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kann ich als einer der das gemeinsame sorgerecht hat bei der bank einsicht auf die konten und sparbücher meiner kinder erhalten?
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(16-04-2013, 12:00)calcaneus schrieb: kann ich als einer der das gemeinsame sorgerecht hat bei der bank einsicht auf die konten und sparbücher meiner kinder erhalten?
Du hast das GSR, damit auch die gemeinsame Vermögensfürsorge. Daher würde es mich wundern, wenn du es nicht könntest. Wobei, in diesem Land wundert mich nix mehr.
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wie gehe ich da vor? einfach reingehn und nach den kontoständen fragen?
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Normalerweise musst Du ja bei der Eröffnung des Kontos als Sorgeberechtigter mit unterschreiben, also sollte dein Name ja auch dort irgendwo mit stehen. Also ich würde zum Schalter gehen und einfach nach dem Kontostand fragen. Wenn sie ihn dir nicht sagen wollen, würde ich mir die Rechtsgrundlage nennen lassen.
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(16-04-2013, 12:08)calcaneus schrieb: wie gehe ich da vor? einfach reingehn und nach den kontoständen fragen?
Ich bin in die Bank reingegangen, habe meinen Personalausweis auf den Tisch gelegt und mir zuerst sorgfältig den Namen der Bankmitarbeiterin am Schalter notiert, gut sichtbar. Erst dann habe ich mein Anliegen vorgetragen- ich wurde prompt und freundlich bedient und bekam Kontoauszüge für die letzten zehn Jahre! Allerdings nicht kostenlos, aber das ist ein anderes Thema.
Austriake
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Ich denke nicht, dass es so einfach, wenn du nicht bei den Konten irgendwie mit gezeichnet hast, bzw. dass der Austriake Glück hatte mit seinem Auftritt.
GSR bedeutet im gegenüber Dritten eigentlich nur, dass sie mit dir reden dürfen aber nicht, dass sie es müssen.
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(16-04-2013, 14:41)beppo schrieb: ...wenn du nicht bei den Konten irgendwie mit gezeichnet hast...
DANN hätte die Bank ein großes Problem mit mir, da sie ein Konto für ein Kind nur mit der Unterschrift beider sorgeberechtigter Eltern eröffnen dürfen.
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(16-04-2013, 15:17)mischka schrieb: (16-04-2013, 14:41)beppo schrieb: ...wenn du nicht bei den Konten irgendwie mit gezeichnet hast...
DANN hätte die Bank ein großes Problem mit mir, da sie ein Konto für ein Kind nur mit der Unterschrift beider sorgeberechtigter Eltern eröffnen dürfen.
Meine Ex hat 800 von den Grosseltern gespendetes Geld ungefragt vom Tisch genommen, ist damit in die Bank marschiert und hat ein Konto auf den Namen unserer Tochter eröffnet - ich wurde da nicht gefragt und erhielt auch keine weiteren Auskünfte.
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