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Na ja, rein vorsorglich werde ich mal meine derzeitige Signatur in diesem Thread "beerdigen":
Zitat:# Familienrichter Wiesenbacher über neues Sorgegesetz: "Es wird dann genau das Verfahren, das bislang auch schon möglich war" #
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(23-05-2013, 21:59)blue schrieb: Dein Wort in Gottes Ohr! Wir werden uns dann in ein paar Monaten wiedersehen, wie es so gelaufen ist. Nicht an meinem Fall.
Für mich persönlich ist das SR kein Thema.
Für meine 3 Jüngeren habe ich das GSR und meine Älteste ist 20.
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Kurzer Sachstand:
1. Zu den am 19.5. eingereichten Verfahren sind an gerichtlichen Tätigkeiten zu berichte: nichts, nada, rien.
2. In einem Verfahren, das der Vater am 20.März beantragt hat, kam eine anwaltliche Stellungnahme der Mutter am 7.5. Das Inhalt ungefähr: Die Mutter will das gSR halt nicht, weil sie eh will, dass der Vater auszieht. Nach Abwägung kamen wir zu der Auffassung, dass die Überleitungsvorschrift §30 BEBGB, dass "vor dem 19.5. gestellt Anträge nach der neuen Rechtslage zu behandeln sind" hier greifen müsste. Also haben wir noch am 7.5. ein Schreiben ans Gericht gesandt: Antrag liegt vor, Stellungnahme liegt vor, also entscheidungsreif.
Nun war das Gericht nicht so mutig, bereits vor dem 19.5. zu entscheiden..... Es hat der Kimu nun erneute Stellungnahmefrist von 2 Wochen eingeräumt. Offensichtlich hofft das Gericht, dass sich die Mutter nun echte Schlammschlachtgründe gegen den Vater aus den Fingern saugt....
3. Gestern war eine Verhandlung über ABR. Der Vater hatte SR (in 2. Instanz) bekommen nach der BVerfG-Regelung (zitiert in der Gesetzesbegründung), allerdings wurde es gleich aufgeteilt, so dass die Kimu das ABR bekommt. Dieses nutze Kimu rechtsmißbräuchlich zum heimlichen Wegzug (entgegen der blauäugigen Einschätzung des Senats des Kammergerichtes). Nun wurde verhandelt, ob Vater das ABR auch übertragen bekommt, um solchen Mißbrauch in Zukunft vorzubeugen. Es lief erstaunlich positiv, ob der neuen Rechtslage. Erstaunlich die Wende des JA: sinngemäß "auch der wiederholte Streit über einzelne Umgangstermine, ist für das ABR ohne jeden Belang". Aber noch haben wir natürlich kein Protokoll.
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Ja Sorglos, der Staat begreift langsam was es ihn kostet und noch kosten könnte in der Zukunft. Auf der Kommunalebene merke ich bei der CDU, SPD und der FDP ein langsames Umdenken. Zu nah sind die Einschläge im Bekanntenkreis, zu ersichtlich das Elend der Trennungsväter, zu offensichtlich was mit einer Vielzahl der Trennungskinder passiert. Daher ist Pflicht, um das gemeinsame Sorgerecht zu kämpfen und als Trennungsvater aus dem Schatten in die Öffentlichkeit zu treten.
Im Rahmen meiner Tätigkeit in einer überparteilichen Arbeitsgemeinschaft der Ortsverbände habe ich Statistiken gesehen, die Eindeutig beweisen wohin diese Verwerfungen im Familienrecht ge- und erlebt führen.
Seit wann warnen wir Trennungsväter vor den Folgen und dem sozialen Sprengstoff?
Vor Gericht kann man(n) gar nicht laut und vehement genug argumentieren, umgekehrt gilt das auch für die öffentliche Debatte.
(29-05-2013, 18:26)Episches Präteritum schrieb: Auf der Kommunalebene merke ich bei der CDU, SPD und der FDP ein langsames Umdenken. Wie merkst Du das? Haben die (kommunalen) AmtsrichterInnen in der letzten Zeit häufiger dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt?
(29-05-2013, 18:26)Episches Präteritum schrieb: Zu nah sind die Einschläge im Bekanntenkreis, zu ersichtlich das Elend der Trennungsväter, zu offensichtlich was mit einer Vielzahl der Trennungskinder passiert. Blahblah....
(29-05-2013, 18:26)Episches Präteritum schrieb: Daher ist Pflicht, um das gemeinsame Sorgerecht zu kämpfen und als Trennungsvater aus dem Schatten in die Öffentlichkeit zu treten.
Beantworte meine obige Frage!
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30-05-2013, 12:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-05-2013, 12:07 von Absurdistan.)
So, hab meinen Antrag jetzt auch fertig.
Ich
Straße Nr
Plz Ort
Amtsgericht Ort
-Familiengericht-
Straße Nr
PLZ Ort
Donnerstag, 30.05.2013
Antrag:
In der Familiensache betreffend
des
Ich, Straße Nr, Plz Ort
-Antragstellers-
gegen
-Antragsgegnerin-
Mutter, Straße NR, Plz Ort
wegen
elterlicher Sorge
wird beantragt gemäß §1626a BGB und §155a FamFG,
dem Kindesvater und Antragsteller die gemeinsame Sorge
über das gemeinsame Kind (Name), geboren am XX.XX.XX in Ort,
zu beschließen.
