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Der grimmig dareinschauende Herr GV hat vor einigen Minuten bei mir geklingelt. Ich hab ihm gesagt, dass ich ihn nicht reinlassen möchte da ich keinerlei Zeugen dabei habe.
Das hat er dann gleich eingesehen und meinte nur, dass ich ne Vorladung fürs Büro bekommen würde und ich dieser doch folgen sollte da er sonst 2 grüne Zeugen mitschickt.
Ich gehe mal davon aus, dass einige der Anwesenden hier Erfahrung haben und mit mir diese Teilen möchten. Ich gehe auch davon aus, dass der grimmige Herr eine EV haben möchte.
Dann solltest du dich beeilen, wenn du noch ein paar Schulden machen oder eine andere Wohnung anmieten willst.
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Nach einer EV wird dir keiner mehr Kredit geben, selbst Handyverträge etc. werden Problematisch werden.
Auf dem Wohnungsmarkt brauchst du nach einer EV in der Schufa auch bei keinem Makler, keiner Wohnungsgesellschaft oder -genossenschaft mehr aufschlagen.
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Grundsätzlich kann ich aus persönlicher Erfahrung nur dazu raten, dem Termin zur Vorladung auf jeden Fall nachzukommen. Vermutlich kommst du um die EV sowieso nicht herum, wenn du davor flüchten oder das hinauszögern willst, brauchst du schon einen sehr guten Plan, sonst schlagen wirklich die "grünen Zeugen" bei dir auf.
Ansonsten hat @ iglu schon sehr Recht - mit ner EV in der Schufa kriegst du weder Handyverträge noch ein Bankkonto oder eine Mietwohnung, zumindest nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten/Umstände.
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Nachdem du eine EV abgegeben hast, steht dein Name in allen Auskunftsdateien und du darfst keine Kredite mehr aufnehmen.
Das gilt auch schon, wenn dir Haft angedroht wird.
Wenn du die EV verweigerst, droht Erzwingungshaft, allerdings muss der Gläubiger dafür die Kosten tragen, wenn bei dir nichts zu holen ist, aber angedroht wird auch jeden Fall.
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(03-04-2013, 14:37)MitGlied schrieb: Wenn du die EV verweigerst, droht Erzwingungshaft, allerdings muss der Gläubiger dafür die Kosten tragen, wenn bei dir nichts zu holen ist, aber angedroht wird auch jeden Fall. Erzwingungshaft kann höchsten für 6 Monate angeordnet werden.
Wertgegenstände, Goldbarren sollte man dringends vorher loswerden - vergraben oder verkaufen. Bargeld kann man ebenfalls vergraben oder in pfändungssichere Datenpakete umwandeln: http://goo.gl/2vfA3
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03-04-2013, 15:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-04-2013, 15:17 von MitGlied.)
Wenn man überlegt, dass ein Hafttag den Gläubiger ca 100-150€ kostet, wird er es sich schon sehr gut überlegen, dir so eine Pension zum Nachdenken anzubieten.
Und wenn dir die Unterkunft nicht zusagt, darfst du durch Abgabe der EV sofort wieder raus...
Besitz kurz vorher wegschaffen ist branntgefährlich, dich Chance, dass sowas rauskommt ist sehr hoch. Wenn, dann muss sowas gut vorbereitet sein.
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(03-04-2013, 15:16)MitGlied schrieb: Besitz kurz vorher wegschaffen ist branntgefährlich, dich Chance, dass sowas rauskommt ist sehr hoch. Wenn, dann muss sowas gut vorbereitet sein. Stimmt - wenn man schon registriertes Vermögen wegschafft, sollte man so konsequent sein, es in einem Anfall geistiger Umnachtung, entstanden durch den psychischen Verfolgungsdruck der Gläubiger, in einem Kasino vermehren zu wollen, um die letzte Chance zu nutzen, der EV zu entgehen - das kann ja mal schiefgehen, oder ?
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Wäre ne Möglichkeit. Was eben fatal ist, dass man 5000€ cash abhebt und wenige Wochen später hält einem der Staatsanwalt einen Einzahlungsbeleg einer Bank in Luxemburg oder sonst wo vor die Nase wo die 5000€ in der Eile eingezahlt wurden, auf eine Konto unter dem eigenen Namen...
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Was ist in diesem Zusammenhang eine "EV"?
Simon II
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Eine Eidestattliche Versicherung - früher unter Offenbarungseid bekannt
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Man muss seine gesamten finanziellen Verhältnisse offenbaren (also auf einem Formular) und an Eides statt versichern, dass dies der Wahrheit entspricht. Mit allen Konsequenzen, wenn sich rausstellt, dass man doch was falsch angegeben hat.
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(03-04-2013, 16:15)MitGlied schrieb: ... an Eides statt versichern, dass dies der Wahrheit entspricht. Mit allen Konsequenzen, wenn sich rausstellt, dass man doch was falsch angegeben hat. Ungefähr so, wie
- unser Altbundeskanzler K., als er die Namen der Spender seiner Schwarzgeldkonten preisgeben sollte. Es gibt aber einen Unterschied zwischen K. und unsereins ...
- oder Günther Jansen, als er angeben musste, woher die 50.000,- DM kamen, mit denen er Reiner Pfeiffer bezahlte ( http://goo.gl/y9PkZ)
- oder den drei OLG Naum Richtern, derer mindestens 2 sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hatten ( http://goo.gl/n514M)
etc pp
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Ich denke, aufgrund der absurd hohen Unterhaltssätze werden wohl viele Besuch vom GV erhalten, wie ich vielleicht auch. 15 Jahre abgebuckelt und brav gezahlt bis der Körper bzw. die Psyche einen in die Waagerechte gezwungen hat, Job verloren, Erwerbsunfähigkeit nun nur noch eine kleine Rente, derzeit eine Abänderungsklage am laufen da versucht wird, mir noch Leistungsfähigkeit für einen Minijob anzudichten.
