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Pfändung wegen Unterhalt
#1
Hallo, kurz zu meiner Situation bin total verzweifelt!!
Ich habe vier liebe Kinder,drei aus meiner Ehezeit und eines mit meiner Ex Partnerin, für die ich natürlich auch Unterhaltsverpflichtet bin. Ich habe einen Gerichtsbeschluss vorliegen der da lautet, das mir lediglich 770.- Euro verbleiben dürfen, ob ich Arbeite oder nicht. ich besitze ein Pfändungsschutz Konto,was mich aber vor der Unterhaltspfändung nicht schützt bis zu meinem Selbstbehalt.
Ich weis mittlerweile nicht mal mehr wie lange ich noch meine Arbeitsstelle bedienen kann ohne das mir das Geld ausgeht, da ich ja von den 770.- die mir bleiben auch noch Wege Geld zum Arbeitgeber abziehen muss. Ich habe versucht eine Abänderung bei Gericht zu erwirken, wurde aber abgelehnt.
Dazu kommt noch das ich eine weitere Tochter (andere Mama) habe die ist 3 Jahre alt und dieser Tochter kann ich keinen Unterhalt gewähren,da ja die zu verteilende Masse nur an drei Kinder abgeführt wird und die Jüngste Tochter nicht berücksichtigt wird. Damit die jüngste berücksichtigt wird, muss ich nachweisen das ich von meinen 770.- euro auch Unterhalt leiste an die jüngste Tochter,oder mich die Kindsmutter verklagt, was Sie aber erstens nicht möchte und zweitens nichts an meiner Situation ändern würde,außer das noch mehr kosten erzeugt werden.Sie weis über meine derzeitige Situation voll umfänglich Bescheid und Sie möchte einfach auch nur das ich einigermaßen Leben kann (Zumindest über den angemessenen Freibetrag).Den diese Situation schränkt mich im Umgang mit meiner Jüngsten Tochter natürlich auch sehr ein und das wollen wir natürlich beide nicht. Ich weis nicht mehr was ich machen soll??
Ich lege effektiv drauf wenn ich weiterhin Arbeiten gehe! ich habe deutlich weniger wie ein Alg2 Bezieher, das kann doch nicht sein oder?

Ps :Unterhaltspflicht ist absolut ok,aber bitte leben und Leben lassen!
Vielleicht habt Ihr ja Ideen von welcher Seite ich das noch angehen könnte damit mir wenigstens ein vernünftiger Selbsthalt bleibt.
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#2
Abgetrennt in einen neuen Thread.

Was du erzählst, sind die letzten 5% einer Geschichte. Interessant wäre es, auch etwas über die 95% vorher zu erfahren. Zum Beispiel, wann und wo ein Titel entstand, wie genau die Abänderung schiefgelaufen ist (wortwörtliche Begründung des Richters), was eigentlich gefordert wird, was du verdienst, was du probiert hast (Aufstocker werden?!).

Kurzfristig kommt nur eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages über das Vollstreckungsgericht in Frage. Darüber steht schon viel im Forum.
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#3
Stimmt!
Aber trotzdem vorab : Ich persönlich - nehmt es mir nicht übel - würde die Summe oberhalb 1.050 € nehmen und dann durch die Kinder teilen.
Danach werden die RAtten und Exen eifrig und werden Anzeige erstatten oder sie werden klagen. Dann brauchst Du nicht mehr zu agieren, sondern beschränke Dich mal aufs reagieren.
Wenn solcherlei Klagen kommen, musst Du durch die Instanzen. Nimm den Anwalt von Camper und mir, denn ich kenne keinen Anderen, der sich für so was her gibt.
Sollten Sie Dich anzeigen wegen § 170 StGB und Du liest dieses Forum richtig, passiert Dir auch nichts weiter.
Punkt. Das war's erst mal. Jetzt gehts um die Wurst, also hol die Keule raus. Zu verlieren hast Du eh nix mehr.

Und ein neues Konto richte Dir mal ein unter global-mastercard.de ( Das sieht niemand und steht nicht in der Schufa) . Am Besten JETZT !
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#4
Morriaan31, hast du schon aufstockendes Hartz4 beantragt?

