Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 3.25 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Toller Post, @p!

(02-03-2013, 13:52)p schrieb: Wir alle könnten auch einfach zur Ex gehen, sie auf Armlänge Abstand halten und das Kind holen. Fertig.

Das ist genau das, was ich tun werde, sollte irgendwann in D'land mal "Anarchie" sein ..

Dann werden auch ein paar "Rechnungen" beglichen, aber nicht so, wie es sich die dann betroffenen Juristen vorstellen.
Zitieren
Aber bitte nicht als Aufruf zu Grenzüberschreitungen verstehen. Hier gehts um ein Naturrecht. Der Kontakt zwischen Eltern und Kindern ist ein Naturrecht. Immer gewesen.
Jemanden sein Geld zu klauen wäre kein Naturrecht. Etwas zerstören oder verletzen auch nicht.
Zitieren
(02-03-2013, 14:07)p schrieb: Aber bitte nicht als Aufruf zu Grenzüberschreitungen verstehen.

Natürlich nicht...

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Anarchie#section_4

Man wird ja auch mal träumen dürfen.. Smile
Zitieren
Wie schon das vorangegangene Verfahren, endet auch das aktuelle mit gemischten Gefühlen. Aktuell überwiegt noch die Freude des vermeintlichen "Etappensieges", aber mal sehen, was im schriftlichen Beschluss tatsächlich drin steht. Es war wieder eine Verhandlung der lauten Worte, noch deutlicher dieses Mal, aber ob den Worten auch Taten folgen werden, wird sich zeigen.

Erst die schnöden Fakten, dann der "amüsante" Teil der mündlichen Verhandlung:

Zur Erinnerung - beantragt war:
- bis zum Sommer einmal monatlich vierstündiger Umgang (ohne pädagogische Begleitung, ohne KM), ab dem Sommer ganztägiger Umgang einmal monatlich zu fixen Terminen (jeder zweite Freitag/Samstag des Monats)
- Umgangspflegschaft für längere Zeit
- kein Terminausfall, Verschiebung nur mit ärztlichem Attest oder Zustimmung KV
- Androhung Ordnungsmittel
- Elterngespräche (erst) ab nächstem Jahr
- Auskunftspflicht

Was die KM wollte:
- im Prinzip die Weiterführung des bisherigen Vergleichs (der wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft und ständigen Ausflüchten ihrerseits nicht mehr durchführbar war); d.h. die nächsten Termine noch in ihrer Begleitung, am besten noch ein paar zusätzliche Termine in ihrer Begleitung, da ja nun seit dem letzten Umgang schon wieder etliche Wochen vergangen waren
- sehr wichtig schien ihr ausserdem noch, ihren LG zu den Umgängen mitnehmen zu können
- ansonsten wolle sie nur ihre Ruhe haben (dazu später mehr)
- zu allem anderen hatte sie offensichtlich keinerlei Ansicht

Was dabei rauskam:
Vorweg - die Richterin scheint sich extrem schwer mir konkreten Beschlüssen zu tun, ihr Ziel scheint auf Biegen und Brechen eine brauchbare Elternkommunikation zu sein. Dieses hohe Ziel in allen Ehren, hat sie sich diesmal zwar für einige konkrete Formulierungen entschieden, aber genug Potential für Konflikte bleibt - offensichtlich ist das so gewollt.
- Umgang wie beantragt ohne KM, im vierwöchentlichen Rythmus, aber ohne Festlegung konkreter Wochentag
- Mediation ab nächstem Monat unter hälftiger Kostenteilung, soweit die Gesprächstermine nicht auf den Tag des Umganges gelegt werden können
- Umgangspflegschaft zunächst für die nächsten drei Termine
- Modalitäten zu Terminvereinbarung, -ausfall und Ordnungsmittel wurden nicht schriftlich festgehalten, da hat sich die Richterin wieder nur mündlich in Richtung KM gewandt
- Auskunftspflicht findet im Rahmen der Elterngespräche statt
- KM und ihr LG müssen sich auf richterliche Anordnung vom Umgangsort während der Umgangszeiten fernhalten
- Verfahrenskosten werden geteilt

