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"Erpressung" mit Schwangerschaft
#76
möglich, aber leider recht unwahrscheinlich Confused
So oder so ist ja klar, dass du NICHTS anerkennst oder unterschreibst bevor du einen Vaterschaftstest gemacht hast und sichergestellt ist, dass du der Vater bist.
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#77
Die Sachlage ist doch glasklar, man muss nicht mehr drüber nachdenken.
Test machen und dann entsprechend Ergebnis unterschreiben oder halt nicht. Simpler geht's nicht.
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#78
Jaja, ist schon klar. Habe nur irgendwie gedacht, dass das JA schon vorher schreiben wird und mich um Stellungnahme zur Vaterschaft bitten wird. Habe irgendwo gelesen, dass es so abläuft. Was ist eigentlich, wenn ihr Visum bereits abgelaufen ist und sie einfach dahockt und abwartet, als Mutter eines deutschen Kindes anerkannt zu werden und ihre Papiere zu bekommen?
Ich habe übrigens gestern von einer sehr vertraulichen Quelle erfahren, dass sie plant, die ersten drei Jahre mit dem Kind - und jetzt kommt's! - in Russland bequem bei ihren Eltern zu verbringen...!!! Natürlich geht das nur mit alleinigem Sorgerecht, und dafür will sie kämpfen (muss sie wahrscheinlich auch nicht). Sie überlegt sich übrigens bereits jetzt, was passieren wird, wenn sie einen Anderen heiraten wird - mit ausländischer Herkunft - und ob sie dann mit mir Probleme bekommt, wenn ich nicht will, dass das Kind ins Ausland mitzieht. Sie überlegt sich auch schon, ob sie illegalerweise - sollte sie nicht das alleinige Sorgerecht bekommen - mehr als 21 Tage mit dem Kind im Ausland verbringen kann (woher diese Zahl, weiß ich nicht...). Ist doch Hammer oder? Das alles habe ich schwarz-weiß auf Papier, weiß aber natürlich nicht ob es mir was nützen wird.
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#79
(17-03-2013, 12:37)salvador schrieb: Habe nur irgendwie gedacht, dass das JA schon vorher schreiben wird und mich um Stellungnahme zur Vaterschaft bitten wird.

Und wenn schon, das ändert nicht das geringste für Dich. Du bist ohnehin unwichtig aus Jugendamtsicht. Wenn das Jugendamt etwas von dir will, wird man eine knappe Forderung in Epressungsform stellen, du hast dann zwei Wochen Zeit alles zu unterschreiben oder du wirst ohne viel federlesens verklagt und fertig gemacht. Vaterschaftsanerkennung? Wen juckts? Wirst halt verklagt - auf deine Kosten, wenn du der Vater bist, wie sich dann nach einem teuren offiziellen Test herausstellen wird.

Sie wird das alleinige Sorgerecht nicht bekommen, sie hat es schon ab Geburt. Du nicht. Für dich stehen Fristen und Klagen an mit ungewissem Erfolg. Wenn sie einfach abhaut, dann kann sie das. Es ist auch Null Problem für sie, aus dem Ausland Unterhaltsforderungen geltend zu machen. Mit der Zeugung ist dein Part auf der Rechtseeite beendet, die nächsten Jahrzehnte bist du auf der Pflichtenseite.
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#80
Gut. Ist es dann nicht so, dass ich weniger zahlen muss, wenn Kind und Mutter im armen Ausland leben? Klagen will ich erstmal gar nicht - wozu? Ich habe sowieso mit so einer Person als Kindesmutter keine Möglichkeit, am Leben des Kindes teilzunehmen und seine Erziehung irgendwie zu beeinflussen. Wenn es dann mal erwachsen wird, dann kann es auch selbst entscheiden, ob es den Papa sehen will oder nicht.
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#81
http://www.vonderwehl.de/FAMILIENRECHT/U..._im_Inland
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#82
(17-03-2013, 12:37)salvador schrieb: Jaja, ist schon klar. Habe nur irgendwie gedacht, dass das JA schon vorher schreiben wird und mich um Stellungnahme zur Vaterschaft bitten wird. Habe irgendwo gelesen, dass es so abläuft. Was ist eigentlich, wenn ihr Visum bereits abgelaufen ist und sie einfach dahockt und abwartet, als Mutter eines deutschen Kindes anerkannt zu werden und ihre Papiere zu bekommen?

