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Der Witz an der Pfändung ist ja gerade, dass dir etwas zwangsweise abgenommen wird.
Wenn du zu einer Einigung mit dem Gläubiger über Ratenzahlung kommst, dann kann das irgendeine freiwillige Zahlung beinhalten, ansonsten haut dir die Bank alles ausser dem unpfändbaren Teil weg.
Bei einer Lohnpfändung wird dein Arbeitgeber Drittschuldner, weil er mit jedem fälligen Lohn der Schuldner des Schuldners ist. Wenn er das noch nie war, stehen ihm ein paar neue Erkenntnisse bevor :-)
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Ich warte einfach ab was passiert
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Mir ist gerade noch etwas aufgefallen. Ich habe zum 12.11.2021 eine Vorladung zum Gericht bekommen. Dort wird mein persönliches Erscheinen angeordnet. Muss ich dort auf tauchen? Den Schauprozess kann ich mir ersparen da ich sowieso verlieren werde und mich kein Anwalt mehr vertritt. Es wird mir ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro auferlegt wenn ich nicht erscheine.
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(27-10-2021, 15:01)Durchschnitt072 schrieb: Dort wird mein persönliches Erscheinen angeordnet. Muss ich dort auf tauchen?
Frage und Antwort gleichzeitig, nur vertauschte Reihenfolge :-)
Wenn du krank bist und nicht kommen kannst, brauchst du einen Schein vom Arzt. Um was gehts denn? §170 StGB?
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Das ist der Unterhaltsvorschussprozess der vier oder fünf mal verschoben wurde. Um den dreht sich das ganze Theater. Die Pfändung die jetzt ansteht hat nichts damit zu tun, ich habe alle unwichtigen Rechnungen in den Müll gehauen da ich sowieso nach dem Urteil nicht mehr zahlungsfähig bin. Die Anordnung kommt vom Familiengericht. Was dort raus kommt weis ich jetzt schon. Ohne Anwalt gibt es nur eine Richtung aber ich muss laut schreiben persönlich erscheinen aber wozu noch? Die können mir den Beschluss zusenden mit ihren Wünschen.
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Es besteht doch eh Anwaltspflicht?
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Kein Anwalt -> Versäumnisurteil.
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(28-10-2021, 19:50)p__ schrieb: Kein Anwalt -> Versäumnisurteil.
Jupp, so werden die es drehen. Und vielleicht die 1.000 Euro noch oben drauf.
Ich find es toll, dass du soweit mit dir im Reinen bist, die Briefe inzwischen im Müll zu versenken und dich nicht noch herzitieren läßt, damit die [Unterschreitung des Mindestniveaus] dir in den Po treten können. Klasse!
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Ich gehe definitiv nicht zum Gericht da die mich nicht mehr interessieren. Falls ein Ordnungsgeld verhängt wird geht dieses mit auf mein Schuldenzettel. Aktiv werde ich nur noch wenn ein Verfahren wegen §170 gegen mich eingeleitet wird.
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Eine gute Methode, um erstmal Ruhe zu bekommen. Du wirst noch gezwungen werden, eine Vermögensauskunft abzugeben, dann hat der Kaiser sein Recht verloren, die Unterhaltsgläubiger bekommen künftig alles oberhalb §850d ZPO, die Anderen kriegen nichts mehr.
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Die Gerichtsverhandlung war echt super. Ich habe mir Punkt 13.30 Uhr (Gerichtstermin) mit meinen Kaffee bei mir Zuhause ans Fenster gesetzt und Musik anhört. Einfach mal entspannt den Tag genießen. Was die anderen Beteiligten gemacht in dieser Zeit weis ich nicht Die werden bestimmt die große Beute unter sich aufgeteilt haben die nicht da sein wird
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es gibt Siege, die in Wahrheit Niederlagen sind.
Da hat wahrscheinlich jemand vor Gericht einen grossen Sieg errungen - aber ausser bedrucktem Papier nichts gewonnen.......
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23-11-2021, 16:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-11-2021, 16:31 von Durchschnitt072.)
Hey Leute, was wäre eigentlich wenn ich jetzt meinen Job kündige und Hartz4 beziehe. Den Beschluss habe ich noch nicht erhalten vom Gericht. Ich diskutiere gerade mit einen Freund das dass jetzt bestimmt ziemlich dumm aussehen würde. Die UVK wird wenn sie das erfahren würde sicherlich mich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen. Ich verdiene sowieso nur ca. 1110 Euro, einfach kündigen so das die nichts mehr abzweigen können würde auffallen oder hatte der Freund recht und ich kann einfach alles gegen die Wand fahren?