Im Großen und Ganzen ein brauchbares Ergebnis, denke ich.
Die Nachhaltigkeit der mündlichen richterlichen Rügen bei der KM wage ich stark zu bezweifeln, hat ja auch beim letzten Mal schon nicht gewirkt. Aber hoffen kann man ja mal... Wink

Dennoch, die Highlights der Verhandlung und sonstiges erwähnenswertes.
- Verhandlung läuft schon 15 Minuten, da wird der Richterin ein Zettel reingereicht. Richterin zur KM "Sie entschuldigen die harsche Ausdrucksweise, aber wollen Sie mich verarschen? Ich habe hier ein Fax Ihrer Anwältin von vor 30 Minuten - da wird eine Verlegung des heutigen Termines beantragt. Können Sie mir das erklären?" - KM hat ja schon den Termin letzte Woche platzen lassen, keine 24 Stunden vor der Verhandlung, wegen angeblicher Erkrankung... offensichtlich hat sie auch auf einen Ausfall des Termins diese Woche gehofft... erklären konnte sie das also nicht, und damit war dieser Antrag auch schon Geschichte.
- JA-Mitarbeiterin war - welch Wunder - voll auf der Seite meines LGs, sichtlich genervt von der KM.
- Lang und breit ging es dann noch um die aktuelle Strafanzeigenflut - hier wurde der KM (kommt auch in den Beschluss rein) nochmal untersagt, in Zukunft verleumderische Aussagen zu tätigen.
- Das JA steht zweiwöchentlich bei der KM auf der Matte um zu überprüfen ob es den Kindern gut geht (das scheint die KM am meisten zu nerven "... es hätte sich jetzt jahrelang niemand darum gekümmert wie sie ihre Kindern erzieht, etc..." - Ich sage da nur: "Die Geister, die ich rief..." ;-D)
- der im eA-Verfahren ergangene Beschluss wird wegen Falschaussage der KM (ein Umgangstermin sei vereinbart gewesen) aufgehoben, sollte sie nochmal das Gericht anlügen, bekommt sie ein Bußgeld
- Insgesamt hat die Richterin die KM so fertig gemacht, dass sie während des Großteiles der Verhandlung Rotz und Wasser geheult hat, insbesondere als es hieß, sie dürfe bei den zukünftigen Umgängen nicht mehr dabei sein, die Erziehungsfähigkeit ihrer Familie sei stark in Frage zu stellen und sie solle sich doch mal überlegen, sich von ihrem LG zu trennen (dem sie während der Verhandlung das eine oder andere in die Schuhe zu schieben versucht hat) und eine psychotherapeutische Behandlung täte ihr auch nicht schlecht...

Es gab noch die eine oder andere nette Einzelheit mehr, fällt mir aber gerade nicht mehr ein. Jetzt heißt es warten was im schriftlichen Beschluss tatsächlich steht. Danke für die Aufmerksamkeit.

Achso - das wichtigste kommt zum Schluss: Mein LG hatte heute zwei schöne Stunden mit zwei gut gelaunten Töchtern im Anschluss an das Verfahren - Umgangswiedereinstieg lief also problemlos. Smile
Zitieren
(21-03-2013, 22:46)Jessy schrieb: ...aber genug Potential für Konflikte bleibt - offensichtlich ist das so gewollt.
- Umgang wie beantragt ohne KM, im vierwöchentlichen Rythmus, aber ohne Festlegung konkreter Wochentag
- Mediation ab nächstem Monat unter hälftiger Kostenteilung, soweit die Gesprächstermine nicht auf den Tag des Umganges gelegt werden können
- Umgangspflegschaft zunächst für die nächsten drei Termine
Sie hat das getan, was von ihr erwartet wird. Alle ins Boot zu holen, die der Familienvernichtungsmafia Gelder zuschustern.

