Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Besuch vom GV
#26
(03-04-2013, 14:08)Blumentopferde schrieb: Ich hab ihm gesagt, dass ich ihn nicht reinlassen möchte da ich keinerlei Zeugen dabei habe.
War doch abzusehen, dass der vorbeikommt. Es sich mit ihm zu vergraulen macht doch überhaupt keinen Sinn. Zeuge hin oder her. Und wenn Du Goldbarren in der Bude hattest, dann wußte er das schon vorher.
Zitieren
#27
Naja, gegen die Bank und einen negativen Saldo auf dem Konto hilft das P-Konto natürlich nicht.

Auch nicht gegen unreine Haut und fettiges Haar aber das heißt nicht, dass es nicht dennoch sinnvoll sein kann.
Zum Beispiel wenn ein GV bzw. ein Gläubiger das Konto wegen Unterhaltsforderungen sperren möchte und darum geht es doch in diesem Faden oder?
Zitieren
#28
(03-04-2013, 19:13)beppo schrieb: Und das Dispolimit näher auf 0,- oder so wenig wie möglich darunter, hat den Sinn, dass nicht ins Minus gepfändet wird.
Mein Dispo ist heute noch auf 0. Den hatte ich schon vor dem Scheidungstermin auf 0 setzen lassen. Smile
Zitieren
#29
(03-04-2013, 19:24)blue schrieb: War doch abzusehen, dass der vorbeikommt. Es sich mit ihm zu vergraulen macht doch überhaupt keinen Sinn. Zeuge hin oder her. Und wenn Du Goldbarren in der Bude hattest, dann wußte er das schon vorher.

Wieso war das abzusehen - Glaskugel?
Es lag lediglich eine Kontopfändung vor die aufgrund fehlendem "erheblichem Barvermögen" gegen die Wand lief - das hab ich aber vorher bereits dem Gericht mitgeteilt.

Zitieren
#30
(03-04-2013, 19:29)Blumentopferde schrieb: - das hab ich aber vorher bereits dem Gericht mitgeteilt.
Und Du meintest, das reicht? Dann hättest Du vorher wirklich in die Glaskugel schauen sollen. Wink
Zitieren
#31
Ihr seid ein paar Scherzkekse.

Das Problem des Arschs war, dass er im Dispo ist, da auch nicht herauskommt und das bezüglich des P-Kontos problematisch ist.

Dann kamen Vorschläge den Dispo auf null zu setzen. Klasse Idee! Setzen wir doch gleich alle Schulden auf null, die Unterhaltszahlungen gleich auch. Wo soll ich unterschreiben?

Da man nur ein P-Konto haben darf, ist es das dümmste und selbstmörderischste was man machen kann das Konto mit negativem Saldo umwandeln zu lassen.
Zitieren
#32
(03-04-2013, 19:39)blue schrieb: Und Du meintest, das reicht? Dann hättest Du vorher wirklich in die Glaskugel schauen sollen. Wink

Na jetzt mal im Ernst. Wie hohl ist dass denn wenn ich bei Gericht alles angebe was ich hab und dann ne Kontopfändung kommt die ins Leere läuft und dann noch der GV kommt und ich nen Zettel unterschreiben soll auf dem ich bestätige dass ich nur das habe was ich bereits angegeben habe und das zuwenig ist.
Warscheinlich bin ich etwas zu dumm um das zu verstehen....*grübel...rauch*

Zitieren
#33
Du hast Die "Goldbarren" vergessen. Die liegen bei Dir in der Wohnung!
Bankkonto ist das eine. Der 58 Zoll Flachbildschirm in Deiner Wohung ist das andere. Oder hast Du den auch bei Gericht angegeben?
Zitieren
#34
Etwas zu sagen oder an Eides statt zu versichern, ist ja nun ein Unterschied.

Aber über so etwas sollte man sich nicht allzuviel Gedanken machen. Ich habe auch andauernd erfolglose Pfändungen vom selben Gläubiger auf meinem P-Konto. Die lernen das auch nicht mehr.
Zitieren
#35
Goldbarren pfff und in der Wohnung schon gar nicht.
Da bin ich schlauer und habe meine Öltanks im Garten verbuddelt, da kommt nie Eine drauf.

Zitieren
#36
Wie geht das?
Was hängt da drann?
Muss ich?
Wieso muss ich?
Was wenn ich nicht will?
Was darf der GV und was nicht?
Was sollte ich dabei wissen um nicht übers Ohr gehauen zu werden wie beim JA?

Zitieren
#37
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite

Insbesondere:
Jugendämter und Ex-Partnerinnen setzen gegen den "Unwilligen" den finalen Todesschuss mit Lohn-, Konten- und Sachpfändung ein, erzwingen durch deren Erfolglosigkeit in 70% aller Fälle eine Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung, vorher: Offenbarungseid). Bei einer Kontenpfändung sollte man sofort zum Vollstreckungsgericht (Amtsgericht), um einen pfändungsfreien Betrag festsetzen zu lassen. Mitbringen: Gerichtsurteil oder Titel über Unterhalt, Ausweis, Gehaltsnachweise über 12 Monate, Kontoauszüge, Aufstellung der Unterhaltszahlungen und eignen Fixkosten.
Zitieren
#38
(03-04-2013, 19:39)iglu schrieb: Ihr seid ein paar Scherzkekse.
Also ich meine das durchaus ernst und verstehe es immernoch nicht.

