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ich bin alleinerziehender vater.
leider verdiene ich zu viel und die arme mutter und die deutschen behörden jagen mich durch sämtliche instanzen. dabei lächeln die frauen vom jugendamt, gericht und behörden auch noch und finden sehr warmherzige worte.
was kann ich denn alles so tun damit der pkh antrag ohne viel hirnschmalz genehmigt wird ?
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tfaq spinnt - dachte ich früher einmal.
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Moin,
vielleicht berichtest Du zunächst einmal, warum genau Du Dich als alleinerziehender Vater wogegen wehren musst ?
(25-05-2013, 11:30)gegen-das-system schrieb: die arme mutter und die deutschen behörden jagen mich durch sämtliche instanzen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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25-05-2013, 13:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-05-2013, 13:56 von gegen-das-system.)
ich soll 11.000 euro für gutachten zahlen. damit soll ich beweisen dass ich kein guter vater bin.
zudem muss ich alle meine gerichtskosten zahlen. immer wenn ja oder km mich verklagen muss ich bezahlen ...
etwa 10.000 euro sind schon hierfür verballert. dafür kann ich auch ein neues kinderfahrrad kaufen.
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Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren?
Die Sachverhalte und Verfahrensstände müssen erst geschildert werden, damit man Tips geben kann. Es ist zum Beispiel ein Riesenunterschied, ob irgendetwas erst den Stand eines Antrages der Ex auf Verfahrenskostenhilfe hat oder ob das Verfahren zwar mit bewilligter VKH läuft aber ein Gutachten erst vorgeschlagen ist oder ob der Richter bereits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Mühe, das Stück für Stück herauszukitzeln solltest du den Lesern nicht zumuten.
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(25-05-2013, 13:54)gegen-das-system schrieb: ich soll 11.000 euro für gutachten zahlen. Wie "p" bereits geschrieben hat, können wir keine Hilfe geben, wenn Du nur derart oberflächliche Info's gibst.
Du solltest Dir schon etwas mehr Mühe geben - und bitte dabei auch die Klein/Großschreibung beachten.
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(25-05-2013, 14:32)p schrieb: Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren?
So ist es.
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(26-05-2013, 19:27)gegen-das-system schrieb: (25-05-2013, 14:32)p schrieb: Es handelt sich also um Versuche der Ex, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und als Begründung führt sie Erziehungsunfähigkeit deinerseits an, dazu verlangt sie ein Gutachten? Dafür hat sie bereits Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und es gab schon frühere Verfahren? So ist es. Also ich jedenfalls werde Dir (wegen genau solchen Antworten) genau 0 Hinweise geben können - und wollen.
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Welche Angaben fehlen denn noch ?
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(25-05-2013, 14:32)p schrieb: Die Mühe, das Stück für Stück herauszukitzeln solltest du den Lesern nicht zumuten.
kann mich dem nur anschließen
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welche verrückten dinge habt ihr denn bei der pkh benannt ?
Gewerkschaftsmitglied, VDSL Anschluss, Kinderhandyvertrag, ??
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(25-05-2013, 11:30)gegen-das-system schrieb: was kann ich denn alles so tun damit der pkh antrag ohne viel hirnschmalz genehmigt wird ?
Wenig verdienen - evtl. hohe anrechenbare Kosten haben!
Die meisten hier haben ja eben keine PKH bekommen!
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(26-05-2013, 20:29)gegen-das-system schrieb: Welche Angaben fehlen denn noch ?
Wie lautete der Antrag der Gegenseite, aufgrund dessen ihr Verfahrenskostenhilfe genehmigt wurde? Damit ging immerhin eine Prüfung ihrer Erfolgsaussichten einher, ob die Klage mutwillig war. Was hast du eingewandt?
Hast du das Gutachten abgelehnt? Hast du einen Anwalt?
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Ich habe einen Fach-Anwalt.
Die Gegenseite arbeitet sehr wenig und verdient nur 1000 Euro monatlich.
Das Problem in meinem Fall ist, dass die Kinder bei mir - VATER - leben.
JA und Richterin sind eindeutig mutterlastig.
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Leicht verfremdet und doch tatsächlich so geschehen:
Das JA möchte, dass meine bei mir lebende Tochter mit ihrer Mutter ganz weit weg in eine einsame Gegend zieht und dass ich als Vater nie wieder Kontakt zu meiner Tochter haben soll.
Tochter ist 10 Jahre und lebt seit 3 Jahren bei mir. Tochter wurde nicht befragt.
Antrag seitens JA wurde beim FG gestellt.
Ohne die tfaq wäre ich abgesoffen - aber so konnte ich weiter schlafen.
Ich verstehe nur Mollath.
KM zahlt nix an Unterhalt. Das JA ist in dieser Sache sehr kulant mit der KM.
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