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Bundeswehr, Haus, Kinder und Scheidung ...
#1
Brick 
Hallo liebe Community,

Ich schreibe hier im Auftrag meines Bruders da er leider unter gegebenen Umständen ziemlich viel schon um die Ohren hat und auch schon so überfordert ist mit der Situation das ich mir schon sorgen mache. Aber er bringt sich hier auch mit ein sobald er Kraft dafür hat. Er hat da bei seinem Momentanen Einsatzort nur Handy und EDGE zur Verfügung...

Fakten:
  • Liegt seit 3 Monaten in Scheidung (10 Jahre Partnerschaft 3 Jahre Ehe)
  • 2 Gemeinsame Kinder (4 und 12 Jahre alt)
  • 1 Kind bei der Ex Freundin (10 Jahre)
  • Er geht Arbeiten beim Bund
  • Sie ist Arbeitslos (Sie hat keine Berufsausbildung abgeschlossen)
  • Ein Haus was auf seinen Namen Läuft (innerhalb der Ehe gekauft)

Gelder:

Einnahmen:
  • Er 2600€ Netto + 300€ Reisekosten
  • Sie Harz 4
Ausgaben:
  • Abzahlung von Haus (320€ M.)
  • Abzahlung von Auto (240€ M.)
  • Abzahlung von Privatkredit (145€ M.)
  • Versicherungen (???€ M.)

Jugendamt:
  • Alle 14 Tage am WE Umgang mit den zwei Kindern
  • zum 3ten Kind besteht leider kein Kontakt

Der ist Zustand sieht so aus, dass Die Ex Frau sich nun nach fast 13 Jahren Partnerschaft und zum Schluss der Ehe von ihm getrennt hat und vor ungefähr 3 Monaten zu dem neuen Freund mit samt den Kindern gezogen ist (eine Straße weiter).

Aktuell verklagt sie ihn auf Ehegatten Unterhalt und Unterhalt für die Kinder. Mit Anwalt und Jugendamt...

Mein Bruder ist voll berufstätig und wenn überhaupt alle 2 Wochen zuhause in seinem nun leeren Haus er wechselt alle paar Monate sein Arbeitsort innerhalb Deutschlands (Bundeswehr halt) und muss aus diesem Grund viel Fahren. Ihm ist es fast unmöglich die Kinder mehr als alle zwei Wochenenden zu sehen Sad

Für ihn bricht gerade eine Welt zusammen da er ein Guter Vater sein möchte und auf Arbeit 120% geben soll sich jetzt mit dem Jugendamt und Anwälten neben bei rumstreiten muss und ums Haus komplett alleine Kümmern muss und er keinerlei Freizeit hat.. aus diesem Grunde schreibe ich hier...

Was würdet ihr ihm empfehlen wie er den Stress abbauen bzw. das Geld am Mann behalten kann da er es dringend benötigt. Er ist grundsätzlich daran Interessiert den Kindern Etwas zu zukommen zu lassen. Aber er möchte nicht der Ex Frau ihren Uhrlaub Finanzieren weil er auch in der Ehe immer wieder gemerkt hatte wie sie mit dem Gemeinsamen Konto umgegangen ist...

Er möchte den Kindern Selbst etwas Kaufen damit er weis das es auch beim Kind ankommt...

Wenn noch etwas Fehlt an angaben einfach fragen, ich antworte Zeit nahe ansonnten Danke ich im Voraus für jeden Hilfreichen Post Heart
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#2
Sieht so aus als ob er jetzt dann bald 1600 Unterhalt zahlen muß und ein Aufstocker wird.

Er kann 2 von 3 Dingen wählen:
Vater sein
Geld haben
Gesund bleiben

Meine Empfehlung Haus verkaufen und Geld sichern und ab ins Ausland.
Seine Ex muß nie wieder arbeiten und er muß die nächsten Jahre für sie Buckeln ohne was von seinem Geld zu haben.
Das Alter der Kinder wirft Fragen auf. Fremdgeher oder waren die mal getrennt?
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#3
Sie waren damals kurzzeitig getrennt, er hat in der Disco damals eine kennengelernt für ne Nacht und bums war sie schwanger naja die übliche leier halt... Aber es ist wie es ist....

