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[split] Von Vaterschaft zu Pleiteschaft
@p
ich habe vergessen zu schreiben:
wird die Durchsuchung der Person des Beschuldigten, seiner Sachen und der oben angegebenen Wohnung einschliesslich sämtlicher Nebengelasse sowie vorhandener KFZ des Beschuldigten angeordnet.

Ganz oben Geschäftszeichen, und das wars, übrigens:die Wohnung gehört meiner Frau !!
bis später
LG
Köter

Ich melde mich auf alle antworten etwas später heute
Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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(07-12-2010, 16:06)Inschöniör schrieb: Hallo Toter Hund,

willkommen im Club der Terrorisierten. Schade, dass die Aktion schon ohne Dich stattfand.

Das war gut so, denn ich kann ich in meinen Räumen bei sowas nicht zurückhalten,wenn du verstehst was ich meine.

Wie mir scheint, ist der Durchsuchungsbefehl ohnehin ziemlich unverhältnissmässig.

Das sehe ich auch so

Wie wäre es jetzt mal ordentlich lange Krank zu machen und den Geldhahn ganz abzudrehen? So eine Aktion macht ja ganz schön krank.
Termin 20.12. Doktor

Wir hartgesottenen kann ja nichts mehr erschüttern und beeindrucken. Wir lachen nur noch über die pervertierte und entartete Deutsche Justiz.


Wenn dieses Pack nach Duisburg -Marxloh soll um aufzuräumen, machen sie sich in die Windeln.Keine ganzen Kerle,lieber den Steuerzahler terrorisieren und fertig machen.Aber irgendwann werden sie begriffen haben das dass Geld womit sie bezahlt werden von denen kommt die Arbeiten hier im Land.

Da ich vom Rumsitzen mich langweile, habe ich vor möglichst viele Haftbefehle zu erwirken und zu sammeln. Ja, Besuch von der grünen Exekutiven will ich auch haben. Am Besten möglichst viele.

Dafür zolle ich dir grössten RESPEKT. Big Grin
Kopf hoch und durchhalten !!!

Der Weg ist das Ziel
(und wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen)
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(08-12-2010, 13:12)Inschöniör schrieb: Hallo Toter Hund,

wenn du dich nachträglich rächen willst (als Therapie), beantrage Akteneinsicht. Dann kannst du nachträglich Dienstaufsichtsbeschwerden (Richter, Staatsanwälte, etc.) und Klagen einreichen.
Aber Dienstaufsichtsbeschwerden sind immer gut.

Hallo Inschöniör,
Das Programm läuft gerade, und du kannst sicher sein das genau das passiert,nämlich Dienstaufsichtsbeschwerde, Nichbearbeitungsrüge ,und was sonst noch geht.
Aus dem Durchsuchungsbeschluss geht hervor ,das so wie P sagt explizit keine weiteren Personen ausser mir gefilzt werden sollen.Das müsste extra drinstehen.
Und zudem hat ! mein Anwalt Akteneinsicht angefordert bei der Kripo die die Anzeige angenommen hat.Nur haben wir bis gestern morgen keine ! Einsicht bekommen.
Muss denn eine Dienstaufsichtsbeschwerde vom Anwalt gemacht werden,oder kann ich das auch selber( wegen der Kosten)?
Weil jetzt sollte ich auch dann endlich den Schriftverkehr mit diesem Pack aufnehmen um sie zu ärgen und mit viel Arbeit zu beschweren.

Grüße vom Köter
Der Weg ist das Ziel
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Kleiner Nachtrag,
kann ich von mir aus auch eine Beschwerde an die Anwaltskammer richten um diesen Schmierenvogel der Gegenseite lang zu machen?, sonst bekomme ich hier keine Ruhe in mein Leben rein,was mir sehr wichtig ist.

Einen Dank auch hier nochmal an meine Frau, die sich gestern genau so verhalten hat wie ich sie instruiert hatte.
Eine Partnerin die besser nicht sein könnte, eben meine Frau ......Respekt!!