Warum macht sich der Vater des Kindes so lächerlich und spielt dieses Spiel mit?
Zitieren
Ähm - weil`s so gewünscht war in weiten Teilen?
Zumindest die Mediation und die Umgangspflegschaft haben ja wir beantragt. Insofern verbuche ich das durchaus als Erfolg. Einzig die nach wie vor zu unkonkreten Termine nerven etwas.
Zusammengezählt sind etwa 80 % des Antrags durchgegangen, "nur" zwei wesentliche Punkte konnten wir nicht so konkret kriegen wie gewünscht. Insofern hätte das sehr viel schlechter laufen können.

By the way: Was sind schon groß die Alternativen? Zum OLG stapfen und sich da beschweren - über was denn? Dass keine Ordnungsmitteln angedroht wurden? Ist ja wohl das Geld nicht wert, da Ordnungsmittel sowieso so gut wie nie verhängt werden. Abseits dessen ist es ja "eigentlich" auch Aufgabe des Gerichtes, Streitigkeiten beizulegen - daher sei der Richterin verziehen, tatsächlich nochmal Elternkooperationsübungen anzuordnen bevor sie einen Umgangsbeschluss bis zum St.Nimmerleinstag erlässt, der sicher langfristig niemandem Freude macht.

Manchmal habe ich hier im Forum ein wenig den Eindruck, dass es einigen Väter nicht wirklich darum geht ihre Kinder zu sehen oder eine tragfähige Lösung für die Zukunft zu finden, sondern auf Biegen und Brechen alles zu 100 % durchzusetzen und dabei noch soviel wie möglich der "verhassten Helferindustrie zu schaden". Das sind nach meiner Beobachtung auch diejenigen, die am wenigsten vor Gericht erreichen. Recht haben und Recht kriegen sind ja bekanntermaßen zwei Paar Stiefel.

Wie auch immer - Wir sind mit diesem Zwischenstand jedenfalls zufrieden. Nach all den gemachten und auch hier gelesenen Erfahrungen hätte es uns wesentlich schlechter erwischen können.
Zitieren
nein, hier im Forum bekommt man nur tipps, mit denen man zumindest nichts falsch macht. Auslegen kann man die dann wie man möchte. Ich bin trotz dieses Forums wieder Vater geworden und bereue es nicht. Was mich erwarten kann weis ich ganz genau dank dieses Forum. Wie ich mich schützen kann weis ich aber auch. Kinder kosten egal ob übertrieben viel per Unterhalt oder alle anderen nur nicht die Eltern wenn die Arge zahlt. Damit muss man leben
Zitieren
(21-03-2013, 23:53)Jessy schrieb: Das sind nach meiner Beobachtung auch diejenigen, die am wenigsten vor Gericht erreichen. Recht haben und Recht kriegen sind ja bekanntermaßen zwei Paar Stiefel.
Mit dieser Aussage hast Du Dich jetzt so richtig unbeliebt bei mir gemacht.

Ist klar, dass Dir das wo vorbeigeht. Bei einer Zweitfrau ist mir das allerdings völlig egal.

Diese sind die ersten, die am lautesten brüllen, wenn es nicht nach ihrer Pfeife geht. Und trotzdem das fordern, "was ihnen zusteht".
Zitieren
(21-03-2013, 22:46)Jessy schrieb: die Richterin scheint sich extrem schwer mir konkreten Beschlüssen zu tun, ihr Ziel scheint auf Biegen und Brechen eine brauchbare Elternkommunikation zu sein. Dieses hohe Ziel in allen Ehren, hat sie sich diesmal zwar für einige konkrete Formulierungen entschieden, aber genug Potential für Konflikte bleibt - offensichtlich ist das so gewollt.

Sie windet und biegt sich, anstatt ihren Job zu machen. Erst verrechtlicht man Familie bis in die Fingerspitzen und zieht jeden Mist an die Gerichte, dann holt man Richter heran, die sich ein Hobbypsychologenshirt unter die Robe ziehen, das ihnen dann näher ist wie die Robe.