Ich
Wenn da nix falsches drin ist gebe ich das unterschrieben in 2-facher Ausfertigung morgen persönlich bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts ab. Sollte ich darauf achten das mein Exemplar ein Eingangsstempel erhält?
An der Bereitschaft, auf der untersten politischen Stufe, etwas mehr Unterstützung zu leisten. Was aber viel wichtiger ist, dass Verständnis in den Köpfen erreicht wird!
Wir reden hier von einem Abteilungsleiter einer ARGE, Leiterin einer Schule, einen ehemaligen Landtagsabgeordneten mit Netzwerk, einen Dezernenten und etwas Gehör über die örtliche Ebene zum Oberbürgermeister.
Somit richte ich mein "BlaBlaBla" an die richtigen Ohren, so wie das in Berlin seit Jahren vorgelebt wird.
Wenn mein ein Pferd besteigen will, muss erst der Fuss in den Steigbügel.
Absurdistan schrieb:wird beantragt gemäß §1626a BGB und §155a FamFG,
dem Kindesvater und Antragsteller die gemeinsame Sorge
über das gemeinsame Kind (Name), geboren am XX.XX.XX in Ort,
zu beschließen.
Was ist das für ein Deutsch?
Dem Kindesvater wird doch kein gemSRecht über sein Kind beschlossen!
Rechte werden nicht beschlossen.
Rechte werden "begründet", "geändert", übertragen" oder "aberkannt" - in Deinem Fall "übertragen"!
Das geschieht, indem das FamGericht sie (die Übertragung!) "beschließt", weswegen der Übertragungsakt auch "Beschluss" heißt!
Also beantragst Du bestenfalls zu beschließen:
"die Ausübung des elterlichen Sorgerechts steht den Eltern gemeinsam zu."
Weil das Gericht aber durchaus in der Lage ist, selbst zu formulieren, genügt es, wenn Du beantragst,
dem Vater und Antragsteller das gemSR zu übertragen!
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(30-05-2013, 13:30)Ibykus schrieb: Was ist das für ein Deutsch?
Dem Kindesvater wird doch kein gemSRecht über sein Kind beschlossen!
Rechte werden nicht beschlossen.
Rechte werden "begründet", "geändert", übertragen" oder "aberkannt" - in Deinem Fall "übertragen"!
Danke für den Hinweis. Wird sofort geändert.
Episches Präteritum schrieb:Wir reden hier von einem Abteilungsleiter einer ARGE, Leiterin einer Schule, einen ehemaligen Landtagsabgeordneten mit Netzwerk, einen Dezernenten und etwas Gehör über die örtliche Ebene zum Oberbürgermeister.
Somit richte ich mein "BlaBlaBla" an die richtigen Ohren, so wie das Michael Stiefel in Berlin seit Jahren vorlebt. trotzdem bleibt es "blah-blah"!
Zusatzfrage:
Wie viele "Abteilungsleiter" einer Arge,
wie viele "Leiter einer Schule"
hast Du denn außer dem "einen Landtagsabgeordneten",
dem "einen Dezernenten"
und was immer mit "etwas Gehör über die örtliche Ebene zum Oberbürgermeister" zu verstehen ist, schon erreicht?
Das ist meiner bescheidenen Meinung nach ein vollkommen unergiebiger Weg, etwas zu verändern.
Möglich, dass ein VAfK so mehr Erfolg haben könnte.
Aber wir müssen leider feststellen, dass selbst ein so großer Verein (mit behaupteten 3.000 Mitgliedern) nicht wahr oder ernst genommen wird.
Das sollte Anlaß genug sein einmal darüber nachzudenken, ob es nicht geeignetere Maßnahmen gibt, auf die Probleme der Väter aufmerksam zu machen.
Eine Möglichkeit sehe ich in der derzeit bei "go man" diskutierten Vernetzung.
Das ist deine Meinung die ich aktzeptiere aber nicht teilen muss. Da ich mit der KM nicht im Streit lebe lege ich den Fokus auf die meiner Meinung nach richtige Strategie.
BlaBlaBla gibt es genug in virtueller Form, dass meiste führt überdies nur zu endlosen Debatten und Streitereien.
Vielleicht kann man sich darauf verständigen das es besser ist überhaupt etwas zu tun.
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So, Antrag gemeinsame Sorge eben 3 mal bei der Annahmestelle des Amtsgericht abgegeben. Einer war für mich. Stempel für heute ist auch überall drauf.
Fühle mich sehr erleichtert das das jetzt erledigt ist.
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Zu Antrag vom 19.05. hat das Gericht am 24.05. einen Bearbeitungschritt veranlassen können. Mit Eingang vom 30.05. lesen wir also:
- Vergabe eines Aktenzeichens
- Aufforderung zur Begleichung einer Gebühr von 44,50 bevor irgendwas passiert.
