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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
ich habe auch nicht verstanden in welchen Fällen denn die einstweilige Anordnung ohne Anwalt existiert.
Ich glaube es ist für JA, wenn sie die Kinder an Pflegefamilien vermitteln.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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So, habe nun vom Gericht ne Antwort bekommen:
.... die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst.
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung, dass das Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG keinen materiell-rechtlicjen Anspruch eines Beteiligten darstellt, sondern eine Maßnahme der Terminsvorbereitung darstellt. Die Beteiligten können ihren materiell-rechtlicjen Auskunftsanspruch nicht im Wege der einstweiligen Anordnung geltend machen. ( Münchner Kommentar zum FamFG par. 235 Rn.8)
....was auch immer das heißen mag.
Sorry, aber im Gesetz steht drin sas das fu.... Gericht die Unterlagen beschaffen muss. Notfalls bei dritten
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Münchener Kommentar zum FamFG


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XLII, 2251 S. (Band 1) + XLIII, 2004 S. (Band 2)
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Ich weiß ich nerve euch vermutlich, aber ich bin echt mal wieder überfordert.
Das Gericht hat angeblich meinem junior geschrieben, aber ich habe keine Abschrift erhalten und da die Richterin meinte, dass ich kein Recht auf eine einstweilige Anordnung hätte sitze ich nun da.
Ich hatte mal ein Urteil gelesen, wo ein Vater auch in der Situation gewesen war und keine Unterlagen erhielt. Erst als er Klage einreichte kamen die Unterlagen in der Verhandlung. Der Vater nahm die Klage zurück und das Kind blieb auf den Kosten sitzen.... leider finde ich dies Urteil nicht mehr.
Bin echt überfordert, da der Anwalt nicht wirklich Bock hat.
Könnt Ihr mir vielleicht helfen?
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Mir fehlt der Kontext. Zu welchem Vorgang hat das Gericht an deinen Sohn geschrieben?
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Im Juli 2020 endete die Schulische Ausbildung (Gymnasium). Er hatte 2018 nur eine Schulbescheinigung bei Gericht abgegeben. Ich habe damals eine Abänderungsklage eingereicht, da er 18 geworden ist und damals auch auf Aufforderung keine Unterlagen sendete.
Nun ist er 21 und erneut forderte ich Ihn Außergerichtlich auf und es kamen erneut keine Unterlagen. Gefordert wurden seine Einkünfte, weiterer Bildungsweg und Auskünfte der Bedürftigkeit und die Haftungsquote (12 Monate der Mutter deren Einkünfte).
Ich habe daraufhin die "einstweilige Aufforderung " bei Gericht gestellt
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Ja, soweit klar, aber warum schreibt nun das Gericht an ihn? Die einstweilige Anordnung ist ja nun durch und abgelehnt.
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Am 02.10.20 schrieb das Gericht, dass Sie nicht der Auffassung sind.
Ich legte Beschwerde ein und am 22.10.20 schrieb das Gericht:
"...der eingereichte Antrag ...AZ xxx.... Die Zustellung an die Gegenseite wurde heute veranlasst .
Richterlichen Hinweis: Das Gericht bleibt bei seiner Einschätzung. Das gerichtliche Auskunftserteilung nach par. 235 FamFG stellt keinen materiell-rechtliche Anspruch eines Beteiligten dar, sondern ist eine Maßnahmen Terminsvorbereitung....."

Wie gesagt, keine Ahnung, was die verschickt haben
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Vermutlich die Ablehnung der Beschwerde. Verfolge das nicht weiter, sondern stelle über eine Anwalt einen neuen Antrag - keine einstweilige Anordnung, sondern ein normales Verfahren.
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Also wieder erstmal den Geldbeutel öffnen... ok, dank dir dennoch
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Wird wohl für mich doch nun etwas teurer.
Das Gericht hat meinen Antrag dem Anwalt meines Sohnes weitergeleitet und dieser hat erstmal PKH beantragt und gefordert, dass die einstweilige Anordnung abgelehnt wird.

Ich werd wie P geschrieben hat, dass nicht mehr weiter verfolgen und die nächsten Monate mal wieder den Gürtel enger schnallen, bis ich mir von meinen üpigen Gehalt wieder n Anwalt leisten kann.
Bis dahin, ab 01.22 natürlich ein wenig mehr, den vollen Unterhalt alleine stemmen....
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So, heute habe ich oh Wunder, einen Teil der Unterlagen von der Anwältin meines Juniors bekommen. Ich vermute, dass die Richterin gestern mit Ihr telefoniert hat, da ich nach wie vor die "Einstweilige Anordnung" weiterverfolg habe. Jetzt muss ich halt den Antrag zurückziehen. Mir gleich; es ging mir ja erstmal "nur" um die Gehaltsabrechnungen.