Der Verlust: "Modalitäten zu Terminvereinbarung, -ausfall und Ordnungsmittel wurden nicht schriftlich festgehalten" - die Mutter hat nun wahrlich lange genug gezeigt, was passiert wenn keine Grenzlinien gesetzt werden. Und das für vier Stunden Umgang alle vier Wochen, dazu das Brimborium von Geschwätz das bei der Mutter noch nie was gebracht hat.

Ahnscheinend soll der Vater in diesem Irrgartenspiel entnervt werden, damit sich Angelegenheit von selbst auflöst. Keine Anträge mehr, Problem gelöst.

Die Begleitshow im Gerichtssaal mag dem Vater ja gut getan haben, aber für das Kind, das eigentliche Ziel ist nicht viel herausgekommen. Ist der Vater noch so motiviert, dass er nun auch durch eine Mediation geht?

(22-03-2013, 00:24)blue schrieb: Diese sind die ersten, die am lautesten brüllen, wenn es nicht nach ihrer Pfeife geht. Und trotzdem das fordern, "was ihnen zusteht".

Hier gehts nicht um "contra Zweitfrauen" - Schlachten, sondern "pro Umgang Kind", den der Vater will!
Zitieren
@ blue - Du verzeihst mir sicher, aber du hast vollkommen recht, das geht absolut an mir vorbei. Ich mache diesen "Zirkus" wegen der Kinder meines LG jetzt beinahe drei Jahre schon mit (ohne Murren und ohne Forderungen - ich bin sicher nicht Mutter Theresa, aber wenn man sich entscheidet, mit einem "gebrauchten Mann" zusammen zu sein, muss man sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein und darf hinterher nicht allzuviel jammern), und finde mich ehrlich gestanden nicht in deiner abwertenden Beschreibung der typischen "Zweitfrau" wieder. Im übrigen - eigentlich bin ich die "Viertfrau". Wink

@ p - Wie es weiter geht bleibt ehrlich gesagt aktuell noch offen. Eigentlich hatte mein LG schon vor dem Verhandlungstermin mit der Sache abgeschlossen, wollte nur noch das Verfahren sauber beenden und dann ein paar "pro forma"-Umgänge und die Mediation absolvieren bis auch die ganzen Strafsachen vom Tisch sind und dann den Kontakt zu den Kindern endgültig und insgesamt abbrechen, da er der festen Überzeugung ist, dass die KM immer wieder auf neue Arten Stress machen wird. Er hat noch eine andere Tochter, um die er sich kümmern muss und will. Die Zermürbungstaktik geht hier doch in weiten Teilen auf, muss man zugeben.

Zu dieser seiner Entscheidung habe ich bisher noch nichts gesagt, denn meines Erachtens wird hier in den nächsten Monaten noch ein anderer Faktor stark und immer stärker mit reinspielen, der bisher auf die Distanz nur wenig zum Tragen kam, aber vermutlich demnächst immer massiver hervortreten wird... seine Kinder, die ihn fragen "Machen wir das morgen wieder zusammen? Das ist toll!"... Ob das zum weitermachen für ihn reicht, wird sich zeigen. Die Ressourcen weiteren Ärger durchzustehen sind jedenfalls nahezu aufgebraucht.
Zitieren
(22-03-2013, 11:35)Jessy schrieb: Die Ressourcen weiteren Ärger durchzustehen sind jedenfalls nahezu aufgebraucht.
Genau das meinte ich. Für "ihn" wird es Zeit, Abstand zu nehmen.
"Eure" Beziehung leidet darunter, wenn er sich weiter aufreibt.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass sich zweit.- oder auch viert- Frauen aus der ursprünlichen Problematik raushalten sollten.

Ebenso wie die weißen Ritter, die der Meinung sind, der armen AE unbedingt zur Seite stehen zu müssen.

Ich persönlich erwarte von dem Mann meiner Ex, der Vater "spielt", dass
er die(meine) Kinder adoptiert!

