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Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ?
#1
besteht ein Schadensersatzanpruch gegen ein/e Anwält/in in den Fällen, in denen gegen das Kindeswohl (sich rechtswidrig verhaltend) beraten und gehandelt wird ? Und wie würde er beziffert ?

gruezi alle miteinandr....

Ich (30) habe mich von der KM (25) (nach 4 1/2 Jahren ) in 7/2012 getrennt, die gemeinsame Tochter (3) verbleibt bei der KM. Vereinbart war, an 3-4 Tag/Wo gemeinsame Unternehmungen/Übernachtungen/Ausflüge. Parallel hatte ich die GeS beim FG beantragt.
Die KM bestätigte mir an dem Tag, an dem sie das FG-Schreiben erhielt per SMS die Vereinbarung und fragte, an welchen Tagen es mir passen würde.
Liebe Grüße, deine......war die letze Zeile.

Sodann jedoch liess sie sich familienanwaltlich durch eine RA' in beraten und es wurden alle zuvor getroffenen Absprachen mit der KM gekündigt.
Es folgten Besuchsvorschläge alle 14 Tage 2 Stunden, es gab plötzlich Behauptungen ich hätte das Kind geschlagen, mich am Kind vergriffen, es hätte während
des Umganges ein Schädeltrauma erlitten, das Kind würde sich nicht von mir anfassen lassen, es hätte Angst vor mir, würde nachts weinend aufwachen, sich einnässen, erbrechen, eine Vaterphobie, die KM fühlt sich belästigt, stellt einen Gewaltschutzantrag, ekelt sich vor mir , es gäbe keine Kommunikationsmöglichkeit, sie läst sich beraten und reicht Bescheinigungen darüber ein, dass sie bei meinem Anblick ein Trauma erleiden würde, etc. etc. etc.
Von Beruf bin ich Co-Pilot im innereuropäischen Linienverkehr und im Regelfalle alle 2 Tage wieder zuhause, sehe nicht aus wie Quasimodo und bin eigentlich ganz normal.

Die nach anwaltlicher Beratung der Mutter erkennbare Vorgehensweise
ist stringent prozesstaktisch zu bewerten, dass ich keine gemeinsame elterliche Sorge und kein Umgang erhalten soll. Allein kann die KM sich die Vorgehensweise nicht ausgedacht haben. Der Umfang, die zeitliche Abfolge und die Vorgehensweise zielt auf rechtsinterne Kenntnisse, die ein Aussenstehender kaum kennt.
Bisherige zwei durch das Gericht beauftragte GA (1 Verfahrensbeistand/1 familientherapeutisches GA) haben die Vorhalte der Mutter nicht bestätigt.

Das Kind und ich haben einen Schaden zu erleiden, der noch immer anhält,
die normale soziale Entwicklung des Kindes ist gestört.
Anwaltskosten bei mir bewegen sich gegenwärtig auf mehr als 4000 €,
wie es zu beweisen ist, dass die KM in diese Richtung beraten wird, auch falsch vorträgt und dass offenbar das Kindesinteresse garnicht mehr wahrgenommen wird, lasse ich gegenwärtig offen.

Es ergibt sich für mich zunächst die Fragestellung, ob FA'in nicht eher im Kindeswohl oder Kindesinteresse zu beraten haben und nicht dahingehend, Zwist und Streit und seelische Kindesmisshandlung und Umgangsvereitelung zu fördern? Und ob sich aus diesem falschen Familienverständnis Schadensersatzansprüche gegen eine solche Person ergeben können ?

Ich habe weder kruse Wahnvorstellungen noch sonstige psychatrische Auffälligkeiten, wie mir der Gutachter bestätigte, aber ich bin überzeugt,
dass die RA'tin sehr genau weiss, wie ich "wegzutricksen" bin und das Vorgehen der Mutter erläutert, selbst falsche eidesstattliche Versicherungen werden abgegeben.

Sieht die Userrunde die Möglichkeit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches und wenn, unter welchen Parametern ?

Danke für Aufmerksamkeit. Schlumpf
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#2
Hallo und wilkommen!

Das liegt nicht zwingend am Anwalt, wahrscheinlicher ist, dass die Ex dich geleimt und verarscht hat.

Wappne dich für die Auseinandersetzung! Es werden jetzt Dinge in Gang kommen, die dir nicht an der Wiege gesungen wurden.
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#3
Ich sehe keinerlei Haken, an denen eine Schadenersatzpflicht einzuhängen wäre. Was du beschreibst, ist zigtausendfach geübte Praxis an Trennungsvätern.

