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(15-03-2013, 14:26)Ibykus schrieb: In diesem Zusammenhang wird das "scheiß" Gewaltschutzgesetz erwähnt, so dass man den Eindruck gewinnen könnte, die Polizei hätte seine -sicherlich überzogene- Maßnahme darauf abgestellt.
Du weisst, dass der polizeiliche Platzverweis der Auftakt für den Einsatz des Gewaltschutzgesetzes ist, die Ouvertüre des Konzerts. Beschäftige dich mal mit der Fallsammlung von Franzjörg Krieg, der ziemlich gut nachgewiesen hat dass Polizisten ungeachtet der Frage wer denn Gewalt ausübt immer die Männer hinauswerfen. Wer gehen muss, hat beim nachfolgenden Einsatz des Gewaltschutzgesetzes schon verloren. Die polizeiliche Einseitigkeit führt zu einer Vorverurteilung mit drastischen und nachteiligen Folgen für Männer.
Dass das so bleibt, dafür sorgen vielfältige "Schulungen" von Polizisten durch bekannte Hetzerinnencliquen.
An dieser Geschichte haben viele Köchinnen ihren Anteil, eben auch die Polizei. Ein Versuch, die Mitverantwortung dieses Berufsstandes irgendwie kleinzureden, wäre unbegründet.
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(15-03-2013, 14:26)Ibykus schrieb: Natürlich verfügen Polizisten nicht über den Sachverstand von Juristen..
Das finde ich jetzt eher sympathisch..
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@Ibykus
Jeder ist von Polizei und Justiz betroffen - aber nur wenige haben Einsicht in das Regelwerk oder sind in der Lage es zu lesen und zu verstehen. Schon jedem Juristen im ersten Semester bekannte Begriffe, wie Lex fori, Offizialdelikt, materielles vs. Verfahrensrecht etc sind für die meisten unter uns doch Dinge, mit denen man bisher kaum oder gar nichts zu tun hatte. Trotzdem hat jeder ein gefühltes Gerechtigkeitsempfinden und glaubt, dass sich das in Gesetzen und dann noch in den Entscheidungen der Juristen oder dem Verhalten der Polizei widerspiegelt, was häufig nicht der Fall ist.
Soviel zum legalen Verlauf der Dinge - dann gibts natürlich noch die Kollegen in der Exekutive oder Judikative, die glauben, dass die Entscheidung nicht im Gesetz steht, sondern von ihnen nach belieben getroffen werden kann.
Das alles lässt die Staatsmacht natürlich nicht in einem positiven Licht erscheinen - andererseits muss jedem Sachkundigen der Eindruck entstehen, dass viele nicht wissen, worüber sie reden. Ich stell mal die Frage in den Raum, ob ein demokratischer Staat sich ein Rechtssystem leisten kann, das von der Mehrheit der Bevölkerung schon deshalb nicht verstanden wird, weil sie niemals damit in Berührung kommt - nicht einmal in der Schule.
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Korrekt. Unter http://rigg.rlp.de/index.php?id=36320 werden die Anteile der Polizei klar.
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(15-03-2013, 15:29)p schrieb: An dieser Geschichte haben viele Köchinnen ihren Anteil, eben auch die Polizei. Ein Versuch, die Mitverantwortung dieses Berufsstandes irgendwie kleinzureden, wäre unbegründet.
DAS kann ich nur unterschreiben!
Ich war "Opfer" häuslicher Gewalt. Meine gEf beschuldigte mich jedoch als Täter und sich selbst stellte sie als Opfer dar.
Kommentar der Polizei bei meiner Vernehmung: "Ihre Aussage ist eh unglaubwürdig, weil Sie ein MANN sind!"
Seither verweigere ich jegliche Mitarbeit mit der Polizei, zuletzt als Zeuge mit dem Kommentar: "Ich weiß gar nicht, was sie von mir wollen... meine Aussage ist doch eh unglaubwürdig, denn schließlich bin ich ein Mann."
Dann drehe ich mich um und gehe. Sollen sie doch glaubwürdige Frauen befragen... Ich habe mit denen fertig.
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15-03-2013, 16:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 16:02 von MitGlied.)
Es geht nicht um die Polizei, sondern den einzelnen Polizei-Beamten. Und wenn der Gesetzgeber aus nem Beamten der Exekutive auch noch gleichzeitige einen der Judikative macht, dann hängt alles davon ab, wie der einzelne Beamte damit umgeht.
Es gibt sicher jede Menge von denen, die durchschnittlich faul sind, einen gesunden Menschenverstand haben und nachvollziehen können, wie jemand in eine bestimmte Situation rein gekommen ist.