Frag doch mal die Ausländerbehörde bei Euch, wie die das sehen....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#83
Naja, die Frage ist, ob ich überhaupt etwas damit erreichen kann. Sie können sie ja nicht mit dem neugeborenen Kind abschieben oder so...
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#84
(18-03-2013, 22:09)salvador schrieb: Naja, die Frage ist, ob ich überhaupt etwas damit erreichen kann. Sie können sie ja nicht mit dem neugeborenen Kind abschieben oder so...

Warum können sie das nicht?

Woher willst Du das wissen, bevor du es versucht hast?

In den neunziger Jahren hat man die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Ex-Jugoslawien zu Tausenden abgeschoben- ob Erwachsene, Kleinkinder, schulpflichtig oder schwanger- scheißegal. Das Vorgehen wie früher schon praktiziert: frühmorgens zwischen vier und fünf Uhr mit einer Meute Polizisten aufgetaucht, alle in einen VW-Bus geprügelt und ab auf den Flughafen. Ich war da selbst mal involviert und direkt als Augenzeuge dabei.

Geh einfach mal zur Ausländerbehörde und erzähle dort deine Geschichte, wie du sie uns erzählt hast. Dort gibt es durchaus ehrgeizige Beamte, die nur auf solche Hinweise warten.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#85
Also wenn das Visum legal verlängert wurde, bringt ein Hinweis bei der Ausländerbehörde nicht viel. Abgeschoben wird auch nicht von heute auf morgen.
Zunächst wird Madam mit Frist aufgefordert Deutschland zu verlassen. Passiert das nicht, wird irgfendwann abgeschoben. Aber das muss organisiert werden, mit dem Zielland diplomatisch abgesprochen werden, etc. Das dauert.

Und wenn die Frau jetzt wenige Tage vor der Geburt steht, holt sie sich eine ärztliche Bescheinigung, dass sie nicht reisefähig ist und das war's dann. Ein paar Gutmenschen sorgen dann dafür, dass sie bei der Abschiebung nicht drin sitzt.
Nach der Geburt genügt der Hinweis: deutscher Vater, dann darf das Kind nicht abgeschoben werden und Mutti erhält eine Duldung. Das war's dann. Willkommen im Sozialstaat Deutschland.

Ich würde mich also mit der Tatsache befassen, dass du möglicherweise ein Kind mit einer in Deutschland lebenden Ausländerin hast. Mit allen Konsequenzen, falls sich das so nach einem Test ergibt. Und du hast dich sicher schon vorbereitet, oder?
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#86
Wenn die sich illegal im Land aufhaltende Person zur Ausreise aufgefordert wurde und seither abgetaucht ist, dann weiss die Behörde gar nicht, dass die Person überhaupt noch im Lande ist. Dann kann ein Haftbefehl zur Sicherstellung der Abschiebung erlassen werden.

Das wäre doch schon mal was.

Allerdings sollte Salvador nicht mehr lange zuwarten, sondern handeln.

Austriake

P.S.: der Hinweis auf einen angeblich deutschen Vater des Kindes läuft ins Leere, weil es keine Vaterschaftsfeststellung gibt. Sonst würde jede Roma-Frau behaupten, sie sei schwanger vom Bürgermeister der Gemeinde, aus der man sie abschieben will....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#87
Habe gerade herausbekommen, dass Madames Visum bis Mai dieses Jahres gültig ist. Jetzt ist sie natürlich ganz nervös und will diese Vaterschaftsanerkennung so schnell wie möglich bekommen. Sie will gleich zum JA gehen und diese (also den Test) sofort "gerichtlich durchsetzen", weil sie wohl Angst hat, dass ich bis zum Ablauf des Visums unerreichbar bleibe. Aber geht das überhaupt? Das JA wird mir doch wohl zuerst einen netten Brief schicken und erst wenn ich nicht antworte, im zweiten Schritt mit ch zum Test zwingen, oder? Ich habe das Gefühl, Madame checkt gar nichts vor lauter Aufregung.
Ich überlege mir gerade, die Ausländerbehörde über sie zu informieren. Ein netter Landsmann in einem Forum hat ihr übrigens geraten, eine Duldung zu beantragen, bevor das Visum abläuft und während die "gerichtlichen Auseinandersetzungen" andauern. Hat sie eine Chance auf eine solche Duldung?
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#88
Duldung bekommt sie problemlos
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#89
Nehme sie zu dir auf und denn linke sie.
Live or Die...Make Your Choice
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#90
Sie ist mir gegenüber sehr misstrauisch geworden - das erklärt auch ihre Nervosität. Sie möchte, dass ich schon jetzt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibe, um Zeit zu gewinnen.

