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gEf zieht um?
#1
Hallo liebe Leute,

nun muss ich mal wieder in eigener Sache schreiben.

Vielleicht liege ich falsch, aber mich beschleicht die Befürchtung, dass meine gEf einen Umzug im Stillen plant - natürlich mit unserer gemeinsamen Tochter.

Hier ein paar Details:

Die hat seit gut 1,5 Jahren eine On/Off Beziehung. In ihrem Flur hängt ein Kalender, in dem auch er eine Spalte für sich hat, nebst ihr und den 3 Kindern, die bei ihr wohnen.
Im April stand dort ein Termin für ihn "Haus in (Ort in 20km Entfernung)"

Gestern wurde seitens meiner gEf der Umgang kurzfristig abgesagt, sie hätte was vor und würde Tochter mitnehmen.

Heute habe ich Tochter zum Bahnhof gebracht - macht mit der Schule einen 3-tägigen Ausflug. Sie erzählte, dass sie gestern mit Mama in einem anderen Dorf war und ihm neuen Haus von Mamas Freund die Tapeten abgerissen haben. Sie sollte einen Schmetterling basteln. Das Haus hat 3 Etagen und ganz viele Zimmer. Sad

Derzeit macht gEf eine Umschulung (gerade angefangen, Dauer 3 Jahre) hier im Ort und hängt seit Jahren am ALG II Trog. Ihre zweit-älteste (18) plant ebenso heimlich im Sommer den Abgang, die andere (16) geht evtl. in Ausbildung in eine andere Stadt. Unsere Tochter (9) geht nebenan in die Schule. Zieht auch nur eine aus, wird die Hütte zu groß/teuer für ALG II und sie wird wieder eine Mietsenkungsaufforderung vom JC bekommen.

Mir zieht sich der Magen zusammen. Das ABR habe ich vor 8 Jahren verloren, nachdem ich als Vater es wagte, selbiges für mich zu beantragen. GSR ist vorhanden, bringt aber nichts.

Seit jeher habe ich täglich Umgang mit meiner Maus, jeden Freitag auf Samstag über Nacht. Bis zu 100% der Ferien.

Unsere jetzigen Wohnorte liegen 2 km auseinander, die Strecke legen Tochter und ich wie gesagt täglich mit dem Rad zurück. Ein Auto habe ich nicht und kann mir auch keines leisten (§ 850c ZPO).

Wenn sie umzieht, war es das mit dem täglichen Umgang wohl Sad

Meine Tochter will jetzt schon nicht bei ihrer Mama leben. Seit Jahren leidet sie dort. Als Kleinkind hat sie sich täglich, wenn es zurückging, an Möbel u.Ä. geklammert und bitterlich geweint. Jetzt mit 9 kommen Sprüche wie "Ich hab gar keine richte Mama". Die äußert sehr eindrücklich, dass sie bei mir leben will. Dann kam sie letztens und meinte, dass sie noch 5 mal Weihnachten mit DER verbringen muss, bis sie endlich zu mir darf (Ihre Schwestern müssen ihr erzählt haben, dass erst mit 14 ein Richter den Wunsch zum Umzug berücksichtigt).

Ich muss mich jetzt mal sortieren... Denke, dass ich gEf alsbald darauf ansprechen und konkret fragen muss, ob sie einen Umzug plant. Aber ein Nein als Antwort ist auch nicht viel wert. Auf ihr Wort war und ist kein Verlass.

Seht ihr die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter den Willen eines 9-Jährigen Kindes berücksichtigt als ebenso gering an, wie ich?
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#2
Versuch macht klug. Das Alter 14 nicht die magische Grenze bei alles unausweichlich kippt. Eine 9-jährige, möglicherweise bald 10, kann (fast) soviel Gehör bekommen wie eine 14-jährige, wenn sie sich kontinuierlich äußert. Die Risiken für Dich scheinen überschaubar. Lote beim JA aus, wie die das sehen. Vielleicht kannst Du die beiden älteren auf Deine Seite ziehen. Zumindest, insoweit, dass sie die Beweggründe der jüngeren bestätigen.

