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Ex will abhauen
#1
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Hallo,
hab dieses Forum gerade entdeckt...

Ex und ich leben getrennt, haben 2 Kids 9 und 6.

Sie will 800 km weit wegziehen...in die Schweiz.

Kinder will sie "natürlich" mitnehmen.

Ich will das so nicht hinnehmen, mein Anwalt hat mir geraten, Zustimmung zu verweigern und ABR zu beantragen.

Allerdings bin ich voll berufstätig und ca 10 Std. täglich weg.

Hat das eine Chance?

Gruß
Micha
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#2
Kinderbetreuung kann man(n) organisieren.

Richterinnen überzeugen ist der schwierigere Part.
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#3
Wie schätzt Du denn die Kinder ein? Möchten sie in ihrer gewohnten Umgebung und bei Dir bleiben? Sind nicht ungewichtige Argumente. Klage auf Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt für den Vater aber ein Lotteriespiel und da sind mehr Nieten als Treffer im Topf.
Ich versuch auch gerade, meinen Zwerg zurück zu holen. Aussichten gering, da die Richterin vehement versucht, mir die Schuld an allem, was die Mutter vergeigt hat, zuzuschieben. Die hatte mich erst 1 1/2 Monate nach dem Umzug über den neuen Wohnsitz informiert.
10 Stunden weg ist auch kein absolutes Argument. Eine vernünftige Tagesbetreuung kann helfen. Oder auch eine Änderung in den Beschäftigungsverhältnissen. Wenn die Frauen das können, können wir das doch auch.
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#4
Das ist das Blöde...die Kinder sagen, sie wollen mit....obwohl wir ein Superverhältnis haben...

Ich kann es mir nur so erklären, dass sie ihnen das Blaue vom Himmel verspricht...da sie wesentlich mehr Zeit mit ihnen verbringt als ich, dürfte es nicht allzu schwer sein, den Kids sonstwas einzureden.

Bitte sagt mir EHRLICH ob der Kampf Sinn macht...

Mein Anwalt sagt, ja, auf jeden Fall versuchen, aber wer weiß, ob der nicht nur an seine Kohle denkt.

Beruflich kürzerzutreten ist fast unmöglich.
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#5
Es ist so, wie "ganz ehrlich" gesagt: Es ist ein Lotteriespiel mit mehr Nieten als Treffer im Topf.

Die Helferinnenindustrie, sprich Anwälte, profitieren in jedem Fall, das ist aber nicht das entscheidende Argument.
Wichtig ist auch die eigene Einschätzung, ob man es später bereuen wird, es nicht versucht zu haben.
Nicht viele schaffen es, ihre Kinder einfach so "abzuschreiben", obwohl das "ganz ehrlich" in vielen Fällen wohl die objektiv beste Lösung wäre. Für viele Väter gilt leider: Außer Spesen nichts gewesen. Dazu die Nerven runter, etc.

Ob der Kampf Sinn macht, hängt also nicht allein von den objektiven Chancen ab, den Gerichtsstreit zu gewinnen.
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#6
Hm...mein Optimismus hält sich ja in Grenzen...
Habe die Hoffnung, hier meldet sich einer, der es durchgedrückt hat...dass die Kinder NICHT wegziehen durften...
*gespanntwartend*
:-(
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#7
sehr schwer. wenn du es schaffst das jugendamt hinter dich zu bringen, die dich unterstuetzen, dann bestehen berechtigte hoffnungen. du benoetigst vor gericht eine gute lobby und die hat leider immer das jugendamt. spreche bei denen mal vor, aber ich denke eher, dass die einen vater abblitzen lassen, aber auf einen versuch kommt es an. protokolliere das gespraech und nehme einen zeugen mit. deine kinder sind in einem alter, wo die auch gefragt werden koennen. das ist auch ein risikofaktor. ein bisschen in die trickkiste muss auch gegriffen werden. gewichtige argumente muessen gesammelt werden.

p. kann ueber die erfolgsaussichten sicher fundierter antworten als ich.
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#8
(04-04-2009, 17:26)Cocktail-Detlef schrieb: sehr schwer. wenn du es schaffst das jugendamt hinter dich zu bringen, die dich unterstuetzen, dann bestehen berechtigte hoffnungen. du benoetigst vor gericht eine gute lobby und die hat leider immer das jugendamt. spreche bei denen mal vor, aber ich denke eher, dass die einen vater abblitzen lassen, aber auf einen versuch kommt es an. protokolliere das gespraech und nehme einen zeugen mit. deine kinder sind in einem alter, wo die auch gefragt werden koennen. das ist auch ein risikofaktor. ein bisschen in die trickkiste muss auch gegriffen werden. gewichtige argumente muessen gesammelt werden.

p. kann ueber die erfolgsaussichten sicher fundierter antworten als ich.

