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Mal eine Frage zur VKH .... und deren Mißbrauch
#1
Unlängst hatte ich die Schn... gestrichen voll von einer Anwältin und auch diese sollte von mir kein Geld sehen.
Nachdem ich Ihr unter Anderem schrieb, dass ich nicht mehr für Falschberatungen zahlen würde, veranlasste sie die Festsetzung der in Rechnung gestellten Summe über das zuständige Landgericht. Es handelte sich um 1.500 €.
Das Landgericht bat mich um Stellungnahme, die es auch angemessen bekam.
Die Anwältin bestritt selbstverständlich und beharrte auf Ihre Summe.
Nun musste das Amtsgericht vor Festsetzung ja prüfen und schrieb dann - mir zur Kenntnis mitteilend - an die Anwältin sinngemäß :
"Sie verlangen Festsetzung in Höhe von 1.500 €. Im Verfahren wurde PKH bewilligt. Diese erhielten Sie in Höhe von .... Weiterhin erhielten Sie von Ihrem Mandanten 150 €. Nach Prüfung ist fest zu stellen, dass ein Minus (also ein Guthaben an mich) in Höhe von 94 € fest zu stellen ist. Wir bitten um Ihre Stellungnahme."
Danach habe ich von der Anwältin nichts mehr gehört Big Grin

Das gleiche Spiel hatte ich ein paar Jahre früher bei einem anderen renitenten Anwalt. Hier ging es um 500 €.
Als ich der Anwltskammer einen 7-Seiten starken Brief bezügl. der Vorgänge schrieb, antwortete der Anwalt :
"Trotz der unwahren Behauptungen und rechtlich nicht haltbaren Äußerungen, ziehe ich meine Forderung zurück." Wink
Auch hier hatte der Anwalt schon PKH kassiert.

Mittlerweile stelle ich fest, dass dies ein Massenphänomen ist.
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