So: die Dame hat berechnet und ich bin etwas verwundert:
Meine ex verdient wohl laut Anwältin bereinigt 1.942 €
Ich laut Ihr bereinigt 2.120 €
Für meine Minderjährige Tochter zahle ich aktuell 420 €

Jetzt hat die Dame "berechnet", dass die Kindsmutter 353,92 und ich 154,47 zahlen müssten...

Ich bin mir da echt nicht so sicher, oder Sie hat meine Insolvenz doch mit reingenommen.

Frage: Wie verhält es sich, da mein Junior einen Titel auf lebenszeit gegen mich hat und ich darin verpflichtet bin 100% nach DDT zu zahlen? Sollte die Berechnung tatsächlich stimmen, MUSS dann nicht dieser Gerichtlich geschlossene Vergleich wieder vor einem Gericht abgeändert werden?

Oh, und noch ne weitere Frage: Er macht jetzt plötzlich Zahnartzkosten geltend. Er ist ja mittlerweile 21 Jahre alt. Und wie verhält es sich bei den Monatlichen +33,40€ Mehrbedarf für Studiengebühren? Wenn er noch bei Mutti wohnt, müsste er da nicht dennoch BAFÖG beantragen?
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Ein neuer Titel muss natürlich nicht vor ein Gericht, aber er muss beglaubigt werden. Notariell. Und es muss natürlich auf den alten Titel Bezug genommen werden, damit dieser alte Titel nicht weiter rumgeistert. Der Notar erklärt euch das.
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Ok, dass ist schonmal gut zu wissen. Aber ich vermute, dass es erneut vor Gericht muss. Ich bin die Unterlagen durchgegangen. Nennt es psychisch instabil, aber ich glaube gefunden zu haben, dass die Anwältin entweder lügt oder selbst nur die Hälfte weiß und meinen Junior nicht wirklich gut vertritt.
Es wurde mir ein Vertrag zugeschickt. Doch es wurde versucht den Arbeitgeber und das genaue Gehalt sowie sonderzahlungen zu vertuschen.
Dem Internet seidank habe ich die Stellenausschreibung gefunden und weiß, dass nach Tarif bezahlt wird.
Die Anwältin meines Sohnes rechnet mit 12 monatsgeältern. Sie bekommt aber 13 und für jedes Kind, welches kindergeldberechtigt ist nochmals 90€ im Monat oben drauf.... wenn ich das dann hochrechne, müsste ich fast nichts mehr zahlen und ich hab mich in das bafög Thema noch nicht mal eingelesen
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Es interessiert vermutlich keinen mehr, aber der Form halber berichte ich über meine Ergebnisse.
Mein Antrag auf "Einstweilige Anordnung" zur Herausgabe von benötigten Unterlagen zur Feststellung der Haftungsquote wurde heute kostenpflichtig abgelehnt.

Der Antrag auf Auskunft nach par. 1605 BGB , ggf i V.m par 235 FamFG, ist im Wege der einstweiligen Anordnung nicht zulässig.
Nach par. 246 FamFG kann das Gericht durch einsw. Anordnung abweichend von par. 49 FamFG auf Antrag die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt oder zur Zahlung eines Kostenvorschusses für ein gerichtlicher Verfahren regeln. Damit ist der par. 246 FamFG als spezielle Regelung zu par. 49 FamFG zu sehen, die den Auskuntsanspruch nicht umfasst, sondern nur Regelungen zur direkten Unterhaltszahlungen.
In einem Hauptsacheverfahren kann ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Dies kann über einen Anwalt geschehen.
....
Dem ist wohl nur noch hinzuzufügen: wir leben in einem faschistischen, femininen, Rechtsmittelstaat
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Die Ankündigung dazu hattest du ja schon. Für die Anwaltspflicht im normalen Verfahren kannst du dich bei Ex-Ministerin Zypries, SPD, bedanken. Das war die, die auch beim Unterhalt einige Dinger gedreht hat und auch das Schlampenschutzgesetz durchgebracht hat, das bis heute bestehende Verbot selbstbestimmter Vaterschaftstests. Gucke ich mir die Haupttäter der Vergangenheit an, haben die SPD-Minister nicht immer, aber mit Abstand am Meisten Flurschäden verursacht.
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Was ich nicht verstehen kann ist, dass die einstweilige Anordnung den Stufenantrag unnötig machen sollte, wenn die Auskünfte keine neuen Lasten bringen.
Somit bin ich gezwungen nun doch n Anwalt auf meine Kosten zu nehmen und eine Abänderungsklage einzureichen
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Sind halt bei einstweiligen Anordnungen nicht vorgesehen. Kein Wunder, da könnte man sich ja den Anwalt sparen und das kann ein Jurist natürlich nicht gut heissen....
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GELDDRUCKMASCHINE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Angry Angry Angry Angry Angry ........Es gewinnt immer die Bank !
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Ich habe wohl nur zwei Möglichkeiten:
a) Ich zahle weiter den Unterhalt nach Vergleich von 2018 oder
b) ICH reiche eine Klage zur Abänderung ein und werde wie viele auf den osten sitzen bleiben

