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Formlos, fristlos, folgenlos...
Ich würde keine Beschwerde machen. Vielleicht das Gegenteil. Einen höflichen Brief zur Horizonterweiterung der Beamtin, um ihre Kompetenz zu verbessern :-)
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Auf jeden Fall eine DA-Beschwerde an den Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt richten, Kopie an Justizministerium.
Bleibt zwar folgenlos, aber macht denen Arbeit.
Man kann die Typen sogar intelligent beleidigen, auch folgenlos...
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Hallo c,
(09-02-2013, 22:28)c schrieb: So, das Verfahren ist nach § 170 StPO eingestellt worden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde lt. meinem Anwalt nicht
mehr produzieren als heisse Luft, jedenfalls juristisch.
Das mag sein, aber sie könnte dennoch für die Zukunft anderer Kinder und falsch beschuldigte Väter etwas bewirken.
Inwieweit eine Dienstaufsichtsbeschwerde jedoch berechtigt ist, lässt sich aus Deinem Beitrag nicht erkennen:
(30-01-2013, 14:30)c schrieb: Hier wird an drei Stellen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, um die Sache schlimmer aussehen zu lassen, als sie in Wirklichkeit war.
Aspekte, die mich entlasten könnten, werden mE ebenfalls vorsätzlich weg gelassen. (Insbesondere die Tatsache, dass meine Tochter sich an mich (!) geklammert hat,
Welche Unwahrheiten wurden denn von den Beamten ausgesagt ?
Ich gehe davon aus, dass Du Akteneinsicht hattest.
Vorsätzlichkeit dürfte allerdings kaum nachweisbar sein.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Mir lässt die Sache keine Ruhe.
Ich hatte inzwischen über meine Anwältin Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Diese ist vom bearbeitenden Vorsitzenden der Polizistin zurückgewiesen worden. Genau, wie von Euch und meinen Rechtsberatern vorhergesagt. Das Schreiben der Polizei, in dem die Zurückweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde begründet wird, ist einfach nur ärgerlich. Auf meine Einwände wird kaum eingegangen.
Das Schreiben ging bei mir im Mai ein. Ich wollte es darauf belassen.
Aber ich fühle mich in meiner Ehre und in meinem Vertrauen in die Polizei derart beschädigt, dass ich inzwischen meine Anwältin beauftragt habe Strafantrag nach § 344 StGB gegen die Polizeibeamtin zu stellen, was sie auch (widerwillig) getan hat.
Bin gespannt, was kommt.
Das Verhältnis zu meiner Tochter ist weiterhin super, dass zu ihrer Mutter sich weit über dem, was in diesem Forum Durchschnitt sein dürfte.
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Ich wuerde es an Deiner Stelle gutsein lassen, sch... auf die Ehre, andere Dinge im Leben sind echt wichtiger. ABER wenn Du die Zeit und Nerven hast, mach weiter. Es gibt so ein schoenes Sprichwort, "man sieht sich immer zweimal im Leben". Wenn Du weitermachst und das naechste Mal ev. auf Hilfe der Beamtin oder Kollegen angewiesen bist, dann prost Malzeit!!!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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(01-09-2013, 23:10)kay schrieb: , "man sieht sich immer zweimal im Leben".
... und dann geht auf jeden Fall sofort die Videofunktion meines IPhones an.