Danke für deine Vorschläge währe es nicht irgendwie möglich das Haus zu benutzen (vermieten oder ähnliches) und dadurch einiges Steuerlich anrechnen zu lassen, Selbstbehalt zu erweitern oder sonst irgend einen legalen Trick anzuwenden..?
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#4
Was er jetzt machen muß (und wo Du ihm sehr helfen kannst), ist folgendes:

1. Die Trennungsfaq komplett (!) durchlesen!

Da steht schon viel drin, was er wissen muß.

2. Unbedingt Hilfe vor Ort suchen! Beispielsweise bei einer Ortsgruppe des VAfK: VAfK-News

(Man muß i.d.R. NICHT Mitglied sein, um Hilfe zu bekommen. Es gibt auch andere Organisationen, die Hilfe anbieten)

3. Dringend einen guten (d.h. scharfen) Anwalt suchen. Ohne Anwalt läuft hier gar nichts mehr!

Merke: Ein guter Anwalt spart wesentlich mehr Geld als er kostet! Im Punkt "Unterhalt" geht es um richtig viel Geld!

4. SOFORT die Scheidung beantragen! Wenn die KM zu ihrem Freund gezogen ist, so kann das wegen Unzumutbarkeit für den Vater als Grund für eine sofortige Scheidung angegeben werden. Er muß diese Frau so schnell wie möglich los werden, denn jeder Monat, an dem sie weiter verheiratet bleiben, kostet ihn richtig Geld!

Simon II
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#5
Tja, die ganze Situation bzw. Konstellation kommt mir bekannt vor.

Er soll sich auf jeden Fall nicht kirre machen lassen von unverschämten Anwaltsbriefen und vom Jugendamt. Einfach ein dickes Fell zeigen.

Zum Finanziellen:

Bis zur Scheidung wird das gemeinsame Haus das gemeinsame Haus bleiben. Das hat für ihn den Vorteil, dass die Zins- und Tilgungsraten von seinem Einkommen abgezogen werden. Er wird bis zur rechtskräftigen Scheidung Trennungsunterhalt an seine Noch-Ehefrau zahlen müssen, und zwar aus folgendem Grund: die Ehe besteht ja noch fort, und seine Noch-Ehefrau darf nicht schlechter gestellt werden.
Über die Höhe des Trennungsunterhalts soll er streiten mit allen Mitteln und bis in die höchste Instanz (Oberlandesgericht). Er muss allerdings davon ausgehen, dass das Familiengericht in einer einstweiligen Verfügung der Noch-Ehefrau einen vorläufigen Trennungsunterhalt zusprechen wird. Diese einstweilige Anordnung ist dann ein vollsteckbarer Titel, d.h. es kann daraus direkt die Besoldung deines Bruders gepfändet werden.
Er sollte sich schleunigst einen Anwalt suchen, der dafür sorgt, dass der Trennungsunterhalt erträglich ausfällt. Immerhin wohnt sie jetzt beim neuen Stecher, soll sie dem doch auf der Tasche liegen (will sagen, es liegt keine Bedürftigkeit der Noch-Ehefrau vor, die einen überzogenen Trennungsunterhalt rechtfertigen würde).
Kindesunterhalt wird er nach Düsseldorfer Tabelle gemäss seinem Einkommen (ohne Berücksichtigung der Zins- und Tilgungsraten fürs Haus! Die sind nur massgeblich für Trennungsunterhalt!) zahlen müssen, da führt kein Weg dran vorbei. Es könnte eventuell so kommen, dass die Noch-Ehefrau einen niedrigeren Kindesunterhalt verlangt, damit mehr Unterhaltsanspruch für sie über bleibt. Der Kindesunterhalt geht nämlich vor, Ex-Frau kommt erst dann, wenn genug übrig bleibt (wie in meinem Fall.....).