Ich werde trotzdem einen Brief ans Ausländeramt schicken, wo ich über ihre Vorhaben ganz sachlich und ohne Übertreibungen berichten werde (und mit dem Hinweis, dass ich das auch beweisen kann) - dass sie nämlich für mindestens drei Jahre mit dem Kind zurück nach Russland will, dass sie nicht vorhat, ihr Studium irgendwann fortzusetzen und dass sie sich bereits erkundigt, wie man illegalerweise in Russland mit dem Kind leben kann, wenn der Vater halbes Sorgerecht hat und dagegen ist.
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#91
(19-03-2013, 16:23)salvador schrieb: Sie ist mir gegenüber sehr misstrauisch geworden - das erklärt auch ihre Nervosität. Sie möchte, dass ich schon jetzt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibe, um Zeit zu gewinnen.

Ich werde trotzdem einen Brief ans Ausländeramt schicken, wo ich über ihre Vorhaben ganz sachlich und ohne Übertreibungen berichten werde (und mit dem Hinweis, dass ich das auch beweisen kann) - dass sie nämlich für mindestens drei Jahre mit dem Kind zurück nach Russland will, dass sie nicht vorhat, ihr Studium irgendwann fortzusetzen und dass sie sich bereits erkundigt, wie man illegalerweise in Russland mit dem Kind leben kann, wenn der Vater halbes Sorgerecht hat und dagegen ist.

An deiner Stelle würde ich keinen Brief schicken, sondern selbst hingehen. Und nimm die Beweise gleich mit, aber lasse sie nicht dort - allerhöchstens dürfen sich die Beamten dort Kopien machen.
Finde einen Beamten, der den Ehrgeiz hat, diese Schmarotzerin aus Germanistan zu entfernen. Diesen Beamten findest Du nicht mit einem Brief.

Unser Mann hier auf der Ausländerbehörde, unter anderem zuständig für Abschiebungen, ist stolz darauf dass er sich mit den schriftlichen Morddrohungen nicht nur das Klo, sondern mittlerweile auch die Diele und die Küche hat tapezieren können.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#92
(19-03-2013, 16:23)salvador schrieb: Sie ist mir gegenüber sehr misstrauisch geworden - das erklärt auch ihre Nervosität. Sie möchte, dass ich schon jetzt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibe, um Zeit zu gewinnen.
Meine Vermutung: Du bist nicht der Vater. Und sie will trotzdem von dir eine Anerkennung der Vaterschaft.
(19-03-2013, 16:23)salvador schrieb: und dass sie sich bereits erkundigt, wie man illegalerweise in Russland mit dem Kind leben kann, wenn der Vater halbes Sorgerecht hat und dagegen ist.
Du hast kein Sorgerecht, und wirst es auch nicht bekommen.