Wir können über Gegenstrategien reden. Gedanken an Schadenersatz wären dagegen nur mentales Ausweichen angesichts einer üblen Situation.
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#4
(17-03-2013, 13:05)p schrieb: I Was du beschreibst, ist zigtausendfach geübte Praxis an Trennungsvätern.

Entschuldigung meiner Nachfrage, aber meinen Sie das ernst ?
Wissen die zuständigen Richter/innen bei den Familiengerichten das nicht, dass mit falschen Angaben vorgetragen wird ?
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#5
Anwälte haben bei Delikten der Ehrverletzung im Rahmen ihrer Tätigkeit wohlweißlich einen gesetzlichen Bonus/Schutz. Da wird nichts passieren.
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#6
Das ist absolut ernst gemeint und dies nicht aus Theorien ausgeschwitzt, sondern anhand konkreter Fälle, wie sie tagtäglich und tatsächlich passieren. Falschbeschuldigungen gleich welcher Art sind Standardvorgehen gegen Väter, folgenlos für die Beschuldigerin. Im Forum findest du genügend Fälle, in denen das durchgezogen wurde.
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#7
(17-03-2013, 12:32)Schlumpf schrieb: Bisherige zwei durch das Gericht beauftragte GA (1 Verfahrensbeistand/1 familientherapeutisches GA) haben die Vorhalte der Mutter nicht bestätigt.
Echt? Wink Millionenfach bewährte Praxis! So funktioniert das deutsche Familienrecht eben.
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#8
Na ja, ich habe ´mal das Gericht gefragt, ob ihm das nicht auch langsam langweilig würde: Seit 3 Verfahren immer die gleichen falschen Satzbausteine der Gegenseite und jetzt sogar als eV... aber Folgen hatte das keine...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
ganz vage abwegige Überlegung..

könnte es mglw. denn auch sein, dass die Mitarbeiter/innen des Gerichtes,
(Richter und Rechtspfleger w+m) Gutachter/innen, Jugendamtsmitarbeiter/innen, Verfahrensbeistand/in, Umgangspfleger/in
Kinderschutzbund, AWO, Rechtsanwälte/innen etc etc.
garnicht an einer in Kindeswohl eiligen, schnellen Lösung interessiert wären?
weil dadurch ihre Arbeitsplätze nicht gesichert wären ?

Manches Statement irgendeines Beteiligten erschien mir oft völlig überflüssig....sinnleer...und nicht zur Sache gehörend...in meinem Beruf gehe ich sehr zielgerichtet vor und meide jedes überflüssige Wort und jede überflüssige Handlung.
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#10
Familie ist in Deutschland nun mal verrechtlicht und Trennungsfamilie ist sogar extrem verrechtlicht. Juristen und die bekannte Helferindustrie haben sich diesen Bereich unter den Nagel gerissen, so widersinnig es mit etwas Abstand betrachtet sein mag.

Du musst das als leider (!) nicht kurzfristig änderbares Faktum anerkennen und deine Methoden und Ziele danach ausrichten. Eine schwierige Wetterlage musst du auch akzeptieren, deine eingesetzten Werkzeuge danach ausrichten. Es bringt nichts, darüber zu greinen und zu vermuten warum das Gewitter wohl so stark ist.
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#11
Moin Schlumpf.

Du wirst Dich mE entscheiden bzw. Du wirst gut sortieren müssen, ob Du das 'System' verstehen und auseinannder nehmen oder ob Du konkret etwas für Dich und das Kind erreichen möchtest.

Du solltest Dich nach meiner Erfahrung darauf einstellen, daß bei unvereinbaren Vorstellungen der Eltern 'nur' der Standardumgang zu erreichen ist. Der ist allerdings ziemlich sicher.

Problem Deines Jobs wird sein, daß Deine Einsätze nicht so gut in das Raster des Standard-Arbeitnehmers für Standardumgang paßen. Das wird für eine verbindliche Elternvereinbarung zum Umgang mit 'Turbulenzen' verbunden sein.

Die Vorwürfe wissen auch Richter einzuschätzen, sind das übliche böse Spiel, sobald schlechte Anwälte ins Spiel kommen. Werte es als Ausdruck einer verkommenen Gegenseite, weniger als Bild, das man von Dir hat. Laß es emotional an Dir abperlen und vertraue DIR und höre auf DICH!