Diese Eier hat er allerdings nicht in der Hose. Denn er müßte ja auf viel Geld verzichten, welches ich ihm in den Ar.... schiebe.
Zitieren
@ blue - Grundsätzlich würde ich mich lieber raushalten, glaub mir. Aber wenn ich um Hilfe gebeten werde, was bitte sollte ich meinem LG dann sagen? "Sorry, bleib mir mit deinen Rotznasen und dem ganzen Kram vom Hals!"? Nicht so mein Ding, widerspricht irgendwie meiner Auffassung von Beziehungsverantwortung.

Mein LG "wollte" auch, dass der Neue der KM die Kinder adoptiert, nachdem er ja scheinbar extrem in seiner "Vaterrolle" aufgeht. Aber auch hier ist die Geldgeilheit der KM und ihres Stechers am Ende größer als der Wunsch, den Kindern ein gefestigtes Elternbild vermitteln zu können.
Zitieren
(22-03-2013, 23:16)Jessy schrieb: Aber auch hier ist die Geldgeilheit der KM und ihres Stechers am Ende größer als der Wunsch, den Kindern ein gefestigtes Elternbild vermitteln zu können.
Ich beschränke mich daher auf´s zahlen und habe meine Ruhe.
Ist nicht gerade Richtung Portokasse, aber ich lebe gesünder, mich nicht weiter mit diesem Driss belästigen zu müssen.

Ich habe halt zwei Fehler in meinem Leben gemacht. Kind 1 und 2. Smile
Zitieren
Ernstgemeinte Frage: Und wie bist du damit klargekommen, ich meine mit dem Loslassen der Kinder, der himmelschreienden Ungerechtigkeit des Sytems, etc.? Ist das nicht doch ständig ein Dorn im Auge, spätestens bei jedem neuen Auskunftsersuchen des JA wegen Unterhalt?
Zitieren
(22-03-2013, 23:29)Jessy schrieb: ...., spätestens bei jedem neuen Auskunftsersuchen des JA wegen Unterhalt?
Ein Kind wird im Oktober dieses Jahres 12. Da ich einen dynamischen Titel "habe", werde ich selbstverständlich entsprechend zahlen.

Wenn das JA die Unterlagen von mir haben will, dann bekommen sie diese In "Prosa". Big Grin
Will heißen, dass ich mir einen Spaß draus mache! Smile
Zitieren
(22-03-2013, 23:29)Jessy schrieb: Und wie bist du damit klargekommen, ich meine mit dem Loslassen der Kinder, der himmelschreienden Ungerechtigkeit des Sytems
Gar nicht. Ich hab´s immerhin bis zur Gefährderansprache geschafft. Smile

Ich denke jeden Tag an meine Kinder. Vorgestern hatte mein "kleiner" Geburtstag.

Ich weiß allerdings, dass ich mich nicht kaputt mache.
Wegen einer Mutter, die niemals versteht, was sie ihren Kindern aufbürdet.
Zitieren
Post ist da. Es ist wieder ein Vergleich, kein Beschluss. Und in der Formulierung genauso wischiwaschi wie der erste Vergleich, obwohl im Anhörungstermin deutliche Worte gefallen sind und mein LG einige Dinge ganz eindeutig und zweifelsfrei gefordert hat.
Wir haben jetzt einen Antrag auf Abänderung der Niederschrift sowie Erteilung einer Abschrift des Verhandlungsprotokolls gestellt und bestehen darauf, dass die konkret besprochenen und vereinbarten Sachen auch genauso konkret im "Vermerk" drinstehen. Bin gespannt auf die Reaktion.
Die Richterin ist ganz offensichtlich nicht willens a) einen Beschluss zu fällen, dessen Begründung ihr ja Arbeit machen würde und b) das Konfliktpotential der Terminvereinbarungen aus der Welt zu schaffen, indem sie eindeutige Umgangstermine in den "Beschluss" schreibt.
Zitieren
Die Richterin fährt die bewährte alte Zermürbungstaktik und tut einfach, was sie will. Der Vater darf in dann an Einzelpunkten wie z.B. der Beschlussverweigerung abarbeiten, bis der Tank leer ist. Kenne ich sehr gut.
Zitieren
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, einen Zeugen (Nicht-Anwalt) mit in eine nicht-öffentliche mündliche Anhörung zu nehmen?
Der springende Punkt an der ganzen Sache ist ja, dass es nun das zweite Verfahren mit viel Geschwafel war (und mein LG ist wirklich nicht zu dumm deutlich zu sagen was er will) und einem schwammigen Vergleich.