Ansonsten bleibt noch auf mehr Umgang zu pochen.
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#3
Altersgrenzen beginnen sich gerichtlich aufzuweichen (erst kürzlich entschied z.B. ein Gericht, dass die magische Übernachtungsgrenze beim Umgangselternteil erst ab dem Schulalter nicht mehr generell anzuwenden ist). Insofern würde ich es an deiner Stelle versuchen. Sofern deine Tochter wirklich bei dir leben will, wird sie das auch nachdrücklich zu sagen wissen. Auch der Umzug der Mutter (evtl. weiter entfernt?) kann hier mit ein Kriterium werden, falls das einen Schulwechsel, einen kompletten Umgebungswechsel oder die massive Einschränkung des bisher täglichen Umganges mit dir zur Folge hat.
Sprich doch mit deiner Tochter ein ernstes Wort darüber, ob sie wirklich bei dir leben will. Dann geh mit ihr zum Jugendamt, lass sie dort ihren Willen bekunden. Läuft das positiv, wende dich an die KM (und da das wohl nichts bringen wird), anschließend ans Gericht.
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#4
Wenn die kleine von der Mutter wirklich so nachhaltig, hartnäckig und ernsthaft die Schnauze voll hat, dann nimm die Situation zum Anlass die Kleine bei dir zu behalten. Beantrag zusätzlich das ABR.
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#5
Umgang war ja nie ein Problem. Habe ich ja täglich. Die Mutter ist ja froh, wenn sie ihre Ruhe hat.

Das JA hier am Ort kann ich knicken. Die haben sich vor 8 Jahren für den Verbleib des Kindes bei der Mutter ausgesprochen. Die Mutter hätte zwar qualitative Mängel, auch hat man ihr 2 Kinder weggenommen und das ABR dem Vater (Zeuge Jehovas) zugesprochen, desweiteren sind 3 der 4 Kinder schon beim Psychologen und 2 hat sie misshandelt, aber schließlich hätte sie eine 4. Chance verdient. Der andere JA Mitarbeiter sagte mir ins Gesicht "Ihre Tochter ist doch erst 8 Monate - da können Sie doch keine Liebe/Bindung zum Kind aufgebaut haben. Vergessen Sie doch ihr Kind und machen ein neues mit ner anderen Frau.". Die nächste Dame beim JA hat meiner Zeugin gedroht - würde sie für mich aussagen und sich nicht aus der Sache raushalten, würde sie dafür sorgen, dass ihre Tochter in eine Pflegefamilie kommt.

Die älteren wollen beide ebenfalls so schnell wie möglich weg von Mutti. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie in dieses Kaff mit 3 Strassen mitten im Wald ziehen wollen. Habe zu beiden ein gutes Verhältnis. Die 16 Jährige sieht mich als ihren Papa und nennt mich auch so (kenne sie, seit sie 3 J alt ist) und wir verbringen auch die meisten Urlaube zusammen inkl Weihnachten. Sie hat seit 2 Jahren schon eine eigene Wohnung in petto/reserviert. Sagte aber, dass sie die Kleine nicht alleine bei Mama zurücklassen kann.

Oh Mann... hoffentlich ziehen die nicht zusammen. Er ist selbst geschieden, hat wohl gut bluten müssen, sieht sein Kind nur 14 tägig und das andere von einer anderen Frau gar nicht. Darüberhinaus scheint er ziemlich pleite zu sein und müsste dann meine gEf mit durchfüttern. Aber der ist jetzt so oft über ihr Stöckchen gesprungen und rennt immer wieder zu ihr zurück. Eigentlich genauso, wie ich damals Smile Wobei ich da noch keine Erfahrungen mit dem FamGericht gemacht habe.
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#6
moin

ich kann nur aus eigener erfahrung ein wenig mitreden.
als meine ex mir damals migeteilt hatte,dass sie mit den kindern weg zieht(anderes bundesland ca.500km) hatte ich mich beim amt erkundigt,was ich machen könnte.von amtswegen wurde daraufhin 2 mal ein gesprächstermin mit der ex vorgeschlagen,welcher nicht zustande kam,weil die ex "im moment" keine zeit hatte.