Das muss unbedingt dein nächster Schritt sein.

Die stopfen die gröbsten Löcher, die das Familienrecht in deinen Geldbeutel geschnitten hat.
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#5
NAPPO,
zu verlieren gibt es wahrlich nichts! Die 1050.-würde ich auch nehmen!
Aufstockung kommt nicht in frage.Die Sachbearbeiterin meinte nur zu mir" Bei Unterhaltsgeschichten reagieren wir sehr empfindlich" Zitat Ende.
Hallo ich möchte ja Zahlen!!!Aber mit 1050 wäre mir echt schon geholfen.

Und Ja Nappo,man findet keinen Anwalt der sich da etwas mehr rein hängt und schon gar nicht wenn er vom Staat bezahlt wird.

Aber danke für deine Typs
(30-04-2013, 19:13)beppo schrieb: Morriaan31, hast du schon aufstockendes Hartz4 beantragt?

Das muss unbedingt dein nächster Schritt sein.

Die stopfen die gröbsten Löcher, die das Familienrecht in deinen Geldbeutel geschnitten hat.

Hallo,
gibt keine Aufstockung den ich habe ja meinen Verdienst,nur das was mir das gericht lässt sind halt eben leider nur 770.- Euro das ist noch nicht mal das gesetzlich existenz- minimum für berufstätige.

Grüße
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#6
(30-04-2013, 19:41)Morriaan31 schrieb: Aufstockung kommt nicht in frage.Die Sachbearbeiterin meinte nur zu mir" Bei Unterhaltsgeschichten reagieren wir sehr empfindlich" Zitat Ende.
Und das hast du hingenommen?

Das hat diese selbstgefällige Trulla nicht nicht zu entscheiden.
Hast du diesen Gesetzesverstoß schriftlich?
Vermutlich nicht.

Hattest du bereits einen Antrag gestellt oder hast du dich noch vorher abwimmeln lassen?

Wenn letzteres, sofort Antrag stellen.
Wenn ersteres, sofort Widerspruch einlegen.
Wenn abgelehnt, beim Sozialgericht Klage einreichen.
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#7
gib mal Daten, dann können wir hier in etwa ausrechnen, ob es Aufstockung gibt. Ich z.B bin verheiratet habe ca.1500 monatl. Netto und bekomme etwa 200 bis 300 Aufstockung, je nach Monat...

Edit: Zahle mon. 272 an tituliertem Unterhalt...bzw durch die Aufstockung zahlt das JC
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#8
[Vollquote gekürzt]
(30-04-2013, 19:55)beppo schrieb: Hattest du bereits einen Antrag gestellt oder hast du dich noch vorher abwimmeln lassen?

Wenn letzteres, sofort Antrag stellen.
Wenn ersteres, sofort Widerspruch einlegen.
Wenn abgelehnt, beim Sozialgericht Klage einreichen.

Natürlich habe ich es nicht schriftlich trotz schriftlichen Hinweis damit ich Möglichkeit habe gegen einen schriftlichen Bescheid -Widerspruch einlegen zu können. Man schickt mir einfach keinen Schriftlichen Bescheid sondern ruft mich an lol.
Die halten noch nicht mal die gesetzlich vorgeschrieben Wege ein.
Wird wohl auf eine Klage hinaus laufen schmoll.

Gruß
(30-04-2013, 19:56)bubi schrieb: gib mal Daten, dann können wir hier in etwa ausrechnen, ob es Aufstockung gibt. Ich z.B bin verheiratet habe ca.1500 monatl. Netto und bekomme etwa 200 bis 300 Aufstockung, je nach Monat...

Edit: Zahle mon. 272 an tituliertem Unterhalt...bzw durch die Aufstockung zahlt das JC

Hallo,Ich habe in etwa das gleiche! Maximal 1700.- wens gut läuft.

Gruß
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#9
Wie lange ist dass denn her?

Schicke mal ne Mahnung hin.
Und wenn die wieder nicht reagieren, Klage einreichen.

Bei mir hat das ganz schnell geholfen.
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