(03-04-2013, 19:39)iglu schrieb: Das Problem des Arschs war, dass er im Dispo ist, da auch nicht herauskommt und das bezüglich des P-Kontos problematisch ist.

Dann kamen Vorschläge den Dispo auf null zu setzen. Klasse Idee! Setzen wir doch gleich alle Schulden auf null, die Unterhaltszahlungen gleich auch. Wo soll ich unterschreiben?
Verwechselst du evtl. Dispolimit mit dem negativen Saldo?
Natürlich verschwindet der negative Saldo nicht, nur weil das Dispolimit auf 0,- gesetzt wird.
Genauso wenig, wie das Wetter besser wird, wenn du den Frosch nach oben auf die Leiter setzt.

Aber
(03-04-2013, 19:39)iglu schrieb: Da man nur ein P-Konto haben darf, ist es das dümmste und selbstmörderischste was man machen kann das Konto mit negativem Saldo umwandeln zu lassen.
genau diesen Zusammenhang begreife ich einfach nicht.
Was für einen Nachteil soll das haben?

Angenommen er hat ein Dispolimit von -1000,- und einen Saldo von -100,-

Wenn er das so lässt, können 900,-€ gepfändet werden und das möchte er doch vermutlich nicht.
Also das Dispolimit auf 0,- oder -100,- setzen. Dann kann erstmal nichts gepfändet werden.

Und wenn dann 500,- rein kommen und er hat kein P-Konto können auch diese gepfändet werden.
Also sollte er ein P-Konto einrichten. Dann können auch die nicht gepfändet werden.

Wo ist also das Problem?
Zitieren
#39
Ich verwechsle da nichts. Du begreifst aber nicht, dass es nicht darum geht auf dem Papier einen Dispositionsrahmen zu haben, sondern dass der Dispo des Arschs, so wie ich es verstehe, ausgeschöpft ist, sich dieser Zustand wohl auch nicht ändern wird und es absolut keinen Sinn macht, genau dieses Konto umwandeln zu lassen.
Sinnvoll wäre bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto zu eröffnen und das dann umwandeln zu lassen.
Zitieren
#40
Nö ab sofort iss nix mehr mit Gericht. Bei der Bank n P-Konto einrichten und/oder zur Schuldnerberatung und dort evtl. Unterhalt an Kinder bestätigen lassen um den Pfändungsfreibetrag hochzusetzen.

Zitieren
#41
(03-04-2013, 20:10)iglu schrieb: Du begreifst aber nicht,...
Stimmt.
Genau das hatte ich ja schon mehrfach selbst geschrieben.

Daran ändert auch die ständige Wiederholung deiner Behauptung ohne Begründung nichts.
Aber egal. Solange der TO damit klar kommt.
Zitieren
#42
Es geht nicht um den TO und Begründungen gab es auch schon.

Aber wirklich egal.
Zitieren
#43
Meine Oma sagte mir immer: Nur Bares ist Wahres. Damit ersparst Du Dir auch gleich, die unangenehmen Diskussionen mit dem Bankberater. Dafür ist es aber gut, wenn man vorher die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, damit der Gerichtsvollzieher nicht auf die Idee kommt, gleich noch eine Taschenpfändung durchzuführen. Und der Arbeitgeber muss auch mitspielen.
Zitieren
#44
Mein Anwalt sagte, ich sollte den Dispo nicht anrühren, da wenn ich den jetzt ausgleiche oder so nachher damit "Kapital" schaffe, was bei der Scheidung geteilt wird. Und so werden die Schulden geteilt...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#45
@[Unterschreitung des Mindestniveaus]
In dem fall hat das Anwalt wohl rcht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#46
@Alice: Meine Oma sagte...
@DerArsch: Mein Anwalt sagte, ...

Und ich sage - die haben beide Recht. Um nicht erschossen zu werden, muss man sich aus der Schusslinie bewegen (Bargeld) und die Stolpersteine liegen lassen (Überziehungskredit). Es gibt neben dem P-Konto auch die Möglichkeit im Europäischen Ausland ein Guthaben-basiertes Konto zu eröffnen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7077
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#47
Naja iwo muss das Gehalt ja nu mal hin überwiesen werden Smile
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#48
(03-04-2013, 23:59)DerArsch schrieb: Naja iwo muss das Gehalt ja nu mal hin überwiesen werden Smile
Wie wärs mit Lohntüte in bar - wenn der Arbeitgeber mit macht.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#49
Macht er leider nicht. Bin vertraglich verpflichtet ein Konto zu haben. Immerhin krieg ich von meinem AG auch 1€ Kontoführungsgebühr Tongue
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
#50
Ich selbst hatte einen ausgeschöpften Disporahmen von 2000€ und einen Kredit von 5000€.
Die Bank DARF dir die Einrichtung eines P-Konto nicht verwehren.
Auch wenn sie sie sich noch so gesträubt hatten, mussten sie den Dispo auf den Kredit aufstocken und somit hatte ich ein P-Konto, keinen Dispo und ein Kredit von 7000€. Und mal sehen, was so die nächste Priv.-Inso bringt.
Im Fall von dem @"Hintern", sollte dies ein positiver Effekt sein.Tongue
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 22 Gast/Gäste