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Hallo,
habe gerade vom Notar einen Entwurf des KU-Titels bekommen.
Kann einer oder mehrere von euch da mal ein Blick drauf werfen? Scanne den nachher mal ein und wenn ihr mir ne Mail-Adresse schickt per PN würde ich den mal rüber senden.
Ein Satz der komisch ist und mir nicht passt ist, dass die Mutter jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung vom Notar ohne Nachweis fordern kann. Das heißt ja im Falle des Falles das eine Rückgabe im Original obsolet wäre weil die Ex sich jederzeit ne neue Ausfertigung besorgen kann, oder?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Deswegen ist auch zusätzlicher ein schriftlicher (Vollstreckungs)verzicht sinnvoller.
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Wie verkauf ich dass der gegnerischen Anwältin? Dann wäre der Titel ja relativ sinnfrei.
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04-06-2013, 13:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2013, 13:32 von MitGlied.)
Den sollst du dann verlangen, wenn der Titel zurückgegeben werden soll.
Wenn die Madam dann doch den Vollstrecker in Bewegung setzt, hast du was in der Hand um die Vollstreckung zu stoppen.
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Verstehe. Kann ich ansonsten trotzdem den Notar bitten den Satz raus zu lassen oder muss der rein?
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Der Unterhaltsgläubiger wird sich mit einem notariellen Schuldanerkenntnis nicht zufrieden geben.
Wenn Anspruch auf einen Titel besteht, dann muss dieser natürlich auch vollstreckbar sein. Deswegen der Passus "der Schhuldner unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung ... ".
Dieser Passus ist natürlich akzessorisch; heißt: die Vollstreckung hängt von der Wirksamkeit des Titels ab - spätestens bei Erlöschen der Schuld kann auch nicht mehr rechtswirksam vollstreckt werden.
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Der Passus stört nicht. Nur der, dass sie sich diesen Titel jederzeit wieder ausstellen lassen kann...
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Kann ich dir das teil mal zuschicken? Sind 2 seiten
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ja, natürlich!
Dafür sind wir (nicht als pluralis majestatis verstanden) ja hier!
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Bräuchte mal deine Mail-Adresse.
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Ah okay. Ist raus. Vielen Dank
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Ein notarielles Schuldanerkenntnis.
Der fragliche Passus ermächtigt den Notar, zu Vollstreckungszwecken dem Gläubiger (vertretungsweise der kM) eine vollstreckbare Ausfertigung (Titel) zu erteilen.
Anders könnte die KM dieses Schuldanerkenntnis nicht verwerten.
Kommt der Titel abhanden (sie schreddert ihn versehentlich oder wirft ihn in den Kamin), kann sie sich jederzeit eine Zweitschrift ausfertigen lassen.
Das ist normal.
Schön zu lesen, dass die titulierte Schuld zeitlich begrenzt ist .....
Ich habe keine Bedenken.
Beim JA unterschreibst Du Schlimmeres!
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Der erste Notar und die RAin hat mich ja ans JA verwiesen...
Habe mich ja vorher hier informiert und der Notar scheint echt gut zu sein... außer dass er alle Daten durcheinander gewürfelt hat.
Okay dann werde ich das so unterschreiben.
Vielen Dank für deine Hilfe.
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