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In Sachen Ibykus lädt das Gericht zu einem Erörterungstermin und gibt der KM eine Frist zur Stellungnahme: hier
(31-05-2013, 13:20)sorglos schrieb: - Aufforderung zur Begleichung einer Gebühr von 44,50 bevor irgendwas passiert. Zwischenstand für Alternativ-Denkende:
Die Kosten für eine Vasektomie am Wochenende betragen ca. 450 €
http://www.vasektomiezentrum.de/index.ph...1098746686
@sorglos: Bitte nicht übel nehmen. Ich möchte nur Alternativen aufzeigen, falls mein Sohn mal hier mitlesen sollte.
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@blue
Nee. Es soll ja hier um die Aspekte der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Grundrechten gehen. Da paßt diese Option doch auch.
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(31-05-2013, 21:19)sorglos schrieb: Es soll ja hier um die Aspekte der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Grundrechten gehen. Das habe ich leider nicht verstanden.
@Ibykus
ich wollte gerade Fragen, was du wohl mit deinem Slogan anstellst, sollte man dir tatsächlich das Sorgerecht übertragen. Jetzt sehe ich, dass du ihn schon vorsorglich? entfernt hast.
Das Sorgerecht zu beantragen steht dem Slogan nicht entgegen.
Er ist und bleibt ein fester Bestandteil meiner Schriftsätze und der Couverts, in denen sie verschickt werden:
http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/
Am 03.06.2013 habe ich auf Nachfrage gestern einen Termin beim Notar bekommen. Da hat man wohl gehofft ich hätte das vergessen?
Bis jetzt ist der Stand das die KM freiwillig zustimmt. Ich wurde nebenbei gebeten nicht so viel KU zu zahlen??? (Förderung durch die ARGE fällt sonst flach)
Was zahlt mir die Firma auch plötzlich mehr Geld, geht ja gar nicht. Oh man....
Und wie ich eben erfahren habe hat mich die KM gebeten an "ihrem" Wochenende das Kind mal für ein paar Stunden zu nehmen, Hausarbeit steht angeblich an? Das will Mama in Ruhe erledigen, so kann es gehen.
@Ibykus
Dann stelle ich die Frage anders: zahlst du Unterhalt, wenn dir das Sorgerecht übertragen wird?
Ich frage aus persönlicher Neugier?
(01-06-2013, 17:02)iglu schrieb: @Ibykus
Dann stelle ich die Frage anders: zahlst du Unterhalt, wenn dir das Sorgerecht übertragen wird?
Ich frage aus persönlicher Neugier?
Das frage ich mich natürlich auch? Frau P. dürfte ja einiges an Schriftverkehr mit dem "Logo" haben......
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06-06-2013, 18:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-06-2013, 18:18 von StrengGeheimerInformant.)
Vielleicht hilft's:
Wegen einseitiger unbegründeter Kommunikationsverweigerung einer unverheirateten Mutter wurde dem Vater sein Teil des Sorgerechts zugesprochen. Das KG Berlin überließ es damit nicht ausschließlich dem Verhalten der Mutter, über das Wohl des Kindes zu entscheiden.
Zum 19.5.2013 ist das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter in Kraft getreten. Damit hängt es nicht mehr ausschließlich vom Willen der Mutter ab, ob der Vater einen Teil oder sogar das alleinige Sorgerecht erhält.
Das Urteil des Kammergerichts dürfte eines der letzten gewesen sein, das sich noch mit der alten unsicheren Rechtslage auseinandersetzen musste, doch die zu Grunde liegenden Probleme bleiben aktuell.
Bei Haufe (05.06.2013) steht mehr: Wenn die Mutter nicht mit dem Vater ihres nicht ehelichen Kindes kommunizieren will und vielleicht kann manches in euren Fällen auch unterstützen; so als Aktenzeichen-Referenz.
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Ich bin schon stark gespannt, ob und wie sich das in unserem Fall auswirkt.
Die KM hat sich Anrufe verbeten, E-Mails beantwortet sie nicht, bei Briefen auf dem Postweg verweigert sie die Annahme, zu einer Mediation fühlt sie sich "derzeit" emotional noch nicht in der Lage.
Heißt auf der einen Seite, dass keinerlei Elternkommunikation besteht.
Auf der anderen Seite geht das einzig und allein auf das KM-Verhalten zurück.
Bin gespannt wie "unsere" Richterin das sieht.
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Natürlich hat der hochsubventionierte VAM(v) auch bereits eine "Handreichung" zur Sabotage des neuen Sorgerechts am Start und verbreitet es über Gewerkschaftsgruppen, den sog. deutschen Frauenrat u.ä. Agitatoren.
Subtil wird versucht, Mütter gegen das Gesetz aufzuhetzen, zu einschlägigen Anwältinnen zu treiben, Angst geschürt .... "da die Alternative die gemeinsame Sorge mit einer womöglich gewaltbereiten oder unberechenbaren bzw. handlungsunfähigen Person ist. "
h __ ttp://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/Handreichung_Neuregelung_Sorgerecht_mit_Ablaufdiagramm_2013.pdf
(Link inaktiv = ohne Unterstriche __ übernehmen)
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