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Zwangsehen in Kanada
#1
Der Weltspiegel berichtet: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/k...84924.html

"Eine Frau in Kanada hat ihren Ex-Freund auf Unterhalt verklagt und in zweiter Instanz gewonnen – Kritiker warnen vor Zwangsehen, sollte das Oberste Gericht diese Sicht bestätigen."

Sie will heiraten, er nur mit Ehevertrag. Das will er nicht. Die Frau und der Reiche trennen sich. Der Mann zahlt trotzdem: "Nicht dass Eric knausrig ist. Er überweist der Frau für die drei Kinder pro Monat 35 000 Dollar, lässt sie in einem 2,4-Millionen-Dollar-Haus in der vornehmen Montrealer Gegend Outremont wohnen, zahlt für Kinderbetreuung, Chauffeur und noch mehr. Aber Lola fordert auch für sich Unterhalt. 50 000 Dollar im Monat und einmalig 50 Millionen Dollar. „Ich verdiene es, es ist schön, ein komfortables Leben zu haben“, sagte sie."

In den anderen kanadischen Provinzen gibts offenbar längst eine Zwangsehe: im Unterhalts- und Versorgungsrecht nach einer Trennung sind solche Partnerschaften den regulären Ehen fast gleichgestellt. Nun gibts eine Verfassungsklage, die in Quebec "Gleichstellung" fordert. Gleichstellung bedeutet natürlich immer nur Gleichstellung mit maximalen Pflichten, nicht Gleichstellung mit anderen Menschen. Wieso stellen wir uns nicht alle gleich? Ich verdiene es auch, das Geld des Reichen zu verjubeln, auch für mich ist es schön, ein komfortables Leben zu haben.
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#2
Wer in Deutschland als Mann sorgeberechtigt sein will ohne von dem Willen der Frau abhängig sein zu müssen wird doch auch gezwungen zu heiraten. Also Zwangsehe für gemeinsame Sorge!
Kann ein verheirateter Vater eigentlich gegen den Willen der Mutter in Elternzeit gehen?
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#3
(23-09-2012, 11:26)p schrieb: "Eine Frau in Kanada hat ihren Ex-Freund auf Unterhalt verklagt und in zweiter Instanz gewonnen – Kritiker warnen vor Zwangsehen, sollte das Oberste Gericht diese Sicht bestätigen."

Ich befürchte, dass sowas auch in Deutschland irgendwann kommt. Spätestens wenn der Staat merkt, dass aufgrund der perversen nachehelichen Unterhaltszahlungen immer weniger Männer bereit sind zu heiraten, und demnach immer weniger Frauen Unterhalt verlangen können, wird der Staat merken dass immer mehr Frauen von Hartz4 abhängig sind und immense Kosten verursachen. Dann wird garantiert einer dieser Granaten einen Vorschlag ähnlich wie in Kanada machen.
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#4
(23-09-2012, 12:44)Absurdistan schrieb: Kann ein verheirateter Vater eigentlich gegen den Willen der Mutter in Elternzeit gehen?

Irgendwo habe ich gelesen, dass bei Streit die Zeit hälftig aufgeteilt wird. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die Eltern zusammen beim Kind wohnen. Wenn sich einer trennt und auszieht, ist er draussen aus dem Elternzeitspiel.

Kanadisches Scheidungsrecht ist hier abgehandelt, bezieht sich auf die Provinz Ontario: http://www.poltenassociates.com/Links/Di...srecht.pdf

Demnach ist Trennungsunterhalt Sache des Provinzrechts (Family Law Act), Ehegattenunterhalt ist Sache des Landesrechts (Divorce Act). Begründung, Höhe und Dauer scheinen einer extremen Schwankung unterworfen zu sein, abhängig vom Richter. Ich denke, hier liegt ein Hauptgrund dafür, dass der Mann nur mit Ehevertrag heiraten wollte und dass 60% der Kinder nichtehelich geboren werden.

Regelungen für Nichteheliche hab ich nicht gefunden. Wer die Energie hat, kann da ja mal recherchieren.
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#5
In British Columbia ist es so weit. Übrigens auch für homosexuelle Paare.
http://www.xtra.ca/public/Vancouver/BCs_...13162.aspx

Nach zwei Jahren zusammenleben ist man seit gestern automatisch ohne eine Unterschrift oder auch nur mündliche Zusage haftbar für die Hälfte der Schulden des Partners bzw. wird am Zugewinn beteiligt. Im Grunde kann fast jeder Mensch ausser strikte Singles zwangsverheiratet werden:

"To have a “marriage-like” relationship in BC, you do not have to share a bank account, call yourselves married, be sexually monogamous, file taxes together, or even cohabit all the time. To “hold yourself up to the community as a couple” and share a home is probably enough."