Ob es sich lohnt, welche Risiken der Flug durchs Gewitter bringt, darin bist du geschult. Ansonsten auch am Boden jetzt. Fasten Seatbelts Wink
.
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#12
In unserem Fall hatten die massiven Falschvorträge der Gegenseite durchaus nicht unerhebliche Konsequenzen. Erstens läuft gegen die KM eine Strafanzeige wegen übler Nachrede/Falschaussage/Verleumdung, die - zumindest sieht es zur Zeit so aus - durchaus Folgen für die KM haben wird.
Bezüglich der (früheren) RAin der KM haben wir der RAin einen höflichen, aber sehr direkten Brief geschrieben und ihr eskalierendes Verhalten deutlich gerügt, sie aufgefordert zur Wahrheit und Sachlichkeit zurückzukehren mit einem dezenten Hinweis auf eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer. Ergebnis war das sofortige Einlenken der RAin auf eine sachliche und teils sogar entgegenkommende Ebene. Zudem hat die Richterin die RAin im Umgangsverfahren auch deutlich zusammengestaucht.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen. Auch wenn wohl über Schadenersatzansprüche nichts zu holen sein wird, kann man sich - so man es denn beweisen kann - durchaus gegen massive Anschuldigungen der Gegenseite zielgerichtet zur Wehr setzen.
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#13
@Jessy, das ist zwar sehr erfreulich aber doch weit entfernt von einer Schadensersatzpflicht im Sinne des TO.

Grundsätzlich wird die Anwaltskammer auch nur bei Verfehlungen des eigenen Anwalts tätig.
Gleiches gilt, m.W. für Haftungsfragen.

Für die Ergüsse der Gegenseite ist ausschließlich der Richter zuständig, der dieses Verhalten bewerten und ggf. rügen muss.

Und auch in eurem Fall führte das ja offensichtlich nur zum einlenken geführt.
Das liegt im freien Ermessen der gegnerischen RAtte.
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#14
Ein Problem liegt m. E. im "Matschbegriff" Kindeswohl selber, der ja geradezu dazu herausfordert, die Gegenseite als kindeswohlgefährdent darzustellen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Na klar ist das die Vorgabe und Taktik der Anwätin.
Bindung zerstören und Streit schaffen um die gem. Sorge zu verhindern.
Das ist auch jedem klar. Interressiert nur niemanden.
Wie wenig das mit dem Kindeswohl zu tun hat und wie weit Anwälte und Mütter gehen sieht man auch hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...light=vamv
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#16
Das halte ich nun wirklich für Bullshit und billige Schuldzuweisungsspielchen.
Wenn ich meinen Ex-Partner NICHT fertig machen WILL, dann schwatzt mir das auch kein RA auf.
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#17
(17-03-2013, 15:20)iglu schrieb: Wenn ich meinen Ex-Partner NICHT fertig machen WILL, dann schwatzt mir das auch kein RA auf.

Du vergißt m. E. ´mal wieder, dass Trennungssituationen hoch emotional sind und nicht alle Deine coolneß haben. Es reicht dann, wenn ein Anwalt auf einer Seite mit solchem Mist beginnt...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
Hör dir die Audio Datei an. Da war keine einzige Mutter die Bedenken hatte so vorzugehen. Und das nur um die gemeinsame Sorge zu verhindern. Wenn Kindesentziehung nötig ist braucht man auch Gründe die das rechtfertigen.
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#19
Wenn ihr euch damit wohlfühlt, dass eure Exen mit dem Vernichtungsfeldzug gegen euch nichts zu tun haben und nur an den "falschen" Rechtsbeistand geraten sind, dann redet euch das ruhig ein.
Mich jedenfalls beleidigen solche Thesen in meiner Intelligenz.
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#20
vielen Dank verehrte Mitväter für die sachlichen Antworten.

Ganz offensichtlich ist im Verfahren vor dem Familiengericht iaR nicht vorgesehen, die unzutreffenden zunächst das Umgangsrecht beschränkenden
Behauptungen eilig und zeitnah zu klären ?
Ist das bei einigen Ihrer Angelegenheiten gleichsam so ?

Gegenwärtig ist ein weiteres psychatrisches Gutachten durch das FG beauftragt, weil (vor 6 Wo) wesentliche für das (weitere) psychische Gutachten erforderliche Angaben der KM und mir völlig konträr dargestellt werden.
Da ich jedoch ohnehin berufsbedingt sehr regelmäßig psychatrisch untersucht werde und auch hier Auffälligkeiten nicht bekannt oder erkennbar sind, sehe ich dem Ergebnis eigentlich zuversichtlich entgegen, wobei ich natürlich nicht weiss, was mich fragentechnisch erwartet und ob der/die Gutachter/in objektiv ist.

