriegspause vorherrscht(e). Und die dauerte halt solange, bis alle existierenden Hindernisse wie Schulden zu Ende beglichen ergo erledigt sind. Weiter musste neues Geld her, mit dem im Alter die Sorge für mich geklärt ist. Und ich bin noch mittendrin in der Aufgabe meines Berufes. Sowas dauert halt seine Zeit.

Das Jugendamt wurde durch mich ab 2014 jeden Monat pünktlich bis zum 3. Tag des jeweiligen Monats angeschrieben. Denn im Gegensatz zu vielen Anderen hier will ich, dass die mit ins Boot kommen.

Schlussendlich habe ich immer wieder mitgeteilt, solange wie möglich keine bescheuerte Anträge bei Gericht zu stellen.

Wenn man sagt, keinen Krieg führen zu wollen, wäre ja wohl so ein Antrag das ziemlich Dämmlichste wo gibt.

So. Das Vorgenannte lief bzw. läuft derzeit in Sachen Umgang.

Tschuldigung @tni, dass ich wieder so viel geschrieben habe. Vielleicht sollte wir per sofort nonverbal miteinander kommunzieren. Das würde Krperkontakt bedeuten. Riskiert das lieber nichtSmile
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#83
Ich mache keinen neuen Thread auf, sondern setze hier an. Es geht ja eh immer um meinen Kleinen Lord.

Er von mir am 14.08.08 durch seine Mutter einfach so weggeklaut und schon richtig dolle Ärger wegen der an der Backe, ereilte mich per 28.06.09 ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Bayern. Genannt Mahnung.

Ich wurde daran erinnert, die fälligen 3.318,00 Euronen endlich zu begleichen. Die würden sich ergeben aus:

1. Forderung: Leistungen z. Sicherung d. Lebensunterhalts SGB II.
2. Forderung: Lesitungen f. Unterkunft und Heizung.

Ich soHuh

Ergo ich dort angerufen.

Sie haben ein Schreiben bekommen von der AG ihrer Stadt

Ich wiederHuh

Wir prüfen und melden uns wieder.

Haben die auch gemacht. Allerdings stellvertretend durch Staatsanwaltschaft meiner Stadt.

Denn die hatte mich ja wegen dem 170er angeklagt, nachdem das JC keinen Lust mehr hatte, die KM um Mitwirkung bei der Feststellung deren Leistungshöhe anzubetteln, die Streitangelegenheit mit der KM gütlich beilegte und danach die Staatsanwaltschaft bat, Ermittlungen gegen mich von Amtswegen wegen Unterhaltspflichtverletzung aufzunehmen. Ich hätte keinen solchen gezahlt. Weder für meinen Sohn, noch für dessen mit ihm alleinstehende Mutter.

Hier der Text des letzten Schreibens vom JC an mich wegen rückständigen Unterhalts für meinen Sohn und dessen Mutter vor dem entgültigen Einsetzen von UmgangsTotalBoykott durch die KM:


Überschrift

Erinnerung zur Zahlung des rückständigen Kindesunterhaltes für das Kind X gemäß 1601 ff. BGB und Betreuungsunterhalt für dessen Mutter Y gem. 1615i BGB.

Text

Sehr geehrter Herr ...

mit Schreiben von .... forderte sie die Arbeitsgemeinschaft Z auf den rückständigen Unterhalt für ihren Sohn X und dessen Mutter Y zu begleichen.

Bis zum heutigen Tag konnte kein Zahlungseingang verzeichnet werden.

Da ein Berufungsverfahren beim ..... Landessozialgericht .... anhängig ist, bezüglich der Klärung, ob sie mit Frau Y in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt haben, weise ich Sie darauf hin, dass sich die Unterhaltsforderungen, für den Zeitraum ab dem ..... bis laufend, entsprechend erhöhen können.

Bis das LSG .... entschieden hat, bleibt die Zahlungsaufforderung vom ..... bestehen.

Sie werden daher erneut aufgefordert, den Betrag in Höhe von derzeit 3318,00 € unter Angaben des Verwendungszwecks für Frau Y und den Betrag von 1280,00 € unter dem VZ für ihren Sohn X bis zum ... auf das Konto der Regionaldirektion Bayern..... zu überweisen.

Zudem werden Sie aufgefordert, ab .... laufend im Voraus den künftig fälligen UH von monantlich 414,00 € für Frau Y und monatlich 230,00 € für ihren Sohn X zu Händen von Frau Y als gesetzliche Vertreterin zu zahlen.

Sollten Sie auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht zur Rückzahlung in einem Betrag in der Lage sein, so können Sie, bei der Regionaldirektion Bayern....... unter Angabe des Verwendungszweckes einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Sie werden darauf hingewiesen, dass die übergegangenen Ansprüche im Falle der Nichtzahlung in einem zivilgerichtlichen Verfahren gegen Sie geltend gemacht werden müssen. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden".

Na das nannte ich mal ein ECHTES Schreiben aus Grimms Märchenbude namens Arbeitsgemeinschaft. Ich schreibe ja auch manchmal schwachsinnig Klingendes. Aber die AG ist oft einfach nicht zu toppen.

