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Unterhalts neuberechnung
#1
Question 
Hallo,
Ich habe 2 Töchter für beide zahl ich Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle stufe1.
Habe auch für beide einen Titel beim Jugendamt .
Ich glaube einmal dynamisch und einen normalen.
Nun wird der Unterhalt neu berechnet (Fragebogen Jugendamt)
Und ich habe festgestellt das ich seit 3 Jahren 35 Euro mehr für meine kleinste Zahlen müsste.
Kann mir jetzt passieren das ich 3 Jahre nachbezahlen muss?
Wäre über Informationen dankbar.
Grüße Ralph Huh
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#2
Nein. Fällig für die Vergangenheit ist nur der Betrag der im Titel steht und den hast du bezahlt, oder?
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#3
Ja immer angepasst an die Altersstufen .
Habe halt Angst weil ich mit meinen Einkommen in der DDT auf Stufe 3 bin.
Und zum Zeitpunkt des Titels noch auf stufe 1.
Habe im Netz was gelesen das die bei einem dynamischen Titel die Differenz nachfordern können.

Und nun hab ich Sorge das eine größere Summe von mir verlangt wird.

Also muss ich ab jetzt dann mehr Zahlen aber nach fordern werden sie nicht?
Egal ob der Titel dynamisch oder nicht ist?
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#4
(20-03-2013, 15:36)Ralph schrieb: Habe im Netz was gelesen das die bei einem dynamischen Titel die Differenz nachfordern können.
Die Differenz bei der Altersstufe ja. Wegen Deinem Einkommen nein, weil sie ja alle zwei Jahre neue Gehafltsnachweise fordern können. Du bist nicht verpflichtet, diese freiwillig zu liefern.
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#5
Danke für eure Hilfe !
Fällt mir ein Stein vom Herzen !
Ich habe wirklich ne zeitlang mit fast nichts leben müssen.
Und nun geht's mir gut und kann mit meinen Mäusen auch ab und an was Unternehmen.
Mit der neuen Erhöhung habe ich auch so keine Probleme nur im nach hinein wäre das schon hart.
Nur schade das mein Kind durch die Erhöhung nicht profitiert sondern meine ex sich wieder etwas mehr bereichertSad
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