Ins schwimmen kommen die armen Gesetzgeberinnen, wenn sich Gruppen mit mehreren Partnern bilden. Bigamie ist verboten, aber nun könnte sie per Gesetz sogar zwangsweise eingeführt worden sein, wie in Deutschland "will have to be worked out by the courts."
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#6
Das ist krass...
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#7
Das der neue Familiy Law Act" in British Columbia ist in Kraft. Eine Menge Ressourcen dazu sind im Internet zu finden, das Meiste sehr einseitig durch die Gesetzgeberin verfasst. Beispiel:
http://resources.lss.bc.ca/pdfs/pubs/Gui...ct-eng.pdf und http://resources.lss.bc.ca/pdfs/pubs/Liv...rt-eng.pdf

Es stimmt alles: Ab zwei Jahren zusammenleben werden Vermögensausgleiche fällig. Der gesamte Besitz/Schulden ab Zusammenleben wird geteilt. Zum Besitz gehören auch Versicherungen, Pensionen etc. oder Veränderungen: Hat einer das elterliche Haus lange vor der Beziehung geerbt und steigt das während der Beziehung im Preis, dann zählt dieser Anstieg auch zum zu teilenden Besitz, wie bei Zugewinnverheirateten in Deutschland. "It doesn’t matter whose name the property is in". Auch die Rentenansprüche werden bei Unverheirateten ausgeglichen, ein Versorgungsausgleich, das gilt sogar schon nach einem Jahr Zusammenleben. Nicht nur das, auch beim Unterhalt an den Expartner gibt es keinen Unterschied mehr und der kann sehr lange dauern.

Die Regelungen erinnern in ihrer Unkonkretheit und der schwachsinnigen Basis fatal an deutsche Juristengepflogenheiten. Wie will z.B. der Beginn des Zusammenlebens noch nach Jahren bei Unverheirateten bewiesen werden?
Unverheiratete können mit einem Vertrag die Ausgleiche verhindern. Und damit das nicht zu oft passiert, es nicht jeder machen kann und die Juristen sich genauso daran vollfressen können, kostet so ein Vertrag 1500$.

Man könnte noch seitenweise über andere Elemente des neuen Familiy Law Act schreiben, ein Gewaltschutzgesetz ist auch drin und vieles mehr. Die Begründung für die Einbeziehung Nichtverheirateter lautet übrigens, dass Heirat sehr unpopulär geworden ist. Also führen wir einfach die Zwangsheirat ein, Problem gelöst.

Ich bin gespannt auf die Wirkung auf die Gesellschaft. Das Zusammenleben von Leuten aus verschiedenen sozialen Schichten dürfte stark abnehmen, die fälligen Ausgleiche wären hammerhart für den besserstehenden Teil. Arm und Arm sowie Reich und Reich sind risikosenkend. Zusammenleben generell wird gefährlich, lieber jeder seine Wohnung behalten und sich nur treffen. Die Wohnungswirtschaft wird jubeln. Es kommt übrigens wirklich immer nur auf die genaue Dauer des Zusammenlebens an, ob gemeinsame Kinder oder nicht spielt keine Rolle, Geschlecht spielt keine Rolle ("Kanada schafft Wohngemeinschaften ab"?) und auch sonst nichts.

Die Menschen werden ihr Verhalten an die Gegebenheiten anpassen. Das tun sie überall, auch in Deutschland. Alles, was lebt und zweigeschlechtlich ist handelt nach dem Prinzip: Das Geschlecht mit höherem Einsatz für Nachwuchs wählt den Partner genauer aus, ist bei der Nachwuchsproduktion zurückhaltender. Wer weniger in Nachwuchs investiert, will mehr davon mitproduzieren. Beim Menschen nicht anders mit der Folge, dass das Familienrecht es geschafft hat, den Kinderwunsch von Männern auf Werte weit unterhalb dem von Frauen zu bringen. Eine Umkehrung der gesamten Menschheitsgeschichte davor.
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#8
Wird wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese Art "common-law-marriage", welche nicht nur in Kanada praktiziert wird, nach Deutschland überschwappt.