Denn eines Ist klar, Junior wird Prozesskostenhilfe bekommen; Ich dürfte darüber liegen.

Wie kann ich die Kosten so in etwa berechnen? Wenn ich den letzten Brief der RA*in richtig lese, dann müsste ich etwa 150€ weniger Unterhalt pro Monat bezahlen. Das müsste ich natürlich gegen die Anfallenden Gerichts und Anwaltskosten setzen.
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1. Gerichts- und Anwaltskosten steigen zum 1.1.2021 um 10%
2. Die Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Jahresbetrag des strittigen Betrages. Bei einem monatlichen Unterhalt von 300 EUR ergibt sich so ein Streitwert von 3.600 EUR. Das macht für jeden Antragsgegner Anwaltshonorar, Verfahrensgebühr, Termingebühr in Höhe von 1500-2000 EUR. Bitte nutze einen Gerichtskostenrechner. Bei einem Vergleich zahlen meisten Beide ihre Kosten selbst, bei einem Beschluss zahlt der Unterlegene entsprechend mehr.
3. Nicht eingepreist hast du das Risiko, dass die Klage schiefgeht. Dann bleiben dir doppelte Kosten, für den laufenden hohen Unterhalt plus Juristengebühren.
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Hmm, die 300 € sind ja nur die, die ich aktuell zahle. Ich vermute, dass die Unterhaltskosten exorbitant höher werden sollte ich Klagen. Denn die Mutter verdient ja seit Oktber voll und Ihr Brutto sowie mein Brutto ergibt ja das, in welche Stufe der Junior fällt.
Das die Klage schief geht sehe ich nicht, da die KM 2018 nicht voll arbeiten ging und ich seit dem für beide Kinder den vollen Unterhalt alleine bezahle. Jetzt, da Sie endlich wieder arbeitet und ich zu viel für meine Tochter bezahle, müsste Sie sich beteiligen.
Mich kostz es nur an, dass ich vollständig meine Unterlagen zur Verfügung stellen muss und von der Gegenseite nichts kommt.
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Ich habe einfach mal 300 als Streitwert eingesetzt. Du musst den tatsächlichen Streitwert in einen Gerichtskostenrechner einsetzen.

Überschlagen wir es mal ganz grob: Bei 2000 EUR Gesamtkosten und deiner offenbar wohlbegründeten Hoffnung, beim Unterhalt um 150 EUr runterzukommen. Hast du nach gut einem Jahr die Juristenkosten wieder raus, wenn es klappt. Dauert deine Unterhaltspflicht also voraussichtlich noch länger wie dieses gute Jahr, dann lohnt sich die Klage.

Ich wiederhole: Das sind nur von mir eingesetzte Zahlen, die nicht auf deiner tatsächlichen Situation beruhen. Variablen. Setze bitte für eine Abschätzung deine eigenen Zahlen ein.
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Dann muss ich schauen und schätzen, denn ich habe die Zahlen meiner ex ja nicht.

Bin gerade die DDT 2021 durchgegangen:
"5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 960 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.160 EUR. Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.400 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 550 EUR enthalten."

Heißt das, da mein Junior 1999 geboren ist und nun 21 Jahre alt ist, habe ich nun einen "angemessenen Eigenbedarf" von 1.400€ und falle nun nicht mehr unter den "notwendigen Eigenbedarf"?
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Ja, ab 21 stimmt das. Es stimmt schon ab 18, wenn das Kind nicht mehr im unterhaltsrechtlichen Sinne privilegiert ist. Selbstbehalt also jetzt 1400 EUR
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