22-03-2013, 11:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-03-2013, 11:14 von ausgewanderter.)
Folgende Frage wurde an Online Anwalt gesendet:
wie erfährt man wie ein bestimmtes verfahren ausgegangen ist?
Vor 1,5 Jahren sollte wegen unterhaltsverletzung eine gerichtsverhandlung einberufen werden. Die Akte hab ich damals durch meinen Anwalt einsehen können und Kopien mitgenommen. Der Gerichtstermin musste abgesagt werden wegen Krankheit meinerseits. Ein neuer Termin konnte nicht einberufen werden da ich ins Ausland nach Thailand bin und dem anwalt das mandat entzogen habe.
Ihr Experte benötigt mehr Informationen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist dem Gericht Ihre Anschrift in Thailand bekannt?
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht
Sie antworteten
nein dem gericht ist die anschrift nicht bekannt
Ihr Experte benötigt mehr Informationen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Den Verfahrensstand erfahren Sie auf zwei Wegen:
1. Sie melden sich bei Gericht und geben Ihre Adresse in Thailand bekannt. Das Gericht wird Ihnen dann entweder eine Terminsladung oder ein Urteil zustellen
2. Sie beauftragen erneut einen Anwalt der für Sie Akteneinsicht nimmt.
Soweit der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, hat das Gericht folgende Möglichkeiten
Entweder es ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, § 229 StPO (maximal für 6 Wochen bei Krankheit des Angeklagten, oder aber es wechselt von der mündlichen Hauptverhandlung nach § 408a StPO ins Strafbefehlsverfahren. Im letzteren Fall müsste Ihnen der Strafbefehl aber zugestellt werden, was ohne Adresse und Verteidiger nicht möglich ist.
Wenn kein Strafbefehlsverfahren eingeleitet wurde, muss sollte die Unterbrechung länger als 6 Wochen gedauert haben wieder komplett neu von Anfang an verhandelt werden.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht
Sie antworteten
Ein Strafbefehl habe ich nicht erhalten.
Muss ein Strafbefehl persönlich übergeben werden oder reicht es diesen in den Briefkasten zu schmeissen. Auch wenn ich zwar schon abgemeldet war. Abmeldebescheinigung liegt vor koennte es ja durchaus sein dass dieser einfach in den Briefkasten geworfen wurde oder wäre dies nicht rechtsgültig. Ein Strafbefehl ist mir zumindest nicht bekannt und auch nicht zugestellt.
Sollte ich einen anwalt beauftragen (option 2) hätte ich denn dann nicht eine ladungsfähige anschrift durch den anwalt so dass mir hier ein neuer termin zugestellt werden könnte oder wäre dies nicht der fall? Verjährt denn das ganze oder verjaehrt es nicht?
Vom Historischen Ablauf war es so
dass das gericht dem Anwalt im Oktober 2011 schrieb dass wir
wegen der krankheit zum termin im dezember 2011 nicht erscheinen brauchen.
Dann im Januar 2012 fragte das gericht an ob denn die anschrift in mainz noch aktuell sei und als ladungsfähige anschrift zu sehen sei und ob ich denn aus dem krankenhaus wieder entlassen wurde.
Daraufhin schrieb mein anwalt nur in einem satz dass er mitteilt dass er das mandat niederlegt.
Mehr weiss ich seither nicht. Als ich dem anwalt mitteilte dem gericht mitzuteilen dass er das mandat niederlegt war ich bereits in thailand. Die nachricht an ihn erfolgte per email
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1. Ein Strafbefehl muss zugestellt (PZU) werden. Dafür wird eine Anschrift benötigt (Entweder Angeklagter selbst oder Verteidiger).
Sollt trotz Abmeldebescheinigung zugestellt worden sein, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand.
2. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, dann können Sie den Auftrag auf die Akteneinsicht beschränken. In diesem Falle kann nicht an den Anwalt zugestellt werden.
3. Die Unterhaltspflichtverletzung verjährt in 5 Jahren ab Tatende, § 78 StGB. Nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (beginnt wieder von vorne) durch jede Anberaumung einer Hauptverhandlung.
Ihre Verjährung läuft daher seit der letzten Verhandlung.
wie erfährt man wie ein bestimmtes verfahren ausgegangen ist?