Zumal, das regte die (gegenwärtige) familientherapeutische Gutachterin /Psychologin in ihrer Empfehlung an das Gericht zur Erstellung eines weiteren Gutachtens an, bestünden bei der KM Anzeichen einer Erziehungsunfähigkeit, was immer das im Ergebnis bedeuten mag.

Danke bisher für Ihre Aufmerksamkeit. Schlumpf
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#21
(17-03-2013, 16:03)iglu schrieb: Mich jedenfalls beleidigen solche Thesen in meiner Intelligenz.
Wow, so schnell bist Du beleidigt? Arbeite ´mal an Deinem Selbstwertgefühl...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#22
Hallo @Schlumpf,
wenn Dinge behauptet werden, die Nachweislich erstunken und erlogen sind, versuche es mit einer Unterlassung.
Dein RA wird es nicht tun.
Die Form und die Art der Unterstellung ist ausschlaggebend.
Wenn Sätze anfangen wie:" Nach diesseitiger Auffassung........." hast du keine Chance!
Sollten aber Sätze anfangen wie:" Da der KV psychischen Druck auf die KM ausübt...........ist es unerklärlich wie so ein Mann auch noch ein Flugzeug führen kann."
Damit hätte sich der RA ein Eigentor geleistet.(Ähnlich wie in meinem Fall)
Steht dort aber "Lt meiner Mandantin....." kann man dem RA nichts anflicken.
Da in meinem Fall ein Gemisch aus beidem war, erging an die RAin eine Strafanzeige wegen "Übeler Nachrede" und an die KM eine Unterlassung.
Eine Strafanzeige gegen die KM (die hier ja auch nicht beabsichtigt ist) wird regelmässig wegen "Familienrechtsstreitigkeiten" eingestellt.
Ein Kostenrisiko entsteht bei einer Strafanzeige nicht (dein RA wird niemals einen Strafantrag gegen ein(e) Kollege(in) stellen), eine Unterlassung in meinem Fall auch nicht, da ich sie meinem RA übertragen habe.
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#23
@ Schlumpf das wievielte Gutachten der GWG ist das jetzt ,lerne langsam zu verstehen (fuer einem Mann mit technischer Ausbildung ist das nicht einfach..) Es giebt eine Scheidungsindustrie die NUR an deinem Geld interesiert ist (RA,Gericht, Kinderwohichweisnichtwasbund, Jugendamt, Gutachter usw.) das Kind interresiert alle zusammen einen feuchten Dreck nur die eigene Exsistenzberechtigung ist wichtig!!
Es ist schwer dagegen anzugehen, aendern kannst Du nichts (leider)!!!

Wohl die beste Variante ist allen zu zeigen das du dieses Spiel nicht mehr mitspielst, also keine Prozesse, keine Gutachten, keine Anzeigen,kein Geld an RA die auch nur dein bestes wollen... und ums Geld oder besser kein Geld fuer die EX kuemmern wir uns wenn du das verinnerlicht hast (sollte als ATPL nicht sooo schwer sein ein Einkommen zu erziehlen an das Ex nicht ran kommt).

Solange Du dich von deiner EX am Ring durch die Manege fuehren laesst wird sie das auch tun, erst wenn sie erkennt das du cool bleibst kann man evt. normal mit dieser Frau reden.

mfg

Peter aus dem Eis
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#24
In meinem Fall hat die Beistandschaft des JA die KM massiv gegen mich aufgebracht. Das JA hat meine Beziehung zur KM zerstört.
Das alles für das Kindeswohl.
Live or Die...Make Your Choice
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#25
(17-03-2013, 15:20)iglu schrieb: Wenn ich meinen Ex-Partner NICHT fertig machen WILL, dann schwatzt mir das auch kein RA auf.

Oh doch, das passiert tausendfach.

Kein Rechtsanwalt hat ein Interesse an einer schnellen, friedlichen Beilegung eines Konflikts. Warum? Weil er vom Streit lebt, der Berufsstand der Rechtsanwälte.

Meine Exe, juristischer Laie wie ich, hat sich vertrauensvoll an eine regional sehr bekannte Kampfhenne gewandt, die sich selbst als "Opferanwältin" bezeichnet und nur Frauen vertritt. Jetzt, dreieinhalb Jahre später, gibt es nur eine Gewinnerin: Frau Opferanwältin!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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