So lange die Exe noch mit im Grundbuch steht, kann er das Haus weder alleine nutzen noch verkaufen, wenn sie nicht will. Das ist eine ganz böse Falle. Sie kann den Verkauf verhindern, im sog. Verbundverfahren aber trotzdem den Zugewinnausgleich verlangen - den dein Bruder dann zahlen muss, ohne Möglichkeit, diesen Zugewinn auch tatsächlich aufs Konto zu bekommen....

Wichtig noch: die Fristen laufen ab Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht! Je länger das dauert, desto länger kassiert Exe Trennungsunterhalt!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
Bei 3 Kindern und Frau musst du du über 4000,- Netto verdienen damit du über Hatz4 Niveau kommst.

Sie wird jetzt erst mal Trennungsunterhalt so lange bekommen wie es ihr nur möglich ist und dann nach der Scheidung wirds mit BU nicht viel besser.

In Amerika werden Bunderswehrsoldaten für Private Security gesucht und sehr gut bezahlt. Ausser er war nur im Büro, dann würde ich ihm davon abraten.
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#7
Er ist noch auf Arbeit ich werde heute Abend wenn er von der Arbeit zuhause ist alle Vorschläge mit ihm durch gehen und dann Antworten weil ich momentan ja auch noch nicht mehr weiß... Danke an alle ... Es wird auch in Zukunft leider nicht anders laufen da ich immer mit ihm mich austauschen muss ... Ich hoffe das geht so ...
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#8
(05-06-2013, 15:19)MasterOfDesaster schrieb: In Amerika werden Bunderswehrsoldaten für Private Security gesucht und sehr gut bezahlt.

Vor allem für den Einsatz in Afghanistan. Das hat zudem noch den Charme, dass er sein Konto haben kann wo er mag - auf jeden Fall ausserhalb der Zugriffsmöglichkeit deutscher Gerichtsvollzieher.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#9
Bitte frage ihn ob er finanzielle Rücklagen hat von der sie weis oder nicht. Egal was er macht, das Geld muß unberührt bleiben. Als Unterhaltszahler sollte man einen Plan B haben.

Und nochmal, er sollte sich folgendes genau Überlegen...

Vater sein
Geld haben
Gesund bleiben

2 davon kann er wählen. Je nachdem was er wählt kann ihm hier im Forum sicher geholfen werden.

Alle 3 Sachen geht, wenn er über 10000 im Monat hat und seine bald EX ein bisschen an Ihre Kinder denkt und nicht nur an ihren A....
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#10
Er muss sich klar werden, ob er weiter im hamsterrad laufen will oder nicht, also...
entweder Soldat bei der BW bleiben und eben die rechtliche Schiene fahren und viele Jahre vom Selbstbehalt leben
oder alles gegen die Wand fahren und dabei so viel wie möglich in Sicherheit bringen.

Hausverkauf: demjenigen, der im Grundbuch steht gehört das Haus und der kann es auch verkaufen, solange es nicht durch entsprechende Einträge belastet/gesperrt ist.
Wen das Haus finanziert ist und er es erst vor kurzer Zeit gekauft hat ist der Netto-Erlös meist gering oder sogar Minus, ja nach Höhe des Eigenanteils bei der Finanzierung.

Zum Tip "ins Ausland gehen": Das bringt nur was, wenn man etwas kann, was woanders gefragt ist und in der Lage ist, selbständig zu handeln. Diese Eigenschaft wird einem im deutschen Staatsdienst (auch BW) meist aberzogen.
An die Wand fahren ist dann auch sehr schwer, denn man will sich ja seine Karriere nicht kaputt machen und Teilzeitsoldat geht auch nicht.