Aber es gibt auch welche, die es eben nötig haben mal den Sheriff raushängen zu lassen. Allzu menschlich, aber genau deshalb gibt es ja die Gewaltenteilung. Und wenn eben ein strunzdoofer Juristenverein mit angeblicher Wählerlegitimierung diese Trennung zwischen unabhängigem Richter und Vollstrecker aufhebt, dann begünstigt das eben genau solche Beamten, die sich gerne aufblasen.
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15-03-2013, 16:02
Aber nicht alle Polizisten sind dem Mann feindlich gesinnt, mit denen ich zu tun hatte waren gütlich gestimmt nachdem sie meine Ex erlebt haben
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Wir können auch nicht über die Polizei klagen... hatten erst kürzlich wieder ein Telefonat mit einem sehr hilfsbereiten Beamten. Alle über einen Kamm zu scheren ist falsch - und gesunde Vorsicht im Umgang mit den Behörden schadet aber sicherlich auch nicht.
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(15-03-2013, 15:45)p schrieb: Korrekt. Unter http://rigg.rlp.de/index.php?id=36320 werden die Anteile der Polizei klar.
Ich habe mir das Lesen geschenkt, nachdem auf Seite 3 unter B, 5. der sexistische Charakter der Broschüre deutlich wurde... nur ist eben auf der Ebene, auf der solche Dinge entstehen, der Einfluß von Sexisten aus der Politik relativ groß...
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(15-03-2013, 15:29)p schrieb: (15-03-2013, 14:26)Ibykus schrieb: In diesem Zusammenhang wird das "scheiß" Gewaltschutzgesetz erwähnt, so dass man den Eindruck gewinnen könnte, die Polizei hätte seine -sicherlich überzogene- Maßnahme darauf abgestellt.
Du weisst, dass der polizeiliche Platzverweis der Auftakt für den Einsatz des Gewaltschutzgesetzes ist, die Ouvertüre des Konzerts. Beschäftige dich mal mit der Fallsammlung von Franzjörg Krieg, der ziemlich gut nachgewiesen hat dass Polizisten ungeachtet der Frage wer denn Gewalt ausübt immer die Männer hinauswerfen. Wer gehen muss, hat beim nachfolgenden Einsatz des Gewaltschutzgesetzes schon verloren. ...
Dass das so bleibt, dafür sorgen vielfältige "Schulungen" von Polizisten durch bekannte Hetzerinnencliquen.
An dieser Geschichte haben viele Köchinnen ihren Anteil, eben auch die Polizei. Ein Versuch, die Mitverantwortung dieses Berufsstandes irgendwie kleinzureden, wäre unbegründet.
http://www.bruchsal.org/story/11-jahre-g...hutzgesetz Niemand versucht, die Mitverantwortung -wie immer sie auch zu bewerten ist, "kleinzureden".
Das ist bei den unsachlichen und überzogenen Vorwürfen auch gar nicht erforderlich - da genügt "Richtigstellung" und der Hinweis, dass jene, die sich so geäußert haben, sich sehr wahrscheinlich nicht so geäußert hätten, wenn sie wüßten worüber sie reden.
Interessant wäre aber in der Tat schon, wie sich die getroffenen Polizeimaßnahme auf Entscheidungen des Familiengerichts auswirken.
Zu Entscheidungen des Familiengerichts in Sachen Gewaltschutzverfahren kommt es ja nur, wenn eine Partei entsprechende Anträge stellt. Insofern ist nicht die Polizeimaßnahme (du erwähnst den polizeilichen Platzverweis) ursächlich, sondern die antragstellende Partei!
Soweit man die Fallsammlung des F.-J. Krieg als "Nachweis" bezeichnen will, ist dieser Nachweis ganz sicher nicht darauf bezogen, dass ungeachtet der Gewaltverursacher Polizisten immer Männer, also Väter "hinaus werfen". Die Polizei hat seine Maßnahme auf den Störer (Zustandsstörer, Verhaltensstörer/ Handlungsstörer) abzustellen. Gerade bei häuslichen Streitigkeiten ist das aber nicht immer so einfach, wie von Laien oft scheinbar a priori unterstellt.
Die herbei gerufene Polizei kann sich nicht einfach wieder entfernen, weil der Störer wegen der gegensätzlichen Beschuldigungen nicht feststellbar ist.
In solchen Fällen dürfen Polizisten auch Maßnahmen gegen Nichtstörer ergreifen. Denn bei gewalttätigen familiären Auseinandersetzungen geht es um Gefahrenabwehr. Lies bspw § 11 SOG nds.!
