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Was ist eine einstweilige Anordnung?
#1
Hallo,

meine Frau will morgen vor Gericht eine Einstweilige Anordnung bezueglich Ehegattenunterhalt und Unterhalt fuer die Kinder durchsetzen. Was ist das genau und was sind die Auswirkungen?

Danke,
whatever
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#2
Normalerweise gehen ja Gerichtsverhandlungen öfter mal viel Monate. Und in dieser Zeit hätte dann deine Ex keine Kohle bzw. müsste Sozialleistungen ziehen.
Das will sie scheinbar nicht, sondern sie will, dass du ab sofort zahlst und nicht erst dann (nach)zahlst wenn dann alles ausführlich ausdiskutiert ist.

Auswirkungen: noch mehr Kosten, Vollstreckbarkeit, du hast es schwerer Kohle auf die Seite zu bringen. In der Hauptverhandlung wird man auch nicht mehr groß davon abweichen.
Und falls man vor Gericht doch geirrt haben sollte, kann man ja Geldzahlungen immer rückgängig machen. Smile
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#3
Die Einstweilige Anordnung ist geil. Das weiss man gleich woran man ist. Ich bin nach der EA und noch vor dem Hauptsacheverfahren abgehauen. Das war sinnvoll, denn meine Ex hat gelernt, dass ein Gerichtspapier mitunter keinen Wert hat.
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#4
(25-04-2013, 15:16)whatever schrieb: Was ist das genau und was sind die Auswirkungen?
Ohne weitere Infos nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719
würde ich behaupten wollen, dass der Gerichtsvollzieher bald bei Dir vor der Tür steht.

Alternativ steht die Gehaltspfändung beim Arbeitgeber am Start. Wink
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#5
wow ... das Verfahren ist mit einem Vergleich abgeschlossen worden. Verfahrens-Kosten fuer mich EUR3150, kosten fuer Sie: keine, hat ja nix ...

Der Anwalt macht den Eindruck als wenn er wegen jeder Kleinigkeit klagen wird (gutes staendiges Einkommen fuer Ihn, bekommt ja Verfahrenshilfezuschuss oder wie immer das auch heissen mag).

Wenn mir mein Job im Moment nicht so viel Spass machen wuerde, wuerd ich ja anfangen Taxi zu fahren... was fuern Scheiss ...
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#6
3150€ reichen aus um in einem anderen EU-Land zumindest mal soweit Fuß zu fassen... als das der Rest sich dann auch ergibt. (Also die erste Miete, Anschaffungen für den Haushalt) Nachdem man einen Arbeitsplatz dort gefunden hat.

Ich würde Brechreiz kriegen, wenn ich diese Summe wegen einer streitsüchtigen Ex diesen Juristenverbrechern in den Rachen schmeissen müsste.
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#7
Meine Anwaeltin hat noch gesagt "ist eigentlich gut gelaufen ..." ... Brechreiz ist das richtige Wort ... bin stinksauer ...
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#8
Nur weil 3150€ gefordert sind heißt das noch nicht das sie auch vorhanden sind Wink
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#9
(26-04-2013, 12:28)whatever schrieb: Meine Anwaeltin hat noch gesagt "ist eigentlich gut gelaufen ..." ... Brechreiz ist das richtige Wort ... bin stinksauer ...

Die Anwältin will Dich bei Laune halten und ihren Erfolg unterstreichen. Immerhin sollst Du wiederkommen und Dein Geld bei ihr ablegen.

Seitdem sich meine Bonität rumgesprochen hat, verklagt mich niemand mehr Big Grin
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#10
(26-04-2013, 12:09)whatever schrieb: Verfahrens-Kosten fuer mich EUR3150
Wie hoch wohl da der Streitwert war? Wink Angel

Da Du augenscheinlich das Verfahren verloren hast (Es sollte bekannt sein, dass in dieser Angelegenheit einem Vergleich nicht zugestimmt wird!), wieviel must Du nun "nur" für die Ex abdrücken?
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#11
Ich glaub der Teufel steckt hier im Detail, vielleicht hat meine Rechtsanwaeltin sogar recht ... das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen, d.h. meine Frau hat keinen rechtskraeftigen Titel gegen mich, was ja erstmal gut ist. Meine Anwaeltin erwartet allerdings, dass die das jetzt als naechstes im Hauptverfahren nocheinmal probieren werden (d.h. der Vergleich wird als ungueltig erklaert werden, weil jetzt die Einkommenszahlen vorliegen und da noch mehr zu holen ist). Wenn mich das jedes Mal 3000 EUR kostet und sie 0 EUR ist das natuerlich eine tolle Moeglichkeit mich Muerbe zu machen... wenn ich jetzt meine Anschrift aendere und ihr das Mandat entziehe, gibt es erstmal keine Anschrift von mir. Das muesste so ein Verfahren doch um Jahre zurueckwerfen, oder?
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#12
(26-04-2013, 19:27)blue schrieb:
(26-04-2013, 12:09)whatever schrieb: Verfahrens-Kosten fuer mich EUR3150
Wie hoch wohl da der Streitwert war? Wink Angel

Da Du augenscheinlich das Verfahren verloren hast (Es sollte bekannt sein, dass in dieser Angelegenheit einem Vergleich nicht zugestimmt wird!), wieviel must Du nun "nur" für die Ex abdrücken?

1800 EUR fuer sie, insgesamt 3500 fuer Kinder, Krankenversicherung und Kindergarten ...
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#13
(26-04-2013, 19:30)whatever schrieb: ...., vielleicht hat meine Rechtsanwaeltin sogar recht ... das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen, d.h. meine Frau hat keinen rechtskraeftigen Titel gegen mich, ....
Bitte, was? Im Verfahren zur einstweiligen Anordung hast "DU" zugestimmt!
Im Hauptverfahren sehe ich somit kaum Chancen für Dich.
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#14
Wie meinst Du das?
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#15
(26-04-2013, 19:34)whatever schrieb: 1800 EUR fuer sie, insgesamt 3500 fuer Kinder, Krankenversicherung und Kindergarten ...
Na dann holen sie es ja nicht beim Falschen. Tongue
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#16
verstehe ich nicht?!
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#17
Auch bei Vergleichen kommen Titel bei raus.

Oder habt ihr euch auf 0,-€ geeinigt?
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