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13-03-2013, 20:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 20:43 von PolyTrauma.)
Grundsätzlich reicht die fernmündliche, besser noch schriftliche Erklärung gegenüber der Polizei, dass Du nichts zur Sache auszusagen hast.
Dafür gibt es normalerweise einen Anhörungsbogen.
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13-03-2013, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-03-2013, 20:53 von sorglos.)
(13-03-2013, 20:43)PolyTrauma schrieb: Grundsätzlich reicht die fernmündliche, besser noch schriftliche Erklärung gegenüber der Polizei, dass Du nichts zur Sache auszusagen hast. Exakt.
Überdies: Niemals eine Aussage ohne Akteneinsicht.
Darüber hinaus habe ich immer so gehandelt: Wenn es etwas gibt, wo ich wirklich wirklich wegen einer Aussage gebraucht werde, dann kommt jemand und holt mich ab und bringt mich dorthin, wo ich ich dann aus guten Gründen die Klappe halten werde.
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(13-03-2013, 20:23)Pistachio 00 schrieb: (13-03-2013, 19:30)Jigsaw schrieb: @Pistachio:
§ 81b
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, Eben !!!
Wie kommst Du auf die krude Idee, das ausgerechnet Ermittlungen in einem Verfahren nach § 170 StGB eine solche Notwendigkeit zu Erkennungsdienstlicher Behandlung begründet ?
Träum mal deinen Traum weiter.
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madarama schrieb: Zitat: ich hab meine Kinder über ein Jahr nicht gesehen
Du hättest schon längst auf Umgang klagen sollen. Wie alt sind die Kinder?
madarama schrieb: Zitat:Nun liegt es in der Natur der Dinge das man als Selbstständiger in der Anfangszeit (in der ich mich immer noch befinde) keinen Gewinn erzielt
Ein grund zum JC zu gehen und aufstockende Leisungen beantragen.
madarama schrieb: Zitat:der Unterhalt wurde festgesetzt und meine Ex hatte im Anschluss den Titel den Sie haben wollte.
Noch ein Grund zum JC zu gehen und die titulierten Ausgaben anrechnen zu lassen.
Wenn Schulden auflaufen hast du (ich hab sie) als selbstständiger Probleme mit der Pfändung des Geschäftskontos.
Also erstmal, wie Skipper und Sorglos schreiben selbständig bleiben und zum JC gehen.
Mit guten Infos und Übung wirst du bald feststellen das der JC garnicht so viel Arbeit macht.
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Wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe mit dem Aufstocken nach SGB 2, dann ist Voraussetzung hierfür nicht nur ein Unterhaltstitel, dann müssen auch Unterhaltszahlungen fliessen!
Oder habe ich da was überlesen?
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Austriake schrieb: Zitat:Oder habe ich da was überlesen?
Nein, und ein Antrag sollte nicht vergessen werden, das Antragsdatum zählt.
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Aber hier liegt doch genau das Problem von madarama. Er kann den Titel nicht bedienen - dann kann er diesen Titel auch nicht vom Jobcenter "bedienen" lassen.
Der Fehler liegt in der Verurteilung zur Zahlung von Unterhalt. Er war zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig, und er ist es immer noch nicht. Ohne Unterhaltsverpflichtung auch keine Strafanzeige nach §170StGB. Da müsste man ansetzen, meiner Meinung nach.
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Austriake schrieb: Zitat:Aber hier liegt doch genau das Problem von madarama. Er kann den Titel nicht bedienen - dann kann er diesen Titel auch nicht vom Jobcenter "bedienen" lassen.
Wenn er kein geld hat so sollte er sich eins ausleihen, beim JC Antrag stellen und Unterhalt zahlen um den Schaden zu begrenzen.
Es handelt sich um titulierten Unterhalt!
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Das ist tatsächlich ein Problem.
Für einen Monat muss man immer in Vorlage treten.
Bei mir mit meinen 4 Berechtigten hat das Sozialgericht allerdings beim Jobcenter angeregt, doch auf die Vorleistung zu verzichten.
Ich bekomme erst das Geld für den Unterhalt und muss erst danach die Unterhaltszahlung belegen.