Vor 1,5 Jahren sollte wegen unterhaltsverletzung eine gerichtsverhandlung einberufen werden. Die Akte hab ich damals durch meinen Anwalt einsehen können und Kopien mitgenommen. Der Gerichtstermin musste abgesagt werden wegen Krankheit meinerseits. Ein neuer Termin konnte nicht einberufen werden da ich ins Ausland nach Thailand bin und dem anwalt das mandat entzogen habe.
Ihr Experte benötigt mehr Informationen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ist dem Gericht Ihre Anschrift in Thailand bekannt?
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht
Sie antworteten
nein dem gericht ist die anschrift nicht bekannt
Ihr Experte benötigt mehr Informationen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Den Verfahrensstand erfahren Sie auf zwei Wegen:
1. Sie melden sich bei Gericht und geben Ihre Adresse in Thailand bekannt. Das Gericht wird Ihnen dann entweder eine Terminsladung oder ein Urteil zustellen
2. Sie beauftragen erneut einen Anwalt der für Sie Akteneinsicht nimmt.
Soweit der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, hat das Gericht folgende Möglichkeiten
Entweder es ordnet die Unterbrechung des Verfahrens an, § 229 StPO (maximal für 6 Wochen bei Krankheit des Angeklagten, oder aber es wechselt von der mündlichen Hauptverhandlung nach § 408a StPO ins Strafbefehlsverfahren. Im letzteren Fall müsste Ihnen der Strafbefehl aber zugestellt werden, was ohne Adresse und Verteidiger nicht möglich ist.
Wenn kein Strafbefehlsverfahren eingeleitet wurde, muss sollte die Unterbrechung länger als 6 Wochen gedauert haben wieder komplett neu von Anfang an verhandelt werden.
Wenn Sie Rückfragen haben, dann fragen Sie gerne nach.
Ansonsten bitte ich Sie höflich meine Antwort positiv zu bewerten und damit das ausgelobte Honorar freizugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Familienrecht
Sie antworteten
Ein Strafbefehl habe ich nicht erhalten.
Muss ein Strafbefehl persönlich übergeben werden oder reicht es diesen in den Briefkasten zu schmeissen. Auch wenn ich zwar schon abgemeldet war. Abmeldebescheinigung liegt vor koennte es ja durchaus sein dass dieser einfach in den Briefkasten geworfen wurde oder wäre dies nicht rechtsgültig. Ein Strafbefehl ist mir zumindest nicht bekannt und auch nicht zugestellt.
Sollte ich einen anwalt beauftragen (option 2) hätte ich denn dann nicht eine ladungsfähige anschrift durch den anwalt so dass mir hier ein neuer termin zugestellt werden könnte oder wäre dies nicht der fall? Verjährt denn das ganze oder verjaehrt es nicht?
Vom Historischen Ablauf war es so
dass das gericht dem Anwalt im Oktober 2011 schrieb dass wir
wegen der krankheit zum termin im dezember 2011 nicht erscheinen brauchen.
Dann im Januar 2012 fragte das gericht an ob denn die anschrift in mainz noch aktuell sei und als ladungsfähige anschrift zu sehen sei und ob ich denn aus dem krankenhaus wieder entlassen wurde.
Daraufhin schrieb mein anwalt nur in einem satz dass er mitteilt dass er das mandat niederlegt.
Mehr weiss ich seither nicht. Als ich dem anwalt mitteilte dem gericht mitzuteilen dass er das mandat niederlegt war ich bereits in thailand. Die nachricht an ihn erfolgte per email
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
1. Ein Strafbefehl muss zugestellt (PZU) werden. Dafür wird eine Anschrift benötigt (Entweder Angeklagter selbst oder Verteidiger).
Sollt trotz Abmeldebescheinigung zugestellt worden sein, so besteht die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den Vorherigen Stand.
2. Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, dann können Sie den Auftrag auf die Akteneinsicht beschränken. In diesem Falle kann nicht an den Anwalt zugestellt werden.
3. Die Unterhaltspflichtverletzung verjährt in 5 Jahren ab Tatende, § 78 StGB. Nach § 78c StGB wird die Verjährung unterbrochen (beginnt wieder von vorne) durch jede Anberaumung einer Hauptverhandlung.
Ihre Verjährung läuft daher seit der letzten Verhandlung.