Und gesetz dem Fall, die Richterin ändert die schriftlichen Ausführungen nicht wie gewünscht ab? Wie macht man dann weiter? Hoffen dass die KM sich an die grob festgelegten Richtlinien hält? Oder den Vergleich anfechten, weil er nicht so lautet wie mündlich besprochen (was schwer nachzuweisen sein wird)?

Bei einigem, das wir ganz konkret im Beschluss haben wollen, sagte die Richterin immer "Das ist ja selbstverständlich und muss daher nicht aufgeführt werden." - aber gerade an diesen Punkten gibt es immer wieder Ärger mit der KM, weil es für die eben nicht selbstverständlich ist. Hat man einen Rechtanspruch auf Übernahme gewisser Punkte in konkreter Forumlierung in den Vergleich/Beschluss, auch wenn das rudimentär tatsächlich vom Gesetz ohnehin vorgegeben ist?
Zitieren
Nein, die Verfahren sind nichtöffentlich. Der früher erlaubte Beistand wurde still und leise zur Möglichkeit nach Erlaubnis zurückgestuft. Juristen dulden keine nicht-juristischen Zuschauer beim anrührern ihrer Giftbrühen.

Die Richterin wird sich auf das Protokoll zurückziehen, denke ich und euch ablaufen lassen.
Zitieren
Naja, das wäre ja noch eine Chance, denn in ihr Diktiergerät hat die Richterin die Sachen wesentlich konkreter diktiert als es jetzt auf dem Papier steht.
Zitieren
Die einzige Chance besteht darin die Richterin loszuwerden.

Ich meine natürlich legal.Tongue
Zitieren
(26-03-2013, 18:25)Jessy schrieb: Naja, das wäre ja noch eine Chance, denn in ihr Diktiergerät hat die Richterin die Sachen wesentlich konkreter diktiert als es jetzt auf dem Papier steht.

Je größer das Delta zwischen tape und Papier, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass das tape noch existiert.
Zitieren
(26-03-2013, 17:50)Jessy schrieb: Post ist da. Es ist wieder ein Vergleich, kein Beschluss.
Gem. § 36 I FamFG "können die Parteien einen Vergleich schließen".
Das impliziert, dass die Parteien grds. auch in familienrechtlichen Verfahren die Verfügungsbefugnis über den Verfahrensgegenstand haben.

Wer einen Vergleich schließt, darf sich also nicht darüber wundern, dass das Gericht das Verfahren nicht per Beschluss/ Urteil entscheidet.

Für das "Wischi-Waschi" eines Vergleichs sind demnach nicht zuletzt auch die Parteien verantwortlich. Soweit der Vergleich vollstreckungsfähige Inhalte regeln soll, wird das Gericht -das ist jedenfalls die Erfahrung, die ich fast ausnahmslos mache- auf Konkretisierung achten.

Mir stellt sich beim "Querlesen" des Threads die Frage, ob sich die Parteien nur getroffen haben, um in einen Wettkampf zu treten darüber, wer am Längsten über Dinge reden kann, von denen sie nicht wissen, ob sie Grundlage streitgegenständlicher Entscheidungen sind.

Ähnlich verhält es sich auch mit den Kommentare, die hier zum Besten gegeben werden.

Worum geht es eigentlich?
Zitieren
In aller Kürze?

In all unseren Anträgen wollten wir: Konkrete Termine zu konkreten Uhrzeiten mit konkreter Dauer und - wenn nötig - konkreten Ersatzterminen aus konkreten Ausfallgründen. Deswegen waren die Anträge auch relativ ausführlich, um soviele Eventualitäten wie möglich zu erfassen um so wenig Spielraum für Ärger wie möglich zu lassen.