Das ist eben der Kack...letztlich werden die Kinder gefragt, und wenn sie sagen, sie wollen mit...was soll man da noch machen???
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#9
(04-04-2009, 17:30)Rumpel schrieb: Hallo,

mein Beileid.
Nach Haager Übereinkommen darf sie nicht raus aus D.
Von Hamburg nach München geht.
Sorry.

Gruß

der Rumpel

Ähm, wieso jetzt Beileid? Sie will ja raus aus D...

Aber egal...die Rechtsgrundlage ist mir bekannt. Theoretisch darf sie nicht mal ins Nachbardorf ziehen ohne mein Einverständnis.

Fragt sich nur, wie die Realität letztlich aussieht!
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#10
Hattest hier schon mal gelesen?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...631#pid631
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#11
zieht sie zu einem anderen mann? vielleicht laesst sich wenigstens der unterhalt senken. auch die umgangskosten muessen genau ermittelt werden, die mindern dein einkommen ganz gewaltig. ich wuerde wenigstens eine abaenderungsklage fuehren und die hat garantiert erfolg. geld tut den frauen immer ganz besonders weh.
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#12
(04-04-2009, 17:40)borni schrieb: Hattest hier schon mal gelesen?
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...631#pid631

Danke...schöner Mist.
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#13
(04-04-2009, 17:42)Cocktail-Detlef schrieb: zieht sie zu einem anderen mann? vielleicht laesst sich wenigstens der unterhalt senken. auch die umgangskosten muessen genau ermittelt werden, die mindern dein einkommen ganz gewaltig. ich wuerde wenigstens eine abaenderungsklage fuehren und die hat garantiert erfolg. geld tut den frauen immer ganz besonders weh.

Sie hat sich auf Jobs beworben und Erfolg gehabt.

Ihr Argument: In D ist die Wirtschaftslage so schlecht und die Kinderbetreuung so blöd...

Meine Vermutung ist, dass sie dort 'nen Stecher hat, aber sie leugnet.
(04-04-2009, 17:45)Rumpel schrieb: Kontinuitätsprinzip
Sie nimmt widerrechtlich die Kinder
bis zum Prozeß haben sich Kinder in der neuen Umgebung eingelebt
dann verbleiben die Kinder dort.

Da muss ich aber jetzt mal nachhaken...

Sie geht und nimmt die Kinder mit.

Sie muss sie dort einschulen...dazu braucht sie meine Einwilligung. Oder ist das nur graue Theorie.

Was wäre, wenn ich sie direkt anzeige wegen Kindesentzug - müssen die Kinder dann nicht sofort zurück?

Ach Scheiße
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#14
hast du das anteilie sorgerecht? und aufenthaltbestimmungsrecht??

wenn sie dort einen neuen stecher hat, wird sie auch ALLES daran setzen um in die schweiz zu kommen!
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#15
(04-04-2009, 18:09)Leben schrieb: hast du das anteilie sorgerecht? und aufenthaltbestimmungsrecht??

wenn sie dort einen neuen stecher hat, wird sie auch ALLES daran setzen um in die schweiz zu kommen!

Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Sie kann gern in die Schweiz ziehen...aber die Kinder soll sie hierlassen.

Ich sehe ziemlich schwarz.
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#16
(04-04-2009, 18:12)Rumpel schrieb: Kinder müssen zurück, wenn Vater sich so verhält

Richtig, Bullshit

Sorry, vielleicht bin ich einfach zu doof...aber den Satz raff ich grad nicht...

Kinder müssen zurück - wohin zurück, zu mir oder zu ihr?