Mit "Bedarfsgemeinschaft" (*1) hat man u.a. ja schon den Anfang gemacht - und jeder mit gemeinsamen Kind hängt voll drin! Nicht zu reden von Urteilen zum Thema Gleichstellung Ehe & 'Wilde' (wie z.B. 3-jähriger Mutterschutz, bezahlt vom Vater).

Irgendwie müssen die zotteligen und sich verweigernden Nutztiere doch an die Kandarre zu legen sein.

Selbstverständlich handhabt man es aber in der Steuerklassenbetrachtung etwas lockerer. Das könnte ja Einnahmen verhindern - oder kennt hier jemand einen Single mit Kind (bzw. Geschiedenen), der es weiter als StKl. I oder II gebracht hat?

Wie auch immer: Erschreckend, was da in Kanada und Co. abgeht.
Aber für manche gilt ja; Zitat Weltspiegel, Video von Spiegel TV: "Ich verdiene es, es ist schön, ein komfortables Leben zu haben"

Unglaublich

________________________
(1*) Auszug aus Wikimannia:

Die Zwangsehe ist eine in Deutschland zunehmende Erscheinung. Zu einer Zwangsehe kann es auf viererlei Weise kommen:

- durch Nötigung eines oder beider Brautleute durch Privatpersonen (bspw. aus dem Kreis der Familie)[1]
- durch einen Verwaltungsakt des Staates durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II), wodurch Unterhaltspflichten zwischen nichtverheirateten Menschen staatlicherseits verfügt werden.
- durch Scheidung einer bürgerlichen Ehe, wobei die Ehefrau aus den Pflichten ihrem Ehemann gegenüber entlassen, der Ehemann hingegen aus den Pflichten gegenüber seiner Ehefrau nicht entlassen wird.
- durch die Geburt eines unehelichen Kindes wird der Mann (Erzeuger) einseitig in eine Zahlknechtschaft gezwungen. Er hat forthin Mutter und Kind zu versorgen, während der Mutter keinerlei Pflichten erwachsen, sondern nur Forderungen gegenüber dem Erzeuger ihres Kindes.

TrennungsFAQ
"Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." [2]

Joachim Wiesner
"In Deutschland kann jeder aus der Ehe aussteigen, der will; Gründe dafür braucht er nicht." [3]
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#9
(01-04-2013, 12:36)p schrieb: Ich bin gespannt auf die Wirkung auf die Gesellschaft. Das Zusammenleben von Leuten aus verschiedenen sozialen Schichten dürfte stark abnehmen, die fälligen Ausgleiche wären hammerhart für den besserstehenden Teil. Arm und Arm sowie Reich und Reich sind risikosenkend. Zusammenleben generell wird gefährlich, lieber jeder seine Wohnung behalten und sich nur treffen. Die Wohnungswirtschaft wird jubeln. Es kommt übrigens wirklich immer nur auf die genaue Dauer des Zusammenlebens an, ob gemeinsame Kinder oder nicht spielt keine Rolle, Geschlecht spielt keine Rolle ("Kanada schafft Wohngemeinschaften ab"?) und auch sonst nichts.
Es war schon immer schlau sich standesgerecht zu binden. Bzgl. der Abschaffung der Wohngemeinschaften kann man gespannt sein, wie lange es dauert, bis die gemeine Bevölkerung mitkriegt, welchen Risiken sie neuerdings ausgesetzt ist. Vielleicht werden auch nur die 2er WGs abgeschafft und das Problem realisiert sich bei 3er WGs nicht.

Ein ehemaliger Schwedischer Kollege hat mir von einer Scheidung eines Freundes in Schweden erzählt. Der musste seiner Angetrauten zwar keinen Unterhalt zahlen, aber laut Gesetz gilt dort die Gütergemeinschaft, soweit nicht anders vereinbart - damit war er nach drei Jahren Ehe seine langfristig angesparte Eigentumswohnung los Big Grin
https://t.me/GenderFukc
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#10
Sich absichtlich binden, Scheidung - das sind Begriffe, die bisher untrennbar mit "Ehe" verbunden sind. Beiderseits explizit eingegangen. Nun gilt das aber für alle, die ein oder zwei Jahre lang einfach nur dieselbe Adresse haben, ohne jede Vereinbarung, ohne dass sie sich berühren, ohne Zutun von irgendjemand, ohne Rücksicht auf Alter oder Geschlecht, vollkommen automatisch.

Dadurch wird auch ein extremer Heiratszwang ausgeübt, was vielleicht die Hauptmotivation des Gesetzes ist. Schliesslich sind die Folgen einer Heirat jetzt dieselben Folgen wie von Zusammenleben, ausser dass Verheiratete noch ein paar steuerliche Vorteile geniessen.