Erklärung

Mein Sohn lebte bereits im Verlauf des Zeitraumes ab seiner Entstehung Juni 2005, dann weiter im Verlauf der mütterlichen Schwangerschaft bis zu seiner Geburt am 19.03.2006 bei mir UND auf mich angemeldet. Mit dem Tag seiner Geburt ging in Absprache mit seiner Mutter meinem Dienstherrn die entsprechende Haushaltbescheinigung zu. So eine Bescheinigung kann nur erstellt werden, wenn der in den Haushalt Aufgenomme tatsächlich auch geboren wird. Davor muss sowas schriftlich festgelegt werden bzw. ergibt sich aus der Lebensform der Eltern mit und zueinander. Das war alles am Ende nachweislich passiert bzw. erfolgt.

Wenn sich die KM allerdings und ohne jedes Wissen vom KV dazu, ergo heimlich, bei der Arge in Sachen Hartz 4 respektive Alg2 als alleinstehend darstellt, obwohl bereits vor der Geburt zwischen den Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt nachweislich erklärt wurde UND die Wohnung weder ihren Eintrag als Mieterin aufweist, geschweige dass sie dafür irgendwelche Kosten jemals seit Antragstellung entrichtet hat, genau DAS aber der Arge sugerrierte...,

na dann ist es ja logisch, dass dem KV ständig solche Schreiben wie oben zugehen.

Wenn mein Sohn bei mir respektive in meinem Haushalt wohnt und lebt, brauchte logo ich mir für meinen Sohn glasklar eben gerade keinen Unterhalt zu zahlen. Und Betreuungsunterhalt an die KM sowieso nicht.

Eher im Gegenteil. Sie hätte an mich zahlen müssen.

Und genau das wurde in der Hauptverhandlung gegen mich wegen dem 170er durch die Richterin auch so festgestellt. DESWEGEN ja auch mein glatter Freispruch.

Fazit

Von Juni 2005 an bis 30.08.08 beschiss die KM den Steuerzahler um sein Geld, indem sie BEWUSST in Sachen Sozialleistungserhalt log. Das war klarer Sozialleistungsbetrug. Meine Anwältin und ich forderten das Gericht auf, die KM unter Eid zu nehmen. Denn die war selbst noch in der Verhandlung völlig uneinsichtig. Sie sei Mutter und ich hätte sie [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Daher hatte ich sie und die Kinder zu versorgen.

Achja.

Die KM ging sogar soweit, mich im Rahmen ihrer im Übrigen nachgeholten Strafanzeige gegen mich wegen dem 170er auch gleich noch der Unterhaltspflichtverletzung ggü. ihrer Tochter in ihrer Zeugenaussage bei der Polizei zu bezichtigen. DESWEGEN ergingen auch gleich drei Disziverfahren beim meinem Dienstherr gegen mich wegen der selben Sach. Die müssen ja unabhängig von der Justiz gegen mich intern ermitteln, so Straftatsverdacht gegen mich als Beamter bekannt wird.

Egal. Die Richterin lehnte es ab, die KM unter Eid zu nehmen. Sie wolle es für die KM nicht noch schlimmer machen, als es ist. Das waren die Worte der Richterin.

Allerdings hatte die KM die Worte der Richterin sehr genau verstanden. Und ihr war klar, dass ihr der Hintern jetzt absolut auf Grundeis ging. Und sie wusste, dass ich ihr ggü. null Gnade walten lassen würde. Sie musste handeln. Hat sie denn auch. Und zwar, nachdem ihr ihr Anwalt schriftlich mitgeteilt hatte, dass sie ENDLICH reinen Tisch machen sollte, da ihr akut ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug drohte. Mit dem er nichts zutun haben wollte. DESWEGEN lies mir der Typ sein Schreiben dazu an die KM zukommen, welches ich ihr zukommen lassen sollte, wenn ich von ihr evtl. mal unseren Sohn gemäß Umgsangsvereinbarung abholen würde.

Aber dazu kam es NIE wieder. Denn Frau Mutter verzog in einer Nacht und Nebelaktion mit unserem Sohn ins Frauenhaus. Und ab da zog die KM mit ihrer netten Femenanwältin an mir die Frauenhauslüge gnadenlos durch.

Ich hatte kaum noch Kontakt zu meinem Sohn.

Ich fing mir massig Fehlstunden auf Arbeit ein, weil die KM meine gemäß der E-Vereinbarung an sie zu schickenden Umgsangszeiten allesamt kippte und dafür Zeiten forderte, die ich wegen der Schichtarbeit einfach mal nicht einrichten konnte.

In Kooperation mit besagter Anwältin verhöhnten die Beiden mich bei meinem Arbeitgeber als saufenden, schlagenden und psychisch unterdrückenden Polizisten, der für die Polizei nicht mehr tragbar sei. Ich würde auch Waffen zu Hause haben und müsse daher unbedingt vor der Anhörungen der von allein der KM immer wieder gestellten Anträge wegen Hinz und Kunz durchsucht werden. Was mein Lieblingsrichter denn auch beschloss. Ist kein Witz!