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Den Beschluss hast du schon. Du hast doch die Anträge der Gegenseite vor dem Verfahren bekommen. Die sind jetzt beschlossen worden. So ist das bei einem Versäumnisurteil, wie schon weiter oben gesagt.
ALG 2 kriegt man nicht einfach so. Erstmal kriegst du ALG 1 nach einer Sperrfrist, weil du gekündigt hast. Dorthin schicken die dich, in den ALG 1 Bezug, wenn du Geld vom ALG 2 Träger willst. Und nach ALG 1 wird man dich seitens des ALG 2 Trägers schnell in Massnahmen und Bewerbungen pressen, wenn du nicht alles mitmachst kürzen dir dir alles. Eigentlich weisst du das alles selbst schon.
Aufstocker wäre eleganter und zielführender gewesen. Das ist jetzt wohl auch zerschossen, weil die sicher kein Versäumnisurteil anerkennen. Dann heisst es, du hast das freiwillig zugelassen.
Von 1100 werden wahrscheinlich 200-250 EUR gepfändet. Grundlos kündigen könnte dich wirklich in Gefahr einer Verurteilung nach §170 StGB bringen.
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26-11-2021, 15:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-11-2021, 15:51 von Durchschnitt072.)
Hey Leute, Ich habe gerade einen Brief vom Amtsgericht im Briefkasten gehabt. Kein gelber Brief sondern ein ganz normaler. Im Wortlaut: Antragssteller: XXX gegen XXX wegen Kindesunterhalt hat das Amtsgericht XXX durch die Direktorin des Amtsgerichtes XXX am 16.11.2021 beschlossen:
1. Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet.
2. Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung wird anberaumt auf: 07.12.2021 13:00 Uhr Saal XXX
3. Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war erforderlich, da derzeit noch keine ordnungsgemäße Ladung erfolgt, da nur der Antragsgegner selbst aber nicht seine Verfahrensbevollmächtigte geladen worden ist. Zwar hat die Bevollmächtigte das Mandat niedergelegt. Allerdings gilt die Prozessvollmacht gemäß § 87 Abs. 1 ZPO solange fort, bis sich ein neuer Verfahrensbevollmächtigter bestellt hat, was hier nicht der Fall war.
Eigentlich müsste ich doch wegen nicht erscheinen ein Versäumnisbeschluss bekommen oder heißt das jetzt wirklich wenn ich nie einen neuen Verfahrensbevollmächtigen nenne wird nie ein Beschluss erlassen?
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Die haben einen Fehler gemacht (keine ordnungsgemässe Ladung) und nun gibts noch eine Runde am Tag nach Nikolausi.
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OK, das habe ich verstanden aber ist es nicht so das solange kein neuer Verfahren bevollmächtigter bestellt wird die mich immer wieder neu vorladen müssten?
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Nein. Sie müssen den Verfahrensbevollmächtigten laden. Das haben sie nicht gemacht. Jetzt werden sie es machen. Wenn er auch nicht kommt, gibt es ein Versäumnis Urteil.
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Danke für deine Auskunft aber ganz ehrlich, diesmal fahre ich hin und gucke mir das Schauspiel an. Mir ist egal was dabei heraus kommt aber das wird sicherlich Lustig wenn ich auf einmal da stehe.
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Es wird nicht lange dauern. Sie werden dich in ihrer grossen, unendlichen Juristenweisheit belehren, dass du ohne Anwalt keine Anträge stellen kannst und dann die Anträge der Gegenseite als zugestanden beschliessen. Beschämen werden sie dich auch, so sei es eben, wusstest du ja, selber schuld und so weiter.
Wenn du was sagst, kündige nicht an dass in Zukunft sowieso nur noch gepfändetes oder Nichts kommt. Das sollen sie selber herausbekommen.
Und mein üblicher Dauerrrat, der nun wieder geht: Nimm dir einen Anwalt, werde anschliessend Aufstocker. Lass den Staat selber zahlen.
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Ich werde sofort am Montag einen Anwalt anrufen und beauftragen. Was ist wenn ich keinen bis dahin finde? Kann der neue Anwalt die Akte vom alten Anwalt sich einholen?
