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"Vertrauliche Geburt" soll eingeführt werden
#1
Frauen, Mütter, Frauen, Mütter: http://www.dw.de/vertrauliche-geburt-sta...a-16664234

"Bundesfamilienministerin Kristina Schröder von der CDU will die Babyklappen zwar vorerst nicht abschaffen - aber möglichst überflüssig machen: mit einem Gesetz zur sogenannten vertraulichen Geburt, das an diesem Mittwoch (13.03.2013) vom Kabinett beraten werden soll. Danach können Frauen ihr Kind im Krankenhaus anonym zur Welt bringen. Ihre persönlichen Daten werden 16 Jahre lang in einem verschlossenen Umschlag bei einer zentralen Behörde aufbewahrt - dann soll das Kind die Möglichkeit bekommen, den Namen der Mutter zu erfahren."

Der lange Artikel beleuchtet ausführlich verschiedene Befindlichkeiten, aber ein Wort kommt nicht einmal ein einziges mal vor: Vater. Die Kinder entstehen alle durch Jungfernzeugung. Die Energie und Mühe, um es Frauen zu ermöglichen Kinder ohne Erwähnung des Vaters schnell, anonym und kostengünstig loszuwerden ist erstaunlich. Nebenbei eine kalte Zwangswegdoption für den Vater. Hauptsache, die Mutter ermordet das Kind nicht. Aberaber, Frauen sind doch zu keiner Gewalt fähig?!

Das stelle man sich mal für Väter vor: Verschiedene staatsfinanzierte Systeme und endlos viel Energie, damit ein Mann nicht die Vaterschaft für sein von ihm mitproduziertes Kind antreten muss. Bei Müttern definiert man die "Notlage" im Artikel so: "Ein Baby - das empfindet sie in ihrer Lebenslage als Katastrophe. Weil es vielleicht nicht das Kind ihres Ehemannes ist, weil das Geld für ein weiteres Familienmitglied nicht reicht oder weil der Zeitpunkt einfach falsch zu sein scheint.".

Mein Geld reicht auch nicht für Unterhalt. Eine Katastrophe. Weg mit der Vaterschaft, in die Klappe damit! Ist doch besser, damit auch keine Gefahr besteht, dass ich das Kind ermorde.
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#2
Die Daten werden 16 Jahre in einem verschlossenen Umschlag bei einer Behörde (!) aufbewahrt...

Na klar, der Umschlag bleibt 16 Jahre verschlossen und wird dann auch konsequent entsorgt, außer...
... es passiert eben das, was bei der aktuellen Diskussion um Samenspenden passiert.
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#3
Einblicke in die Gedankenwelt von Gutmenschen:

Zitat:Sowohl die Babyklappen als auch die anonyme Geburt, die in 130 Krankenhäusern in Deutschland möglich ist, sind nicht per Gesetz geregelt

Zitat:Rechtssicherheit gebe es damit nur für die Frauen, nicht aber für die Kinder.

Zitat:Das Argument, Babyklappen und anonyme Geburt zu dulden, um Leben zu retten, reicht ihr nicht:

Die Welt - ach ne, nur Deutschland - geht unter: etwas ist nicht per Gesetz geregelt. Die Kinder haben keine Rechte, sie behalten nur ihr Leben!!!

Die Frage nach den Vätern ist ein bißchen müßig. Wenn die Frau das Kind nicht will und sich selbst verbirgt, steht sie auch nicht zur Verfügung, den Namen des Vaters zu nennen. Oder gar ein Feststellungsverfahren anzustrengen. Wir haben es hier mit den Menschen zu tun, für die unsere Regeln nicht passen! Da helfen auch neue Regeln nicht, sondern nur unbürokratische (!) Hilfen für die Menschen, die durch sie in Gefahr geraten.
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#4
.....und wie steht es mit den Unterhaltsansprüchen?

Diese Ansprüche sind die der Kinder, nicht der Eltern. So habe ich das gelernt und verstanden.

Wenn eine Behörde 16 Jahre lang einem Kind diese Ansprüche vorenthält, macht sich dann diese Behörde nicht strafbar der Mittäterschaft an einer Straftat nach § 170 StGB ?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
(13-03-2013, 15:15)Austriake schrieb: .....und wie steht es mit den Unterhaltsansprüchen?