Wenn Vater sich WIE verhält??
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#17
micha

ich persönlich weiss nicht wie deine chancen stehen, aber wenn man sich die anderen beiträgen hier schaut und ich an damals an meiner scheidung denke sind die karten nbicht ganz so rosig! aber ich will dir nicht den mut nehmen, sondern damit sagen -sei auf alles gefasst was kommt-
es gab aber auch fälle, wo die kinder zurück mussten, grad weil sie ausserhald D umgezogen waren..
aber es hängt halt sehr viel von richter ab !! und wie verlogen deine ex ist !!
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#18
(04-04-2009, 16:57)Micha64 schrieb: Das ist das Blöde...die Kinder sagen, sie wollen mit....obwohl wir ein Superverhältnis haben...
9 und 6 . Also wahrscheinlich vorher schon ordentlich "geimpft".

Mit dem gemeinsamen Sorgerecht könntest Du selbstverständlich
eine Ausreise vereiteln.
Ob nun ins benachbarte Ausland, oder von München nach Hamburg.
Das ist mittlerweile kein Unterschied bei der heutigen Rechtsprechung.

Das Problem werden die involvierten Institutionen sein, die sich
nach der Mutter richten und den angeblichen Aussagen der Kinder.

Dagegen ist schwer etwas auszurichten.

PAS ist in Deutschland (noch) nicht anerkannt. Somit kann Mutter machen,
was sie will.

Ich hatte allerdings nicht lesen können, wie Eure bisherige Umgangsregelung
ausgesehen hat. Falls die Kinder bis jetzt 50/50 von Vater und Mutter
betreut wurden, könnte ich mir eine Chance für die Beibehaltung dieser
Regelung vostellen.

Wenn die übliche 14-Tage-Regelung bestand, dann sehe ich schwarz.

my2Cent
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#19
(04-04-2009, 18:25)Rumpel schrieb: Mütter dürfen
Väter dürfen nicht

Das heißt jetzt im Klartext...Mutter darf Straftat = Kindesentführung begehen.

Vater darf diese Straftat NICHT anzeigen.
(04-04-2009, 18:26)Leben schrieb: micha

ich persönlich weiss nicht wie deine chancen stehen, aber wenn man sich die anderen beiträgen hier schaut und ich an damals an meiner scheidung denke sind die karten nbicht ganz so rosig! aber ich will dir nicht den mut nehmen, sondern damit sagen -sei auf alles gefasst was kommt-
es gab aber auch fälle, wo die kinder zurück mussten, grad weil sie ausserhald D umgezogen waren..
aber es hängt halt sehr viel von richter ab !! und wie verlogen deine ex ist !!



Wir sind noch gar nicht geschieden, nur getrennt...andert das was?
Nee, was?
(04-04-2009, 18:45)blue schrieb: Mit dem gemeinsamen Sorgerecht könntest Du selbstverständlich
eine Ausreise vereiteln.
Ob nun ins benachbarte Ausland, oder von München nach Hamburg.
Das ist mittlerweile kein Unterschied bei der heutigen Rechtsprechung.


Ich hatte allerdings nicht lesen können, wie Eure bisherige Umgangsregelung
ausgesehen hat. Falls die Kinder bis jetzt 50/50 von Vater und Mutter
betreut wurden, könnte ich mir eine Chance für die Beibehaltung dieser
Regelung vostellen.

Wenn die übliche 14-Tage-Regelung bestand, dann sehe ich schwarz.

my2Cent


Stimmt das? Dass es egal ist, ob Ausland oder innerhalb D? Das ist nämlich immer ihr Argument, wenn ich sage, ich stimme nicht zu...dann zieht sie "erstmal" nach Süddeutschland, an die Schweizer Grenze...

50/50? Wie soll das denn aussehen, wenn einer Fulltimejob plus 2 Std. Fahrzeit hat, der andere weitgehend zu Hause ist?

Natürlich haben wir die "übliche" 14-Tage-Regelung...
Mir fällt grad noch was ein: Was ist mit einstweiliger Verfügung?
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#20
(04-04-2009, 19:14)Micha64 schrieb: 50/50? Wie soll das denn aussehen, wenn einer Fulltimejob plus 2 Std. Fahrzeit hat, der andere weitgehend zu Hause ist?

Natürlich haben wir die "übliche" 14-Tage-Regelung...
Wie sieht es mit EU aus?

Wenn Du keine Verpflichtungen (Titel) diesbezüglich hast, würde ich
meine Arbeitszeit einschränken, damit ich mich um die Kinder kümmern
kann.
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#21
Hallo Micha74,

sieh der Realität einfach mal ins Auge, wie sie ist.