Ins FH ging sie mit unserem Sohn am 14.08.08. Von den vielen Anträgen der KM hatte ich hier bereits berichtet. In Sachen Umgang bis einschließlich Juni 2009 nicht eine Sekunde Ferien. Keine Minute zu irgendwelchen Feierlichkeiten oder sonstwas. Dazu meine völlige Demontage auf Arbeit und privat. Dazu noch fies niedergemacht in in meiner Grundfamilie durch peinliche Befragung meiner Kollegen. Auch trug ich die fetten Gerichtskosten der Anträge der KM. Die brauchte ja als Bedürftige nix zahlen. Nicht zu vergessen der wahnsinnige Druck durch das Jobcenter. Ganz zu verweigen von meiner Abschiebung auf Arbeit zum kann man fast schon sagen Kaffee für die Kollegen kochen. Und schlussendlich das Aufbrechen meiner ansich verheilten Körperwunde, die mich im Oktober 2010 fast das Bein gekostet hatte.

Das muss ich euch dazu nochmal erzählen.

Ich musste zwingend operriert werden. Den OP-Termin erhielt ich Mitte August 2010. Einen Tag später flog mir der Termin zur Anhörung beim FamGericht ins Haus wegen dem Antrag auf Alleinsorge der KM. Ich beantragte, den Termin bittschön auf nach meine OP zu verlegen. Negativ. Der Termin hat stattzufinden. Der Richter berief sich auf Beschleunigungsgebot. Der Antrag der KM stammte vom 20.09.09. Am 21.09.09 fand meine Verhandlung wegen dem 170er statt.

Egal. An besagten Anhörungstag im Oktober 2010 lag einerseits ich 10 Uhr auf dem OP-Tisch im Krankenhaus und andererseits begann exakt zur gleichen Zeit beim FamG die Anhörung zum Antrag der KM auf Alleinsorge. Dort anwesend waren logo der Richter, dann die KM mit Anwältin und keiner weiter.

Die Anhörung dauerte wohl eine knappe halbe Stunde und dann hatte die KM endlich ihre Alleinsorge für unseren kleinen Lord in der Tasche. Sie fuhr danach mit jetzt entgültig nur noch IHREM Sohn nach Hause in ihre neue Wohnung. Die sie mir selbstredend mit als perse mir jetzt nur noch Zahlvater NICHT mitteilte, Auskunftssperre verhängte und ich ab da definitiv überhaupt nicht mehr wusste, wo ich denn nun meinen Sohn gemäß gültiger 5. Umgangsvereinbarung denn bittschön abzuholen habe.

Jugendamt zu mir. Sie müssen sich ans Gericht wenden.
Gericht zu mir. Erst muss das Jugendamt tätig werden.
Anwaltin zu mir. Sie haben kein Geld. Ich muss ja auch irgendwie leben.
Meine Grundfamilie. So einen wollen wir hier nicht haben.
Arbeitgeber. Du hast bei uns abgegessen.
Hausbank. Sie sind nicht bonitär. Hauen sie ab.
Arzt. Das sieht gar nicht gut aus.
Sex. Ich werde schwul.
Therapeutin. Lassen sie es raus.
Tfq. Will mich nicht. Hat schon genug solche.
.
.
.
.
.

Ich weiß jetzt, welche Frage kommt.

Wie war das mit dem Loslassen?

Eigentlich hatte ich gar nicht losgelassen. Sondern eher gekämpft wie ein Bersaker. Losgelassen hatte ich eigentlich nur vom Einzelthema Gesundheitssorge. Zu der wollte die KM, dass ich mich dazu nicht mehr mit ihr zusammen drum kümmern solle. Sie hätte eine tolle Lebensgefährtin jetzt!!! und sie informiert mich zu allem WICHTIGEN.

In einer Email an sie kam ich ihrer Bitte nach. Sie klang zu der Sache das Erste und Einzige Mal ehrlich. Und da wir ja wegen ihrem Einzelantrag wegen der Gesundheitssache uns vor Gericht befanden, rutschte mir in besagter Email ihr ggü. der Satz raus: "Ich stimme deinem Antrag zu!"

Und diesen Satz lies die KM nach völlig Verfälschung im Inhalt dem FamGericht in Sachen Antrag auf Alleinsorge zukommen. Und DAS war letztendlich der Hauptgrund für den Richter, dem AS-Antrag der KM zuzustimmen.

Wer denkt, ich flunkere. Der kann sich bei mir melden mit einer gesicherten Emailadresse. Dann erhält er zu jeder seiner Fragen meine Antwort auf Basis Tatsache. Schriftlich zum Beweis. Logo!

Vorausgesetzt, ich wandere nicht aus in die Antarktis. Wo kein Amt der Welt wirklich Bock hat hinzufahren, um mir Geldforderungen zuzustellenSmile

Ich werde meine Job beenden. Dann kuriere ich mein Langzeit Burnout aus. Werde ein paar Reha-Kurse belegen, mit Freunden quatschen, grillen und gemeinsam Lieder singen, noch ein bisle durch Dschland tingeln und mich auf wieder geilen Sex mit meiner Frau vorbereiten.