"zum wohle des kindes" habe ich dann auf weitere vorgehensweisen abstand genommen.zu diesem zeitpunkt war ich allerdings schon ca. 100 km weggezogen, hatte aber noch alle 2 wochen die kinder bei mir am we.
mein anwalt gab mir damals auch den rat,den ball flach zu halten.je weniger stress ich machen würde,je weniger stress würde von der gegenseite kommen.

leider lagen wir da beide falsch.
erst später bin ich auf dieses forum gestoßen.

ich weiß nicht,ob ein richter es gerne sieht,wenn er so junge kinder befragen muss.

ein wegzug der kinder ist zwar immer mist,aber bei 20 Km sind sie ja nicht komplett aus der welt.es wird nur für dich etwas schwerer den kontakt zu halten bei deinen finanziellen mitteln.
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen

Marcus Tullius Cicero
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#7
(15-05-2013, 10:36)Jessy schrieb: Auch der Umzug der Mutter (evtl. weiter entfernt?) kann hier mit ein Kriterium werden, falls das einen Schulwechsel, einen kompletten Umgebungswechsel oder die massive Einschränkung des bisher täglichen Umganges mit dir zur Folge hat.

Es wären "nur" 20 km einfache Strecke. Selbst mit Auto, wäre hier der bis dato tägliche Umgang wohl ehr nicht zu realisieren. Ansonsten klar, Schulwechsel, Freunde futsch, etc...
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#8
Dass Du das ABR verloren hast: Was war denn dafür die Begründung?
Könnte man die heute erneut gegen Dich verwenden?

Weiterhin hat Jessy das Wesentliche gesagt. Es kommt halt sehr auf den Willen Deines Kindes an. Und dass es diesen dem Gericht entsprechend darlegen kann. Dein Kind wird vom Gericht angehört werden müssen.

Mit der Kontinuität wird die Mutter nur eingeschränkt argumentieren können, da sie diese ja selbst in wesentlichen Punkten bricht.

Den Gang zum JA mit Deiner Tochter solltest gehen. Einerseits wäre das bei einem Verfahren ohnehin im Boot und da ist es gut, vorher zu wissen, wie die die Menschen dort aktuell ticken. Wenigstens genauso wichtig: Du bekommst einen Eindruck davon, wie sich Deine Tochter in der Frage gegenüber aussenstehenden Dritten äußert.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Es drängt mich dir gehörig und ausführlich die Leviten zu lesen aber ich spar es mir einmal. Versteck dich nicht hinter Jugendämtern oder sonstiges. Wenn du in den letzten acht Jahren den Pöscher nicht hochbekommen hast deine Tochter aus diesen Verhältnissen zu befreien, dann wird es jetzt höchste Zeit.
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#10
(15-05-2013, 11:06)wackelpudding schrieb: Dass Du das ABR verloren hast: Was war denn dafür die Begründung?
Könnte man die heute erneut gegen Dich verwenden?

Die offizielle Begründung: Meine quantitativen Mängel überwiegen die qualitativen Mängel der Mutter.

Ich war/bin Vollzeit berufstätig, hatte einen Homeoffice Job und die Reisetätigkeit auf Null geschraubt. Dennoch meinte das Gericht, ich hätte dadurch keine Zeit.

Inoffiziell hätte es keinen Zahler gegeben. Mami ohne Berufsausbildung mit Kind und Couch will der Staat nicht finanzieren.

Was man meiner gEf zu "Gute" halten kann. Sie hat unsere gemeinsame Tochter nie geschlagen (das hat die Ältere abbekommen), die Wohnung ist seitdem wir vor Gericht waren sauber. Vorher Messi. Sie zieht nicht mehr regelmäßig um, wenn zu viele Mahnungen reinflattern (hatte damals fast so viele Wohnorte wie Lebensjahre auf dem Buckel). Kokain und Pepp nimmt sie nicht mehr. Alkohol ebensowenig.

Generell bietet sie "Kontinuität", überlässt die Kinder aber weiterhin weitestgehend sich selbst oder mir. Essen macht sie vielleicht 1x die Woche. Das macht, wie damals auch, die ältere. Die Schwester hat auch damals die Kleine für den Kindergarten fertig gemacht, hingebracht und abgeholt.