Also bleibt wohl nur das Hamsterrad: also guten Anwalt suchen und auf der rechtlichen Schiene rausholen was geht, Verluste klein halten, viele Jahre brav Unterhalt zahlen und nach 15 Jahren das erste Mal ein bisschen Land sehen.
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#11
(05-06-2013, 20:18)MitGlied schrieb: Also bleibt wohl nur das Hamsterrad: also guten Anwalt suchen und auf der rechtlichen Schiene rausholen was geht, Verluste klein halten, viele Jahre brav Unterhalt zahlen und nach 15 Jahren das erste Mal ein bisschen Land sehen.

Eine (zugegebenermaßen arg theoretische) Möglichkeit besteht auch in folgendem:

- Job bei der BW sofort kündigen,
- neuen Job am Ort (oder nahebei) suchen, so daß Kinder hälftig betreut werden können (was für ein Job das ist, ist erstmal vollkommen egal, solange damit die Kosten für das Haus finanziert werden können),
- verlangen, daß die Kinder hälftig betreut werden!

Er hat das große Glück, daß die KM zu ihrem XY gezogen ist und ihn eben NICHT aus dem Haus herausgeworfen hat.

Das sollte er nutzen!

Simon II
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#12
Würde die Ex arbeiten (können), dann wäre das eine theoretische Möglichkeit, da sie aber relativ schnell spitz kriegen wird, dass ihre Alimentierung von ihren selbsterwählten Beruf Mutter abhängig ist, wird sie diesen Beruf mit Klauen und Zähnen verteidigen.

Aber wenn es die Chance gibt, sollte man sie nutzen.
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#13
So mein Bruder kam nun nach Hause, hatte heute einigen Stress auf arbeit er hat aber morgen Uhrlaub und da kommt morgen hier mehr Text...

So was ist Neu:
  1. KM hat eine Abgeschlossene Lehre (aber nicht wirklich brauchbar)
  2. Haus ist im Grundbuchamt Auf ihn alleine Geschrieben
  3. Das FAQ hab ich die Letzten Wochen hoch und runter gelesen hilft aber nur bedingt da nichts von Stuer Trix zb. drin steht...
  4. Ortsgruppe durch VAfK ist schlecht da er häufig Ortswechsel hinnehmen muss ich weis nicht ob da jeweils 4 Wochen zb. reichen...
  5. Guter Anwalt bis jetzt wollten alle nur Geld und haben nichts erricht
  6. Eine Finanzielle Rücklage Existiert leider nicht...
  7. Tja und mit den 3 Möglichkeiten beschäftigt er sich heute Nacht...
Danke für alle Antworten Morgen gibt es neuen Stoff ich hoffe das die Geschichte ein einigermaßen gutes ende nimmt... Angel
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#14
Steuertricks? Er soll sofort kündigen und selbstständig machen Kiosk Getränkemarkt ganz egal.
Jeden Überschuss zahlt er dir oder eueren Eltern als 400 eu Job. Er selbst darf nicht mehr wie 1000,- verdienen und den kindesunterhalt aufstocken lassen. Das ist eine der Möglichkeit. Ach ja, das mit dem Haus ist ein Vorteil. Da hat er etwas gut gemacht.

Und Schenk ihm mal Kondome oder Schick ihn zur Vasektomie
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#15
Steuertricks kann er vergessen, solange er angestellt/Soldat oder ähnlich ist.
Er hat das grosse Glück, zumindest in Deiner Person eine Familie zu haben, die zu ihm hält. Das muss er nutzen! Geld flüssig machen, übertragen, usw. Merke: In der Ehe gibt es keinen Diebstahl! Er wird noch so viel Kohle an die Ex abdrücken müssen, da wird er sich über jeden Euro freuen, den er jetzt aus der Konkursmasse der Ehe retten kann in sichere Häfen.
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#16
Auswandern ist nichts für jeden Wunder. Vielleicht hängt er an seinen Kindern und die Exalte macht diesbezüglich keinen Stress. Dann ist halt Armut angesagt, wenn er beim Bund bleibt und nicht tricksen will.