Die KM will keinen Umgang, zumindest keinen unbegleiteten. Da sie das aber langfristig nicht verhindern kann, macht sie alles so schwer wie möglich (mehrfache Umzüge, Umgangs- und Gerichts-Terminausfälle aus den unmöglichsten Gründen, lächerlichste Ausreden, warum für sie und die Kinder dieses und jenes nicht geht) und so ungenau wie irgendmöglich, mit wirklich phantasievollen Begründungen.

Die Richterin hat meines Erachtens eine der folgenden Motivationen:
Entweder sie will die Eltern auf Biegen und Brechen zu einer Kommunikation zwingen, und belässt deshalb Konfliktpotential im Vergeich/Beschluss.
Oder sie ist nur zu faul einen Beschluss zu fällen.
Oder sie will der KM die Möglichkeit zur Verbesserung ihres Verhaltens einräumen, bevor sie harte Maßnahmen ergreift.
Oder sie will den KV solange entnerven, bis er von selbst aufgibt.
Vielleicht macht sie auch so gerne mündliche Termine, denn einer ihrer Lieblingssätze ist: Und wenn das dann nicht klappt, dann sehen wir uns eben wieder hier.

Hier mal ein Beispiel:
Antrag: Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers von April (beginnend mit Samstag, dem xx.04.2013) bis Juni 2013 ist die Antragsgegnerin verpflichtet, die gemeinsamen Kinder im monatlichen Wechsel jeweils an jedem 2. Freitag, beziehungsweise Samstag des Monats von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr witterungsgerecht gekleidet an den Antragsteller herauszugeben. Ggf. notwendige Wechselkleidung (z.B. Sport-& Badebekleidung) ist mitzugeben.

KM dazu: Samstag kann ich nicht, weil da mein LG zu Hause ist, und der macht Ärger. Es geht nur Freitag.

Meinung der Richterin zum Antrag: Das Beantragte ist juristisch nicht einwandfrei festlegbar. Sie kriegen einen monatlichen Umgang, die Termine sprechen Sie beide doch bitte über das JA ab.

Mein LG darauf: Ich will konkrete Freitag/Samstag-Termine, und nicht wieder Streit über die konkreten Termine, das war ja das Problem beim letzten Vergleich - zu ungenau.

Richterin darauf: Es ist Ihr Umgang, also bestimmen Sie auch die Tage, das ist eine Selbstverständlichkeit, das muss nicht in den Beschluss.

Ergebnis: Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Mai und Juni jeweils ein Umgang stattfinden soll, die Terminvermittlung übernimmt das JA.

Noch genauer und detaillierter können wir unsere Anträge nicht stellen. Noch öfter kann mein LG nicht sagen: Ich will einen Beschluss und konkrete Fakten.
Die Richterin sagt nur: Das ist selbstverständlich, das muss nicht extra aufgeführt werden. Oder, z.B. zum Thema Auskunftspflicht: Das regeln Sie beide bei der Mediation. Oder: Ein Vergleich ist genauso vollstreckbar und anfechtbar wie ein Beschluss.

Es mag ein ungewöhnlicher Fall sein, @ Ibykus, aber die Richterin lehnt tatsächlich die Konkretisierung jeglicher Inhalte ab. Wie sie dazu zwingen?

Daher auch die Frage: Welche Handhabe gibt es, wenn die Richterin das, was mündlich eindeutig besprochen wird, schriftlich in schwammigen Murks verwandelt?

Achso, eines scheint mir an dieser Stelle noch wichtig zu erwähnen: Der KM ging es im Prinzip nicht besser als meinem LG. Sie war zum Beispiel ganz ausdrücklich und sehr ausdauernd und vehement dagegen, dass der KV allein Umgang mit den Kindern erhält. Das hat die Richterin aber nach einiger Diskussion auch nur beiseite gefegt mit den Worten "Entweder Sie sind einverstanden, oder ich beschliesse es eben so."
In letzter Konsequenz ringt die Richterin beiden Seiten einen faulen Kompromiß ab, bei dem wir zwar nicht so wie gewünscht, aber doch noch etwas besser wegkommen als die KM.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 10 Gast/Gäste