Und klar, die selben Gründe kann man mir auch heute wieder vorwerfen. Allerdings gibt es seit ca 3 Wochen die Tatsache, dass auch meine gEf nun Vollzeit außer Haus ist. Zuvor verbrachte sie ca 20+ Stunden am Tag im Bett - bzw war offiziell für die Kinder da.
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#11
Lass sie umziehen, dieses Ereignis wird die Neunjährige ihre Ansicht zum Leben beim Vater so fest vertreten, dass du es wagen kannst, sie zu dir zu holen.
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#12
(15-05-2013, 11:46)p schrieb: Lass sie umziehen, dieses Ereignis wird die Neunjährige ihre Ansicht zum Leben beim Vater so fest vertreten, dass du es wagen kannst, sie zu dir zu holen.

Davon ist auszugehen. Meine Tochter wird ihr das Leben zur Hölle machen und verschlechtert die Beziehung zur Mutter in unmessbare Bereiche.
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#13
Ich hoffe ja weiterhin, dass der Freund der KM lediglich sein Haus/Wohnung in teurer Stadt A (30 km zum Arbeitsplatz) mit Haus in Dorf B (20 km zum Arbeitsplatz) eintauscht und beide generell kein Interesse haben, als Bedarfsgemeinschaft zu gelten, d.h. Mutti bleibt dort wohnen, wo sie ist. Wenn sie dann öfters mal dort übernachtet - supi - übernehme gerne die Betreuung. Er ist selbstständig hier am Wohnort und seine Fahrzeit würde sich deutlich reduzieren (weniger km und weit bessere Anbindung). Das einzige, was mich Gegenteiliges befürchten lässt, ist die Tatsache, dass unsere Tochter gestern Deko für Kinderzimmer im neuen Haus gebastelt hat. Aber vielleicht war das auch nur für seine Tochter!?

Ich werde meine gEf konkret fragen - auch wenn die Antwort Nein keine Garantie bei ihr ist. Generell sehe ich es aber so:

1) Ohne ABR brauche ich nicht im Vorfeld Pferde scheu machen (JA, Einwohnermeldeamt, Schule, etc...)
2) Erst wenn sie vollendete Tatsachen schafft und tatsächlich weggezogen ist, sehe ich den Hebel, erneut das ABR zu beantragen mit klarer Meinungsäußerung der Kleinen und ggf. Unterstützung der Großen.

Oder sieht das jemand anders?
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#14
Das Problem ist, dass du kein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Die Mutter kann das Kind zunächst einmal zu sich zwingen. Entweder, sie akzeptiert den Weg des Kindes oder dir steht ein gerichtlicher Anlauf zur Herstellung des gemeinsamen ABR mit Festlegung des Aufenthalts in deiner Wohnung bevor. Das kann so und so laufen, das schlimmste Szenrio wäre wohl, wenn Richter und Jugendamt (dessen Vertreterin wieder mit im Gerichtssaal sitzt) sich einig sind, das Kind müsse wirklich weg von der Mutter, aber keinesfalls zum Vater, sondern in eine Pflegefamilie.

Jedenfalls braucht deine Neunjährige eine ganz schöne Traute, zu fordern und eindeutig zu sprechen.
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#15
(15-05-2013, 11:30)JahJahChildren schrieb: Und klar, die selben Gründe kann man mir auch heute wieder vorwerfen.

Ich denke ´mal, das Kind ist jetzt älter, sodaß z. B. absolute Hilflosigkeit nicht mehr gegeben ist. Aber mach trotzdem ein Konzept, wie Du eine gute Betreuung Deines Kindes leisten kannst.

Die Empörung Deiner Tochter wird wahrscheinlich am größten sein, wenn endgültig feststeht, dass die KM sie ohne zu fragen aus ihrem gewohnten Umfeld reissen will.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Wenn du den Umzug der KM erst abwartest und dann handelst, fallen so Argumente wie Schulwechsel weg - der ist dann nämlich schon vollzogen und kein Hinderungsgrund mehr.
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#17
(15-05-2013, 12:05)p schrieb: Jedenfalls braucht deine Neunjährige eine ganz schöne Traute, zu fordern und eindeutig zu sprechen.