Die bleiben bestehen. Dass nicht alle Unterhaltsansprüche verwirklicht werden können, braucht man in diesem Forum wohl nicht extra zu schreiben. Dann eben mal aus einem anderen Grund: Hinderung durch Staatsmacht.
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#6
Die anonyme Geburt ist verfassungswidrig. Das Kind hat ein Recht zu erfahren von wem es abstammt.
Ein Umschlag, der 16 Jahre aufbewahrt werden soll ändert an dem Vorgang anonyme Geburt=verfassungswidrig nichts.
Es wird sich aber wohl niemand finden lassen (Parteien, Vereine, Organisationen, Personen) die dagegen beim BverfG klagen werden.

Uns so bleibt die anonyme Geburt wie bis her geduldet. Wo kein Kläger, da kein Richter.
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#7
(13-03-2013, 12:35)p schrieb: "Bundesfamilienministerin Kristina Schröder von der CDU will die Babyklappen zwar vorerst nicht abschaffen - aber möglichst überflüssig machen: mit einem Gesetz zur sogenannten vertraulichen Geburt, das an diesem Mittwoch (13.03.2013) vom Kabinett beraten werden soll. Danach können Frauen ihr Kind im Krankenhaus anonym zur Welt bringen. Ihre persönlichen Daten werden 16 Jahre lang in einem verschlossenen Umschlag bei einer zentralen Behörde aufbewahrt - dann soll das Kind die Möglichkeit bekommen, den Namen der Mutter zu erfahren."

Die gleiche Regierung, die Frauen diese anonyme Geburt ermöglichen will, ist mir großer Energie dabei, vermeintliche Väter zu verfolgen, selbst mit Zwangsgentest nach § 372a ZPO, und Auslandsermittlungen. Für Väter gilt die Anonymität wohl nicht, Frau Schröder?

(13-03-2013, 12:35)p schrieb: Mein Geld reicht auch nicht für Unterhalt. Eine Katastrophe. Weg mit der Vaterschaft, in die Klappe damit! Ist doch besser, damit auch keine Gefahr besteht, dass ich das Kind ermorde.

Für Männer heißt es "Verantwortung übernehmen", für Frauen "Wahlfreiheiten schaffen". Das alte Lied.
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#8
Der Mord an Neugeborenen ist auch verfassungswidrig. Den Frauen wird man mit der Tatsache wenig Eindruck machen können. Die Situation, um die es hier geht, entzieht sich meiner Meinung nach den Kategorien von Straf- und Verfassungsrecht, überhaupt rechtlichen Kategorien. Die Alternative wäre die konsequente Verfolgung von Straftaten bis zur Vollstreckung von Strafen. Den Aufschrei möchte ich hören.
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#9
(13-03-2013, 16:48)Krösus schrieb: Die anonyme Geburt ist verfassungswidrig.

Das verstehen Politiker nun wirklich nicht: Es geht doch darum Verantwortungsfreiheit zu Lasten nicht Wehrhafter zu organisieren - etwas, was sie für sich schon lange realisiert haben...

(13-03-2013, 16:48)Krösus schrieb: Es wird sich aber wohl niemand finden lassen (Parteien, Vereine, Organisationen, Personen) die dagegen beim BverfG klagen werden.

Und da Politiker ja ihre Wähler repräsentatieren: Warum sollte der mainstream anders sein?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(13-03-2013, 13:45)karlma schrieb: Wir haben es hier mit den Menschen zu tun, für die unsere Regeln nicht passen! Da helfen auch neue Regeln nicht, sondern nur unbürokratische (!) Hilfen für die Menschen, die durch sie in Gefahr geraten.
So ist es. Und das nicht nur in diesem Fall. Menschliches Zusammenleben lässt sich nicht mit Juristerei regeln. Wenn man das versucht, ist der Schaden erheblich größer als der Nutzen.

Nun zur Feststellung der biologischen Elternschaft.
Das ist technisch möglich, und wird juristisch nicht verhindert werden können. Man braucht doch nur herumzukraken, dann findet man Verwandte, und dann muss man in deren Verwandtschaft weiterkraken.
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#11
Ich glaube auch nicht, dass so ein Gesetz einer Beschwerde im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle Stand hielte.