War ja logo, dass ich auf Grund meiner Exerfahrungen mit Frauen mit solchen nix mehr zutun haben wollte und bei meiner Krankenkasse wegen aktuter seelischer Geschlechtsverrohung meine Umtransformierung zu einem neuen GenderGeschlecht beantragt hatte.

Soviel Zeit musste denn doch sein.

Sorry. Dass ich euch so schrieb. Aber das ist meine Art der Verarbeitung dessen, was ich wie so viele andere Betroffene leider erleben musste als Vater in Deutschland.

Mir tut jeder einzelne Fall leid, von dem ich hörte bzw. wohl noch hören werde. Am Meisten Schmerzen die toten Väter, von dene ich wieder leider Kenntnis erlangen musste.

Mein Angebot steht. Wer was wissen will, darf auch gerne fragen.

Schönes Wochenende euch allen.
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#84
Hallo Dzombo,
Deine Geschichte beweist eigentlich, dass es sinnlos ist zu kämpfen.
Jahrelang nur Gesundheit und Geld kaputt gemacht. Für was?
Hast du nach all dem Kampf einen Einfluss auf die Erziehung deines Kindes? In wie weit wird dein Kind eines Tages deinen Kampf würdigen?

Der letzte Artikel vom LD beschreibt es:
http://www.das-maennermagazin.com/blog/r...ltsprellen

Wenn es alle so machen würden...
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#85
Hi Tumi...

Du hast recht. Es lohnt sich nicht zu kämpfen. Sollen das jetzt Andere tun.

Ich erzähle meine Geschichte nur noch den vielen noch UNtrotteln da draußen, damit die dort nicht eines schlechten Tages so wie ich zum Trottel werden.

Ich flankiere Dino sozusagen an der Seite. Nach dem Motto. "Seht ihn euch an. Diesen Volltrottel. Seht zu, nicht genauso zu werden!"
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#86
(19-09-2014, 13:31)tumi schrieb: Deine Geschichte beweist eigentlich, dass es sinnlos ist zu kämpfen.

Was ein Unsinn. Sie beweist lediglich, dass angesichts herrschender Umstände nicht jeder Kampf gelingt oder vorliegende Art des Kampfes nicht zum erwünschten Ergebnis führte.

Es als Begründung für jede Art des Unterlassens zu nehmen, beruhigt das eigene Ego, aber ist halt Selbstbetrug.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#87
Ich habe für MICH nach langen Kampf entschieden, dass sich weiteres kämpfen NICHT mehr lohnt. Das für alle Anderen pauschaliert hatte ich NIE.
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#88
(19-09-2014, 21:30)sorglos schrieb: ... nicht jeder Kampf gelingt ...

Und wenn doch, was hat man dann gewonnen?

"HURRA! Ich darf mein Kind alle 14 Tage sehen!"
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#89
Mit dem "Kampf" kann Mann nur austesten, wie stark die Alte als Gegnerin ist.

Stellt sie sich geschickt an, will sie den "Erzeuger" fertig machen und hat sie eine "gute" Rechtsverdreherin an ihrer Seite, dann ist das Kämpfen nur noch der verzweifelte Versuch, sein restliches Leben selbstbestimmt führen zu können. Mehr braucht gar nicht versucht werden.

Der "systematische" Nachteil, Mann zu sein, ist bei der Rechtsprechung ausreichend, um als Verlierer vom Platz zu gehen zu müssen.

@Dzombo: Deine Geschichte ist echt krass - mithin das krasseste, was ich in letzter Zeit gehört und gelesen hatte, auch wenn ich meinen eigenen Fall auch schon als krass bezeichnen würde. Du hast alles getan, was möglich war und irgendwann ist auch mal gut! Ich kann dich gut verstehen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#90
@Tumi...

Du darfst das nicht mit Zynismus untermauern. Viele wären nämlich froh, wenigstens aller 14 Tage mit ihrem Kind ein paar Minuten zu haben. Und etliche haben es nicht ertragen, nicht wenigstens diese paar Minuten mit ihrem Kind gestattet bekommen zu haben und haben sich deswegen aus ihrem persönlichen Leben befördert.

Ich hatte VOLLumgang mit meinem Sohn, der Stück um Stück durch Beschneidung auf nicht einmal mehr STANDARDumgang durch die Mutter bis hin zu TOTALboykott reduziert wurde.

Vollzeitvater ja. Event-Daddy niemals. Basta!

Ich will Vaterschaft LEBEN. Und nicht als Bespaßungsonkel dahin vegetieren.

Da habe ich doch glatt vergessen, meinen langem Thread von gestern einen Anhang zum Beweis meiner Worte zu verpassen.
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#91
So.

Das mit dem BU für die KM ist Geschichte. Sie bekam solchen letztendlich nur für den Zeitraum der letzten sechs Monate bis zum vollendeten dritten Lebensjahres unseres Sohnes. Zu allen Forderungen bezüglich BU für die KM davor bis rückwirkend der Geburt unseres Sohnes zog das Jobcenter zurück.

Unterm Strich gesehen war ich ergo recht erfolgreich. Die KM erhielt BU für sechs Monate bei maximal möglichen Erhalt von BU für drei Kindsjahre.

Weil das betreffende Kind, unser Sohn, so wie von mir hartnäckig und unbeirrt dargelegt zweieinhalb Jahre lang von mir hauptsächlich betreut und finanziell versorgt wurde.