Ich zum Beispiel bin nicht ausgewandert weil es mein Wunsch war, eher bin ich geflohen. Da ich mein Kind nicht sehen darf, keine Rechte habe und zudem mich die Exalte wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt hat, war das für mich die einzige Lösung wieder ein neues Leben in Würde zu starten. Zumindest versuche ich es. Die Alte denkt halt, dass mehr Geld wichtiger für das Kind ist als ein Vater und die Reichsregierung stimmt ihr da voll zu.

Aber das ist ein Schritt, den man nicht auf jeden übertragen kann.
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#17
Ist ja richtig Wunder, aber jeder muss selbst wissen ob Auswandern das Richtige ist, bei mir hats geklappt bei Dir wohl auch beim LD zum Teil und bei vielen eben auch nicht.... und es gilt leider immer mehr "wer nichts ist und wer nichts kann, der faengt im Ausland auch nichts an" wenn ich mein Kind haette sehen koennen waehre ich eventuell auch im Reich geblieben, ich denke der (nicht)Umgang ist fuer viele dann der letzte Grund sich ein oneway Ticket zu kaufen.
Du hast nur ein Leben lass Dir das nicht kaputt machen
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#18
Wie gut, dass sich hier die Spezialisten versammelt haben. Bei der Bundeswehr in den Sack hauen? Kein Problem. Auswandern? Wieso nicht?
Und für diejenigen, die mit einer Leseschwäche geschlagen sind: laut TO hat der Vater Umgang mit seinen Kindern aus der Beziehung.
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#19
(05-06-2013, 23:25)iglu schrieb: Und für diejenigen, die mit einer Leseschwäche geschlagen sind: laut TO hat der Vater Umgang mit seinen Kindern aus der Beziehung.
Was lässt dich hoffen, dass so jemand diesen Hinweis lesen kann? Smile
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#20
Auch wieder wahr. Naja, was soll ich sagen? Es ist schon spät und es war ein langer Tag.Big Grin
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#21
Weiter arbeiten und Kinder sehen, dafür Arm sein wurde schon genannt Iglu
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#22
Man kann bei der Bundeswehr nicht mal eben aufhören.
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#23
(05-06-2013, 20:37)Simon ii schrieb: - Job bei der BW sofort kündigen,
- neuen Job am Ort (oder nahebei) suchen, so daß Kinder hälftig betreut werden können (was für ein Job das ist, ist erstmal vollkommen egal, solange damit die Kosten für das Haus finanziert werden können),
- verlangen, daß die Kinder hälftig betreut werden!

Ich möchte das noch ergänzen:

Meiner Meinung nach muß sich der Vater sehr genau überlegen, was für eine Beziehung er in Zukunft zu seinen Kindern haben möchte:

1. Möchte er wirklich Vater sein?

2. Oder reicht es ihm, lediglich Grüßonkel und ansonsten ausgequetschte Zitrone zu sein?

Das deutsche Unterhaltsrecht ist in äußerst brutaler Art und Weise darauf ausgerichtet, der KM ein Maximum an Unterhalt zuzuschustern. Weder das Wohl der Kinder noch das des Vaters interessieren dabei.

Er muß sich klar darüber sein, daß, wenn er die zweite der oben genannten Optionen wählt, er in den nächsten ca. 15 Jahren etwa auf Hartz IV Niveau lebt, obwohl er voll arbeitet. Zudem wird er den Kontakt zu seinen Kindern weitgehend verlieren, denn mit großer Wahrscheinlichkeit wird die KM ihm auch beim Umgang massive Schwierigkeiten machen.

Zudem wird die KM ihren gerade aktuellen XY zumindest für das kleine Kind als Ersatz"vater" aufbauen.