Vor diesem Hintergrund will ich gerne glauben, dass in der Regel Väter, als die Stärkeren, die Wohnung verlassen müssen.
Schutz benötigt ja in der Regel der Schwächere!
Wie würdest Du entscheiden?
F.J. Krieg hat insbesondere auch nicht nachgewiesen, dass die (sich auf Antrag anschließend mit dem Gewaltschutzgesetz befassenden) Familiengerichte aufgrund der getroffenen Polizeimaßnahmen beschließen.
In meinem Fall wurde bspw. erst gar keine gerichtliche Maßnahme getroffen, sondern das Verfahren ruhend gelassen, deswegen. weil nach meinem Bestreiten nicht mehr klar war, ob die Behauptungen der KM einen Eingriff in meine Rechte noch rechtfertigten (aber mich hat F.J. Krieg dazu auch nicht befragt)!
p schrieb:Die polizeiliche Einseitigkeit führt zu einer Vorverurteilung mit drastischen und nachteiligen Folgen für Männer. Lassen wir es dabei:
Polizisten sind Menschen und Menschen machen Fehler.
Was ich ansonsten noch lese, halte ich für Unfug.
(15-03-2013, 15:43)Petrus schrieb: @Ibykus
Ich stell mal die Frage in den Raum, ob ein demokratischer Staat sich ein Rechtssystem leisten kann, das von der Mehrheit der Bevölkerung schon deshalb nicht verstanden wird, weil sie niemals damit in Berührung kommt - nicht einmal in der Schule. Deswegen die Kompliziertheit der Rechtsmaterie dem durchschnittlichen intellektuellen Niveau der Bevölkerung anzupassen hielte ich für fatal (und verkneife mir im Hinblick auf die -Gott sei dank- nur vereinzelten Exzesse dieses Threads ein Augenzwinkern).
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(15-03-2013, 17:18)Ibykus schrieb: Interessant wäre aber in der Tat schon, wie sich die getroffenen Polizeimaßnahme auf Entscheidungen des Familiengerichts auswirken.
Genau das ist der Punkt. Der allein polizeiliche Platzverweis gegen den Vater dient dem Gericht beim nachfolgenden Verfahren nach §1 Abs. 1 GewSchG tatsächlich zur Rollenaufteilung in Verletzer und verletzte Person. Die Frau, die es geschafft hat mit Hilfe einer seixstisch agierenden Polizei den Mann aus der Wohnung weisen zu lassen hat sich damit die Begründung der Betretungs- und Annäherungsverbote geschaffen. Das Handeln der Polizei bewirkt damit die Vorwegnahme des "erfolgreichen" Gewaltschutzverfahrens.
Die Polizei spielt damit einen integralen Bestandteil beim Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes. Neutral angewendet würdei Grundlage für §1 fehlen. Eine Frau, die selbst einen Platzverweis erhalten hätte, hätte es ungleich schwerer am nächsten Tag eine Massnahme nach §1 Abs. 1 gegen den Mann zu erwirken.
Zitat:Insofern ist nicht die Polizeimaßnahme (du erwähnst den polizeilichen Platzverweis) ursächlich, sondern die antragstellende Partei!
So eine Auftrennung widerspricht den Vorgängen. Es braucht als notwendige Bedingungen mehrere Faktoren: Herumliegende geladene Waffen (=Platzverweis, GewSchG) jemand, der so verkommen ist sie zu nehmen und damit zu schiessen, jemand der zusieht statt einzugreifen.
So wie Gewalt hat der Missbrauch und was dahinter steht einen systemischen Wirkmechanismus. Ich kann hier keinen Teilbereich (Gerichte, Polizei, Gesetzgeberin, Ausbildungseinrichtungen etc.) heller wie einen anderen machen und gegen ensprechende Versuche wehre ich mich. Ich denke, wir sind da ähnlicher Meinung.
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(15-03-2013, 17:38)Ibykus schrieb: (15-03-2013, 15:43)Petrus schrieb: @Ibykus
Ich stell mal die Frage in den Raum, ob ein demokratischer Staat sich ein Rechtssystem leisten kann, das von der Mehrheit der Bevölkerung schon deshalb nicht verstanden wird, weil sie niemals damit in Berührung kommt - nicht einmal in der Schule. Deswegen die Kompliziertheit der Rechtsmaterie dem durchschnittlichen intellektuellen Niveau der Bevölkerung anzupassen hielte ich für fatal (und verkneife mir im Hinblick auf die -Gott sei dank- nur vereinzelten Exzesse dieses Threads ein Augenzwinkern). Auf die vereinzelten Exzesse dieses Threads will ich auch nicht eingehen.