Diesbezüglich habe ich keinerlei Bedenken
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#18
(15-05-2013, 12:12)JahJahChildren schrieb: Diesbezüglich habe ich keinerlei Bedenken

Mach ´mal den Probelauf beim JA... und zwar, wenn für die Kleine feststeht, dass Mutti umzieht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#19
(15-05-2013, 12:05)wackelpudding schrieb:
(15-05-2013, 11:30)JahJahChildren schrieb: Und klar, die selben Gründe kann man mir auch heute wieder vorwerfen.

Ich denke ´mal, das Kind ist jetzt älter, sodaß z. B. absolute Hilflosigkeit nicht mehr gegeben ist. Aber mach trotzdem ein Konzept, wie Du eine gute Betreuung Deines Kindes leisten kannst.

Die Empörung Deiner Tochter wird wahrscheinlich am größten sein, wenn endgültig feststeht, dass die KM sie ohne zu fragen aus ihrem gewohnten Umfeld reissen will.

Sie war damals keine 9 Monate alt. Jetzt 9 Jahre und ich verbringe mehr Zeit mit ihr als ihre Mutter.

Mein Job ist weiterhin der selbe, die Firma steht weiterhin voll hinter mir. Meine Arbeitszeit ist frei einteilbar inkl. Home Office Option.

Mein Konzept wäre das seit 8 Jahren gelebte plus minimale Änderungen meines Arbeitstages. Viel ändern würde sich für mich nichts, im Gegenteil, würde weniger Zeit auf dem Rad fürs Abholen und wieder Zurückbringen aufwenden müssen.

Wenn die Mutter das OHNE vorher mit den Kindern gesprochen zu haben durchzieht, dann wie damals. Sie wird das aktuelle Schuljahr abwarten und meinen Urlaub mit den Kindern für den Umzug nutzen. Am Tag der Rückreise kommt die neue Adresse per SMS nebst Info, dass sie nicht da ist, aber der Freund die Kinder in Empfang nimmt. Ihre Art halt.
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#20
Wenn sie im Sommer umzieht, praktischerweise in den Ferien und er schnell reagiert, dann spricht der drohende Schulwechsel für den Vater.
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#21
(15-05-2013, 12:28)p schrieb: Wenn sie im Sommer umzieht, praktischerweise in den Ferien und er schnell reagiert, dann spricht der drohende Schulwechsel für den Vater.

Würde bedeuten: Kind einbehalten, JA informieren und zwecks EA ans Gericht wenden?

Wird üblicherweise das Kind an der alten Schule abgemeldet oder nur an der neuen angemeldet?

Schultermine übernehme ich bis dato, einen Draht zur Mutter (außer postalisch) hat die Schule nicht. Ich bekomme die Post an die Mutter immer via email cc.
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#22
Dann bringst Du deine Tochter nach den Ferien einfach nicht zurück.

SMS nicht erhalten, Mutter unbekannt verzogen, Tochter geht nach den Ferien in ihre gewohnte Schule.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#23
OK - hört sich nach einem Plan für das worst-case Szenario an... drückt die Daumen, dass das alles nur unnötige Sorgen sind und Mutti bleibt, wo sie jetzt ist.
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#24
Für den Fall, Mutti antwortet auf meine anstehende Anfrage mit JA, werden Tochter und ihre Schwestern informiert, und ich gehe mit ihr direkt zum JA. Dann ans Gericht - mit oder ohne RA zu diesem Zeitpunkt?

Schule informieren, wäre dann sicherlich auch sinnvoll, oder?

EMA ist sinnlos, da kein ARB, korrekt?
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#25
Ob RA oder nicht, ist die Frage, in wieweit Du Dich selbst belasten kannst/willst.

Stelle vor allem sicher, dass Deine Tochter weiter zur Schule gehen kann, wenn sie bei Dir ist.

EMA hat nicht so die Priorität...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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