Wenn er jedoch Option 1 wählt, ist sein Lebensniveau etwas höher (da der Unterhalt weitgehend wegfällt) und er lebt hälftig mit seinen Kindern und kann ihnen wirklich ein Vater sein.

Die Wahl dieser Option bedeutet aber, daß die "Karriere" bei der Bundeswehr vorbei ist, denn mit permanentem "Außer-Haus-sein" ist dieses Modell nicht durchzuführen.

Ich meine, daß er sich entscheiden muß, was ihm wichtiger ist:

- seine Kinder

oder

- seine aktuelle Arbeit

Beides zusammen wird er m.E.n. unter den gegenwärtigen Umständen nicht behalten können.

Simon II

Nachtrag: Er hat schon ein Kind verloren. Will er die beiden ehelichen auch noch verlieren?
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#24
Der TO hat das Recht auf Option 1
ein Vater zu sein und die Kinder hälftig zu betreuen ?

FALSCH !
Der Vater hat zu gar nichts nen Recht. Geschweige die Kinder hälftig zu betreuen

KORREKTUR !
Der Kindsvater hat das Recht
1.) sein Geldbeutel aufzumachen und sich bis in die Gosse ausnehmen zu lassen
2.) den Bespassungs-/ und Besuchsonkel zu machen

und als drittes uns wichtigstes Recht !
zumindest so lange er die Möglichkeit hat noch so viel Geld auf zu Seite zu schaffen das ihm ein halbwegs normales/erträgliches ( zumindest aus finanzieller Sicht von der Gefühlswelt brauchen wir nicht sprechen) möglich ist.

Das sind seine 3 Rechte die der Kindsvater hat.
Ich habe mich mittlerweile jetzt für Nummer 3 entschieden. Nummer 2 noch ein wenig. Aber für Nummer 3 habe ich alles organisiert jetzt.

Und Leute propagiert doch nicht immer den Wegzug in ein anderes Land. Klar ist ok wenn man das vorschlägt. Aber wird mir immer so als "Allheilmittel" hier proklamiert.

- Es gibt halt noch Väter die sind froh / können ihre Kinder zumindest noch alle 2 Wochen für nen paar Stunden sehen.

- Es gibt Menschen die würden im Ausland total untergehen. Dazu gehöre ich auch.

Wir sind hier in Deutschland ( noch ) ein Sozialstaat. Was glaubt Ihr warum so viele hier "reindrücken" ? Weil es im Ausland so toll ist ?
Klar einige sind/waren so "schneidig" was ja auch ok ist. Aber damit habt Ihr euren Exen doch auch vollends Tür und Tor geöffnet.
"Schau mal dein toller Vater ist nach Brasilien, Thailand, Vietnam abgehauen" Ich meine letztlich kann einem das egal sein. Das Kind/er sind eh nur eine Bankverbindung für viele von uns.

Aber ich für meinen Teil freue mich da mehr wenn ich noch zumindest ein paar Sandkörner ins System schmeissen kann.
Vorallem wirdmich jeder Cent freuen den Bananistan an mich überweisen muss. Und zwar so lange bis mein Popo zuschnappt.
Weil das und nur das ! ist unsere Waffe die wir haben. DAS SYSTEM BESCHÄFTGEN UND GELD ZU KOSTEN !

Aber ok jeder muss seine Entscheidung selber treffen.

Bitte diejenigen die das proklamieren dann "Abzug" aus Deutschland jetzt nicht falsch verstehen !
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#25
(06-06-2013, 16:11)nowayout schrieb: Der TO hat das Recht auf Option 1
ein Vater zu sein und die Kinder hälftig zu betreuen ?

FALSCH !
Der Vater hat zu gar nichts nen Recht. Geschweige die Kinder hälftig zu betreuen.

Danke für Deine Ergänzung, denn ich merke, ich habe zuwenig deutlich gemacht, daß der Versuch der Durchsetzung dieser Option einen harten Kampf bedeuten wird.

Simon II
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