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...ist es normal das auf dem Wisch von der Polizei nirgendwo was steht von wegen "Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung nachzukommen" im Sinne von Rechtsaufklärung?
Alles was ich lese liest sich eher wie " Wenn Sie nicht auftauchen, dann Tacheles"....?!
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14-03-2013, 10:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2013, 10:45 von Leutnant Dino.)
(13-03-2013, 18:39)Nathan schrieb: @Pistacchio
Du hast mich offenbar völlig missverstanden.
Typisches Verhalten des Pistacchio-Widerstandskämpfers.
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@ madarama - Wenn du es dir selbst so einfach wie möglich und vor allem so risikofrei wie möglich machen willst, gehst du hin, gibst deine Personalien auf und sagst ansonsten nur "Zur Sache mache ich keine weiteren Angaben." oder "Ich weise die Vorwürfe zurück, ansonsten mache ich an dieser Stelle keine weiteren Angaben."
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genau. Das macht man nicht nur bei Unterhaltsfragen so, sondern grundsätzlich immer.
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(14-03-2013, 15:11)Jessy schrieb: @ madarama - Wenn du es dir selbst so einfach wie möglich und vor allem so risikofrei wie möglich machen willst, gehst du hin, gibst deine Personalien auf und sagst ansonsten nur "Zur Sache mache ich keine weiteren Angaben." oder "Ich weise die Vorwürfe zurück, ansonsten mache ich an dieser Stelle keine weiteren Angaben."
Ok, das krieg ich hin Vielen Dank
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Komisch, dass nicht gleich die Kavallerie zur Hausdurchsuchung angerückt ist...
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(14-03-2013, 15:11)Jessy schrieb: @ madarama - Wenn du es dir selbst so einfach wie möglich und vor allem so risikofrei wie möglich machen willst, gehst du hin, gibst deine Personalien auf und sagst ansonsten nur "Zur Sache mache ich keine weiteren Angaben." oder "Ich weise die Vorwürfe zurück, ansonsten mache ich an dieser Stelle keine weiteren Angaben."
Und was soll das bringen? Was ist daran besser als nicht hinzugehen?
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@ Jigsaw - Ganz offensichtlich scheint es nicht soooo leicht zu sein, festzustellen, ob das eine Vorladung ist, der man nachzukommen verpflichtet ist oder nicht. Und somit ist man auf der sicheren Seite, ohne sich selbst ins Knie zu schießen - nicht dass doch noch die Kavallerie anrückt.
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@Jigsaw.....nunja, es hat halt weniger von der Outlaw-Mentalität Und auch ich bin wohl gesellschaftlich so geprägt das ich mich bemüht fühle wenn die Obrigkeit ruft
Mal etwas zur Tatsache das ich meine Kinder über 1 Jahr nicht gesehen habe....im August letzten Jahres habe ich versucht über den sog. Sozialen Dienst des JA Kontakt zur KM bzw. zu den Kindern aufzunehmen. Die Antwort der KM zu der Dame vom JA war in etwa "das die Kids kein Interesse dran haben mit mir Kontakt zu haben". Fazit war der Rat der Dame vom JA das mir ja noch der Klageweg bliebe.
Nur was soll das bringen? Soll ich jemand gegen seinen Willen (und das muss ich zunächst annehmen) per Urteil dazu zwingen mit mir Umgang zu haben? Als ob das alles nicht schon verfahren und schlimm genug ist
Davon abgesehen habe ich schlicht nicht das Geld einen Prozess zu führen, denn mir zahlt niemand die Prozesskosten bzw. Anwaltskosten, im Gegensatz zu meiner Ex....was wohl auch einer der Gründe ist, warum die Bratze sämtliche Fäden zieht an die sie rankommt.
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Geh mal hin, bin mal gespannt ob sie die Fingerabdrücke nehmen.