Klar kann jederzeit aus den alten Titeln vollstreckt werden. Und???
Man macht sich natürlich Gedanken und es erzeugt auch Angst, wenn man immer braver Steuer- und Unterhaltszahler gewesen ist, nie arbeitslos war und immer schön den Erwartungen anderer entsprochen hat.
Wenn man sich aber ein bisschen mit der Materie beschäftigt, die Schutzmechanismen wie z.B. P-Konto, Erhöhung Pfändungsfreibetrag etc. einigermaßen bekannt sind, kann man in Deutschland trotzdem zurecht kommen - mit den Unterhaltszahlungen hatte ich auch nicht mehr aber dafür 40 Stunden malocht... Es lohnt sich auf jeden Fall nicht, seine Gesundheit im Rahmen der Unterhaltssklaverei zu ruinieren und die Lebensfreude zu verlieren.
Falls der GV zu mir kommt, bitte ich ihn rein und wir trinken gemütlich eine Tasse Kaffee zusammen. Eine Vermögensauskunft (früher EV) bekommt er auch. Dann wünsche ich ihm einen schönen Tag, freue mich darüber, dass ich der Unterhaltsschmarotzerin noch ein paar Kosten beschert und endlich Ruhe habe.
Wenn der Unterhaltsmist sich dann endlich dem Ende neigt, gehe ich in Privatinsolvenz und gut ist.
Das Leben ist zu kurz, um sich von so etwas den Tag vermiesen zu lassen. Schulden sind heute kein Verbrechen mehr - der Staat macht es einem doch vor.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Aufgrund eines Dispos kann ich kein P-Konto haben...ohne Kohle kann ich den Dispo weder bar noch per Kredit ablösen.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Da es auf der Welt nur eine Bank gibt ist das natürlich ein gigantisches Problem.
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(03-04-2013, 18:22)DerArsch schrieb: Aufgrund eines Dispos kann ich kein P-Konto haben...ohne Kohle kann ich den Dispo weder bar noch per Kredit ablösen.
Da gibt es keinen zwingenden Zusammenhang.
Ich denke auch nicht, dass dir das P-Konto mit dieser Begründung verweigert werden darf.
Du setzt einfach das Dispolimit so hoch wie möglich.
Also irgendetwas zwischen 0 und dem aktuellen (Minus-) Saldo.
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(03-04-2013, 14:08)Blumentopferde schrieb: Ich gehe mal davon aus, dass einige der Anwesenden hier Erfahrung haben und mit mir diese Teilen möchten. Ich gehe auch davon aus, dass der grimmige Herr eine EV haben möchte.
Die Vermögensauskunft ändert auch nichts mehr, im Gegenteil, oft herrscht dann zwei Jahre Ruhe. Danach wird sie übrigens ebenfalls gelöscht. Die Wirtschaft hat sich schon seit vielen Jahren auf eine überschuldete Kundschaft eingerichtet.
@beppo
Kann man machen, hat aber wenig Sinn, da die Bank weiterhin Eingänge, außer Sozialleistungen verrechnet.
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(03-04-2013, 14:37)MitGlied schrieb: Nachdem du eine EV abgegeben hast, steht dein Name in allen Auskunftsdateien und du darfst keine Kredite mehr aufnehmen.
Kredite darf ich seit der Scheidung nicht aufnehmen, da ich Aufgrund der Unterhaltszahlungen am Existenzminimum lebe und der Gesetzgeber es verbietet solchen Menschen einen Kredit zu geben.
Info von meinem Sparkassensachbearbeiter nachdem ich wegen eines Kredits für ein Auto um auf die Arbeit zu kommen angefragt habe.
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Verweigert nicht aber die Schutzwirkung besteht nur bei Guthabenbasis des Kontos.
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Dürfen darf man schon. Man bekommt nur keinen.
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@Iglu, @[Unterschreitung des Mindestniveaus], verstehe ich nicht.
Die Schutzwirkung des P-Kontos besteht darin, vom Geldeingang einen gewissen Mindestbetrag nicht an den Gläubiger auszuzahlen.
Das passiert auch und erst recht nicht, wenn der Saldo negativ ist. Zumindest nicht, wenn der Dispo nicht noch Spielraum lässt.
Insofern wird also auch mit negativem Saldo verhindert, dass zuviel Geld Richtung Gläubiger fließt.
Das halte ich schon für eine wünschenswerte Wirkung des P-Kontos.
Und das Dispolimit näher auf 0,- oder so wenig wie möglich darunter, hat den Sinn, dass nicht ins Minus gepfändet wird.
Der BGH hat nämlich die Pfändung in den Dispo für legitim erklärt.
Folglich sollte man möglichst keinen Dispo mehr haben und die meisten Banken werden den Dispo sicher gerne auch und gerade dann auf 0,- setzen, wenn man im Minus ist.
Zumindest wenn man das vernünftig erklärt.
Die Bank ist in diesem Fall auch ein Gläubiger, obendrein einer, der nicht pfänden muss und einfach saldiert zu einem beachtlichen Zinssatz.
Das ist das Problem. Der teuerste Gläubiger bleibt im Spiel und sahnt zu Lasten des Schuldners kräftig ab.
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