-1- Die Kinder leben bei Deiner Exe. Das bleibt so.

-2- Jobsicherung ist ein wichtiger und sehr anerkennenswerter Umzugsgrund.

-3- Die Kinder wollen mit ihr gemeinsam umziehen.

So laß sie doch ziehen! Sollen sie! Ihr seid nun mal getrennt und geschieden, also lebt doch jeder der beiden Getrennten / Geschiedenen bitte sein eigenes Leben.

Exclamation

Wie würdest Du denn da als Richter entscheiden:

"Nein, Frau X, Sie bleiben bitte hier, weil Ihr Mann es so näher zu auch seinen Kindern hat..."

Huh

Das ist doch wohl super illusorisch. Laß sie ziehen, mit den Kindern. Laß sie ihr Leben leben. Sieh zu, daß Du mit den Kindern wenigstens online chatten kannst. Das spart Zeit, Kosten, Nerven.

Cool

Außerdem: So bald sie umgezogen ist, würde ich den Unterhalt schon mal absenken. Um 50%. Und einfach mal abwarten, was dann passiert.

Idea

Denn für germanistanische Kinder im Ausland ist bekanntlich kein germanistanisches Jugendamt zuständig.

Idea

Auch die Botschaft unternimmt da nichts. Ich kenne da ein Beispiel aus Pattaya / Thailand, welches der Cocktail-Detlef auch bestens kennt. Da zahlt die Mutter in Germanistan keinen Cent Kindesunterhalt fürs germanistanische Kind in Thailand. Und Jugendamt erklärt sich für unzuständig, da Kind in Thailand und nicht in Germanistan. Jugendamt erklärt sich nur dann für zuständig, wenn es um Drängen der Exe geht, das Kind doch wieder zurück nach Germanistan zu bekommen. Soviel zur Verpflichtung des Jugendamtes zu Exenwohl äh Kindeswohl oder wie die Lüge heißt.

Rolleyes

Wäre das keinen Versuch wert? Laß sie alle ziehen und glücklich sein oder werden. Und zieh Deinen eigenen Nutzen dann bitte auch daraus. Denn, Reisende soll mann nicht aufhalten!

Wink

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens
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#22
(04-04-2009, 19:31)blue schrieb:
(04-04-2009, 19:14)Micha64 schrieb: 50/50? Wie soll das denn aussehen, wenn einer Fulltimejob plus 2 Std. Fahrzeit hat, der andere weitgehend zu Hause ist?

Natürlich haben wir die "übliche" 14-Tage-Regelung...
Wie sieht es mit EU aus?

Wenn Du keine Verpflichtungen (Titel) diesbezüglich hast, würde ich
meine Arbeitszeit einschränken, damit ich mich um die Kinder kümmern
kann.

Die Idee hatte ich auch schon.

Aber als ich den verlinkten Beitrag las, war mir klar, wie das funktioniert...

:-(((

Außerdem - das ginge erst, WENN sie den Job hat...und dann ist es wohl zu spät.

Im Moment verdient sie so gut wie kein Geld. Wenn ich jetzt reduziere, ist es finanziell nicht machbar.
@Goddiejens:
Im Moment sehe ich da keinen Vorteil, gar keinen.

Chatten und mailen ersetzt doch nicht den persönlichen Kontakt.

Sie hat angeboten, auf halben Unterhalt freiwillig zu verzichten, wenn ich zustimme und keinen "Ärger mache".

Nochmal zum Jugendamt: Bedeutet das letztlich, wenn sie einfach mit den Kindern ins Ausland geht...ist ab dem Zeitpunkt das JA nicht zuständig, weil Kinder nicht in D?????
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#23
(04-04-2009, 19:44)Micha64 schrieb: Nochmal zum Jugendamt: Bedeutet das letztlich, wenn sie einfach mit den Kindern ins Ausland geht...ist ab dem Zeitpunkt das JA nicht zuständig, weil Kinder nicht in D?????
Nein, die KKB wird immer involviert sein. Je nachdem wie gut Du Dich mit denen
stehst, geht dann der nächste Schritt an das Justizamt in Bonn.