Zuzüglich dazu gelang es mir durch BEWUSSTEN Gang in ein Auskunftsklageverfahren wegen "Auskunftspflicht" bezüglich Festellung von zu zahlendem KU und betrieben vom Jobcenter, vor dem FamGericht zu erreichen, dass sich das Jobcenter zukünftig in Bezug auf mich wegen besagter Pflicht zur Auskunft mit dem Auszug meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung begnügen zu müssen. Dieses Verfahren hat das Jobcenter gegen mich verloren. Und wer verliert, der zahlt auch die Verfahrenskosten.

Das war Sieg pur gegen das Jobcenter. Das wollte alles und bekam wenig.
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#92
Ups.

Da lese ich gerade im Thread "Hortkosten nach Schule" in #10, dass derjenige Elternteil, bei dem das Kind LEBT, dessen ersten drei Lebensjahre gar nicht hätte arbeiten gehen brauchen.

Gilt das denn auch für Väter, die nachweislich in der Zeit ihr Kind bzw. ihre Kinder betreut haben?

Oder ist so was geschlechtsabhängig und trifft nur auf Frauen in Eigenschaft Mutter zu?

Wenn ich binnen 24h hier keine Antworten auf meine Fragen bekomme, gehe ich fremd. Und zwar völlig ungeniert im "ganz-allein-verziehend-punkt-aus-basta!" Forum.

DIE dort wissen das bestimmt.
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#93
at dzombo

Du bist doch Alpha, oder? Meinst du das passt: Wenn ... dann ...?
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#94
Meine Familie hier ernannte mich einstimmig zum Packleader. Weil ich wohl das Meiste weiss, oder besser wissen soll.

Außer, wie ich zu meinem Sohn komme soll. Das weiß ich immer noch nicht so genau. Ich habe es anerkannten Borderlinerin zutun. Die ist absolut grenzwertig. Wobei ich persönlich von Zwiespältigkeit ausgehe.

Wenn es heißt, sprich mit dem Papa über die Belange eures Kindes, schickt sie immer ihre Zwilingsschwester Erzengelin Luziferine. Geht es um Unterhalt, erscheint sie persönlich.

Und solche Krankheiten sind UNheilig, daher nicht heilbar.

Spass beiseite.

In meinem Fall war vereinbart, dass unser Sohn die Kita A besuchen wird. Eine integrative. Wegen seiner Füße brauchte er Extrabetreuung. Die Kita A gefiel der KM dann aber doch nicht. Ergo wählte sie Kita B aus. Davon wurde ich aber nicht in Kenntnis gesetzt. Sondern erfuhr davon durch Zusendung des Kita-Vertrages von Kita B. Den sollte ich unterschreiben. Die KM hatte den noch nicht unterschrieben. Ergo roch ich Lunte. Hätte ich den Vertrag unterschrieben, hätte ich auch den Beitrag gezahlt. Also schickte ich das Ding an die KM zurück, damit sie den Vertrag mit ihrer Unterschrift zeichnungsreif in der Kita bereit hält für meine Unterschrift.

Tuttut...kein Anschluss unter dieser Nummer! Die KM meldete sich nicht wieder. Stattdessen ging die Sache vor Gericht. Ich würde mich weigern, dem Gang unseres Sohnes in eine Kita zuzustimmen. Ich musste deswegen vor das FamGericht. Dort hatte der FamRichter die Sache praktisch schon abgehakt. Er holte sich nur noch das OK vom Jugendamt und Verfahrensbesistand. Dann noch bisle blablabla und die üblichen Anfeindungen ala böser Papa und sich nicht kümmern wollen und so. Na und dann gab es zack einen Schnellbeschluss und ich war entgeltpflichtig draußen in Sachen Entscheidung Kitaangelegenheit.

14 Tage später bekam ich die Rechnung zu den Gerichtskosten präsentiert und einen weiteren Schriftsatz der Anwaltin der KM. Drin stand. Das Kind sowieso besucht Kita C. Es gab wohl Differrenzen zwischen Kitaleiterin und KM.

Kita A = ganz normale Kita
Kita B = integrative Kita, auf gleichem Gelände wie Kita A
Kita C = Montessori Kita.

Kita C war das eigentliche Ziel der KM. Dort ging bereits ihre Tochter in die Schule, wenn man das mal salop so bezeichnet und wie ich hörte, montessoriert unser Sohn dort jetzt auch. Quasi 5min um die Ecke der Wohnung, nach der die KM mit unserem Sohn und logo ihrer Tochter hin verzogen war. Ziemlich genau am Tag der Sorgeentscheidung zu ihren Gunsten am 01.10.2010.

Egal. Ich sollte die Kita A Kosten bezahlen. Deshalb sollte ich ZUERST unterschreiben. Die KM hätte dann Gedächtnisschwund erlitten und ich hätte voll bezahlt und die KM mal wieder ein Stück weit Papa eins ausgewischt.