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Einen zu finden obliegt dir. Sagen dem Alten, er soll an den Neuen weiterreichen, was er hat.
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16-12-2022, 20:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2022, 20:15 von Durchschnitt072.)
Hallöchen in die Gruppe,
heute war ich beim Gericht mit meiner Ex-Anwältin. Sie schrieb mich vor ein paar Wochen an ob sie mich in der Unterhaltsangelegenheit zwischen mir und dem Land........ weiterhin vertreten könnte. Heute kamen wir beide beim Amtsgericht an und die Unterhaltsvorschussstelle sowie die Richterin waren erstaunt das ich dort überhaupt noch aufschlage.
Es gab einen Vergleich. Bis heute sind ca. 10.000 Euro Rückständiger Unterhalt offen. Ich zahle seit August oder September 2019 (Auskunftsersuchen) 50 Euro pro Monat an die Unterhaltsvorschusskasse. Mir wurden ca. 5200 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse erlassen und ich muss bis September 2023 (Volljährigkeit meines Sohnes) 100 Euro pro Monat (214 Euro für die nächsten 8 Monate kommen noch oben rauf. Insgesamt 6500 Euro Rückstand) an die Vorschussstelle zahlen. Ab Oktober 2023 muss ich nur noch 50 Euro pro Monat an die Vorschusstelle für die Rückstände bezahlen. Im Urteil wurde von seitens der Vorschussstelle eine Vollstreckungsverzichtserklärung erklärt und aufgenommen. Die Richterin meinte darauf das dass abzahlen ewig dauern würde worauf die Vorschussstelle aber meinte das dass nicht so schlimm sei. Ich zahle bis jetzt auch schon immer pünktlich und zuverlässig.
Die Gerichtskosten werden gegenseitig aufgehoben und die VHK nachträglich bewilligt.
Ich persönlich bin zufrieden. Es ist immer noch viel Geld aber bezahlbar. Meine Anwältin bestand darauf das alle Zahlungsbedingungen im Urteil stehen.
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na dann ist es doch überschaubar und bezahlbar. Auch wenn es viel Geld ist ... ein Ende ist ja ab September abzusehen, oder?
Frage am Rande: Kann man sich eigentlich mit der UVK Vergleichen?
Bis jetzt sitze ich das Thema im Ausland aus, Kind 1 ist 2025 volljährig, Kind 2 2027 (also auch eine überschaubare Zeit, wass noch an Schulden hinzukommen kann).
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Ja ab September ist mein Sohn 18 Jahre alt und das UVK wird eingestellt. Dann sind insgesamt ca. 6500 Euro noch offen die in 50 Euro pro Monat abgezahlt werden. ca. 6500 Euro wurden mir erlassen also 50 Prozent der Schulden. Es gibt keinen weiteren Titel gegen mich. Der 50 Euro Titel bis gestern wurde aufgelöst und in einen neuen umgewandelt. Jetzt: 100 Euro pro Monat bis September 2023 (Die Differenz zwischen 100 - 314 = 214 Euro monatlich wird bis September auf den Schuldenstand mit drauf kommen, daher insgesamt ca. 6500 Euro Rückstand) ab Oktober 2023 50 Euro monatlich zum abzahlen des Rückstandes.
Ja man kann sich mit dem UVK vergleichen aber ob es sinn macht oder nicht hängt von einigen Faktoren ab. Bei mir kam das UVK auf mich zu und machte mir das Angebot mit dem Schuldenschnitt. Ich wollte auf Leistungsunfähigkeit hinaus aber das wird auch trotz weiteren unterlagen abgelehnt. Man konnte im Gerichtssaal eindeutig sehen das ich Gesundheitlich angeschlagen bin (Ein schaden an der Wirbelsäule). Mir war eine Sache wichtig und das hat das Gericht im Vergleich mit aufgenommen das ich in humanen schritten das abzahlen kann. Ich gehe arbeiten aber beeinträchtigt. Wenn mir alles gepfändet wird dann würde ich komplett zuhause bleiben.
Wenn du ein Vergleich mit dem UVK machen möchtest dann müssen beide Seiten Kompromisse eingehen. Wenn einer nicht mitspielt war es das. Wenn du Pleite bist und gesundheitlich kaputt bist dann gehen die auf einen Deal ein. Wenn schon Titel bestehen dann pfänden die einfach los. Ich glaube nicht das dann noch verhandelt wird.
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