Mit denen hatte ich in der Vergangenheit recht gute Erfahrungen sammeln können Smile
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#24
was aufjedenfall vor gericht greifen müsste ist:

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=155

der kindswille könnte dir aber wie schon oft angemerkt das genickt brechen ...
gruß
malko 
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#25
(04-04-2009, 19:44)Micha64 schrieb: @Goddiejens:
Im Moment sehe ich da keinen Vorteil, gar keinen.

Chatten und mailen ersetzt doch nicht den persönlichen Kontakt.

Sie hat angeboten, auf halben Unterhalt freiwillig zu verzichten, wenn ich zustimme und keinen "Ärger mache".

Nochmal zum Jugendamt: Bedeutet das letztlich, wenn sie einfach mit den Kindern ins Ausland geht...ist ab dem Zeitpunkt das JA nicht zuständig, weil Kinder nicht in D?????


Hallo Micha64,

es geht nicht um Vorteile oder Nachteile, sondern um Realitäten. Es geht nicht darum, ob Chatten und Mailen besser ist als persönlicher Kontakt. Es geht um die Einsicht, daß persönlicher Kontakt zu den Kindern nicht wichtiger sein kann als der Job der Exe.

Exclamation

Ich finde es gut und sehr fair, daß die Exe anbietet, auf den halben Unterhalt schon mal freiwillig zu verzichten. Ich würde davon sofort Gebrauch machen. Es bringt immer mehr aus Sicht der Erhaltung der Kontakte zu bei der Exe lebenden Kindern, sich mit ihr gütlich und einvernehmlichst zu arrangieren, als gerichtlich was durchpauken zu wollen. Ob es jemandem paßt oder nicht, spielt doch bei dieser Tatsache keine Rolle. Nochmals: Es geht um Realitäten. Dreimal unterstrichen!

Exclamation

Und bei jenem Fall in Thailand, wo das germanistanische Kind in Thailand beim Vater bestversorgt lebt, reagierte erwiesenermaßen das einst in Germanistan sich für zuständig erklärt habende Jugendamt auf die Anfrage des Vaters wegen Unterstützung beim Eintreiben der nie erfolgten Kindesunterhaltszahlung bei der in Germanistan ansässigen Exe mit der lapidaren Auskunft, daß Jugendämter in Germanistan für Unterhaltssachen im Ausland lebender germanistanischer Kinder unzuständig sind. Näheres nur per Privatmail und nicht zur Veröffentlichung!

Confused

Zugleich schrieb ich ganz richtig, daß jene Exe in Germanistan gleichfalls beim Jugendamt vorstellig wurde wegen Rückführung des (nicht gekidnappten, sondern legal mit dem Vater aus Germanistan ausgereisten) Kindes nach Germanistan. Und schwupps, auf ein Mal erklärte sich das Jugendamt wieder zuständig und wurde brieflich aktiv usw. Daher meine Worte von der Doppelzüngigkeit bei der Kinderklaubehörde, natürlich nur im Namen von Frauenwohl oder Kindeswohl oder wie jene Lüge heißt.

Angry

Soviel zu Realitäten. Die wir alle gerne ändern wollen. An denen wir aber derzeit nicht vorbeikommen können. Daher sollten wir bitte Augenmaß behalten und die Schlachten führen, die wirklich sinnvoll und gewinnbar sind. Wir sollten weder eine Exe hindern, sich irgendwo beruflich zu verbessern, noch die Illusion hegen und pflegen und teuer umsetzen und dabei scheitern zu wollen, daß irgendein Richter dem Kontakt des Vaters zu Kindern höhere Priorität als dem beruflichen Glück der Exe mit Aufenthaltsbestimmungsrecht und bisheriger Hauptsorge den Kindern gegenüber zusprechen würde. Träume sind süß, das Leben ist leider anders.

Wink

Ich rate, ab und zu mal reisen, was mit dem eingesparten (halbierten) Unterhalt doch bestens ginge. Gütlich einigen! Kontakt behalten! Denn wenn Du vor Gericht verlierst und Dir die Rachelust der Exe zuziehst, kannst Du Deine Kinder sehr wahrscheinlich ganz rasch ganz abschreiben. Um es mal sehr deutlich zu benennen. Und ich weiß aus zwei eigenen Nachwuchsfällen, wovon ich hier schreibe. Ich wäre froh gewesen, wenn meine Exen sich verhalten hätten wie Deine! Ehrlich!

Rolleyes

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgien
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