Hat aber in dem Fall ausnahmsweise mal NICHT geklappt. Sie zahlte selber die Rechnung.
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#95
KM mit Kind fort. Vier Wochen kein Kontakt. Dann FamGericht. Anhörung zum ABR-Antrag der KM. Ergebnis war ABR mit meiner Zustimmung an die KM. Und eine Elternvereinbarung mit mehreren Punkten.

- Elterngespräche in einer von der KM zu wählenden Einrichtung.
- Gesundheitssorge führen die Eltern gemeinsam weiter und aktuell durch.

- Der Vater erhält geregelten Umgang mit Übernachtung mit seinem Sohn. Er sendet der KM immer im Voraus seine durchführbaren Umgangszeiten zu. Widerspricht diesen Vorschlägen die KM nicht bis jeweils Ende des Monats, gelten diese Termine als bestätigt.

Papa Dzombo steht pünktlich zum ersten Termin am Abholeort. Ein Spielplatz. Es schüttet wie aus Eimer. 9 Uhr sollte sein Sohn da sein. 11 Uhr war er immer noch nicht. Dafür kam die Polizei und fragte, was Dzombo da so mache im Regen an einem Kinderspielplkatz. Auf meinen Sohn warten. Die Polizei. Das kann man aber auch anders deuten. Egal. Sohn kam nicht. Begründung der KM. Es hat ja geregnet. Da wäre ihr Sohn auf dem Spielplatz nass geworden. Und anrufen? Ging nicht. Akku alle!

Erstes WE mit Übernachtung. Dzombo wie vereinbart dieses Mal auf dem Netto-Parkplatz gewartet und gewartet...Sohnemann kam nicht. Ging auch nicht. Der KM fiel spontan der hochwichtige Geburtstag ihrer Tante in ihrer Heimatstadt im tiefsten Thüringen ein. Anrufen. Ging nicht. Akku alle. Dzombos Mutter bescheid sagen? Ging nicht. Akku alle. Und die 5km rumkommen zu Dzombos Wohnung? Ging nicht. Musste mit Sohnemann schon los wegen Geburtstagsparty mit vorbereiten.

Nächster Tagesumgang. Fand nicht statt. Dzombo jr. krank.
Krank, krank, dann kurzfristige Termine der KM mit Dzombo jr. hier und da.

Stand Ende Dezember 2008 und Umgangsregelung seit August 2008

140 Minusstunden auf Arbeit und sagen wir mal 12 Stunden Umgang von...insgesamt bis dato mit Dzombo jr.

Dzombo die Nase jetzt voll und Antrag wegen Neuregelung von Umgang fertig. Da platzte die KM mit ihrem Antrag und eingereicht über mein mittlerweile Hassobjekt namens Femenanwältin herein.

Begründung:

Dzombo ist böse. Er nimmt keinen Umgang mit seinem Sohn wahr. Das ist absolut kindswohlschädigend. Dzombo muss also vor Gericht und dort zum Umgang mit seinem Sohn gezwungen werden. Dzombo bekam die nächste Umgangsregelung verpasst. Standardumgang aller 14 Tage am Wochenende und nunmehr Umgang in der Woche immer nur mittwochs. Das Kind muss sich ja schließlich an Regelmäßigkeit gewöhnen.

Der Haken an der Sache. Dzombo ist Schichtarbeiter. Der kann also nicht standartisiert aller 14 Tage am WE mit seinem Sohn Umgang pflegen. Und weil er Schichtarbeiter ist, kann er auch unmöglich immer nur jeden Mittwoch Umgang mit seinem Sohn pflegen. Eher auch mal am Donnerstag, Dienstag, Montag....

Antwort dazu vom Richter. Sie müssen bei ihrem Arbeitgeber nach einem Schichtplan ersuchen, der Standardumgang ermöglicht. Wenn sie Umgang wollen, müssen sie auch dafür sorgen, dass sie ihn ableisten können! Dzombo also nachgefragt. Geht nicht. Wir brauchen sie auf der Straße. Also rund um die Uhr. Sagen sie das dem Richter und klären sie ihre Privatangelegenheiten nicht hier auf Arbeit.

Dzombo versuchte nun, durch fast totalen Schlafentzug in seiner dienstfreien Zeit den Umgang so zu deckeln, dass dieser sich mit dem KM-Freizeitplan in etwa deckt. Also nach der Nachtschicht 6 Uhr nach Hause, kurz duschen und einen Kaffee geschlürft und dann ab 9 Uhr und bis 17 Uhr Umgang mit Dzombo jr. gepflegt. Das ging knapp zwei Monate gut. Dann war Dzombo einfach nur noch müde. Er freute sich auf den festgelegten gemeinsamen Urlaub mit Dzombo jr. Endlich mal ausspannen und die Seele baumeln lassen. Denkste Dzombo.

Die KM war genau zur festgelegten U-Zeit mit Dzombo jr. selbst im Urlaub. Eine Woche KM-Urlaub mit Dzombo jr. und danach nahtloses ansetzen an Umgangsunterwanderung. Dzombo schuffte die vielen Minusstunden weg. Da flog der Antrag der KM auf Umgangszwang in den Dzombobriefkasten.