Aber das angebliche Niveau der Rechtsverordnungen, gibt es überhaupt nicht. In der Geschichte hat die katholische Kirche vor Luther ihre Entscheidungen immer mit irgendeinem Lateinischen Unsinn begründet. Das hat ausser dem Klerus natürlich niemand verstanden, wodurch die Kirche immer Recht hatte. Luthers grosser Verdienst war, diese Mauer durch Übersetzung der Bibel zu durchbrechen - fortan reichte es, Lesen zu können, um die Kriche zu verstehen.
Die Aufklärung hatte auch nichts anderes zum Inhalt. Und mir erschliesst sich beim besten Willen nicht, warum sich die Justiznasen heute noch (oder sogar zunehmend) derart abschotten können, dass ein Bürger mit durchschnittlichen intellektuellen Niveau, die "Kompliziertheit der Rechtsmaterie" nicht verstehen kann (oder soll). Die grundlegenden Regeln müssen so einfach sein, dass es fast jeder verstehen kann. Und vor allem müssen solche Typen, wie L-T-O rechtzeitig gestoppt und für ihre Karriere geilen Stümpereien zur Verantwortung und Kasse gebeten werden -- denn um nichts anderes als seine Karriere gings LTO, als er zu Kachelmann sagte, er glaube jetzt der Beschuldigerin aus "aussagepsychologischen Gründen".
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Also, ich stelle ´mal in den Raum: "Je unqualifizierter das Personal, desto spezifischer die Vorgaben."
Hier kommt ja erschwerend hinzu, daß dann die Vorgaben, nach denen in (jahre)langen Prozessen geurteilt wird, ggf. in wenigen Minuten von anderen tatsächlich umgesetzt werden müssen.
An sich sollten ja die Gesetze das Handeln lenken - oft hat man den Eindruck, sie dienen lediglich der Feststellung, daß etwas schiefgelaufen ist - und das mit zunehmender Tendenz.
Werden nun die Regeln so vielfältig, weil die Qualität dss juristischen Personals im Sinkflug ist?
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Also, die Polizei ermittelt gegen dich. Ihr Ziel ist es Material zu sammeln GEGEN dich und dafür bestellen sie dich in ihre Behausung.
Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man sich dem freiwillig aussetzt.
Einem Kumpel haben sie bei einer Bagatelle in dieser Situation die Fingerprints abgenommen.
Später hat er es bereut, dass er hingegangen ist.
Die Polizei hat doch IMMER das Ziel GEGEN einen zu agieren. Das ist doch bei jeder Verkehrskontrolle schon der Fall.
Da lassen sie einen blasen, grabschen einen in den Sachen, die im Auto liegen usw.
Aber muss ja jeder selber wissen, was er macht. Ich sehe da ÜBERHAUBT keinen Vorteil auf die Wache zu gehen.
Das Aktenzeichen kriegt man auch auf einen anderen Weg.
Die Beamten sind dementsprechend geschult, das man ausplabbert. Mit Druck oder Kumpelschiene.
Es bringt nichts mit denen zu reden.
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Ich z. B. mache immer das, was für m i c h in einer Situation am wenigsten aufwendig ist - oder, was ich meine, dass es notwendig ist. Berührungsängste habe ich eher nicht und ich finde Plaudereien ganz nett und nehme mir dafür auch immer Zeit - natürlich kann ich mich ohne Notizen, die ich gerade nicht zur Hand habe, auch nicht richtig erinnern. Die §170-Sache war von der Staatsanwaltschaft ausgegangen und mit der habe ich dann noch ca. 1 Jahr korrespondiert, weil mir die Einstellungsbegründung -einmaliges Fehlverhalten- nicht gefiel: Nachher war es dann keins mehr.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 19:48 von Das Nerdliche Orakel.)
(15-03-2013, 18:38)Jigsaw schrieb: Einem Kumpel haben sie bei einer Bagatelle in dieser Situation die Fingerprints abgenommen. Dann haben sie jetzt das Recht dazu, seine Fingerabdrücke in ihrer Datei zu haben.
(15-03-2013, 18:38)Jigsaw schrieb: Die Polizei hat doch IMMER das Ziel GEGEN einen zu agieren. Das ist doch bei jeder Verkehrskontrolle schon der Fall. Das habe ich mehrmals anders erlebt.