@ Inschöniör
Danke!!
Der Weg ist das Ziel
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nicht vergessen: Tarnen und Täuschen Wink
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Tach Gemeinde Big Grin


@ P:
Sag mal, die Anzeige gegen mich aus der Sporthalle war doch dem Strafrecht zuzuordnen, und deshalb wurde mir auch Unterstützung durch die RS zugesichert, die ich auch bekommen habe.
Wie sieht das jetzt mit der Anzeige nach §170 aus, hast du da ne Ahnung?
Ich frage hier nur prophylaktisch mal nach, weil der Mann der DAS gleich bei mir im Haus ist.Wenn es so sein sollte, dann bekommt die Alte Strom aus mehreren Ecken,weil meine Frau auch RS versichert ist.
Gruß
Köter
Der Weg ist das Ziel
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Ich bin zwar nicht P aber dieser §170 StGB ist auch Strafrecht.

Ob es da nun aber noch irgendeine Klausel gibt, die das trotzdem ausschließt, weiß ich auch nicht
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Ohhh Beppo,
danke für die erste Einschätzung , die auch meine Meinung ist.
Dann dürfte ja alles geregelt sein.........Tongue
Das wäre der Hit in Tüten, denn dann gebe ich richtig Gas mit mehreren Kanzleien, was so normal nicht bezahlbar ist.
Meine Frau hat einen PrivatRS für Selbstständige(wo drunter ja die Nummer mit der Akte aus der Firma von ihr von ihr zu sehen ist)
Weitere Einschätzungen gerne gesehen...

Der Köter

Dann gibts aber Kasalla aus allen Rohren, versprochen, habe echte Sauköppe als Strafrechtler an der Hand
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Hängt von deinem Vertrag ab. Da steht drin, bei welchen Vergehen die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet werden kann.
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(10-12-2010, 15:17)Toter Hund schrieb: Das wäre der Hit in Tüten, denn dann gebe ich richtig Gas mit mehreren Kanzleien, was so normal nicht bezahlbar ist.
Das ist mit Sicherheit nicht von der Versicherung gedeckt.
Die zahlen mit Sicherheit nicht mehr, als das, was "normal bezahlbar ist"

Das dürfte irgendwo im Bereich der RVG liegen.
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Hi P
Familienrecht bekommst du garnicht versichert,das tun die sich nicht an.Aber Strafrecht ist drin,habe ich ja auch Unterstützung bekommen. Rechnung war bis zur Einstellung des Verfahrens durch STA 500 eEuronen, meine Selbstbeteiligung 150 Euronen.
@Beppo

Ich meine damit das wir getrennte Kanzleien nehmen können.
Ich habe die Anzeige am Hals, meiner Frau haben sie Akten aus der Firma abgenommen, und wie erwähnt ...Unverhältnismäßigkeit der Mittel, Grundrechte meiner Frau,Amtsanmaßung durch die Kripo.

Sie ist ja nicht explizit erwähnt in dem Durchsuchungsbefehl, deshalb sollte sie sich unabhängig davon zur Wehr setzen können.
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Moin Gemeinde,
also...gerade mit der DAS gesprochen, ist leider nicht versichert.
Habe an der Stelle zuviel gespart, wird aber sofort geändert , ohne Wartezeiten.Gilt aber nicht für zurückliegende Fälle.Aber so wie meine EX tickt wars das noch lange nicht.Ist alles betrüblich, aber kein Weltuntergang.
Kann meine Frau meine EX auf die Anwaltskosten verklagen?
Sie muss sich ja schliesslich dagegen wehren.Oder ist das auch zu blauäugig gesehen von mir??
Klärt mich ruhig auf, schlimmer kanns nicht werden .. Angry
Grüsse aus NRW -4 Grad
Der Köter
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(13-12-2010, 10:22)Toter Hund schrieb: Kann meine Frau meine EX auf die Anwaltskosten verklagen?