Für so eine Beschwerde bedarf es übrigens nur eines Beschwerdeführers/einer Person.
Vielleicht erbarmt sich ja Herr Gauweiler. Der hat sein Klappbett sowieso beim Bverfg stehen.
Oder unser Ibykus tut es.Wink
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#12
Muss man dafür nicht selbst betroffen sein?
Das schränkt den Kreis der klageberechtigten Männer schon mal stark ein.
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#13
(13-03-2013, 20:57)beppo schrieb: Muss man dafür nicht selbst betroffen sein?
Das schränkt den Kreis der klageberechtigten Männer schon mal stark ein.
Rabulistik kann ich auch.
Um betroffen zu sein, muss man der Vater eines solchen Kindes sein. Und das kann man nicht belegen, weil es dieses Gesetz gibt.Big Grin
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#14
Ebent!
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#15
Die Politik arbeitet mit Hochdruck daran, Frauen auch noch den letzten Rest ihres Verantwortungsbewußtseins zu nehmen. Kann ich als Mann überhaupt noch Frauen ernst nehmen, wenn diese für jede selbstgewählte Lebenslage eine Art gesetzliche Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen können, wenn es ihnen gerade in den Kram paßt? Für verflossene Liebe gibt´s Unterhalt vom Ex, für den falschen Studiengang die Frauenquote im ÖD, für ein unerwünschtes Kind die Abtreibung oder die Pille danach, für Betreuungsdrückebergerinnen kostenlose Krippenplätze und bald die anonyme Geburt. Willkommen im Wahlfreiheitenwunderland für Frauen aka in der vollendeten Infantilität.
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#16
(13-03-2013, 21:30)lordsofmidnight schrieb: Kann ich als Mann überhaupt noch Frauen ernst nehmen, wenn diese für jede selbstgewählte Lebenslage eine Art gesetzliche Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen können, wenn es ihnen gerade in den Kram paßt?
Kommt auf die Frau an. Eine Frau, die so etwas für sich in Anspruch nimmt, nehme ich nicht ernst.
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#17
(13-03-2013, 21:07)Das Nerdliche Orakel schrieb:
(13-03-2013, 20:57)beppo schrieb: Muss man dafür nicht selbst betroffen sein?
Das schränkt den Kreis der klageberechtigten Männer schon mal stark ein.
Rabulistik kann ich auch.
Um betroffen zu sein, muss man der Vater eines solchen Kindes sein. Und das kann man nicht belegen, weil es dieses Gesetz gibt.Big Grin
Oberrabulistik.
M.M. reicht die Möglichkeit der Verletzung individueller Grundrechte. Zeugungsfähigkeit vorrausgesetzt, bringt die vertraulicher Geburt, die potentiell jeder Frau offensteht, die Möglichkeit mit sich, dass ich um die Möglichkeit der Ausübung eines Familienlebens als Kernbereich privater Lebensgestaltung nach Art 6,2 mit dem Kind gebracht werde. Außerdem könnte im Verhältnis Bürger–Bürger die Grundrechte des Einzelnen hinsichtlich Art 3 i.v.m. Art 6 verletzt sein. In diese Richtungen würde ich denken.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Ich wage mal die Prognose, dass dieses BVerfG so ähnlich entscheiden würde, wie beim Kindergeld:

"Ist zwar nicht ganz sauber aber im Sinne des guten Zieles, liegt dieser kleine Verstoß im zulässigen Ermessen des Gesetzgebers"
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#19
Der Bundestag hat das Gesetz zur vertraulichen Geburt jetzt beschlossen. Hier die Jubel-Pressemeldung von Schröder: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/press...98704.html

"Außerdem haben vertraulich geborene Kinder die Möglichkeit, später ihre Herkunft zu erfahren."

Herkunft = ausschliesslich die Mutter. Der Vater kommt wie erwartet in keinem einzigen Wort vor. Praktische Sache, wenn man Mutter ist: Kind samt aller Pflichten billig losgeworden, Unterhaltspflicht ebenso, den Vater per Federstrich abserviert. Manche Elternteile sind eben gleicher wie andere...

Passend dazu gleichzeitig das Gesetz zur "Stärkung der Rechte leiblicher Väter". Die schreiende Ironie, die aus der Kombination beider Gesetze entsteht ist keinem der Abgeordneten aufgefallen. Das Eine verhindert den Eintritt in die rechtliche Vaterschaft mit Staatshilfe zugunsten mütterlichem Willen, das Andere soll "Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten." Leichter haben, aha.
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#20
Einerseits erlaubt der Staat jeder werdenden Mutter ihr Kind in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft ohne größere Komplikationen los zu werden, andererseits ist das aber aufgrund der demographischen Entwicklung und moralischen Gegebenheiten gar nicht gewünscht, weshalb man dann diesen Müttern doch noch gerne eine goldene Brücke bauen möchte um vielleicht ein anderes Klientel (Adoptionswillige Paare) doch noch mit Nachschub versorgen zu können. Man bekämpft also das eine Übel indem man dann das nächste Übel aufmacht um dann das nächste Problem festzustellen.
Das Wort Vater darf bei all diesen Konstruktionen nur in der Form von Gelb bezahlen, Pflichten übernehmen, Klappe halten, nichts davon wissen, Nichteinbeziehung vorkommen.
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#21
(13-03-2013, 21:30)lordsofmidnight schrieb: Die Politik arbeitet mit Hochdruck daran, Frauen auch noch den letzten Rest ihres Verantwortungsbewußtseins zu nehmen. Kann ich als Mann überhaupt noch Frauen ernst nehmen, wenn diese für jede selbstgewählte Lebenslage eine Art gesetzliche Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen können, wenn es ihnen gerade in den Kram paßt? Für verflossene Liebe gibt´s Unterhalt vom Ex, für den falschen Studiengang die Frauenquote im ÖD, für ein unerwünschtes Kind die Abtreibung oder die Pille danach, für Betreuungsdrückebergerinnen kostenlose Krippenplätze und bald die anonyme Geburt. Willkommen im Wahlfreiheitenwunderland für Frauen aka in der vollendeten Infantilität.