Einmal war ich mit meinem Motorrad auf der Autobahn unterwegs, als die Lichtmaschine ausfiel. Ich schaltete das Licht aus, obwohl die Sonne gerade am Horizont war, und fuhr weiter. Kurz darauf kam die Polizei, sie winkten mich auf einen Parkplatz, und fragten mich, ob ich wüsste, warum sie mich angehalten haben. Ich sagte ihnen, dass ich mein Licht ausgeschaltet, habe, weil mir gerade die Lichtmaschine ausgefallen ist, und ich noch die nächste Stadt mit einem Bahnhof erreichen will.
Ergebnis: Sie forderten mich auf weiterzufahren, und bei nächster Gelegenheit rechts ab zur Polizeiwache. Die Polizei fuhr hinter mir her. Auf der Polizeiwache trank ich dann mit den Polizisten einen Kaffee und wartete auf einen Freund, der mich und mein Motorrad mit einem Kastenwagen abholte. Ich habe keinen Strafzettel gekriegt, und nichts bezahlen müssen.
im Thread werden mittlerweile unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und diskutiert. Ich verliere langsam den Überblick und kann unmöglich auf jedes Posting eingehen.
Wer aber -wie offensichtlich p- die polizeiliche Maßnahme (hier als Grundlage für nachfolgende richterliche Entscheidungen) bei oder nach mißbräuchlicher, also vorgetäuschter Hilfesituation (Straftat), kritisiert, kann doch die Polizei dafür nicht schelten, die sich gesetzestreu verhält.
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(15-03-2013, 15:29)p schrieb: der ziemlich gut nachgewiesen hat dass Polizisten ungeachtet der Frage wer denn Gewalt ausübt immer die Männer hinauswerfen.
Irgendwo tauchte mal die Anfrage von 2 Polizisten an ihren Chef auf, die zu einem streitenden Lesbenpärchen gerufen worden waren.
Sie wollten wissen, wen sie denn in so einem Fall rauswerfen müssten.
Das wäre ja so gar nicht erkennbar.
Offenbar war die Schulung an dieser Stelle noch lückenhaft.
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Tja, wunder 1, ich nehme ´mal an, dass Typen wie Du der Grund sind, weshalb das Gewaltschutzgesetz anderen Männern mehr Ärger macht, als notwendig. Und mir ist es recht, wenn ihr alle auswandert...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 20:33 von Skipper.)
Ich denke, es ist auch etwas Geschmacksache, Vorerfahrung und Gelassenheit, wie Mann auf solche Ladungen reagiert.
Ich teile die Auffassung, daß Gewaltgeschehen systemisch ist und keineswegs immer die schlagende Partei streitverursachend ist. Weibliche 'intelligente' Gewaltformen sind grundsätzlich schwerer erkenn- und nachweisbar. Frauen morden psychisch mit Intrigen, mit Worten und schleichendem Gift usw. , während Männer 'ehrlich' und wahrnehmbar mit der Faust auf den Tisch hauen...
Die Schräglage im Polizeieinsatz ist somit vorprogrammiert.
Unabhängig davon wäre mal überlegenswert, wie Polizei aus unserer Sicht angemessen auf häusliche Gewalt reagieren sollte.
Was meint ihr? Was könnten wir den Polizeipräsidenten mal vorschla... äh vorlegen?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 20:26 von Das Nerdliche Orakel.)
(15-03-2013, 20:05)beppo schrieb: Offenbar war die Schulung an dieser Stelle noch lückenhaft. Dafür bin ich dann zuständig.
Neulich hatte ich einen Vortrag an meinem Arbeitsplatz über das Runterladen von irgendwas aus dem Web, den ein Polizist gehalten hat. Als er dann sagte, dass sie bei Kinderpornos mit großem Tamtam anrücken würden, damit die Nachbarn auch etwas davon hätten, fragte ich ihn, ob er auch daran denkt, dass so etwas von der Frau wegen Sorgerechts eingestielt worden sein kann. Er hat darauf nicht geantwortet. Aber danach sagte er mir, dass er sich gerne mit mir länger unterhalten würde, aber leider gerade keine Zeit hätte. Vielleicht treffe ich ihn ja noch einmal. Einen #Aufschrei hat es unter meinen Kolleginnen deswegen nicht gegeben. Ich bin an meinem Arbeitsplatz so etwas wie der Hofnarr.
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Ich finde, dass zunächst ´mal sexistisches Schulungs-, Informations- und Aktionsmaterial ausgetauscht gehört... aber daran ist ja schon Monika Ebeling gescheitert...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-03-2013, 20:45 von Skipper.)
Das kommt automatisch, wenn wir die Entscheider für den richtigen Weg gewinnen.
Der runde Tisch im Polizeipräsidium: Väter klären auf, informieren, helfen.
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