Dzombo vom Richter abgemahnt. Sie haben Umgang zu pflegen, sonst Geldstrafe oder Knast. Dzombo. Na wie denn? Ich will ja. Aber die KM verhindert das ja. Das interessiert mich (den Richter) nicht. Sie müssen die Angelegenheiten ihres Kindes als Eltern in den Griff bekommen. Gehen sie zur Beratung. Na da gehe ich doch schon lange hin. Bin da aber immer nur alleine gewesen. Die KM kam nie dort an. Post von mir verweigert sie zur Annahme. Email beantwortet sie nicht. Und der ihr Akku am Handy ist immer leer, wenn ich anklingle.

Jetzt machen sie doch bittschön die KM nicht dauernd schlecht. Die bemüht sich doch. Das sehe ich ihr doch an. KM-Augenklimpern etc. Und besorgen sie sich endlich von ihrem Arbeitgeber eine umgangsgeiegneten Arbeitszeitenplan. Ihr Sohn braucht sie dringend an seiner Seite zum Standardumgang. Er weint schon andauernd. Weil sie ihn nie zum Umgang abholen.

Und dann der Höhepunkt.

Nachdem Dzombo alle Facetten seines Register gezogen und mit jeder Menge "bloß nix gegen Muddi" Botschaften versehen hatte, wurde nun in der nächsten Folge "Umgangsfestlegung" vor dem FamGericht der Umgang für Dzombo jr, mit Papa Dzombo taggenau festgelegt. Was u. a. bedeutete. Dzombo darf in 14 Tagen mit seinem Sohn für 14 Tage an die Ostsee in den Urlaub. Dzombo ist happy. plant, packt und malt sich eine tolle Zeit mit Dzombo jr. aus am Meer.

Am 05.07.09 hätte Dzombo seinen Sohn bei der KM an deren Wohnung abholen müssen. Es machte niemand auf. Die Nachbarin kommt raus und sagte, die sind gestern in den Urlaub ans Meer gefahren. Sie soll Dzombo ausrichten, dass die KM versucht hatte, ihn anzurufen, er aber nicht ans Telefon gegangen sei. Sie konnte nicht mehr länger zuwarten.

Da fuhr Dzombo eben allein in den Urlaub. Das kennt er ja bereits bestens.
Er nahm ersatzweise seine Unterlagen mit in den Urlaub. Es standen ja nach dem UNerfolgreichen Urlaub ja weitere Termine an.

- Abwehr Strafanzeige Unterhaltspflichtverletzung
- Abwehr Antrag Wegnahme Mitenscheidung Kita-Platz für Dzombo jr.
- Abwehr Antrag Wegnahme Gesundheitssorge für Dzombo jr.
- Abwehr von fünf Strafanzeige der KM gegen Dzombo bei der Polizei
- Abwehr von 7 Disziverfahren
- Beitreibung eines günstigen Umgangsarbeitsplanes
- Wiedereinrichtung Konto nach Stilllegung durch KU-Gläubier Jobcenter
- Wiederspruchsverfahren gegen die Landesjustizkasse wegen Gerichtskostenpfändung
.
.
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.........................

Stand August 2009.


Ihr merkt. Ich hatte zutun. Und zwar soviel, dass ich einfach nicht mehr wusste, an welche Stelle ich der KM genehmen Umgang für ihr Kind und mich plazieren sollte.

Mitte September fand dann die Verhandlung gegen mich statt wegen dem 170er. Und einen Tag vor der Verhandlung reichte die KM ihren Alleinsorgeantrag beim FamGericht ein. Zu dem fand bis zum 01.10.10 nichts wesentlich Wichtiges statt. Nur hin und her der Anwaltsverkehr. Umgang fand auch keiner mehr statt. Und ich war bereits im August 2010 erneut verunfallt und musste dringends operriert werden. Das passierte mit zwingenden Termin am 01.10.2010. Genau für den Tag beraumte das FamGericht den Anhörungstermin in Sachen Alleinsorgeantrag der KM an. Mein Antrag auf Terminverlegung wegen der OP wurde abgelehnt. Das JA entschuldigte sich wegen Urlaub. Und die Verfahrenspflegein hatte gerade ihr Kind entbunden.

Beschluss im Namen der KM. Ihnen wird hiermit die Alleinsorge übertragen für ihr Kind übertragen. Der Vater braucht so etwas Unwichtiges NICHT. Dieser Rabenvater nimmt ja nicht mal Umgang wahr und verhält sich demzufolge kindswohlschädigend So einer muss weg. Basta!

Ich erfuhr das alles liegend mit Gips am Bein im Krankenhaus. Und auch, dass die KM mit ihrem Kind schon am Tage der Entscheidung nach unbekannt verzogen war.

Bin dann noch an Krücken zum JA -> wir sind unzuständig. Und noch zum FamGericht -> war auch unzuständig. Antwort von Beiden. Ich muss erst Antrag auf Neuregelung von Umgang stellen. Dann sind sie zuständig.

Aber ich bin nicht traurig. Ich weiß doch jetzt u. a. von hier, dass mein Sohn mich liebt und gerade in den jetzigen Zeiten mich ganz dolle braucht.