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(14-03-2013, 19:32)madarama schrieb: Nur was soll das bringen? Soll ich jemand gegen seinen Willen (und das muss ich zunächst annehmen) per Urteil dazu zwingen mit mir Umgang zu haben? Als ob das alles nicht schon verfahren und schlimm genug ist
die Schulpflicht wird auch gnadenlos umgesetzt. Da kümmerts auch keinen ob die Kids nicht zum Lehrer wollen. Ausserdem werden die Kinder höchstwahrscheinlich was anderes sagen wenn die Mutter nicht in Reichweite ist.
Warum bekommst du wenn du wengig Geld hast keine VKH?
(14-03-2013, 19:29)Jessy schrieb: @ Jigsaw - Ganz offensichtlich scheint es nicht soooo leicht zu sein, festzustellen, ob das eine Vorladung ist, der man nachzukommen verpflichtet ist oder nicht. Und somit ist man auf der sicheren Seite, ohne sich selbst ins Knie zu schießen - nicht dass doch noch die Kavallerie anrückt. Um diese Thematik noch mal aufzugreifen:
Meiner Erinnerung nach hat @Pistachio sich im § geirrt. Der von ihm angegebene § 161a StPO regelt die Vernehmung der Zeugen und der Sachverständigen, eben nicht die des Verdächtigten oder des Beschuldigten.
Insofern dürfte auch sein Link auf "Ruisinger pp." nicht weiterhelfen, wo man das auch sehr "lax" zu sehen scheint.
Einschlägig dürfte sein § 163a StPO: "Vernehmung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren"!!
Dann muss aber auch ein Ermittlungverfahren verfügt worden sein (was man den Aktenvermerken der StA entnehmen kann kann).
Von einem "Beschuldigten" spricht man dann, wenn gg den "Verdächtigten" ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde.
In diesem Fall muss man der Vorladung der Polizei folgen (weil die Polizei dann als Beamte der StA tätig wird).
Regelmäßig laufen die Anzeigen bei der Polente auf und diese gibt dem Verdächtigten Gelegenheit, sich zu äußern, bevor die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung zur StA geht.
Weder ist man Verpflichtet, bei der Polizei Angaben zu machen, noch muss man einer solchen "Vorladung" Folge leisten.
Allerdings muss man persönliche Angaben machen, wenn dazu aufgefordert wird. Dass ist aber auch schriftlich möglich.
(14-03-2013, 19:32)madarama schrieb: Davon abgesehen habe ich schlicht nicht das Geld einen Prozess zu führen, denn mir zahlt niemand die Prozesskosten bzw. Anwaltskosten, .... Ein Umgangsprozess ist günstiger als Du es Dir vorstellen möchtest.
Es nicht versucht zu haben könnte Dir aus persönlicher Sicht später mal auf die Füße fallen.
Einfach aus dem Grund, dass Du Dir selbst ein schlechtes Gewissen machst, nicht doch vielleicht alles versucht zu haben. Mach es bitte!
(14-03-2013, 10:45)Leutnant Dino schrieb: (13-03-2013, 18:39)Nathan schrieb: @Pistacchio
Du hast mich offenbar völlig missverstanden.
Typisches Verhalten des Pistacchio-Widerstandskämpfers. Was mich betrifft, so halte ich die Väter, die überhaupt Widerstand leisten, für wesentlich nützlicher, als jene, die immer nur den Weg des geringsten Widerstandes gehen, dafür aber alles besser wissen (womit ich niemanden angesprochen habe und weswegen auch niemand wie ein getroffener Hund losbeißen muss - ich schmecke sowieso nicht)!
(14-03-2013, 18:24)Jigsaw schrieb: (14-03-2013, 15:11)Jessy schrieb: @ madarama - Wenn du es dir selbst so einfach wie möglich und vor allem so risikofrei wie möglich machen willst, gehst du hin, gibst deine Personalien auf und sagst ansonsten nur "Zur Sache mache ich keine weiteren Angaben." oder "Ich weise die Vorwürfe zurück, ansonsten mache ich an dieser Stelle keine weiteren Angaben."
Und was soll das bringen? Was ist daran besser als nicht hinzugehen?
Den Hinweis von Jessy finde ich persönlich als äußerst produktiv und den besten schlechthin. Einfach aus dem Grund, schlafende Hunde nicht zu wecken.
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