Ich kenne übrigens eine Russin mit vier Kinder von vier verschiedenen Männern. Das dritte Kind hat einen deutschen Vater. Die Frau wohnt schon seit über 10 Jahren in Deutschland und spricht fast kein Wort Deutsch.
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#93
Hallo Leute! Vor kurzem erhielt ich - erwartungsgemäß - einen Brief vom JA, Betreff: Beistandschaft für [Name des Kindes]. Ich wäre von der Frau als Vater des Kindes benannt und das JA "ist daher mit der Feststellung der Vaterschaft und der Geltungmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes betraut". Jetzt soll ich den beiliegenden Auskunftsbogen innerhalb von drei Wochen zurücksenden.
Ich bin ja erst bereit die Vaterschaft anzuerkennen, wenn ich nach dem Vaterschaftstest wirklich weiß, dass ich der Vater bin. Was soll ich jetzt in diesem Bogen ankreuzen und wie weiter vorgehen?
Das erste Blatt hat zwei Felder - Beistandschaft und Amtsvormundschaft - bei dem Beistandschaft bereits angekreuzt ist. Unter dem Namen und Geburtsdatum des Kindes sind zwei Felder - [Ich bin bereit] und [Ich bin nicht bereit] - die Vaterschaft anzuerkennen. Verzeiht mir die vielleicht etwas dümmliche Frage, aber was soll ich denn nun ankreuzen, damit es zu einem freiwilligen Vaterschaftstest kommt? Unten steht noch der Hinweis, dass diese Erklärung noch keine gültige Vaterschaftanekrennung darstellt. Diese werde erst rechstwirksam nach Beurkundung im JA.
Der zweite Bogen besteht aus Fragen zu meinem Einkommen etc.
Soll ich das zweite Blatt überhaupt ausfüllen? Soll ich noch einen Brief ans JA schicken, in dem ich erkläre, dass ich die Vaterschaft nur nach einem Test anerkennen werde? Oder gar hingehen? Wie wird so ein Test überhaupt gemacht? Es müssen ja Zeugen dabei sein, dass die Proben tatsächlich von den betreffenden Personen entnommen werden.
Wie gesagt, innerhalb von drei Wochen soll ich antworten.

Gestern bekomme ich noch einen Brief von Madame's Anwältin. Ihre Mandatin hätte mich aufgefordert, die Vaterschaft für ihr Kind anzuerkennen. Aber ich hätte bisher keine Vaterschaftsanerkennung abgegeben. (Na sowas...) Und sie weisen mich darauf hin, dass ich nicht nur gegenüber dem Kind, sondern auch der Mutter zum Unterhalt verpflichtet bin. Jetzt soll ich auch ihnen innerhalb von drei Wochen meine Einkünfte etc. offenlegen.
So wie ich verstehe, ist das JA nur für den Unterhalt fürs Kind zuständig, und mit der Anwältin versucht Madame, ihren Mutterunterhalt rauszuschlagen. Stimmt das?
Was mache ich jetzt mit diesem Brief von der Anwältin? Muss ich darauf überhaupt antworten?
Ich vermute, Madame möchte mich zwecks Mutterunterhalt anklagen... Aber macht das überhaupt Sinn? Regelt das nicht das JA?
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#94
Steht bereits im Thread. Melde dich beim Jugendamt und bei der Mutter mit der Bitte um einen privaten Vaterschaftstest. Wenn das abgelehnt wird, wirst du wie im Thread geschrieben zu einem gerichtlichen Test gezwungen werden, der wesentlich teurer wird.
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#95
Mit welcher Begründung soll denn ein privater Test abgelehnt werden können?
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#96
Braucht keine Begründung.

Ich würde gleich bei zwei Instituten einen privaten Test machen, damit du dir sicher gehen kannst. Im Moment hast du die Karten noch auf deiner Seite.

Kontakte JA und Mama, dass du auf einen privaten Test bestehst. Die werden sich schon melden.

Alternativ die Düse machen ,wenn du kannst. Glaube mir, das ist das Beste.
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#97
Ich glaube Dir, dass abhauen das Beste ist. Kann ich aber im Moment wirklich nicht!
Mama weiß bereits, dass ich auf einen Test bestehe und rechnet auch damit. Soll ich denn jetzt innerhalb der 3 Wochen das JA über meinen Testwunsch informieren oder erst etwas im Formular ankreuzen und abschicken?
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#98
Schreib denen, dass du nach dem Test den Fragebogen ausfüllst.
Live or Die...Make Your Choice
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#99
Das Formular ist doch schnurz. Sieh zu, dass baldmöglichst der Test gemacht wird, das ist viel wichtiger. Das wäre schon direkt nach der Geburt fällig gewesen!
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Solange du nicht als vater festgestellt bist, kannst du das Geschreibsel der Anwältin in soweit ignorieren, dass es nur dazu dient dass zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wurdest, deine finanzielle Situation zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen der Mutter offen zu legen.

Das vom Jugendamt ist da schon anders. Reagierst du nicht, klagen die. Deshalb schnellstmöglich versuchen einen proivaten Test zu machen. falls es nicht geht, bleibt nur der offizielle Weg.

Unterhalt musst du ggf. auch rückwirkend zahlen (ab Geltendmachung)
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