Es gibt Väter, die wollen, dürfen aber nicht. Und es gibt Väter, die könnten, wollen aber nicht. Ich war und bin ein Woller, werde bzw. wurde aber zum Nichtdürfer. Ich danke Dir, oh Herr...Richter!
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#96
Die letzte Nacht wachte ich mal wieder wie so oft die letzten vier Jahren punkt 2 Uhr auf. Ich gehe dann immer erst mal eine Runde mit meinem Hund. Wieder zurück, mache ich mir einen Kaffee und stelle mir wie immer folgende Frage:

Dzombo. Wie hast Du Volltrottel es nur geschafft, einer Frau, mit der Du nicht verheiratet warst, ein Kind zu machen und das selbst heute noch deinen Namen trägt, noch vor der Geburt des mittlerweile nur noch ihr gehörenden Kindes die gemeinsame elterliche Sorge abzuringen? Wo Du doch nur ein ONE Night Stand von ihr warst, mit dem sie einmal Sex und sie mit Dir ansonsten absolut nichts zutun hatte?

Also. Nicht das es mich gestört hätte, mit einer mir quasi unbekannten Frau ein gemeinsames Kind zu haben und mit ihr zusammen sogar die gemeinsame Sorge ausübe. Na und welcher Mann wünscht sich nicht, dass sein eigen Fleisch und Blut seinen Namen trägt.

Hey. Sensitive Skipper. Kannst mir das mal erklären? Du weißt doch am Besten, was Frauen so in ihren Gehirnen ganz tief drinnen denken.

Es ist ja schliesslich nicht Normalität in Deutschland, dass unverheiratete Männer Väter werden und Dinge zugestanden bekommen in Sachen Kind, denen die allermeisten anderen Väter ihr Leben lang hinterherbetteln müssen. Oder?
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#97
(25-09-2014, 09:35)Dzombo schrieb: Die letzte Nacht wachte ich mal wieder wie so oft die letzten vier Jahren punkt 2 Uhr auf. Ich gehe dann immer erst mal eine Runde mit meinem Hund. Wieder zurück, mache ich mir einen Kaffee und stelle mir wie immer folgende Frage

Immer noch? Du bist nach so vielen Jahren immer noch psychisch so stark unter Druck, dass du klingst wie jemand mit posttraumatischer Belastungsstörung. Entschuldigung für dieses Modewort, ein passenderes fällt mir aber nicht ein.

Ich glaube nicht, das du da ohne Hilfe von aussen rauskommst. Die ständige Beanwortung immer derselben sinnloser Fragen wird das auch nicht ändern.
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#98
@p...

Ich bin bereits in Therapie und logo auch krankgeschrieben.

Im Gegensatz zu Tieren muss der Mensch Vergangenheit begreifen und verarbeiten. Das tue ich jetzt.

Den Job werde ich verlassen. Er hat mich krank gemacht. Hilfe habe ich dort nicht gefunden. Nur insgesamt drei Familie während dortiger Tätigkeit verloren.

Die immer wiederkehrende Frage, die ich mir stellte, mag für Dich und Andere sinnlos erscheinen. Mir brachte sie letztendlich die Erlösung.

Ich mache mit meinem bisherigen Berufsleben schluss. Dieser Beruf hat mich krank gemacht. Es ist mir nicht mehr länger möglich, einerseits für Recht und Ordnung sorgen zu sollen, andererseits durch Strukturen Unrecht und Unordnung zu erfahren.

Und was meine Geschichte betrifft. Die wird, egal ob jemand was dagegen hat, offengelegt. Mit Namen, Zahlen, Fakten und Tatsachen. Nur wann? Das bestimme ich.

PS. Das Jugendamt dreht sich plötzlich. Ob das daran liegt, dass ich mitgeteilt habe, meinen Sohn für meine Gesundungstherapie zu benötigen, oder weil in absehbarer Zeit weniger KU wird fließen. Keine Ahnung. Das wissen nur die "Halbgötter in schwarz!" letztendlich.

Mache Dir keine Sorgen, es geht mir gut....

http://www.youtube.com/watch?v=JS0R9eNrvF8
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#99
(25-09-2014, 11:06)Dzombo schrieb: Mache Dir keine Sorgen, es geht mir gut....

Wer immer wieder nachts um Zwei unruhig aus dem Bett geistert und sich fragt, wieso er vor vielen Jahren auf eine dumme Nuss hereingefallen ist, dem kanns nicht so richtig gut gehen. Das klingt nach fortdauernden psychischen Problemen aufgrund traumatischer Ereignisse.
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@p...

Wie immer grandios formuliert. Die beste Diagnose, die ich seit Jahren gehört habe. Jetzt muss die nur noch vom Amtsarzt festgestellt werden, nachdem ich begutachtet wurde. Sodann ist das Paket rund geschnürt und ich kann alsbald wieder schlafen. Mit Entschädigung schläft es sich auch bedeutend ruhiger. Mal ganz ehrlich.
Habe ich vergessen zu erwähnen.

Da ich von Dritten erfahren habe, dass die KM meines Sohnes hier als Gästin regelmäßig unterwegs ist, was jeden Tag so sein soll. kommuniziere ich mit ihr hier sozusagen. Wir führen sozusagen Elterngespräche, ohne uns direkt was zu sagen. Dank tfqWink
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