Wegen was? Der illegalen Beschlagnahme? Das ist Strafrecht, der Gegner ist die Staatsanwaltschaft.
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na is ja alles toll, da kann man in anzeigen reingetrieben werden bis man am Ende ist.
Vieleicht bin ich ja einfach nur ein dankbares Opfer ?
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Ich finde, du bist ein sehr undankbares Opfer.
Du weißt den Service, den die Behörden dir erbringen einfach nicht ausreichend zu würdigen!
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Smile
Was machen die denn schon?
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Naja, sie machen sich die Mühe, nicht nur deine Sachen zu filzen, sondern auch die deiner Frau!
Das müssten die gar nicht. Das tun die ganz freiwillig und selbstlos.
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Guten Morgen Gemeinde,

erstmal ein frohes neues Jahr an alle die kämpfen,....sei es auch noch so sinnlos.Alles gute für die, die sich redlich bemühen den Anforderungen des Staates gerecht zu werden.

Eins meiner Kinder wird jetzt 18 im März, was muss ich von meiner Seite aus machen ,denn es ein besteht ein Titel gegen mich.
Sollte ich selbst die Abänderung betreiben, oder muss und sollte es mir egal sein was noch kommt, bei dem Wissen um die Insolvenz ?
Im Augenblick ist in der Sache § 170 noch nichts passiert, Akteneinsicht haben wir immer noch nicht.
Beim Arzt war ich auch,das Ergebnis ist niederschmetternd.
Aus Hausärztlicher Sicht bin ich derzeit und auch für die absehbare Zukunft aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Wird das reichen um aus dem Schlamassel mit der Anzeige nach § 170 herauszukommen?

Es darf gerne jeder seine Meinung sagen,Tipps werden gerne angenommen

Grüsse an alle vom Toten Hund

P.S. @ P
Habe dir eine PN geschickt mit der Diagnose,melde dich mal bitte.
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Wenn Du sowieso arbeitsunfähig bist, kann es Dir egal sein. Wer nicht arbeiten kann, ist auch nicht leistungsfähig.
Wenn sich das in absehbarer Zeit wieder ändern sollte, kommt es darauf an, was im Titel steht. Genaueres steht im FAQ: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...olljaehrig
https://t.me/GenderFukc
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Moin Gemeinde,
nach langer Zeit der Rekonvaleszenz, und ewigem mitlesen hier im Forum, gibt es neue Nachrichten!!!

Ich habe heute mit der Feldpost ;-)) einen Strafbefehl bekommen zum §170.
Die STA beschuldigt sie im Zeitrahmen vom03.05.2009 bis 31.12.2009
sich der Gestzlichen Unterhaltspflicht entzogen zu haben.

Tralala, macht
60 Tagessätze a 15.-€ = 900 € plus Verfahrenskosten

Da sich die Kripo bei den Ermittlungen nur auf Akten bezieht die schon vom Insolvenzverwalter gesichtet und i.o. befunden wurden ,gehe ich jetzt zum Gegenangriff über.
Zitat aus Strafbefehl:
Sie waren im Tatzeitraum Leistungsfähig,da Sie ein (Gewerbe ) betrieben haben.
Dann folgt eine Auflistung von Zahlen die suggerieren sollen das ich genug verdient habe.
Die haben wie schon hier im Forum beschrieben sich keine Mühe
gemacht den tatsächlichen Taterfolg nachzuweisen,sondern alleine auf das Ermittlungsergebnis abgestellt,was extrem dürftig ist nach den Aussagen meines Anwaltes.
Bewiesen haben sie garnichts,ausser abzulesen .

Ich muss jetzt mal raus....frische Luft schnappen.
Um Antwort wird gebeten

Zum guten Schluss:
Allen hier im Forum natürlich ein gutes neues Jahr,und die Stärke den Krieg zu gewinnen.

Der Tote Hund
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Ich weiss zwar nicht, ob Deine Zahlen den Strafbefehl rechtfertigen. Nur schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus würde ich mich dagegen wehren bis zur letzten Instanz.

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Strafbefehle machen die Staatsanwaelte gerne. Widerspruch einlegen, die Frist beachten und dann auf zum Strafrichter.

Und Kontakt mit Ibykus aufnehmen. Er ist da fit in solechen Sachen.

Man hats hier ja wirklich nur mit Kriminellen zu tun Smile
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