Das kannst du nur, indem du dich einer Sterilisation unterziehst, nicht heiratest. Je mehr Männer sich diesem Irrsinn auf diese beiden Arten entziehen, umso besser.

Jene die das nicht mehr können, haben nur noch die Möglichkeit geschickt die eigene Leistungsfähigkeit drastisch zu reduzieren und Unterhaltskosten als durchlaufende Posten dem Staat wieder in Rechnung zu stellen.
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#22
Die "vertrauliche Geburt" ist eine Katastrophe. Wie war das nochmal mit der gleichwertigen Elternschaft? Wann kann ich als Mann denn dann auf einer "vertraulichen Zeugung" bestehen, die mich vor jeglichen resultierenden Pflichten bewahrt?
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#23
So sieht es aus, LoM:

(13-03-2013, 16:58)lordsofmidnight schrieb: Für Männer heißt es "Verantwortung übernehmen", für Frauen "Wahlfreiheiten schaffen". Das alte Lied.

Die "anonyme Zeugung" wird es in diesem Land nicht und niemals für u.a. Erzeu..er geben. Unterhaltsverdonnerte Samenspender können ein Lied davon singen.

Im Kontext zum Thread auch ein älterer Beitrag zum immer wieder aktuellen Thema Zwangsvaterschaft:

http://zwangsvaterschaft.wordpress.com/a...lpqbjht-1/

Merke: Jede Muddi in spe darf sich frei entscheiden - und wenn sie es nicht rechtzeitig tut (vgl. Fristenregelung bei Abtreibung), kann sie ja noch die Babyklappe nutzen oder nun geplant anonym gebären.

Vaddi darf zuschauen und muss zahlen. Seine Gefühle zählen auch bei einer Abtreibung nichts bzw. wenn das Kind zur Adoption frei gegeben wird. Alter Emanzenspruch karrikiert sich somit selbst: "... wir tun es ja auch für die Männer ..."

Wirft aber eine Mutter ihr Kind in den Müllcontainer, verbuddelt es im Balkonkasten, kompostiert es in Abflussröhren oder mumifiziert es auf dem Dachboden, dann gilt es ganz dringend Abhilfe für die armen Geschöpfe zu suchen und zu finden.

Letzteres meint übrigens in der Politik nicht die Kinder ...
... daher ja auch vertrauliche Geburt (für eine entleibte Elternschaft)

SgI
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#24
Gesetz zur vertraulichen Geburt.
Bundesrat gibt grünes Licht.

http://www.n-tv.de/ticker/Bundesrat-gibt...44321.html

Zitat:
"Die Personendaten der Mutter werden zwar gespeichert, bleiben jedoch mindestens bis zum 16. Geburtstag des Kindes unter Verschluss."

Und was ist mit dem Vater?
Denkt denn keiner, dass er das kind haben möchte?
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#25
In ein paar Tagen tritt das "Gesetz zur vertraulichen Geburt" nun in Kraft.
Hier der beschlossene Gesetzestext aus dem Bundesanzeiger: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start....8780417459

Das Wort "Vater" kommt als "nach dem Tod des Vaters" vor und in der Beratung der Schwangeren: "die Information über die Rechte des Vaters". Das kann kurz gehalten werden, er hat nach diesem Gesetz schliesslich Keine.

Damit gibts jetzt noch eine weitere Methode der kalten Adoption. Erstaunlich, was alles erfunden wird, um Frauen schnell und glatt aus der Mutterschaft zu entlassen und gleichzeitig dem Vater die Vaterschaft zu verweigern.

Bezahlt alles der Staat: "Der Bund übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt sowie der Vor- und Nachsorge entstehen."
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