Die direkten Konsequenzen wirken vollkommen absurd. Beispiele: Was ist z.B. mit grösseren Familien, die zusammenleben? Wird dann der Opa mit der volljährigen Enkelin zwangsverbunden? Die alte Tante, die auch dabei lebt verpartnert mit den anderen Erwachsenen? Was ist mit Untermietern in einer Wohnung? Was ist mit getrennten Zimmern in einer Wohnung? Wie wird das im Stundenwohnheim laufen, die in Kanada oft zweibett- oder sogar Vierbettzimmer sind? Soldaten in der Kaserne? Gestern noch Single, morgen alle vier Gefreiten des Zimmers im Mannschaftstrakt miteinander verpartnert incl. gegenseitiger Schuldenübernahme? Altersheime mit Mehrbettzimmern? Behinderte? Mönche - sie leben in einem Haus? Pfarrer und Haushälterin? Oder das Gefängnis, womöglich mit Mehrpersonenzellen? Anlagebetrüger mit Kinderschänder schlagartig verpartnert, schliesslich leben sie absolut beweiskräftig lange zusammen in einem Zimmer?
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#11
Ich sehe das nicht so negativ...scheinbar war das mal wieder so eine heimliche Gesetzesänderung. Die Auswirkungen wird jedoch bald fast jeder spüren. Und je mehr Menschen die Auswirkungen spüren, desto mehr Widerstand wird es geben. Gucken wir mal in 10 Jahren, was davon in einer Demokratie übrig bleibt...
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#12
Wenn ich mir das hier

http://www.separation.ca/faq/calculating...al-support

durchlese, dann ist canada immer noch meilen vom deutschen wahnsinn entfernt.

z.B

Kindesunterhalt bei 1. Kind (keine Altersstufen) und 36T netto ...ca.280,- im Monat.

Exen Unterhalt Dauer ca. 0,5 mal Ehedauer (mit Kind eventuell laenger)
Hoehe 1,5 -2% mal Ehejahre mal Differenz Einkommen wobei KU abgezogen wird.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#13
Ich finds nicht sehr normal, nach sechs Jahren WG meinem Mitbewohner anschliessend noch drei Jahre Unterhalt an ihn zahlen zu müssen. Der Punkt an der Geschichte ist nicht, dass irgendwelche sonstige Details des Unterhaltsrechts Wahnsinn sind, sondern dass jeder zwangsverheiratet wird, sofern er bloss dieselbe Adresse hat. Das ist der Wahnsinn.
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#14
Das ist in D auch so. Nach bereits 2 Jahren kann eine Frau ein eheähnliches Verhältnis anmelden und Unterhalt fordern. Beweise du mal das Gegenteil.
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#15
Es gibt aber ein kleiner Wermutstropfen, der für diese kanadische Regelung spricht und zwar wenn man die Immigrationspolitik des Landes betrachtet: Da der kleine Spaß zwischen zwei Menschen derart ernst genommen wird, dass man daraus Unterhalt verlangen kann, wird es auch in Bezug auf Zuzug von Freund/Freundin ebenfalls ernst genommen. So kann z. B. ein Deutscher eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, inkl. Arbeiterlaubnis, wenn er in einer Partnerschaft mit einer Kanadierin lebt. Sie muss nur angeben, dass er bei ihr wohnt (bzw. dass sie ihn sponsert wird), eine klassische Ehe ist dabei nicht zwingend notwendig. Wenn er keine shit baut, kann er nach einiger Zeit einen eigenständigen Anspruch selbst erhalten - evtl. auch die Staatsbürgerschaft - und die Alte endlich in die Wüste, äh ich meine in die Praire schicken. Big Grin
Aber das war's auch mit den Vorteilen dieser Regelung. Dodgy
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#16
(06-05-2013, 12:49)MasterOfDesaster schrieb: Das ist in D auch so. Nach bereits 2 Jahren kann eine Frau ein eheähnliches Verhältnis anmelden und Unterhalt fordern. Beweise du mal das Gegenteil.

Nein, lies den Thread. In Kanada geht es eben auch um Unterhalt und eine Art Zugewinnausgleich, nachdem jemand nicht mehr bei jemand anders wohnt. Ehegattenunterhalt bei Nichtverheirateten. Das ist weit mehr wie eine Bedarfsgemeinschaft während einer gemeinamen Adresse.
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